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Kosten

Belgien

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Belgien

Diese Seite informiert Sie über die Prozesskosten in Belgien. Eine differenziertere Analyse der Prozesskosten finden Sie in folgenden Fallstudien:

Familienrecht - Scheidung

Familienrecht - Elterliche Sorge

Familienrecht - Unterhalt

Handelsrecht – Vertragsrecht

Handelsrecht – Haftung

Gebührenordnung für Rechtsberufe

Gerichtsvollzieher

In Zivilsachen

Die Gebühren der Gerichtsvollzieher in zivil- und handelsrechtlichen Verfahren sind durch Königlichen Erlass vom 30. November 1976 geregelt. Die Tarife für 2009 wurden im Belgischen Staatsblatt (Moniteur belge) vom 31. Dezember 2008 veröffentlicht.

Die Texte und Tarife finden Sie auf der Website der Nationalen Kammer der Gerichtsvollzieher von Belgien (klicken Sie zunächst auf die Rubrik „Tarifs et taux d’intérêt“ („Tarife und Zinssätze“) und dann auf „Toutes affaires“ („Alle Rechtssachen“)) oder im belgischen Justizportal (Portail du Pouvoir Judiciaire de Belgique) (Rubrik „Législation“ – Gesetzgebung).

In Strafsachen

Die Gebühren der Gerichtsvollzieher in Strafverfahren sind durch Königlichen Erlass vom 28. Dezember 1950 und ein ministerielles Rundschreiben vom 22. Januar 2009 geregelt. Die Tarife für 2009 wurden im Belgischen Staatsblatt vom 12. Januar 2009 veröffentlicht.

Die Texte und Tarife finden Sie auf der Website der Nationalen Kammer der Gerichtsvollzieher von Belgien (klicken Sie zunächst auf die Rubrik „Tarifs et taux d’intérêt“ („Tarife und Zinssätze“) und dann auf „Affaires pénales“ („Strafsachen“)) oder im belgischen Justizportal (Portail du Pouvoir Judiciaire de Belgique) (Rubrik „Législation“ – Gesetzgebung).

Rechtsanwälte

Die Gebühren für Rechtsanwälte sind nicht geregelt. Der Anwalt legt sie selbst fest und kann mit dem Mandanten eine Honorarvereinbarung treffen. Er ist jedoch verpflichtet, seine Gebühren innerhalb angemessener Grenzen zu berechnen. Die Anwaltskammer kann prüfen, ob der Anwalt diese Grenzen einhält.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Berechnung: Berechnung eines Stundensatzes, Vergütung pro erbrachter Leistung, Vergütung nach Streitwert (prozentualer Anteil vom Streitwert) usw. Honorarvereinbarungen, die allein an den Ausgang der Streitsache gebunden sind, sind nach Artikel 446ter Gerichtsgesetzbuch (Code judiciaire) verboten. Der Rechtsanwalt muss den Mandanten zuvor über seine Berechnungsmethode informieren. In Belgien sind Anwaltsgebühren von der Mehrwertsteuer befreit.

Verfahrenskosten

Kosten in Zivilverfahren

Kosten für Verfahrensbeteiligte in Zivilverfahren

In Belgien sind die Gerichtskosten festgesetzt. Sie richten sich nach dem Gericht, bei dem das Verfahren eingeleitet wird, und nach der Verfahrensstufe (erste Instanz oder Rechtsmittelinstanz).

Die Gerichtskosten sind in Art. 1017 ff. Gerichtsgesetzbuch (Code judiciaire) aufgeführt. Nach Art. 1018 umfassen die Gerichtskosten:

  • verschiedene Gebühren, Kanzlei- und Registriergebühren. Die Kanzleigebühren beinhalten die Gebühren für die Eintragung in die Terminliste, die Dokumenten- und Ausfertigungsgebühren. Sie sind im Gesetzbuch für Register-, Hypothekar- und Kanzleiabgaben (Code des droits d’enregistrement, d’hypothèque et de greffe), Art. 268 ff., aufgeführt;
  • die Kosten und Entgelte für gerichtliche Handlungen;
  • die Kosten für die Urteilsausfertigung;
  • die Kosten der Beweisaufnahme, insbesondere Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen. Die den Zeugen zustehenden Entschädigungen und Erstattungen sind im Königlichen Erlass vom 27. Juli 1972 festgelegt;
  • die Reise- und Aufenthaltskosten der Magistrate (Richter und Staatsanwaltschaft), der Greffiers (Urkundsbeamte) und der Parteien, sofern ihre Anreise gerichtlich angeordnet wurde, sowie Beurkundungskosten, die allein im Hinblick auf den Prozess entstanden sind;
  • die Verfahrensentschädigung nach Artikel 1022;
  • Vergütung, Bezüge und Kosten des nach Artikel 1734 bestellten Mediators.

