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Die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ziehen immer öfter in ein anderes EU-Land, um dort zu studieren, zu arbeiten oder eine Familie zu gründen. Dadurch bilden sich zunehmend internationale Paare, die in einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft leben.
Bei internationalen Paaren handelt es sich um Paare, die unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen, in einem anderen EU-Land als ihrem eigenen leben oder über Vermögen in verschiedenen Ländern verfügen. Internationale Paare – ob sie in einer Ehe oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben – müssen ihr Vermögen verwalten und es insbesondere im Fall einer Scheidung/Trennung oder des Todes des Partners aufteilen.
Die EU-Vorschriften helfen internationalen Paaren in diesen Situationen. Diese Vorschriften gelten in 18 EU-Ländern: Schweden, Belgien, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Spanien, Frankreich, Portugal, Italien, Malta, Luxemburg, Deutschland, Tschechische Republik, Niederlande, Österreich, Bulgarien, Finnland und Zypern.
Die EU-Vorschriften legen fest, welche nationalen Gerichte in der EU sich mit Fragen befassen, die das Vermögen eines internationalen Paares betreffen, und welches Recht zur Lösung dieser Fragen anwendbar ist. Sie vereinfachen zudem die EU-weite Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen oder notariellen Urkunden.
Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, so wenden Sie sich bitte an die Behörden oder einen Rechtsexperten des betreffenden EU-Landes.
Sie können außerdem die Website http://www.coupleseurope.eu/de/home des Rates der Notariate der Europäischen Union konsultieren.
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