Kosten in Deutschland
Kosten für erstinstanzliche Verfahren und Rechtsmittelverfahren
Fallstudie |
Erstinstanzliches Verfahren |
Rechtsmittelverfahren |
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags |
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags |
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Fall A |
1035,00 EUR |
Berufung:1 380,00 EUR |
Fall B |
1035,00 EUR |
Berufung:1 380,00 EUR |
Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige
Fallstudie |
Rechtsanwalt |
Gerichtsvollzieher |
Sachverständiger |
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Besteht Anwaltszwang? |
Durchschnittliche Kosten |
Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? |
Kosten nach Urteilsverkündung |
Muss der Sachverständige in Anspruch genommen werden? |
Kosten |
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Fall A |
Ja |
Erste Instanz: |
Nein |
Hängt von der Art der Vollstreckungsmaßnahme ab |
Nein |
Wird auf Stundenbasis abgerechnet. Höhe abhängig von dem jeweiligen Tätigkeitsbereich, jedoch max. 125 EUR zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer |
Fall B |
Ja |
Erste Instanz: |
Nein |
Nein |
Wird auf Stundenbasis abgerechnet. Höhe abhängig von dem jeweiligen Tätigkeitsbereich, jedoch max. 125 EUR zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer |
Kosten für die Zeugenentschädigung
Fallstudie |
Zeugenentschädigung |
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Erhalten Zeugen eine Entschädigung? |
Kosten |
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Fall A |
Ja |
Verdienstausfall, max. 21 EUR je Stunde, Fahrtkosten und sonstige Auslagen |
Fall B |
Ja |
Verdienstausfall, max. 21 EUR je Stunde, Fahrtkosten und sonstige Auslagen |
Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen
Fallstudie |
Prozesskostenhilfe |
Erstattung |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen ist Prozesskostenhilfe möglich? |
Wann ist die Prozesskostenhilfe vollumfänglich? |
Voraussetzungen? |
Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? |
Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? |
Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? |
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Fall A |
Grundsätzlich keine Prozesskostenhilfe für juristische Personen außerhalb der EU Allgemeine Voraussetzungen: Die Partei lebt nicht in gesicherten finanziellen Verhältnissen (d.h. sie ist mittellos) und die geplante Klage bietet hinreichend Aussicht auf Erfolg und erscheint nicht mutwillig. |
Wenn das nach bestimmten Abzügen wie Grundfreibeträgen für die mittellose Partei und ihre Familienangehörigen und nach Abzug von Wohn- und Heizungskosten verbleibende Einkommen 15 EUR nicht übersteigt. Prozesskostenhilfe kann auch in anderen Fällen vollumfänglich gewährt werden, sie muss jedoch durch Ratenzahlungen erstattet werden. Die Ratenhöhe hängt von dem verbleibenden Einkommen ab. |
1. Antrag (Anwalt nicht vorgeschrieben für den Antrag) 2. Verfahren noch nicht abgeschlossen 3. Siehe auch Spalte 1 |
Ja, in dem Ausmaß, in dem die Partei gewonnen hat |
Kosten, die für die eigene Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht grundlegend waren |
Siehe Spalte 2 |
Fall B |
Siehe Fall A oben |
Siehe Fall A oben |
Siehe Fall A oben |
Siehe Fall A oben |
Siehe Fall A oben |
Siehe Fall A oben |
Kosten für Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen
Fallstudie |
Übersetzung |
Dolmetschen |
Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen? |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetscherleistungen notwendig |
Ungefähre Kosten |
Beschreibung |
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Fall A |
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Fall B |
Im Prinzip für alle Schriftsätze an das Gericht und für alle schriftlichen Beweise. Das Gericht kann darauf verzichten, die Übersetzung der Dokumente zu verfügen, wenn alle Richter, die mit dem Fall befasst sind, die Sprache verstehen |
Üblicherweise 1,55 EUR je 55 Anschläge zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer |
Die Gerichtssprache ist Deutsch. Wenn alle Anwesenden die fremde Sprache gut beherrschen, kann auf einen Dolmetscher verzichtet werden. |
70 EUR je Stunde zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer |
Zustellung von Schriftstücken im Ausland |
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