Gemäß Artikel 1019 umfassen die in den Gerichtskosten enthaltenen Registriergebühren:

  • die allgemeine feste Gebühr,
  • die spezifischen festen Gebühren und
  • die Gebühren, die aufgrund eines Urteils geschuldet werden, mit dem eine Verurteilung, Liquidation oder Rangfestlegung im Zusammenhang mit Geldbeträgen oder Wertpapieren ausgesprochen wurde.

Wenn der Kläger oder der Streithelfer nicht die belgische Staatsangehörigkeit besitzt und der Beklagte belgischer Staatsangehöriger ist, kann Letzterer nach Artikel 851 Gerichtsgesetzbuch (Code judiciaire) in bestimmten Fällen beantragen, dass der Kläger oder der Streithelfer eine Kaution zur Sicherung etwaiger im Prozess zuerkannter Schadenersatzansprüche stellt, sofern es kein internationales Übereinkommen gibt, das ihn von dieser Sicherheitsleistung entbindet, und sofern keine sonstige Ausnahmeregelung Anwendung findet.

Kosten für Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte (siehe oben), Übersetzer und Dolmetscher (siehe unten) kommen gegebenenfalls hinzu.

Wann müssen die Kosten in Zivilverfahren entrichtet werden?

Bestimmte Gebühren sind bereits vor Klageerhebung zu entrichten, wie die Kanzleigebühr, die bei Eintragung in die Liste fällig wird.

Kosten, die während des Verfahrens entstehen, werden in der Regel im Verlauf des Verfahrens erhoben.

Für einige Kosten muss ein Betrag als Sicherheit hinterlegt werden. So werden z. B. die Sachverständigen aus dem Betrag entschädigt, den die Partei, die die Beweiserhebung beantragt hat, als Sicherheit hinterlegt hat. Und Artikel 953 sieht vor, dass die Partei, die die Vernehmung eines Zeugen beantragt, vor der Vernehmung in der Kanzlei einen Betrag in Höhe der Zeugenentschädigung (Verdienstausfall und Auslagen wie Fahrtkosten usw.) hinterlegt.

Mitunter streckt der Rechtsanwalt die Gerichtskosten vor und weist sie anschließend in seiner Kostenrechnung aus.

Kosten in Strafverfahren

Kosten für Verfahrensbeteiligte in Strafverfahren

Die bei Strafverfahren anfallenden Kosten sind in Art. 91 ff. des Königlichen Erlasses vom 28. Dezember 1950 geregelt.

Wann müssen die Kosten in Strafverfahren entrichtet werden?

Dies ist in Art. 91 ff. des Königlichen Erlasses vom 28. Dezember 1950 geregelt.

Gerichtskosten in Verfassungssachen

Kosten für Verfahrensbeteiligte in verfassungsrechtlichen Verfahren

In verfassungsrechtlichen Verfahren tragen die Parteien nur die Kosten für die Zustellung per Einschreiben.

Informationspflichten des Rechtsanwalts/Rechtsbeistands

Rechte und Pflichten der Parteien

Gemäß den Standesregeln haben Rechtsanwälte eine Informations- und Beratungspflicht gegenüber ihren Mandanten. Hierzu gehört, dass der Rechtsanwalt seinen Mandanten über seine Rechte und Pflichten belehrt.

Der Anwalt muss seine Mandanten auch darüber informieren, wie er seine Gebühren berechnet.

Informationsquellen für Verfahrenskosten

Wo findet man Informationen über die Verfahrenskosten in Belgien?

Informationen zu diesem Thema sind auf der Website des FÖD Justiz, auf der Website der Kommission zur Modernisierung des gerichtlichen Standes – Commission de Modernisation de l’Ordre Judiciaire (Rubrik „Info juridique“) – oder auf den Internetseiten der verschiedenen Rechtsberufe zu finden.

