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Nein, es gibt nur eine Form der eingetragenen Partnerschaft, und zwar für gleichgeschlechtliche Paare. Die Möglichkeit, eine Partnerschaft einzutragen, wurde jedoch im Jahr 2009 nach Änderung des schwedischen Ehegesetzes abgeschafft. Gleichgeschlechtliche Paare können seitdem unter den gleichen Bedingungen heiraten wie heterosexuelle Paare. Das Ehegesetz gilt unterschiedslos für gleichgeschlechtliche und heterosexuelle Paare. Vor 2009 eingetragene Partnerschaften bleiben jedoch so lange gültig, bis sie von den Parteien aufgelöst oder auf Antrag der Parteien in eine Ehe umgewandelt werden.
Für eingetragene Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie für verheiratete Paare.
Für eingetragene Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie für verheiratete Paare.
Für eingetragene Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie für verheiratete Paare.
Für eingetragene Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie für verheiratete Paare.
Für eingetragene Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie für verheiratete Paare.
Für eingetragene Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie für verheiratete Paare.
Für eingetragene Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie für verheiratete Paare.
Für eingetragene Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie für verheiratete Paare.
Für eingetragene Partnerschaften gelten dieselben Regeln wie für verheiratete Paare.
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