Verfahrenskosten in Frankreich
Kosten für erstinstanzliche Verfahren (frais de procès)- Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung (MARC)
Fall-beispiel |
Erstinstanzliches Verfahren |
Rechtsmittelverfahren |
Verfahren der alternativen Streitschlichtung (MARC) |
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Eingangs-gebühren |
Ausfertigungs-gebühren |
Sonstige Kosten |
Eingangs-gebühren |
Ausfertigungs-gebühren |
Sonstige Kosten |
Steht diese Option bei diesem Falltyp zur Verfügung? |
Kosten |
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Fall A |
Tribunal de grande instance (Landgericht): Eingangsgebühren fallen nicht an Handelsgericht: Ja, Eingangs-gebühren fallen in Höhe von mindestens 69,97 EUR an. |
Tribunal de grande instance (Land-gericht): Nein |
Tribunal de grande instance (Landgericht: Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Ja Schlichtung Gerichts-interne Mediation Gerichts-externe Mediation |
Unentgeltlich Honorare werden vom Richter festgelegt. Verein-barung zwischen den Beteiligten und dem Mediator |
Fall B |
Tribunal de grande instance (Landgericht): Nein Handelsgericht: Ja, Eingangs-gebühren fallen in Höhe von mindestens 69,97 EUR an. |
Tribunal de grande instance (Land-gericht): Nein |
Tribunal de grande instance (Landgericht): Nein |
Nein |
Nein |
Nein |
Ja Schlichtung Gerichts-interne Mediation Gerichts-externe Mediation |
Unentgeltlich Honorare werden vom Richter festgelegt. Verein-barung zwischen den Beteiligten und dem Mediator |
Kosten für Anwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige
Fall-beispiel |
Anwalt |
Gerichtsvollzieher |
Sachverständiger |
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Besteht Anwalts-zwang? |
Durch-schnittliche Kosten |
Besteht Anwalts-zwang? |
Kosten vor der Urteils-verkündung |
Kosten nach der Urteils-verkündung |
Müssen Sachverständige in Anspruch genommen werden? |
Kosten |
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Fall A |
Tribunal de grande instance (Landgericht): Ja Handelsgericht: Nein Berufungs-gericht: Ja |
Anwälte: Dazu liegen keine statistischen Angaben vor Berufungsanwälte: 983 EUR |
Ja |
Ladung: 18,70 EUR Zustellung: 26,70 EUR |
Zustellung: 26,70 EUR |
Nein |
Honorare werden vom Richter festgelegt |
Fall B |
Tribunal de grande instance (Landgericht): Ja Handelsgericht: Nein Berufungs-gericht: Ja |
Anwälte: Dazu liegen keine statistischen Angaben vor Berufungsanwälte: 983 EUR |
Ja |
Ladung: 18,70 EUR Zustellung: 26,70 EUR |
Zustellung: 26,70 EUR |
Nein |
Honorare werden vom Richter festgelegt |
Kosten für Zeugenentschädigung
Fall-beispiel |
Zeugenentschädigung |
Erhalten die Zeugen eine Entschädigung? |
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Fall A |
Ja (Verordnung vom 27. Dezember 1920 über die Änderung des Entgelts für Zeugen) |
Fall B |
Ja (Verordnung vom 27. Dezember 1920 über die Änderung des Entgelts für Zeugen) |
Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen
Fall-beispiel |
Prozesskostenhilfe |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen tritt sie in Kraft? |
Wann wird vollständige Prozesskostenhilfe geleistet? |
Voraussetzungen |
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Fall A |
Prozesskostenhilfe kann vor dem Verfahren oder während des Verfahrens vom Käufer – als natürliche oder juristische gemeinnützige Person – beantragt werden. Gewährt wird sie, wenn: - die vom Käufer eingeleitete Klage nicht eindeutig unzulässig oder unbegründet erscheint; - die erklärten Einkünfte die gesetzlich festgelegten Obergrenzen nicht übersteigen; - die Verfahrenskosten nicht durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind. |
Der Staat übernimmt sämtliche Verfahrenskosten, wenn der Käufer Anspruch auf vollständige Prozesskostenhilfe hat. |
Vollständige Prozesskostenhilfe wird geleistet, wenn die vom Antragsteller erklärten monatlichen Einkünfte für die vollständige Hilfe 911 EUR nicht übersteigen. Bis zu einem Einkommen von 1 367 EUR wird die Prozesskostenhilfe teilweise geleistet. Die Einkommens-obergrenzen werden für die ersten beiden unterhaltsberechtigten Personen um 164 EUR und für die dritte Person und alle weiteren Personen um 104 EUR heraufgesetzt. |
Fall B |
Idem |
Idem |
Idem |
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Erstattung
Kann der obsiegende Beteiligte die Erstattung der Streitbeilegungskosten erwirken?
Kann der obsiegende Beteiligte die Erstattung der Streitbeilegungskosten erwirken?
Kann der obsiegende Beteiligte die Erstattung der Streitbeilegungskosten erwirken?
Kann der obsiegende Beteiligte die Erstattung der Streitbeilegungskosten erwirken?
Fall A
Ja
Erstattung der gesamten tariflichen Kosten, sofern der Richter nicht anders entscheidet.
Nichttarifliche Kosten: Entschädigung wird vom Richter nach Billigkeit festgelegt.
Wenn die Kosten durch die Entscheidung des Richters der Partei auferlegt werden, die keine Prozesskosten-hilfe erhält, so muss diese die vom Staat für die Verteidigung der Partei, die Prozess-kostenhilfe erhält, verauslagten Kosten an die Staatskasse zurückzahlen.
Fall B
Ja
Erstattung der gesamten tariflichen Kosten, sofern der Richter nicht anders entscheidet.
Nichttarifliche Kosten: Entschädigung wird vom Richter nach Billigkeit festgelegt
Idem
Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
Fall-beispiel |
Übersetzung |
Dolmetschen |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
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Fall A |
Die für den Richter bestimmten Schriftstücke bedürfen der Übersetzung. |
Dazu liegen keine statistischen Angaben vor. |
Wenn der Richter die Sprache, in der sich die Beteiligten verständigen, nicht beherrscht. |
Die Vergütung wird vom Richter festgelegt. |
Fall B |
Die für den Richter bestimmten Schriftstücke bedürfen der Übersetzung. Beweisaufnahme im Rahmen der Verordnung 1206/2001 vom 28. Mai 2001 |
Dazu liegen keine statistischen Angaben vor. |
Wenn der Richter die Sprache, in der sich die Beteiligten verständigen, nicht beherrscht. Beweisaufnahme im Rahmen der Verordnung 1206/2001 vom 28. Mai 2001 |
Die Vergütung wird vom Richter festgelegt. |
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