Auch die Rechtstexte enthalten einschlägige Informationen, oder man kann sich an die Kanzlei oder an einen Anwalt wenden.

In welchen Sprachen stehen die Auskünfte über die Verfahrenskosten in Belgien zur Verfügung?

Diese Informationen stehen in Niederländisch und Französisch zur Verfügung.

Wo kann man sich über Mediation/Schlichtung informieren?

Informationen zum Thema Mediation sind auf der Website des FÖD Justiz (Rubrik Veröffentlichungen) und auf der Website der Kommission zur Modernisierung des gerichtlichen Standes – Commission Fédérale de Médiation – zu finden.

Wo sind weitere Informationen über Verfahrenskosten erhältlich?

Online-Informationen über Verfahrenskosten

Siehe oben.

Wo sind Informationen über die durchschnittliche Dauer eines Verfahrens erhältlich?

Informationen über die voraussichtliche Dauer Ihres Verfahrens erhalten Sie bei einem Rechtsanwalt. Die Dauer richtet sich nach der Art des Verfahrens, das Sie anstrengen möchten, und nach dem Gericht, vor dem Sie klagen wollen.

Wo sind Informationen über die durchschnittlichen Gesamtkosten eines Verfahrens erhältlich?

Informationen über die voraussichtlichen Kosten Ihres Verfahrens erhalten Sie bei einem Rechtsanwalt. Die Kosten richten sich nach der Art des Verfahrens, das Sie anstrengen möchten, und nach dem Gericht, vor dem Sie klagen wollen.

Mehrwertsteuer

Wo gibt es Informationen zur Mehrwertsteuer? Wie hoch sind die Sätze?

In den veröffentlichten Informationen sind die Kosten ohne Mehrwertsteuer angegeben. Der Mehrwertsteuersatz beträgt 21 %.

Prozesskostenhilfe

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe in Zivilverfahren?

Diese Frage fällt in den Regelungsbereich von Art. 508/1 ff. des belgischen Gerichtsgesetzbuchs (Code judiciaire).

Die allgemeine Beratungshilfe (aide judiciaire de premier ligne) ist für alle kostenlos. Es handelt sich um eine Erstberatung in Form von:

  • praktischen Informationen,
  • Rechtsauskünften,
  • einer ersten Rechtsberatung oder die Vermittlung an eine spezialisierte Einrichtung.

Diese Erstberatung erfolgt durch Angehörige der Rechtsberufe und ist kostenlos, unabhängig von Ihrem Einkommen.

Die erweiterte Beratungshilfe (aide juridique de deuxième ligne) bietet Personen, die nicht über ausreichende Mittel zur Beauftragung eines Anwalts verfügen, den kostenlosen oder teilweise kostenlose Beistand durch einen Rechtsanwalt. Sie werden durch einen Rechtsanwalt beraten und vertreten. Die Voraussetzungen für die Bewilligung der kostenlosen oder teilweise kostenlosen erweiterten Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sind im Königlichen Erlass vom 18. Dezember 2003 festgelegt.

Folgende Personen haben aufgrund ihrer sozialen Situation Anspruch auf kostenlosen juristischen Beistand:

  • Alleinstehende, deren monatliches Nettoeinkommen 944 EUR nicht überschreitet;
  • alleinstehende unterhaltspflichtige Personen, deren monatliches Nettoeinkommen 1 213 EUR  (+ 163,47  UR pro unterhaltsberechtigter Person) nicht überschreitet;
  • Personen, die mit einem Ehepartner oder einer anderen Person in einem gemeinsamen Haushalt leben und deren monatliches Haushaltsnettoeinkommen 1 213 EUR (+ 163,47 EUR pro unterhaltsberechtigter Person) nicht überschreitet;
  • Eingliederungshilfe- oder Sozialhilfeempfänger;
  • Empfänger des garantierten Einkommens für ältere Personen (GRAPA);
  • Empfänger von Lohnersatzleistungen für Behinderte, die keine Eingliederungsleistungen erhalten;
  • Personen, die für ein Kind unterhaltspflichtig sind, das garantierte Familienleistungen erhält;
  • Sozialmieter, die in der Flämischen Region und der Region Brüssel-Hauptstadt die Hälfte der Grundmiete bzw. in der Wallonischen Region eine Mindestmiete zahlen;
  • Minderjährige;
  • ausländische Staatsangehörige für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis oder die Einlegung eines Widerspruchs oder eines Rechtsmittels gegen eine in Anwendung der Gesetze über die Einreise, den Aufenthalt, die Niederlassung und die Abschiebung von Ausländern getroffene Entscheidung;
  • Asylbewerber, Personen, die eine Erklärung oder einen Antrag auf Anerkennung als Flüchtling einreichen, oder einen Antrag auf Erteilung des Status als Vertriebener stellen;
  • Personen, die sich in einem Verfahren der kollektiven Schuldenregelung befinden oder einen Antrag auf kollektive Schuldenregelung stellen möchten.

