Sie sollten allerdings zuerst versuchen, eine Lösung auf nationaler Ebene zu finden, bevor Sie sich an internationale Einrichtungen wenden.
Wenden Sie sich nur dann an eine internationale Einrichtung, wenn
- nur diese zuständig ist,
- das nationale System Ihnen keine adäquate Antwort auf Ihr Problem geben kann oder
- Sie mit der auf nationaler Ebene gebotenen Lösung nicht zufrieden sind.
Bitte vergewissern Sie sich auf den unten aufgeführten Websites der betreffenden Stellen, bevor Sie eine Beschwerde an sie richten oder um Auskünfte bitten.
Bitte schauen Sie sich genau die Websites der nachstehenden Einrichtungen an, bevor Sie sich – beispielsweise mit einer Beschwerde – an sie wenden. Ihre Arbeitsbelastung könnte aufgrund ihrer internationalen Ausrichtung noch höher sein als die der nationalen Stellen. Sie sollten daher stets versuchen, eine Lösung auf nationaler Ebene zu finden, bevor Sie sich an internationale Einrichtungen wenden. Internationale Einrichtungen sollten nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die betreffende Einrichtung ausschließlich für Ihren Fall zuständig ist, das nationale System Ihnen keine adäquate Antwort auf Ihr Problem geben kann oder wenn die Lösung auf nationaler Ebene unbefriedigend ist.
Europäische Union
Einrichtung |
Kontaktdaten |
Gerichtshof der Europäischen Union |
Anschrift: Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg, L-2925 Luxemburg, Luxemburg Tel. +352 43031 Website: https://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/ E-Mail: https://curia.europa.eu/jcms/jcms/T5_5133/de/ (Kontaktformular) Hinweis: Durch seine Auslegung des EU-Rechts trägt der Gerichtshof dafür Sorge, dass das EU-Recht in allen EU-Ländern in gleicher Weise angewendet wird. Wenn Sie infolge der Tätigkeit oder Untätigkeit eines Mitgliedstaats, eines EU-Organs oder eines EU-Bediensteten einen Schaden erlitten haben, können Sie sich an den Gerichtshof wenden. |
Europäische Kommission |
Anschrift: Europäische Kommission, Generalsekretär, B-1049 Brüssel, Belgien (Postanschrift für Beschwerden) Tel. 00 800 6 7 8 9 10 11 E-Mail: https://europa.eu/european-union/contact/write-to-us_de (Kontaktformular) Hinweis: Die Kommission fördert das Gemeinwohl der EU, indem sie Rechtsvorschriften vorschlägt und durchsetzt und dafür sorgt, dass diese Rechtsvorschriften von den EU-Mitgliedstaaten korrekt umgesetzt und angewandt werden. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihr Mitgliedstaat diese Rechtsvorschriften nicht ordnungsgemäß umgesetzt oder angewandt hat, können Sie bei der Kommission eine Beschwerde einreichen. |
Der Europäische Datenschutzbeauftragte |
Anschrift: Rue Montoyer 30, 1000 Brüssel, Belgien Tel. +32 22831900 Website: https://edps.europa.eu/edps-homepage_de E-Mail: edps@edps.europa.eu Hinweis: Der Europäische Datenschutzbeauftragte sorgt dafür, dass die Organe und Einrichtungen der EU die Datenschutzvorschriften einhalten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Privatsphäre von einem Mitgliedstaat oder einer Einrichtung der EU verletzt wurde, können Sie eine Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten einreichen. |
Der Europäische Bürgerbeauftragte |
Anschrift: 1, Avenue du Président Robert Schuman, CS 30403, 67001 Straßburg, Frankreich Tel. +33 388172313 Website: https://www.ombudsman.europa.eu/de/home E-Mail: https://www.ombudsman.europa.eu/de/contacts (Kontaktformular) Hinweis: Der Europäische Bürgerbeauftragte geht Beschwerden wegen Verwaltungsmissständen in den EU-Organen oder anderen EU-Einrichtungen nach. Wenn Sie der Ansicht sind, dass sich eine Einrichtung der EU Ihnen gegenüber nicht ordnungsgemäß verhalten hat oder Sie einer unfairen, diskriminierenden oder missbräuchlichen Behandlung ausgesetzt waren, können Sie sich beim Bürgerbeauftragten beschweren. |
Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments |
Anschrift: Europäisches Parlament, Gebäude Altiero Spinelli, rue Wiertz 60, 1047 Brüssel, Belgien Tel. - Website: https://petiport.secure.europarl.europa.eu/petitions/de/home E-Mail: peti-secretariat@ep.europa.eu Hinweis: Der Petitionsausschuss wurde eingerichtet, um Untersuchungen über die Art und Weise durchzuführen, in der die europäischen Rechtsvorschriften umgesetzt und angewandt werden. Wenn Sie in einer Angelegenheit, für die das Recht der Europäischen Union maßgebend ist, eine Beschwerde einlegen möchten, können Sie eine Petition an den Ausschuss richten. |
