Kosten in Ungarn
Kosten der alternativen Streitbeilegung (ADR)
Fallstudie |
Alternative Streitbeilegung (ADR) |
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Ist ADR in einem solchen Fall möglich? |
Kosten |
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Fall A |
Ja |
Nach Vereinbarung zwischen den Parteien und dem Mediator. Alle Beteiligten an neuen oder anhängigen Verfahren können eine gerichtliche Mediation beantragen, die kostenlos ist. |
Fall B |
Ja |
Nach Vereinbarung zwischen den Parteien und dem Mediator. Alle Beteiligten an neuen oder anhängigen Verfahren können eine gerichtliche Mediation beantragen, die kostenlos ist. |
Anwalts-, Gerichtsvollzieher- und Sachverständigengebühren
Fall-studie |
Rechtsanwalt |
Gerichtsvollzieher |
Sachverständiger |
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Besteht Anwaltszwang? |
Durchschnittliche Kosten |
Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? |
Muss ein Sachverständiger herangezogen werden? |
Kosten |
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Fall A |
Nein |
Nach Vereinbarung zwischen Klient und Anwalt. |
Nein |
Nein. Das Gericht kann einen Sachverständigen auf Ersuchen der beweisführenden Partei bestellen, sofern es nicht von Amts wegen eine Beweisaufnahme anordnet. Beide Parteien können auch Gutachten privater Sachverständiger vorlegen. |
Der Sachverständige legt sein Honorar selbst fest. Ordnet das Gericht die Beweisaufnahme von Amts wegen an, bestimmt sich das Honorar nach den betreffenden gesetzlichen Regelungen. |
Fall B |
Ja. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit internationalen Verträgen über die Lieferung und Beförderung von Waren sind die ordentlichen Gerichte zuständig (§ 23(1)(d) Gesetz III von 1952 über die Zivilprozessordnung). Anwaltszwang besteht in allen Verfahrensphasen sowohl im erstinstanzlichen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten als auch im Falle eines Rechtsmittelverfahrens, sofern keine Ausnahmeregelung greift (§73/A(1)(b) Gesetz III von 1952). |
Nach Vereinbarung zwischen Klient und Anwalt. |
Nein |
Nein. Das Gericht bestellt einen Sachverständigen auf Antrag der beweisführenden Partei, sofern es nicht von Amts wegen eine Beweisaufnahme anordnet. Beide Parteien können auch Gutachten privater Sachverständiger vorlegen. |
Der Sachverständige legt sein Honorar selbst fest. Ordnet das Gericht die Beweisaufnahme von Amts wegen an, bestimmt sich das Honorar nach den betreffenden gesetzlichen Regelungen. |
Zeugenentschädigung
Fallstudie |
Zeugenentschädigung |
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Haben Zeugen einen Anspruch auf Entschädigung? |
Kosten |
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Fall A |
Ja |
Die Entschädigung von Zeugen ist gesetzlich geregelt. Sie haben Anspruch auf die Erstattung von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie auf eine Entschädigung für den Arbeitsausfall. |
Fall B |
Ja |
Die Entschädigung von Zeugen ist gesetzlich geregelt. Sie haben Anspruch auf die Erstattung von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie auf eine Entschädigung für den Arbeitsausfall. |
Prozesskostenhilfe
Fallstudie |
Prozesskostenhilfe |
Voraussetzungen? |
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Fall A |
Wirtschaftsteilnehmer haben keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. |
Fall B |
Wirtschaftsteilnehmer haben keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. |
Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
Fall-studie |
Übersetzen |
Dolmetschen |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
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Fall A |
Wenn eine Partei der ungarischen Sprache nicht mächtig ist. |
Der Übersetzer bestimmt sein Honorar selbst. Es berechnet sich nach der Anzahl der Anschläge (ca. 5 HUF pro Anschlag), der Abgabefrist und der Ausgangssprache. Übersetzungskosten im Zusammenhang mit Beweisvorlagen und Schriftsätzen von Parteien, die in Zivilverfahren das Recht auf Verwendung ihrer Muttersprache, Regionalsprache oder Minderheitensprache haben, werden in ihrem Namen vom Staat verauslagt. Anschließend unterliegen diese Kosten den Bestimmungen für die Erstattung von Verfahrenskosten. |
Wenn eine Partei der ungarischen Sprache nicht mächtig ist. |
Der Dolmetscher bestimmt sein Honorar selbst. Der Stundensatz hängt von der verwendeten Sprache ab und beträgt ca. 10 000 bis 12 000 HUF. Ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers gesetzlich vorgeschrieben, trägt der Staat die Kosten oder verauslagt das Honorar. |
Fall B |
Wenn eine Partei der ungarischen Sprache nicht mächtig ist. |
Der Übersetzer bestimmt sein Honorar selbst. Es berechnet sich nach der Anzahl der Anschläge (ca. 5 HUF pro Anschlag), der Abgabefrist und der Ausgangssprache. Übersetzungskosten im Zusammenhang mit Beweisvorlagen und Schriftsätzen von Parteien, die in Zivilverfahren das Recht auf Verwendung ihrer Muttersprache, Regionalsprache oder Minderheitensprache haben, werden in ihrem Namen vom Staat verauslagt. Anschließend unterliegen diese Kosten den Bestimmungen für die Erstattung von Verfahrenskosten. |
Wenn eine Partei der ungarischen Sprache nicht mächtig ist. |
Der Dolmetscher bestimmt sein Honorar selbst. Der Stundensatz hängt von der verwendeten Sprache ab und beträgt ca. 10 000 bis 12 000 HUF. Ist die Hinzuziehung eines Dolmetschers gesetzlich vorgeschrieben, trägt der Staat die Kosten oder verauslagt das Honorar. |
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