Kosten

Ungarn

In dieser Fallstudie zum Handelsrecht (Vertragsrecht) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Verkäufer Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen: Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Unternehmen liefert Waren im Wert von 20 000 EUR. Der Käufer zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war. Der Verkäufer beschließt, auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen. Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Unternehmen mit Sitz in Mitgliedstaat B liefert Waren im Wert von 20 000 EUR an einen Käufer in Mitgliedstaat A. Der Vertrag ist in der Sprache des Mitgliedstaats B abgefasst und unterliegt dem Recht dieses Staats. Der Käufer in Mitgliedstaat A zahlt nicht, weil die Waren seiner Ansicht nach nicht dem entsprechen, was vereinbart war. Der Verkäufer beschließt, in Mitgliedstaat A auf der Grundlage des geschlossenen Kaufvertrags auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu klagen.

Inhalt bereitgestellt von
Ungarn

Kosten in Ungarn

Kosten der alternativen Streitbeilegung (ADR)

Fallstudie

Alternative Streitbeilegung (ADR)

Ist ADR in einem solchen Fall möglich?

Kosten

Fall A

Ja

Nach Vereinbarung zwischen den Parteien und dem Mediator.

Alle Beteiligten an neuen oder anhängigen Verfahren können eine gerichtliche Mediation beantragen, die kostenlos ist.

Fall B

Ja

Nach Vereinbarung zwischen den Parteien und dem Mediator.

Alle Beteiligten an neuen oder anhängigen Verfahren können eine gerichtliche Mediation beantragen, die kostenlos ist.

Anwalts-, Gerichtsvollzieher- und Sachverständigengebühren

Fall-studie

Rechtsanwalt

Gerichtsvollzieher

Sachverständiger

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?

Muss ein Sachverständiger herangezogen werden?

Kosten

Fall A

Nein

Nach Vereinbarung zwischen Klient und Anwalt.

Nein

Nein. Das Gericht kann einen Sachverständigen auf Ersuchen der beweisführenden Partei bestellen, sofern es nicht von Amts wegen eine Beweisaufnahme anordnet. Beide Parteien können auch Gutachten privater Sachverständiger vorlegen.

Der Sachverständige legt sein Honorar selbst fest. Ordnet das Gericht die Beweisaufnahme von Amts wegen an, bestimmt sich das Honorar nach den betreffenden gesetzlichen Regelungen.

Fall B

Ja. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit internationalen Verträgen über die Lieferung und Beförderung von Waren sind die ordentlichen Gerichte zuständig (§ 23(1)(d) Gesetz III von 1952 über die Zivilprozessordnung). Anwaltszwang besteht in allen Verfahrensphasen sowohl im erstinstanzlichen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten als auch im Falle eines Rechtsmittelverfahrens, sofern keine Ausnahmeregelung greift (§73/A(1)(b) Gesetz III von 1952).

Nach Vereinbarung zwischen Klient und Anwalt.

Nein

Nein. Das Gericht bestellt einen Sachverständigen auf Antrag der beweisführenden Partei, sofern es nicht von Amts wegen eine Beweisaufnahme anordnet. Beide Parteien können auch Gutachten privater Sachverständiger vorlegen.

Der Sachverständige legt sein Honorar selbst fest. Ordnet das Gericht die Beweisaufnahme von Amts wegen an, bestimmt sich das Honorar nach den betreffenden gesetzlichen Regelungen.

Zeugenentschädigung

Fallstudie

Zeugenentschädigung

Haben Zeugen einen Anspruch auf Entschädigung?

Kosten

Fall A

Ja

Die Entschädigung von Zeugen ist gesetzlich geregelt. Sie haben Anspruch auf die Erstattung von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie auf eine Entschädigung für den Arbeitsausfall.

Fall B

Ja

Die Entschädigung von Zeugen ist gesetzlich geregelt. Sie haben Anspruch auf die Erstattung von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie auf eine Entschädigung für den Arbeitsausfall.

Prozesskostenhilfe

Fallstudie

Prozesskostenhilfe

Voraussetzungen?

Fall A

Wirtschaftsteilnehmer haben keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Fall B

Wirtschaftsteilnehmer haben keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.

Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen

Fall-studie

Übersetzen

Dolmetschen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Fall A

Wenn eine Partei der ungarischen Sprache nicht mächtig ist.

Der Übersetzer bestimmt sein Honorar selbst. Es berechnet sich nach der Anzahl der Anschläge (ca. 5 HUF pro Anschlag), der Abgabefrist und der Ausgangssprache. Übersetzungskosten im Zusammenhang mit Beweisvorlagen und Schriftsätzen von Parteien, die in Zivilverfahren das Recht auf Verwendung ihrer Muttersprache, Regionalsprache oder Minderheitensprache haben, werden in ihrem Namen vom Staat verauslagt. Anschließend unterliegen diese Kosten den Bestimmungen für die Erstattung von Verfahrenskosten.

Wenn eine Partei der ungarischen Sprache nicht mächtig ist.

Der Dolmetscher bestimmt sein Honorar selbst. Der Stundensatz hängt von der verwendeten Sprache ab und beträgt ca. 10 000 bis 12 000 HUF. Ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers gesetzlich vorgeschrieben, trägt der Staat die Kosten oder verauslagt das Honorar.

Fall B

Wenn eine Partei der ungarischen Sprache nicht mächtig ist.

Der Übersetzer bestimmt sein Honorar selbst. Es berechnet sich nach der Anzahl der Anschläge (ca. 5 HUF pro Anschlag), der Abgabefrist und der Ausgangssprache. Übersetzungskosten im Zusammenhang mit Beweisvorlagen und Schriftsätzen von Parteien, die in Zivilverfahren das Recht auf Verwendung ihrer Muttersprache, Regionalsprache oder Minderheitensprache haben, werden in ihrem Namen vom Staat verauslagt. Anschließend unterliegen diese Kosten den Bestimmungen für die Erstattung von Verfahrenskosten.

Wenn eine Partei der ungarischen Sprache nicht mächtig ist.

Der Dolmetscher bestimmt sein Honorar selbst. Der Stundensatz hängt von der verwendeten Sprache ab und beträgt ca. 10 000 bis 12 000 HUF. Ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers gesetzlich vorgeschrieben, trägt der Staat die Kosten oder verauslagt das Honorar.

Letzte Aktualisierung: 15/09/2022

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.