Europarat
Einrichtung |
Kontaktdaten |
Beratender Ausschuss zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten |
Anschrift: Secretariat of the Framework Convention for the Protection of National Minorities, Council of Europe, Agora Building, 67075 Straßburg Cedex, Frankreich Tel. + 33 388412296 Website: https://www.coe.int/en/web/minorities/home E-Mail: https://www.coe.int/en/web/minorities/contact (Kontaktformular) Hinweis: Der Beratende Ausschuss beobachtet die Umsetzung des Rahmenübereinkommens durch die Vertragsparteien. Er trägt dafür Sorge, dass die Normen des Übereinkommens in den verschiedenen Bereichen, die für Personen, die nationalen Minderheiten angehören, von Belang sind, von allen beteiligten Staaten angewandt werden. Der Beratende Ausschuss kann Ihnen in diesen Fragen Auskunft geben, er kann aber nicht auf individuelle Beschwerden reagieren. |
Menschenrechtskommissar des Europarates |
Anschrift: Council of Europe, Office of the Commissioner for Human Rights, 67075 Straßburg Cedex, Frankreich Tel. +33 388413421 Website: https://www.coe.int/en/web/commissioner/home E-Mail: commissioner@coe.int Hinweis: Der Menschenrechtskommissar des Europarates ist eine unabhängige, unparteiliche Institution, die mit der Aufgabe betraut ist, das Bewusstsein für die Menschenrechte und deren Achtung zu fördern. Das Büro des Menschenrechtskommissars kann Ihnen in diesen Fragen Auskunft geben, es kann aber nicht auf individuelle Beschwerden reagieren. |
Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen |
Anschrift: European Charter for Regional or Minority Languages, DG II - Directorate of Human Dignity and Equality, Council of Europe, Agora Building, 1 Quai Jacoutot, 67075 Straßburg Cedex, Frankreich Tel. +33 390214466 Website: https://www.coe.int/de/web/european-charter-regional-or-minority-languages E-Mail: minlang.secretariat@coe.int Hinweis: Der Sachverständigenausschuss beobachtet die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Er untersucht, wie sich die Lage der Regional- oder Minderheitensprachen in den einzelnen Vertragsstaaten tatsächlich darstellt. Der Ausschuss kann Ihnen in diesen Fragen Auskunft geben, er kann aber nicht auf individuelle Beschwerden reagieren. |
Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Ausschuss) |
Anschrift: Children's Rights Division, DG II - Directorate General of Democracy, Council of Europe, 67075 Straßburg Cedex, Frankreich Tel. - Website: https://www.coe.int/en/web/children/lanzarote-convention E-Mail: lanzarote.committee@coe.int Hinweis: Der Ausschuss der Vertragsparteien überwacht die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Er erleichtert die Sammlung, Analyse und den Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den Staaten, um sie auf diese Weise besser zur Vorbeugung und Bekämpfung von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch von Kindern zu befähigen. Der Ausschuss kann Ihnen in diesen Fragen Auskunft geben, er kann aber nicht auf individuelle Beschwerden reagieren. |
Ausschuss für soziale Rechte (Europäische Sozialcharta) |
Anschrift: Department of the European Social Charter, Directorate General of Human Rights and Rule of Law, Council of Europe, 1 Quai Jacoutot, 67075 Straßburg Cedex, Frankreich Tel. +33 390214961 Website: https://www.coe.int/en/web/european-social-charter E-Mail: social.charter@coe.int Hinweis: Die durch die Sozialcharta garantierten Rechte wirken in den Alltag der Bürger hinein und umfassen u. a. das Recht auf Wohnung, auf Schutz der Gesundheit, Berufsbildung, Arbeit, auf gesetzlichen und sozialen Schutz, Freizügigkeit sowie auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung. Der Ausschuss für soziale Rechte stellt fest, ob die nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken der Vertragsparteien der Charta entsprechen. Er kann hierzu Auskunft erteilen, es ist ihm aber nicht möglich, auf individuelle Beschwerden zu reagieren. |
Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) |
