- Gebührenordnung für Rechtsberufe
- Feste Kosten
- Informationspflichten des Prozessbevollmächtigten
- Kostenfestsetzung – Rechtsgrundlagen
- Wo kann ich mich über Mediation/Schlichtung informieren?
- Mehrwertsteuer
- Prozesskostenhilfe
- Wann muss die unterliegende Partei die Kosten der obsiegenden Partei übernehmen?
- Sachverständigengebühren
- Gebühren von Übersetzern und Dolmetschern
Gebührenordnung für Rechtsberufe
Solicitors (nicht plädierende Anwälte)
Die Gebühren der nicht plädierenden Anwälte hängen davon ab, ob die anwaltliche Beratung und Vertretung in einem streitigen oder in einem nicht streitigen Verfahren in Anspruch genommen wird; aber auch die Art des Verfahrens beeinflusst das Honorar des Anwalts, sodass dieses auch davon abhängig, ob er in einem Gerichts-, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren zurate gezogen wird. Bei Streitverfahren können die Kosten weiter aufgegliedert werden, und zwar nach Kosten, die der Mandant dem Anwalt direkt zu zahlen hat, und nach den Kosten der Gegenpartei, die einer Prozesspartei im Verfahren auferlegt werden.
Streitverfahren
Wichtigste Vorschriften des Primärrechts*:
- Attorneys’ and Solicitors’ Act 1849 (Anwaltsgesetz aus dem Jahr 1849)
- Attorneys’ and Solicitors’ Act 1870 (Anwaltsgesetz aus dem Jahr 1870)
- Section 68, Solicitors’ (Amendment) Act 1994 (Paragraf 68 des Änderungsgesetzes (Solicitors) aus dem Jahr 1994)
- Section 94, Courts of Justice Act 1924 (Paragraf 94 des Gerichtsgesetzes aus dem Jahr 1924)
- Section 78, Courts of Justice Act 1936 (Paragraf 78 des Gerichtsgesetzes aus dem Jahr 1936)
- Par. 8, Eighth Schedule, Courts (Supplemental Provisions) Act 1961 (Ziffer 8 des Achten Anhangs des Gerichtsgesetzes [Ergänzende Vorschriften] aus dem Jahr 1961)
- Section 17, Courts Act 1981 (Paragraf 17 des Gerichtsgesetzes aus dem Jahr 1981)
- Section 14, Courts Act 1991 (Paragraf 14 des Gerichtsgesetzes aus dem Jahr 1991)
- Section 68, the Solicitors’ (Amendment) Act 1994 (Paragraf 68 des Änderungsgesetzes [Solicitors] aus dem Jahr 1994)
- Sections 27 and 46, Courts and Court Officers Act 1995 (Paragrafen 27 und 46 des Gerichtsgesetzes und Gesetzes über Justizbeamten aus dem Jahr 1995)
Wichtigste Vorschriften des Sekundärrechts*:
- Order 22 rule 4, 6 und 14(3); Order 27 rule 1A, Order 99 und Appendix W, Rules of the Superior Courts (Paragrafen 4, 6 und Paragraf 14 Absatz 3 der Verfahrensregel 22, Paragraf 1A der Verfahrensregel 27, Verfahrensregel 99 und Anhang W der Verfahrensordnung der Obergerichte)
- Order 15, rules 14, 15 und 21 und Order 66, Circuit Court Rules (Paragrafen 14, 15 und 21 der Verfahrensregel 15 und Verfahrensregel 66 der Verfahrensordnung des Circuit Court [Landgericht])
- Orders 51 und 52 und Schedule E, District Court Rules (Verfahrensregeln 51 und 52 sowie Anhang E der Verfahrensordnung des District Court [Amtsgericht]).
Fallrecht:
- Gerichtliche Entscheidungen, in denen die maßgeblichen Rechtsvorschriften ausgelegt werden.
Nicht-streitige Verfahren
Wichtigste Vorschriften des Primärrechts*:
Solicitors’ Remuneration Act 1881 (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz [Solicitors] aus dem Jahr 1881).
