- Gebührenordnung für Rechtsberufe in Deutschland
- Informationspflichten des Rechtsanwalts/Rechtsbeistands
- Kostenfestsetzung - Rechtsgrundlagen
- Wo sind weitere Informationen über Verfahrenskosten erhältlich?
- Umsatzsteuer
- Prozesskostenhilfe
- Wann muss die Verlierer-Partei die Kosten der obsiegenden Partei übernehmen?
- Vergütung von Sachverständigen
- Vergütung von Übersetzern und Dolmetschern
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Familienrecht - Sorgerecht der Kinder
Gebührenordnung für Rechtsberufe in Deutschland
Rechtsanwälte
In Deutschland wird die Vergütung von Rechtsanwälten entweder durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt oder basiert auf einer Vereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandanten. Honorarvereinbarungen dienen stets als Alternative zu den gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren. Dabei sind die Vorschriften des § 49b der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und der §§ 3a bis 4b RVG zu beachten. Wenn ein Rechtsanwalt einen Mandanten vor Gericht vertritt, darf das vereinbarte Honorar den gesetzlich vorgeschriebenen Betrag nicht unterschreiten.
Das Vergütungsverzeichnis des RVG (Anlage 1 des RVG) umfasst Wertgebühren, Festgebühren oder Rahmengebühren für verschiedene rechtliche Dienstleistungen. Die Höhe der Gebühr hängt normalerweise vom Gegenstandswert ab, und die Gebührenbeträge für die verschiedenen Gegenstandswerte sind in Anlage 2 des RVG aufgeführt. Falls für einen Gegenstandswert Gebührenspannen angegeben sind, geben sie die höchste und die niedrigste Gebühr an, die für die jeweilige Leistung in Rechnung gestellt werden kann. Die angemessene Gebühr innerhalb dieser Spanne wird nachdem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit, der finanziellen Situation des Mandanten sowie besonderer Haftungsrisiken des Rechtsanwalts bestimmt. Rahmengebühren finden unter anderem in Straf- und in Sozialrechtsfällen Anwendung.
Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher berechnen ihre Gebühren ausschließlich nach dem Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG). Für jede Tätigkeit des Gerichtsvollziehers ist eine spezifische Gebühr vorgesehen.
Kosten
Kosten im Zivilverfahren
Kosten für Prozessparteien im Zivilverfahren
Im Zivilverfahren fallen üblicherweise Verfahrensgebühren an, die sich nach der Höhe der Forderung richten. Die Festlegung dieser Gebühren erfolgt in Zivilrechtsfällen gemäß dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Die Gebührensätze sind im Kostenverzeichnis (Anlage 1 der entsprechenden Gesetze) festgelegt, wobei Anlage 2 die Gebührentabelle nach dem Gegenstandswert auflistet.
- In allgemeinen zivilrechtlichen Verfahren und Familienstreitsachen, insbesondere bei Unterhaltssachen, beträgt der Gebührensatz 3,0 und in Ehesachen 2,0. In Kindschaftssachen, einschließlich des elterlichen Sorge- und Umgangsrechts, beträgt der Gebührensatz 0,5. Der Verfahrenswert wird wie folgt ermittelt: In Ehesachen legt das Gericht den Verfahrenswert nach eigenem Ermessen fest, unter Berücksichtigung des Umfangs, der Bedeutung der Angelegenheit und der Einkommensverhältnisse beider Ehegatten. Normalerweise entspricht der Verfahrenswert dem in drei Monaten erzielten Nettoeinkommen. In Familienstreitsachen richtet sich der Wert in der Regel nach der Höhe der Forderung. Bei Unterhaltssachen ist der Wert auf die Höhe des beanspruchten Unterhalts begrenzt, aber höchstens auf einen Jahresunterhalt Eventuelle ausstehende Beträge bis zum Zeitpunkt der Antragstellung werden ebenfalls berücksichtigt.
- In Kindschaftssachen, einschließlich des elterlichen Sorge- und Umgangsrechts, beträgt der Verfahrenswert 4.000 EUR.
Wenn keine Vereinbarungen getroffen wurden, entstehen für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vor Gericht Gebühren entsprechend dem Gegenstandswert. Dieser entspricht in der Regel dem Verfahrenswert, der zur Ermittlung der Gerichtskosten festgesetzt wurde. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) legt genau fest, welche Gebühren zu welchen Sätzen für bestimmte Verfahren berechnet werden können. Anlage 2 des RVG listet die Gebührenbeträge nach dem Gegenstandswert auf.