Anschrift: Secretariat of ECRI, Council of Europe, 67075 Straßburg Cedex, Frankreich Tel. +33 390214662 Website: https://www.coe.int/en/web/european-commission-against-racism-and-intolerance/home E-Mail: ecri@coe.int Hinweis: Aufgabe der Kommission gegen Rassismus und Intoleranz ist die Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz in Europa unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Menschenrechte. Die Kommission kann Ihnen in diesen Fragen Auskunft geben, sie kann aber nicht auf individuelle Beschwerden reagieren. |
Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) |
Anschrift: Secretariat of the Venice Commission, Council of Europe, 67075 Straßburg Cedex, Frankreich Tel. +33 388412067 Website: https://www.venice.coe.int/webforms/events/default.aspx?lang=en E-Mail: venice@coe.int Hinweis: Aufgabe der Venedig-Kommission ist es, ihre Mitgliedstaaten in Verfassungsangelegenheiten rechtlich zu beraten und Staaten zu unterstützen, die ihre rechtlichen und institutionellen Strukturen an europäische Normen und internationale Gepflogenheiten in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit anpassen wollen. Die Kommission kann Ihnen in diesen Fragen Auskunft geben, sie kann aber nicht auf individuelle Beschwerden reagieren. |
Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz (CEPEJ) |
Anschrift: Directorate General of Human Rights and Rule of Law, Division for the Independence and Efficiency of Justice, Council of Europe, Avenue de l'Europe, 67075 Straßburg Cedex, Frankreich Tel. +33 388413554 Website: https://www.coe.int/en/web/cepej/home E-Mail: cepej@coe.int Hinweis: Ziel der CEPEJ ist es, die Leistungsfähigkeit und Funktionsweise des Justizsystems in den Mitgliedstaaten zu verbessern. Die Kommission kann Ihnen in diesen Fragen Auskunft geben, sie kann aber nicht auf individuelle Beschwerden reagieren. |
Europäisches Komitee zur Verhütung von Folter |
Anschrift: Council of Europe, Secretariat of the Committee for the Prevention of Torture, 67075 Straßburg Cedex, Frankreich Tel. +33 388413939 Website: https://www.coe.int/en/web/cpt/home E-Mail: cptdoc@coe.int Hinweis: Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter organisiert Besuche in Haftanstalten, um zu prüfen, wie Personen, denen die Freiheit entzogen wurde, behandelt werden. Das Komitee kann nicht auf Ihre individuelle Beschwerde eingehen, es kann aber Mitteilungen von Einzelpersonen prüfen und auf dieser Grundlage entscheiden, ob es im Rahmen seines Mandats tätig wird. |
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |
Anschrift: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Europarat, 67075 Straßburg Cedex, Frankreich Tel. +33 388412018 Website: https://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=home&c= E-Mail: https://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=contact&c= (Kontaktformular) Hinweis: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schützt die Menschenrechte, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben sind. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Rechte infolge der Tätigkeit oder Untätigkeit eines Staates, der Vertragspartei dieses Übereinkommens ist, verletzt wurden, können Sie eine Beschwerde beim Gerichtshof einreichen. |
Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) |
Anschrift: Convention on Action against Trafficking in Human Beings, (GRETA and the Committee of the Parties), Council of Europe, 67075 Straßburg Cedex, Frankreich Tel. +33 390215254 Website: https://www.coe.int/en/web/anti-human-trafficking E-Mail: Trafficking@coe.int Hinweis: Aufgabe der Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels GRETA ist es, die Umsetzung der Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels durch die Vertragsparteien zu überwachen. GRETA kann Ihnen hierzu Auskunft geben, sie kann aber nicht auf individuelle Beschwerden reagieren. |
Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) |
