Güterrechtliche Wirkungen eingetragener Partnerschaften

Schweden
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Gibt es in diesem Mitgliedstaat verschiedene Formen „eingetragener Partnerschaften“? Bitte erläutern Sie die Unterschiede zwischen den verschiedenen Formen.

Nein, es gibt nur eine Form der eingetragenen Partnerschaft, und zwar für gleichgeschlechtliche Paare. Die Möglichkeit, eine Partnerschaft einzutragen, wurde jedoch im Jahr 2009 nach Änderung des schwedischen Ehegesetzes abgeschafft. Gleichgeschlechtliche Paare können seitdem unter den gleichen Bedingungen heiraten wie heterosexuelle Paare. Das Ehegesetz gilt unterschiedslos für gleichgeschlechtliche und heterosexuelle Paare. Vor 2009 eingetragene Partnerschaften bleiben jedoch so lange gültig, bis sie von den Parteien aufgelöst oder auf Antrag der Parteien in eine Ehe umgewandelt werden.

2 Gibt es in diesem Mitgliedstaat eine gesetzliche Regelung des Güterstands für eingetragene Partnerschaften? Was beinhaltet diese Regelung? Auf welche Formen der „eingetragenen Partnerschaft“ findet sie Anwendung?

Für eingetragene Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie für verheiratete Paare.

3 Wie können Partner ihren Güterstand regeln? Welche formalen Anforderungen bestehen in diesem Fall?

Für eingetragene Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie für verheiratete Paare.

4 Gibt es Beschränkungen der Freiheit, den Güterstand zu regeln?

Für eingetragene Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie für verheiratete Paare.

5 Wie wirkt sich die Auflösung oder Ungültigerklärung güterrechtlich auf die eingetragene Partnerschaft aus?

Für eingetragene Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie für verheiratete Paare.

6 Wie wirkt sich der Tod eines Partners güterrechtlich auf die eingetragene Partnerschaft aus?

Für eingetragene Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie für verheiratete Paare.

7 Welche Behörde ist zuständig, in einer die güterrechtlichen Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft betreffenden Sache zu entscheiden?

Für eingetragene Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie für verheiratete Paare.

8 Wie wirkt sich die eingetragene Partnerschaft güterrechtlich auf ein Rechtsverhältnis zwischen einem Partner und Dritten aus?

Für eingetragene Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie für verheiratete Paare.

9 Kurze Beschreibung des Verfahrens für die Teilung, Aufteilung und Abwicklung des Vermögens bei Auflösung der eingetragenen Partnerschaft in diesem Mitgliedstaat.

Für eingetragene Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie für verheiratete Paare.

10 Welches Verfahren besteht für die Eintragung von Immobilien, und welche Dokumente oder Informationen sind hierfür in der Regel erforderlich?

Für eingetragene Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie für verheiratete Paare.

Letzte Aktualisierung: 06/11/2020

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