In erstinstanzlichen Zivilsachen erhält der Rechtsanwalt normalerweise eine Verfahrensgebühr in Höhe des 1,3-fachen Satzes und eine Terminsgebühr in Höhe des 1,2-fachen Satzes. Bei Abschluss eines Vergleichs in der ersten Instanz erhält der Rechtsanwalt zusätzlich eine Einigungsgebühr mit einem Gebührensatz von 1,0.
Wann müssen die Kosten in Zivilverfahren bezahlt werden?
In üblichen Zivilangelegenheiten sowie in Unterhalts- und Ehesachen müssen die Gerichtsgebühren direkt bei Einreichung der Klage oder Stellung des Antrags beglichen werden. In Familiensachen werden die Gebühren bei Abschluss des Verfahrens fällig. Die Honorare des Rechtsanwalts werden in der Regel zum Abschluss des Mandats gezahlt, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Der Rechtsanwalt hat jedoch das Recht, einen Vorschuss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Kosten im Strafverfahren
Kosten im Strafverfahren
Die Kosten im Strafverfahren werden erst nach der rechtskräftigen Verurteilung in Rechnung gestellt. Die Gerichtskosten hängen von der Höhe der Strafe ab und liegen in der ersten Instanz zwischen 15.540 EUR und 11.000 EUR. Wenn keine speziellen Vereinbarungen mit dem Rechtsanwalt getroffen wurden, hat dieser Anspruch auf Gebühren sowohl als Verteidiger als auch als Vertreter anderer Beteiligter. Diese Gebühren sind in einem bestimmten Rahmen festgelegt.
Wann müssen die Kosten in Strafverfahren entrichtet werden?
Die Gerichtskosten sind nach einer rechtskräftigen Verurteilung zu entrichten. Die Honorare des Rechtsanwalts werden üblicherweise bei Abschluss des Mandats beglichen, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung getroffen. Der Rechtsanwalt hat jedoch das Recht, einen Vorschuss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
Kosten in Verfahren vor dem Verfassungsgericht
Kosten für Prozessparteien
Die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist grundsätzlich kostenfrei, es sei denn, die Beschwerde wird in missbräuchlicher Absicht eingereicht (gemäß § 34 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes). Eine Vertretung, insbesondere durch einen Rechtsanwalt, ist nur dann erforderlich, wenn eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht stattfindet (gemäß § 22 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes).
Wann müssen die Kosten in Verfahren vor dem Verfassungsgericht entrichtet werden?
Die Anwaltskosten für Verfahren vor dem Verfassungsgericht müssen üblicherweise bei Abschluss des Mandats beglichen werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Der Rechtsanwalt hat jedoch gesetzlich das Recht, einen Vorschuss zu verlangen.
Informationspflichten des Rechtsanwalts/Rechtsbeistands
Rechte und Pflichten der Parteien
Der Rechtsanwalt hat die Aufgabe, den Mandanten umfassend zu informieren und zu beraten. Dabei muss er den sichersten und am wenigsten riskanten Weg aufzeigen, um das gewünschte Ziel zu erreichen. Alle Risiken, die mit der Angelegenheit verbunden sind, müssen dem Mandanten offenbart werden, damit dieser in vollem Wissen der Sachlage entscheiden kann. Der Anwalt ist verpflichtet, die Fragen seines Mandanten vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Vor Einreichung einer Klage muss er dem Mandanten die Aussichten und Risiken des Verfahrens erklären, einschließlich der Kosten.
In bestimmten Fällen unterliegt der Rechtsanwalt einer besonderen Informationspflicht:
- Wenn die zu erhebenden Gebühren vom Gegenstandswert abhängen, muss der Rechtsanwalt den Mandanten darauf hinweisen, bevor er das Mandat übernimmt (gemäß § 49b Absatz 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)). Bei Honorarvereinbarungen muss der Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass im Falle einer Kostenerstattung durch den Gegner nicht mehr als die gesetzlich festgelegte Vergütung erstattet wird (gemäß § 3a Absatz 1 Satz 3 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)).
- Vor Abschluss einer Vereinbarung zur Vertretung vor einem Arbeitsgericht muss der Rechtsanwalt den Mandanten darauf hinzuweisen, dass eine Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht möglich ist (§ 12a Absatz 1 Satz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes).
Kostenfestsetzung - Rechtsgrundlagen
Wo kann man sich über Kostengesetze in Deutschland informieren?
Man kann Informationen über die Kostengesetze in Deutschland entweder in Buchhandlungen kaufen oder kostenfrei die aktuelle Fassung im Internet herunterladen.
In welchen Sprachen liegen Informationen über Kostengesetze in Deutschland vor?
Die Informationen über die Kostengesetze in Deutschland sind in erster Linie in deutscher Sprache verfügbar.
Wo sind weitere Informationen über Verfahrenskosten erhältlich?