Anschrift: Violence against Women Division, Department of Equality and Human Dignity, Council of Europe, 67075 Straßburg, Frankreich Fax: +33 390215648 Website: https://www.coe.int/en/web/istanbul-convention/home E-Mail: conventionviolence@coe.int Hinweis: Die Expertengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) ist ein Gremium unabhängiger Sachverständiger, das mit der Aufgabe betraut ist, die Umsetzung des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) durch die Vertragsparteien zu überwachen. GREVIO kann Ihnen hierzu Auskunft geben, es ist der Expertengruppe aber nicht möglich, auf individuelle Beschwerden zu reagieren. |
Vereinte Nationen
Einrichtung |
Kontaktdaten |
Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) |
Anschrift: Petitions Team, Office of the High Commissioner for Human Rights, United Nations Office at Geneva, 1211 Genf 10, Schweiz Fax: +41 229179022 Website: https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/TBPetitions/Pages/HRTBPetitions.aspx E-Mail: petitions@ohchr.org Hinweis: Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte setzt sich aus unabhängigen Sachverständigen zusammen, die die Umsetzung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte durch seine Vertragsstaaten überwachen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch einen Vertragsstaat in einem Ihrer durch das Übereinkommen geschützten Rechte verletzt worden sind, können Sie bei dem Ausschuss Beschwerde einlegen. Eine Individualbeschwerde ist nur gegen Staaten möglich, die dem Ausschuss eine entsprechende Zuständigkeit zuerkannt haben. |
Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) |
Anschrift: Petitions Team, Office of the High Commissioner for Human Rights, United Nations Office at Geneva, 1211 Genf 10, Schweiz Fax: +41 229179022 Website: https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/TBPetitions/Pages/HRTBPetitions.aspx E-Mail: petitions@ohchr.org Hinweis: Der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) setzt sich aus unabhängigen Sachverständigen zusammen, die die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau durch seine Vertragsstaaten überwachen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch einen Vertragsstaat in einem Ihrer durch das Übereinkommen geschützten Rechte verletzt worden sind, können Sie bei dem Ausschuss Beschwerde einlegen. Eine Individualbeschwerde ist nur gegen Staaten möglich, die dem Ausschuss eine entsprechende Zuständigkeit zuerkannt haben. |
Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) |
Anschrift: Petitions Team, Office of the High Commissioner for Human Rights, United Nations Office at Geneva, 1211 Genf 10, Schweiz Fax: +41 229179022 Website: https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/TBPetitions/Pages/HRTBPetitions.aspx E-Mail: petitions@ohchr.org Hinweis: Der Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) ist ein Gremium unabhängiger Sachverständiger, das die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung durch seine Vertragsstaaten überwacht. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch einen Vertragsstaat in einem Ihrer durch das Übereinkommen geschützten Rechte verletzt worden sind, können Sie bei dem Ausschuss Beschwerde einlegen. Eine Individualbeschwerde ist nur gegen Staaten möglich, die dem Ausschuss eine entsprechende Zuständigkeit zuerkannt haben. |
Ausschuss über das Verschwindenlassen (CED) |
Anschrift: Petitions Team, Office of the High Commissioner for Human Rights, United Nations Office at Geneva, 1211 Genf 10, Schweiz Fax: +41 229179022 Website: https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/TBPetitions/Pages/HRTBPetitions.aspx E-Mail: petitions@ohchr.org Hinweis: Der Ausschuss über das Verschwindenlassen (CED) ist ein Gremium unabhängiger Sachverständiger, das die Umsetzung des Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen durch die Vertragsstaaten überwacht. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch einen Vertragsstaat in einem Ihrer durch das Übereinkommen geschützten Rechte verletzt worden sind, können Sie bei dem Ausschuss Beschwerde einlegen. Eine Individualbeschwerde ist nur gegen Staaten möglich, die dem Ausschuss eine entsprechende Zuständigkeit zuerkannt haben. |
Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) |
