Kosten

Finnland

Diese Seite bietet Informationen über die Verfahrenskosten in Finnland.

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Finnland

Gebührenordnung für Rechtsberufe

Rechtsanwälte (die vor Gericht auftreten und plädieren)

In Finnland sind die Gebühren für Gerichtsanwälte durch die Berufs- und Standesregeln für Rechtsanwälte und die von der Finnischen Anwaltskammer genehmigte Gebührenordnung geregelt.

Gerichtsvollzieher

In Finnland sind die Gebühren für Gerichtsvollzieher durch die Regierungsverordnung Nr. 925/2008, das Gesetz über Gerichtsvollzieher und Vollstreckung (34/1995) und die Regierungsverordnung Nr. 35/1995 geregelt.

Rechtsanwälte/Rechtsberater

In Finnland sind die Gebühren für Rechtsanwälte durch Paragraf 18 Absatz 5 des Handelsgesetzbuchs, das Beratungshilfegesetz (257/2002) und die Regierungsverordnung Nr. 290/2008 geregelt.

Kosten

Kosten in Zivilrechtsverfahren

Kosten für die Prozessparteien in einem Zivilverfahren

In Finnland gehören zu den Kosten die Bearbeitungsgebühr und die Dokumentengebühr. Die Bearbeitungsgebühren (Verhandlungsgebühr, Antragsgebühr, Zustellungsgebühr) sind von einer Partei als Vergütung für eine mündliche Verhandlung und die in diesem Zusammenhang ergriffenen Maßnahmen zu entrichten. Die Bearbeitungsgebühr beinhaltet auch die Zustellung des amtlichen Schriftstücks, das die Entscheidung beziehungsweise die einstweilige Entscheidung in der Sache enthält. Die Prozesskosten variieren zwischen 79 Euro in Zivilsachen vor dem Amtsgericht und 223 Euro in Angelegenheiten, die vor dem Gericht für Markt- und Wettbewerbsangelegenheiten verhandelt werden.

Die Dokumentengebühren (Gebühren für die Ausfertigung von Auszügen, Kopien oder Bescheinigungen) sind für speziell angeforderte Dokumente zu entrichten, außer in Fällen der gesetzlich verordneten Gebührenbefreiung. So sind zum Beispiel Dokumente, die in einer vom Staatsanwalt verfolgten Strafsache für den Geschädigten ausgestellt werden, gebührenfrei.

Detaillierte Informationen zu den Kosten können der Justiz-Website sowie dem Gerichtskostengesetz (Gesetz über die Gebühren für die Leistungen des Gerichts und bestimmter Justizorgane, 701/1993) und den entsprechenden Regierungsverordnungen entnommen werden.

In Scheidungssachen bestehen die gesamten Verfahrenskosten aus einer anfänglichen Gebühr von 79 Euro sowie einer Gebühr von 44 Euro bei einer Fortführung des Verfahrens nach Ablauf einer Bedenkzeit. Rechtsanwaltlicher Beistand kann circa 1000 Euro kosten. In Angelegenheiten, in denen Anträge einzureichen sind, beträgt die Gebühr 72 Euro. In Zivilsachen beträgt die Verfahrensgebühr zwischen 79 Euro und 179 Euro vor dem Amtsgericht und weitere 179 Euro für die eventuelle Einlegung eines Rechtsmittels. Rechtsanwaltskosten können bis zu 6000 Euro und mehr betragen.

Wann müssen die Kosten in Zivilverfahren entrichtet werden?

In zivilrechtlichen Verfahren müssen die Prozessparteien die Kosten am Ende des Verfahrens entrichten.

Kosten in Strafverfahren

Kosten für die Prozessparteien in einem Strafverfahren

In Finnland zahlen die Prozessparteien keine Kosten in Strafsachen, die der Staatsanwalt in einem Gerichtsverfahren in der ersten Instanz verfolgt.

Wann müssen die Kosten in Strafverfahren entrichtet werden?

In strafrechtlichen Verfahren müssen die Prozessparteien die Kosten am Ende des Verfahrens entrichten.