Folgende Personen haben aufgrund einer widerlegbaren Bedürftigkeitsvermutung Anspruch auf kostenlosen juristischen Beistand:

  • Inhaftierte oder Angeklagte, die im Gesetz über das sofortige Erscheinen erwähnt sind, gelten, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, als Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen;
  • Geisteskranke, denen eine im Gesetz vom 26. Juni 1990 über den Schutz der Person des Geisteskranken vorgesehene Maßnahme auferlegt worden ist, gelten, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird, als Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen;
  • Beklagte, die im Gesetz über das sofortige Erscheinen erwähnt sind.

Folgende Personen haben Anspruch auf teilweise kostenlosen juristischen Beistand (der Rechtsanwalt kann in diesem Fall eine mäßige Beteiligung an seinen Kosten verlangen):

  • Alleinstehende, deren monatliches Nettoeinkommen zwischen 944 EUR und 1 213 EUR liegt
  • Alleinstehende unterhaltspflichtige Personen, deren monatliches Nettoeinkommen zwischen 1 213 EUR und 1 480 EUR (+ 163,47 EUR pro unterhaltsberechtigter Person) liegt
  • Personen, die mit einem Ehepartner oder einer anderen Person in einem gemeinsamen Haushalt leben und deren monatliches Haushaltsnettoeinkommen zwischen 1 213 EUR und 1 480 EUR (+ 163,47 EUR pro unterhaltsberechtigter Person) liegt.

Die oben genannten Beträge werden jedes Jahr der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst.

Die Prozesskostenhilfe betrifft die Verfahrenskosten. Verfügt der Mandant nicht über ausreichende Mittel, um die Verfahrenskosten zu zahlen, kann er selbst oder über seinen Anwalt beim Prozesskostenhilfebüro Prozesskostenhilfe beantragen. Je nach Grad seiner Mittellosigkeit kann er ganz oder teilweise von der Zahlung der Gerichtsvollzieher- und Sachverständigenkosten usw. befreit werden. Hierfür ist Art. 664 ff. des Gerichtsgesetzbuchs (Code judiciaire) maßgebend.

Unter welchen Voraussetzungen erhält man Beratungs- und Prozesskostenhilfe, wenn man Angeklagter in einem Strafprozess, Opfer einer Straftat oder Beklagter ist?

Für Angeklagte in einem Strafprozess, Opfer einer Straftat oder Beklagte gelten die gleichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe wie oben.

Gibt es kostenfreie Verfahren?

Ja, z. B. das Verfahren zur kollektiven Schuldenregelung oder zur Bewilligung der kostenlosen Beschreitung des Rechtswegs.

Wann muss die unterlegene Partei die Kosten der obsiegenden Partei übernehmen?

In Zivil- und Handelssachen

Nach Art. 1017 ff. werden die Verfahrenskosten (Gerichtsvollzieher-, Sachverständigen-, und Gerichtskosten usw.) bei Urteilsverkündung grundsätzlich der unterlegenen Partei auferlegt.

Zu den der unterlegenen Partei auferlegten Kosten gehört eine pauschale Beteiligung an den Anwaltskosten der obsiegenden Partei, die so genannte „Verfahrensentschädigung“ (indemnité de procédure), die nach Streitwert gestaffelt ist. Sie deckt nicht notwendigerweise die gesamten Anwaltskosten ab. Die Höhe der „Verfahrensentschädigung“ ist im Königlichen Erlass vom 26. Oktober 2007 festgelegt. Dabei handelt es sich um Mindest- und Höchstbeträge, und es ist Aufgabe des Richters, die Entschädigung innerhalb dieser Spanne festzulegen.