Anschrift: Petitions Team, Office of the High Commissioner for Human Rights, United Nations Office at Geneva, 1211 Genf 10, Schweiz Fax: +41 229179022 Website: https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/TBPetitions/Pages/HRTBPetitions.aspx E-Mail: petitions@ohchr.org Hinweis: Der Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) ist ein Gremium unabhängiger Sachverständiger, das mit der Aufgabe betraut ist, die Umsetzung des Kinderrechtsübereinkommens sowie seiner beiden Fakultativprotokolle betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie (OPSC) und die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (OPAC) durch die Vertragsstaaten zu überwachen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch einen Vertragsstaat in einem Ihrer durch das Übereinkommen geschützten Rechte verletzt worden sind, können Sie bei dem Ausschuss Beschwerde einlegen. Eine Individualbeschwerde ist nur gegen Staaten möglich, die dem Ausschuss eine entsprechende Zuständigkeit zuerkannt haben. |
Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) |
Anschrift: Petitions Team, Office of the High Commissioner for Human Rights, United Nations Office at Geneva, 1211 Genf 10, Schweiz Fax: +41 229179022 Website: https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/TBPetitions/Pages/HRTBPetitions.aspx E-Mail: petitions@ohchr.org Hinweis: Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) ist ein Gremium unabhängiger Sachverständiger, das die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Vertragsstaaten überwacht. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch einen Vertragsstaat in einem Ihrer durch das Übereinkommen geschützten Rechte verletzt worden sind, können Sie bei dem Ausschuss Beschwerde einlegen. Eine Individualbeschwerde ist nur gegen Staaten möglich, die dem Ausschuss eine entsprechende Zuständigkeit zuerkannt haben. |
Ausschuss gegen Folter (CAT) |
Anschrift: Petitions Team, Office of the High Commissioner for Human Rights, United Nations Office at Geneva, 1211 Genf 10, Schweiz Fax: +41 229179022 Website: https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/TBPetitions/Pages/HRTBPetitions.aspx E-Mail: petitions@ohchr.org Hinweis: Der Ausschuss gegen Folter (CAT), der sich aus unabhängigen Sachverständigen zusammensetzt, überwacht die Einhaltung der Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung durch die Vertragsstaaten. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch einen Vertragsstaat in einem Ihrer durch das Übereinkommen geschützten Rechte verletzt worden sind, können Sie bei dem Ausschuss Beschwerde einlegen. Eine Individualbeschwerde ist nur gegen Staaten möglich, die dem Ausschuss eine entsprechende Zuständigkeit zuerkannt haben. |
Ausschuss für Menschenrechte |
Anschrift: Petitions Team, Office of the High Commissioner for Human Rights, United Nations Office at Geneva, 1211 Genf 10, Schweiz Fax: +41 229179022 Website:https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/TBPetitions/Pages/HRTBPetitions.aspx E-Mail: petitions@ohchr.org Hinweis: Der Menschenrechtsausschuss setzt sich aus unabhängigen Sachverständigen zusammen, die die Umsetzung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte durch seine Vertragsstaaten überwachen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie durch einen Vertragsstaat in einem Ihrer durch den Pakt geschützten Rechte verletzt worden sind, können Sie bei dem Ausschuss Beschwerde einlegen. Eine Individualbeschwerde ist nur gegen Staaten möglich, die dem Ausschuss eine entsprechende Zuständigkeit zuerkannt haben. |
Menschenrechtsrat |
Anschrift: Special Procedures Division, OHCHR-UNOG, 8-14 Avenue de la Paix, 1211 Genf 10, Schweiz Fax: +41 229179006 Website:http://www2.ohchr.org/english/bodies/chr/special/communications.htm E-Mail: urgent-action@ohchr.org, SPBInfo@ohchr.org Hinweis: Im Rahmen des Sonderverfahrens des UN-Menschenrechtsrats werden unabhängige Experten damit betraut, aus Sicht der Menschenrechte über bestimmte Länder oder Themen zu berichten und Empfehlungen vorzulegen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre bürgerlichen, politischen, kulturellen, wirtschaftlichen oder sozialen Rechte durch einen Vertragsstaat verletzt worden sind, können Sie bei dem zuständigen Sachverständigen Beschwerde einlegen. |
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