Kosten in verfassungsrechtlichen Verfahren

Kosten für die Prozessparteien in einem verfassungsrechtlichen Verfahren

Finnland besitzt kein Verfassungsgericht; entsprechende Angelegenheiten werden daher als Strafsache verhandelt. In Strafsachen, die der Staatsanwalt in einem Gerichtsverfahren in der ersten Instanz verfolgt, entstehen für die Prozessbeteiligten keine Kosten.

Wann müssen die Kosten in einem verfassungsrechtlichen Verfahren entrichtet werden?

Die Kosten sind am Ende des Verfahrens zu entrichten.

Informationspflichten des Rechtsanwalts/Rechtsbeistands

Rechte und Pflichten der Parteien

Rechtsvertreter haben die Parteien in einem potenziellen Rechtstreit vorab dahingehend zu informieren, dass diese ihre Rechte und Pflichten, ihre Erfolgschancen und die anfallenden Kosten – einschließlich solcher, die wahrscheinlich von der unterliegenden Partei zu tragen sind – verstehen. Dies ist in dem Verhaltenskodex der finnischen Anwaltskammer geregelt. Ein Gerichtsanwalt ist außerdem seinem Mandanten gegenüber zur Wahrung des anwaltlichen Berufsgeheimnisses verpflichtet.

Kostenfestsetzung - Rechtsgrundlagen

Wo kann man sich über Kostengesetze in Finnland informieren?

Informationen über Kostengesetze können auf der Internetseite des Justizministeriums abgerufen werden.

In welchen Sprachen sind Informationen über Kostengesetze in Finnland erhältlich?

Informationen sind auf Finnisch, Schwedisch und Englisch erhältlich.

Wo kann man sich über Mediation/Schlichtung informieren?

Informationen über Mediation/Schlichtung sind auf der Internetseite des Justizministeriums und des Nationalen Instituts für Gesundheit und Gemeinwohl abrufbar.

Wo sind weitere Informationen über Verfahrenskosten erhältlich?

On-line Informationen über Verfahrenskosten

Detaillierte Informationen über Verfahrenskosten und sonstige Gebühren sind kostenlos auf der Website des finnischen Justizministeriums abrufbar.

Wo sind Informationen über die durchschnittliche Dauer der einzelnen Verfahrensarten erhältlich?

Informationen über die durchschnittliche Dauer der einzelnen Verfahrensarten sind unter der Rubrik ‚Übersicht über die Tätigkeiten’ auf der Internetseite des Justizministeriums erhältlich.

Wo sind Informationen über die durchschnittlichen Gesamtkosten der einzelnen Verfahrensarten erhältlich?

Informationen über die durchschnittlichen Gesamtkosten eines Verfahrens sind auf der Internetseite der finnischen Justiz erhältlich.

Mehrwertsteuer

Wie wird diese Information zur Verfügung gestellt?

Diese Information wird auf der Website des Justizministeriums zur Verfügung gestellt. Nach Maßgabe der Gebührenrichtlinie der finnischen Anwaltskammer haben Kostenvoranschläge für zu erbringende Leistungen die gesetzliche Mehrwertsteuer zu enthalten.

Welches ist der gültige Mehrwertsteuersatz?

Der Mehrwertsteuersatz für anwaltliche Dienstleistungen beträgt 22 Prozent. Prozesskostenhilfegebühren unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.

Prozesskostenhilfe

Einkommensgrenze für Antragssteller im Bereich des Zivilrechts

Die Einkommensgrenze wird nach einer Formel berechnet. Im Allgemeinen wird Prozesskostenhilfe gewährt, wenn das verfügbare Einkommen eines allein stehenden Antragstellers weniger als 700 Euro im Monat beträgt. Sie kann auch gewährt werden – mit einer progressiven Selbstbeteiligung – wenn das verfügbare Einkommen des allein stehenden Antragstellers zwischen 700 und 1500 Euro liegt. Allein stehenden Antragstellern, denen monatlich mehr als 1500 Euro zur Verfügung stehen, wird keine Prozesskostenhilfe gewährt. Die entsprechenden Beträge für Ehepartner liegen bei 600 Euro und 1300 Euro.

