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Im portugiesischen Recht gibt es keine Regelung für eingetragene Partnerschaften.
Das Gesetz Nr. 7/2001 sieht jedoch bestimmte Maßnahmen zum Schutz nichtehelicher Lebensgemeinschaften (uniões de facto) vor. Hierzu zählt nach Artikel 3 des vorgenannten Gesetzes das Recht, die Familienwohnung zu nutzen und eine Rente zu beziehen, wenn einer der Partner stirbt. Darüber hinaus sieht Artikel 2020 des portugiesischen Zivilgesetzbuchs (Código Civil) für den Fall, dass einer der Partner stirbt, eine Unterhaltszahlung aus dem Vermögen des verstorbenen Partners vor.
Aktuelle Fassungen dieser Gesetze können auf folgenden Webseiten (in portugiesischer Sprache) eingesehen werden:
Portugiesisches Zivilgesetzbuch
Hinweis: Dieses Informationsblatt enthält allgemeine Informationen. Diese Informationen sind weder vollständig noch für die Kontaktstelle, das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen, die Gerichte oder andere Nutzer verbindlich. Es muss stets die aktuellste Fassung der geltenden Rechtsvorschriften konsultiert werden. Diese Informationen ersetzen nicht die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt, Notar o. ä.
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