Online-Informationen über Verfahrenskosten
Die aktuellen Gesetzesfassungen können auf der Website https://www.gesetze-im-internet.de/ eingesehen werden. Um die verschiedenen Gesetze zu den Kosten herunterzuladen, können die entsprechenden Abkürzungen (GKG, FamGKG, GNotKG, GvKostG und RVG) in die Suchfunktion eingegeben werden.
Wo werden Informationen zur Dauer einzelner Verfahrensarten veröffentlicht?
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jährlich statistische Berichte zum Thema Rechtspflege. Der Bericht zu Zivilgerichten bietet beispielsweise Daten zur Dauer von Zivilverfahren in ganz Deutschland. Die Daten sind nach Ländern und den Bezirken der Oberlandesgerichte aufgeschlüsselt. Es gibt auch gesonderte Informationen für Amts- und Landgerichte sowie für erst- und zweitinstanzliche Verfahren. Der Bericht enthält spezifische statistische Angaben zur Dauer von Verfahren in ausgewählten Rechtsgebieten, wie zum Beispiel Arzthaftungs-, Verkehrsunfall- oder Reisevertragssachen.
Wo findet man Informationen über die ungefähren Kosten für verschiedene Arten von Gerichtsverfahren?
Es gibt Bücher, die sich mit dem Thema der durchschnittlichen Kosten im Zivilverfahren befassen. Diese Bücher können verschiedene Aspekte abdecken, einschließlich der rechtlichen Grundlagen, Strategien zur Kostenkontrolle, Fallstudien und Praxisbeispiele. Zudem sind online verschiedene Rechner verfügbar, wie z.B. auf dem Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen, mit denen sich die Verfahrensgebühren vorab berechnen lassen können.
Umsatzsteuer
Wo gibt es Informationen zur Umsatzsteuer? Wie hoch sind die Sätze?
Gerichte und Gerichtsvollzieher müssen keine Umsatzsteuer zahlen. Rechtsanwälte berechnen jedoch eine Umsatzsteuer von 19 %. Diese Summe wird separat als Kosten ausgewiesen und ist nicht in der Vergütung enthalten.
Prozesskostenhilfe
Anwendbare Einkommensgrenze bei Zivilsachen
Jede Person, die sich die Kosten für einen Rechtsstreit nicht oder nur teilweise leisten kann, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Dabei werden die persönlichen und finanziellen Verhältnisse berücksichtigt. Die geplante rechtliche Auseinandersetzung muss Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig sein. Die prozessführende Person muss jedoch ihr Vermögen soweit wie zumutbar einsetzen. Je nach Einkommen kann Prozesskostenhilfe entweder ohne Ratenzahlung gewährt oder mit einer Verpflichtung zur Ratenzahlung verbunden werden. Das Bundesministerium der Justiz hat eine Broschüre mit dem Titel „Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe“ veröffentlicht. In dieser werden häufig gestellte Fragen anhand von Beispielen beantwortet.
Anwendbare Einkommensgrenze für beschuldigte Menschen in einem Strafverfahren
In einem Strafverfahren gibt es unterschiedliche Regeln für das Einkommen von beschuldigten Personen. Anders als bei der Prozesskostenhilfe für Kläger gelten keine festen Einkommensgrenzen für Beschuldigte. Stattdessen werden andere Kriterien berücksichtigt, um festzustellen, ob ihnen finanzielle Unterstützung gewährt wird.
Anwendbare Einkommensgrenze im Strafverfahren für Opfer von Straftaten
Für Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, hängt die Prozesskostenhilfe von ihrem Einkommen ab. Dabei werden die erwarteten Kosten des Falls und die persönlichen Umstände des Klägers berücksichtigt, wie zum Beispiel Unterhaltsverpflichtungen und Wohnkosten. Es gibt flexible Einkommensgrenzen, und in einigen Fällen kann Prozesskostenhilfe mit der Verpflichtung zur Ratenzahlung gewährt werden.
Sonstige Bedingungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Opfer von Straftaten
Für Opfer schwerer vorsätzlicher Gewalttaten gibt es eine besondere Regelung. Unabhängig von ihrer finanziellen Situation können sie einen Antrag auf kostenlose Rechtsberatung stellen.
Sonstige Bedingungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe für Angeklagte
Für beschuldigte Personen gibt es ebenfalls bestimmte Bedingungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Diese hängt nicht vom Einkommen ab, sondern von rechtlichen Faktoren. Dazu gehören die Schwere der angeklagten Tat, die zu erwartende Strafe, die Komplexität der Sachlage und die Frage, ob sich die beschuldigte Person selbst verteidigen kann. Ein Pflichtverteidiger wird immer dann bestellt, wenn die beschuldigte Person in Haft ist oder vor Gericht erscheinen muss, um über Haft oder Unterbringung zu entscheiden.