Es gibt Fälle, in denen das Gericht die Verfahrenskosten nicht der unterlegenen Partei auferlegt, sondern eine andere Regelung trifft (Aufteilung der Kosten...).

In Strafsachen

Werden der Angeklagte und die zivilrechtlich haftenden Personen verurteilt, müssen sie grundsätzlich die Verfahrenskosten sowie eine Verfahrensentschädigung (pauschale Beteiligung an den Anwaltskosten der obsiegenden Partei – siehe oben Zivil- und Handelssachen) zahlen. Werden der Angeklagte und die zivilrechtlich haftenden Personen hingegen nicht verurteilt und unterliegt die Zivilpartei, kann oder muss diese zur Übernahme aller oder eines Teils der dem Staat und dem Angeklagten entstandenen Kosten sowie zu einer Verfahrensentschädigung verurteilt werden. In bestimmten Fällen trägt der Staat die Kosten. Die einschlägigen Bestimmungen sind im Strafprozessgesetzbuch (Code d’instruction criminelle) enthalten.

Vergütung von Sachverständigen

In Zivil- und Handelssachen

Für Sachverständige gibt es keine Gebührenregelung, sie berechnen ihre Honorare nach freiem Ermessen. Der Richter prüft sie zwar gelegentlich (er kann einschreiten, wenn sich die Parteien und der Sachverständige nicht einigen), aber es gibt keinen Gesetzestext, in dem die Höhe der Sachverständigengebühren festgelegt ist. Dieser Bereich wird durch Art. 987 ff. Gerichtsgesetzbuch (Code judiciaire) und durch den Königlichen Erlass vom 24. Mai 1933 geregelt.

Im Königlichen Erlass vom 14. November 2003 sind hingegen die Gebühren für Sachverständige an den Arbeitsgerichten festgelegt, die ärztliche Gutachten in folgenden Bereichen erstellen:

  • Streitigkeiten über Beihilfen für Behinderte
  • Familienleistungen für Arbeitnehmer und Selbständige
  • Arbeitslosenversicherung und
  • Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung

In Strafsachen

Die Sachverständigengebühren in Strafverfahren sind durch den Königlichen Erlass vom 28. Dezember 1950 und das ministerielle Rundschreiben vom 22. Januar 2009 geregelt. Die Tarife für 2009 wurden im Belgischen Staatsblatt (Moniteur belge) vom 12. Januar 2009 veröffentlicht.

Die Texte können auf der Website der Kommission für die Modernisierung des gerichtlichen Standes – Commission de Modernisation de l'Ordre Judiciaire (Rubrik „infos juridique“ – „professionnels“ – „tarifs“ – „frais de justice“) – oder im belgischen Justizportal (Rubrik "Législation") eingesehen werden.

Vergütung von Übersetzern und Dolmetschern

Mitunter muss in einem Verfahren ein Übersetzer oder Dolmetscher herangezogen werden, z. B. wenn Dokumente in einer anderen Sprache als der im Verfahren verwendeten eingereicht werden, oder wenn ein Zeuge eine andere Sprache spricht. Das gilt auch, wenn eine Partei eine andere Sprache als die Verfahrenssprache spricht und diese nicht versteht, oder wenn der Richter die Sprache dieser Partei nicht versteht. Die entsprechenden Vorschriften sind im Gesetz vom 15. Juni 1935 über den Sprachgebrauch im Gerichtswesen enthalten.

In Strafsachen

Die Gebühren für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen in Strafverfahren sind durch den Königlichen Erlass vom 28. Dezember 1950 und das ministerielle Rundschreiben vom 22. Januar 2009 geregelt. Die Tarife für 2009 wurden im Belgischen Staatsblatt (Moniteur belge) vom 12. Januar 2009 veröffentlicht.

Die Texte können auf der Website der Kommission für die Modernisierung des gerichtlichen Standes – Commission de Modernisation de l'Ordre Judiciaire (Rubrik „infos juridique“ – „professionnels“ – „tarifs“ – „frais de justice“) – oder im belgischen Justizportal (Rubrik "Législation") eingesehen werden.

Links zum Thema

Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz

Kommission für die Modernisierung des gerichtlichen Standes

Dokumente zum Thema

Länderbericht Belgien über die Studie zur Kostentransparenz PDF (829 Kb) en

Letzte Aktualisierung: 20/12/2022

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