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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN
Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.
Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen
Der Antrag gemäß Artikel 6 der Richtlinie 2008/52/EG wird beim Präsidenten des Bezirksgerichts (Tribunal d'arrondissement) hinterlegt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person, gegen die die Vollstreckung der Mediationsvereinbarung beantragt wird, ihren Wohnsitz und - bei Fehlen eines Wohnsitzes - ihren Aufenthaltsort hat. Verfügt diese Person weder über einen Wohnsitz noch über einen Aufenthaltsort in Luxemburg, wird der Antrag dem Präsidenten des Bezirksgerichtes des Ortes zugeleitet, an dem die Mediationsvereinbarung zu vollstrecken ist.
Anschriften:
Bezirksgericht Luxemburg
Cité judiciaire, L – 2080 Luxembourg
Tribunal d'arrondissement de Diekerich
Palais de Justice
Place Guillaume
L-9237 Diekirch
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.