Eine Prozesskostenhilfegebühr in Höhe von 70 Euro wird den Antragstellern berechnet, denen Prozesskostenhilfe mit einer Selbstbeteiligung gewährt wird. Verfügt der Antragsteller über liquide Mittel von über 5000 Euro, wird eine zusätzliche Selbstbeteiligung fällig.

Einkommensgrenze für Antragsteller im Bereich des Strafrechts (Angeklagte)

Die Einkommensgrenze wird nach einer Formel berechnet. Im Allgemeinen wird Prozesskostenhilfe gewährt, wenn das verfügbare Einkommen eines allein stehenden Antragstellers weniger als 700 Euro im Monat beträgt. Sie kann auch gewährt werden – mit einer progressiven Selbstbeteiligung– wenn das verfügbare Einkommen des allein stehenden Antragstellers zwischen 700 und 1500 Euro liegt. Allein stehenden Antragstellern, denen monatlich mehr als 1500 Euro zur Verfügung stehen, wird keine Prozesskostenhilfe gewährt. Die entsprechenden Beträge für Ehepartner liegen bei 600 und 1300 Euro. Weitere Informationen sind auf der Justiz-Website abrufbar. Eine Prozesskostenhilfegebühr in Höhe von 70 Euro wird den Antragstellern berechnet, denen Prozesskostenhilfe mit einer Selbstbeteiligung gewährt wird. Verfügt der Antragsteller über liquide Mittel von über 5000 Euro, wird eine zusätzliche Selbstbeteiligung fällig.

Darüber hinaus haben Angeklagte unabhängig von ihrer finanziellen Situation das Recht auf einen Pflichtverteidiger, wenn sie wegen einer schweren Straftat angeklagt sind oder festgenommen beziehungsweise inhaftiert wurden. Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für Personen, die nicht in der Lage sind, selbst für ihre Verteidigung zu sorgen, kann das Gericht auch von Amts wegen einen Pflichtverteidiger bestellen. Wird der Angeklagte jedoch verurteilt, hat er dem Staat die Gebühren für die Pflichtverteidigung zu erstatten, es sei denn, er hätte Anspruch auf Prozesskostenhilfe gehabt. In einem solchen Fall wird die Zahlungspflicht des Angeklagten nach Maßgabe der Prozesskostenhilfevorschriften ermittelt.

Einkommensgrenze für Antragsteller im Bereich des Strafrechts (Opfer)

Unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen haben die Opfer bestimmter schwerer Straftaten, wie zum Beispiel häuslicher Gewalt oder Sexualverbrechen, das Recht auf einen Anwalt und den Beistand einer Betreuungsperson.

Darüber hinaus können Opfer Prozesskostenhilfe aufgrund der üblichen Kriterien erhalten: Im Allgemeinen wird Prozesskostenhilfe gewährt, wenn das verfügbare Einkommen eines allein stehenden Antragstellers weniger als 700 Euro im Monat beträgt. Sie kann auch gewährt werden – mit einer progressiven Selbstbeteiligung – wenn das verfügbare Einkommen des allein stehenden Antragstellers zwischen 700 und 1500 Euro liegt. Allein stehenden Antragstellern, denen monatlich mehr als 1500 Euro zur Verfügung stehen, wird keine Prozesskostenhilfe gewährt. Die entsprechenden Beträge für Ehepartner liegen bei 600 und 1300 Euro. Weitere Informationen sind auf der Justiz-Website erhältlich. Eine Prozesskostenhilfegebühr in Höhe von 70 Euro wird den Antragstellern berechnet, denen Prozesskostenhilfe mit einer Selbstbeteiligung gewährt wird. Verfügt der Antragsteller über liquide Mittel von über 5000 Euro, wird eine zusätzliche Selbstbeteiligung fällig.

Weitere Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe ist immer bei einer öffentlichen Rechtsberatungsstelle zu beantragen. Unabhängig vom Wohnort des Antragstellers, kann der Antrag bei jeder beliebigen Rechtsberatungsstelle in Finnland gestellt werden. Es ist jedoch häufig zweckmäßig, den Antrag bei der nächstgelegenen Stelle einzureichen.

Der Antragsteller muss seine wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen, eine etwaige Rechtschutzversicherung angeben sowie den Grund für die Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe.

