Im Bereich der Ziviljustiz kommt für vor dem Ablauf des Übergangszeitraums eingeleitete und noch anhängige Verfahren weiterhin EU-Recht zur Anwendung. Die Informationen über das Vereinigte Königreich werden im gegenseitigen Einvernehmen bis Ende 2024 über das Europäische Justizportal verfügbar bleiben.

Mediation

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ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

Vereinigtes Königreich

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Mediation


*muss ausgefüllt werden

Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen

Wenn Sie in Nordirland den Inhalt einer im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung durchsetzen wollen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag nach den im Folgenden beschriebenen Verfahren stellen:

• Wenn Sie noch kein Gerichtsverfahren eingeleitet haben, müssen Sie entweder beim High Court oder bei einem der anderen Gerichte (siehe Link) einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung der im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung stellen.

• Wenn Sie jedoch bereits an einem laufenden Verfahren vor einem Gericht in Nordirland beteiligt sind, richten Sie den Antrag auf Vollstreckbarerklärung der im Mediationsverfahren erzielten Vereinbarung an das Gericht, bei dem ihr Verfahren anhängig ist.

Eine Liste der Gerichte finden Sie unter dem folgenden Link: Courts and Tribunals

Letzte Aktualisierung: 25/02/2019

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.