Kostenfreiheit
Gemäß § 183 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) müssen Personen, die anspruchsberechtigt sind, keine Kosten für das Verfahren vor den Sozialgerichten tragen. Dazu gehören Versicherte, Leistungsempfänger (einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger), Behinderte oder deren Sonderrechtsnachfolger, wenn sie als Kläger oder Beklagte in dieser Eigenschaft beteiligt sind. Personen, die nicht unter § 183 fallen, müssen gemäß § 184 SGG für jede Streitsache eine Gebühr bezahlen. Die Gebühren betragen 150 EUR vor den Sozialgerichten, 225 EUR vor den Landessozialgerichten und 300 EUR vor dem Bundessozialgericht. § 197a SGG regelt, dass in bestimmten Fällen die Kosten nach den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes erhoben werden, wenn weder der Kläger noch der Beklagte zu den in § 183 SGG genannten Personen gehören Im Strafverfahren gilt Folgendes: Wenn der Beschuldigte freigesprochen wird, die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird oder das Verfahren eingestellt wird, trägt die Staatskasse die Auslagen und notwendigen Kosten der Beschuldigten gemäß § 467 StPO. Wenn der Angeklagte verurteilt wird, muss er grundsätzlich die Kosten des Verfahrens selbst tragen, einschließlich der Vergütung des Pflichtverteidigers gemäß § 465 StPO.
Wann muss die Verlierer-Partei die Kosten der obsiegenden Partei übernehmen?
Die Partei, die den Prozess verliert, muss die Kosten des Gegners im Prozess übernehmen. Das umfasst die Gerichtskosten, die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Anwalts der anderen Partei, die Reisekosten und den Verdienstausfall, der durch das Erscheinen vor Gericht entstanden ist. Diese Kosten müssen notwendig gewesen sein, um angemessen für die eigenen Rechte einzustehen oder sich gegen eine Klage zu verteidigen.
Vergütung von Sachverständigen
Das Honorar für von Gerichten bestellte Sachverständige wird nach festgelegten Stundensätzen gemäß dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) berechnet. Diese Kosten müssen von den Parteien des Verfahrens bezahlt werden.
Wenn eine Partei einen Sachverständigen privat beauftragt, um sich auf einen Rechtsstreit vorzubereiten, sind diese Kosten nicht Teil der Prozesskosten, über die im Urteil entschieden wird. Die Erstattung dieser Kosten muss separat beantragt werden. Falls eine Partei einen Sachverständigen für Beratung während des Rechtsstreits engagiert, hängt die Erstattung davon ab, ob diese Beratung im konkreten Fall erforderlich war.
Die Vergütung eines Sachverständigen, der vom Gericht zur Erhebung des Sachverständigenbeweises bestellt wird, wird von der unterlegenen Partei getragen. Wenn beide Parteien teilweise gewinnen und teilweise verlieren, teilen sie sich die Kosten entsprechend dem Ausgang des Rechtsstreits.
Vergütung von Übersetzern und Dolmetschern
Vom Gericht bestellte Dolmetscher und Übersetzer erhalten eine festgelegte Vergütung gemäß dem Justizvergütungs- und - entschädigungsgesetz (JVEG). Diese Kosten müssen von den Parteien des Verfahrens bezahlt werden. Dolmetscher erhalten eine stundenbasierte Vergütung, während Übersetzer nach der Anzahl der übersetzten Zeilen vergütet werden. Im Strafverfahren werden die Kosten für Dolmetscher- und Übersetzerleistungen, die für Angeklagte oder betroffene Parteien erforderlich sind, von der Staatskasse getragen. Dies gilt, sofern die Leistungen notwendig sind für die Verteidigung oder die Ausübung der verfahrensmäßigen Rechte.
Links zum Thema
Arbeitsgemeinschaft Mediation des Deutschen Anwaltvereins
Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familienmediation e.V.
Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt e.V.
Ombudsmann der privaten Banken
Ombudsmann der öffentlichen Banken
Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle
Ombudsmann der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe
Ombudsfrau der privaten Bausparkassen
Ombudsmann der Landesbausparkasse
Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern
Schlichtungsstelle Rechtsanwaltschaft
Schlichtungsstelle für den Nahverkehr in NRW
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Schlichtungsstelle des Bundesverbands Deutsche Bestatter
Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur
Ombudsmann Immobilien im Immobilienverband Deutschland
Schlichtungsstellen der Industrie- und Handelskammern
Gütestelle Honorar- und Vergaberecht
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
Dokumente zum Thema
Länderbericht Deutschland über die Studie zur Kostentransparenz (565 Kb)
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