Die Antragstellung erfolgt mündlich oder schriftlich in der Rechtsberatungsstelle und die notwendigen Unterlagen sind dem Antrag beizufügen. Das ausgefüllte Antragsformular kann auch zusammen mit den Anlagen per Post, Fax oder E-Mail an die Rechtsberatungsstelle geschickt werden.

Das Antragsformular kann unter ‚Prozesskostenhilfeantragsformular’ on-line abgerufen werden; es ist auch in Rechtsberatungsstellen, ordentlichen Gericht und in Rechtsanwaltskanzleien erhältlich.

Wenn ein Antragsteller bei einer gerichtlichen Angelegenheit die Hilfe eines privaten Rechtsanwalts in Anspruch nehmen möchte, kann dieser Rechtsanwalt den Antrag auf Prozesskostenhilfe einreichen.

Wird eine Person Opfer häuslicher Gewalt oder eines sexuellen Verbrechens, kann das Gericht für die Zwecke der Voruntersuchung und der Hauptverhandlung für dieses Opfer einen Rechtsanwalt oder eine Betreuungsperson bestellen. Wenn das Opfer bei der Hauptverhandlung einen Anspruch erheben möchte, wird das Gericht einen Rechtsanwalt bestellen. Wenn das Opfer keine Ansprüche erheben will, kann eine Betreuungsperson bestellt werden.

Wie oben bereits erwähnt, wird ein Pflichtverteidiger für den Tatverdächtigen eines schweren Verbrechens und für eine festgenommene beziehungsweise inhaftierte Person auf Antrag bestellt. Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und für Personen, die nicht in der Lage sind, selbst für ihre Verteidigung zu sorgen, kann das Gericht von Amts wegen einen Pflichtverteidiger bestellen.

Kostenfreie Verfahren

Ein Prozesskostenhilfeempfänger ist der Zahlungsverpflichtung enthoben.

Darüber hinaus sind bestimmte Angelegenheiten (Gerichtskostengesetz 701/1993, Paragraf 6 und 7) durch Gesetz kostenfrei gestellt. Dazu gehören zum Beispiel die Schuldenregelung von Privatpersonen und Strafsachen, die der Staatsanwalt im ersten Rechtszug verfolgt. In Fällen, die der Rechtshilfe unterliegen, sind Verfahren für ausländische Behörden und ausländische Staatsbürger kostenfrei.

Wann muss die unterlegene Partei die Kosten der obsiegenden Partei übernehmen?

In zivilrechtlichen Verfahren (ausgenommen bei Angelegenheiten, die mit Eingaben einhergehen und Angelegenheiten, die zwingenden rechtliche Bestimmungen unterliegen, wie dies zum Beispiel in vielen Familienrechtsachen der Fall ist) trägt in der Regel die unterlegene Partei die Kosten. Bei Verwaltungsgerichtsverfahren hat jede Partei ihre eigenen Kosten zu tragen. Dem Gerichtsurteil ist zu entnehmen, ob die unterlegene Partei die Kosten der obsiegenden Partei zu übernehmen hat.

Vergütung von Sachverständigen

Die Vergütung für Sachverständige wird vom Gericht festgelegt. Es gibt keine festen Vorgaben für solche Gebühren, sie haben sich jedoch in einem angemessenen Rahmen zu bewegen.

Vergütung von Übersetzern und Dolmetschern

Die Vergütung für Übersetzer und Dolmetscher wird vom Gericht festgelegt. Es gibt keine festen Vorgaben für solche Gebühren, sie haben sich jedoch in einem angemessenen Rahmen zu bewegen. Die durchschnittliche Vergütung eines Übersetzers beträgt 80 Euro pro Seite. Wenn Prozesshilfe gewährt wurde, ist die Partei von diesen Gebühren befreit.

Links zum Thema

Internetseite des finnischen Justizministeriums

Internetseite der Finnischen Justiz

Website der Finnischen Anwaltskammer

Dokumente zum Thema

Finnlands Bericht zur Untersuchung über Kostentransparenz PDF (504 Kb) en

Letzte Aktualisierung: 19/05/2024

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