Wichtigste Rechtsvorschriften des Sekundärrechts*:
- Solicitors’ Remuneration General Order 1884 (Allgemeine Gebührenordnung für Solicitors aus dem Jahr 1884)
- Solicitors’ Remuneration General Order 1960 (Allgemeine Gebührenordnung für Solicitors aus dem Jahr 1960)
- Solicitors’ Remuneration General Order 1964 (Allgemeine Gebührenordnung für Solicitors aus dem Jahr 1964)
- Solicitors’ Remuneration General Order 1970 (Allgemeine Gebührenordnung für Solicitors aus dem Jahr 1970)
- Solicitors’ Remuneration General Order 1972 (Allgemeine Gebührenordnung für Solicitors aus dem Jahr 1972)
- Solicitors’ Remuneration General Order 1978 (Allgemeine Gebührenordnung für Solicitors aus dem Jahr 1978)
- Solicitors’ Remuneration General Order 1982 (Allgemeine Gebührenordnung für Solicitors aus dem Jahr 1982)
- Solicitors’ Remuneration General Order 1984 (Allgemeine Gebührenordnung für Solicitors aus dem Jahr 1984)
- Solicitors’ Remuneration General Order 1986 (Allgemeine Gebührenordnung für Solicitors aus dem Jahr 1986)
- Rules 210 und 239, Land Registration Rules, 1972 (Paragrafen 210 und 239 der Grundbuchordnung aus dem Jahr 1972).
Fallrecht:
- Gerichtliche Entscheidungen, in denen die maßgeblichen Rechtsvorschriften ausgelegt werden.
* Anmerkung: Bei Verweisung auf Rechtsvorschriften wird auf die jeweils gültige Fassung des Rechtsakts verwiesen. Nach 1922 erlassene oder geänderte Rechtsvorschriften können online über die Website des Irish Statute Book und des irischen Parlaments (Houses of the Oireachtas) eingesehen werden.
Lawyers (Rechtsanwälte)
Lawyer ist der Sammelbegriff für die beiden Ausprägungen des Anwaltsberufes in der irischen Rechtsordnung, den Solicitors und den Barristers.
Barristers (plädierende Anwälte)
Das Honorar der Barristers wird wie eine Ausgabe der Solicitors behandelt, denen es auch in Rechnung gestellt wird. Als Aufwendung der Solicitors unterliegt es einerseits deren Gebührenvorschriften, andererseits den gerichtlichen Entscheidungen zur Festsetzung der Entschädigung von Prozessanwälten, vgl. hierzu insbesondere Paragraf 27 des Court and Courts Officers Act, 1995 (Gerichtsgesetz und Gesetz über Justizbeamte aus dem Jahr 1995) sowie die Rechtssachen Kelly gegen Breen [1978] I.L.R.M. 63 (Irish Law Report Monthly aus dem Jahr 1978, Band 63), der irische Staat (Gallagher Shatter & Co.) gegen de Valera [1991] 2 I.R. 198 (Irish Reports, 1991, Band 2, Seite 198) und Superquinn gegen Bray Urban District Council [Verwaltung der Kommune Bray] (Nr. 2) [2001] 1 I.R. 459 (Irish Reports, 2001, Band 1, Seite 459).
Gerichtsvollzieher
Die Gebühren, die für die Ausführung gerichtlich angeordneter Maßnahmen durch den Gerichtsvollzieher (Sheriff), Gerichtsboten und Zustellungsbeamten anfallen, sind in der Sheriff's Fees and Expenses Order, 2005 (Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher aus dem Jahr 2005) geregelt. Diese enthält auch Vorkehrungen für Gebühren, die bei der Hinterlegung eines Vollstreckungsbefehls fällig werden, sowie für Zwangsvollstreckungsgebühren, für Reisekosten und für Gebühren, die bei der Abholung und Verwahrung von gepfändeten Waren oder Tieren anfallen.
Advocates
Im irischen Rechtssystem gibt es keine eigene Kategorie von Anwälten, die als „advocate“ bezeichnet werden.
Feste Kosten
Feste Kosten in Zivilverfahren
Feste Kosten für Verfahrensbeteiligte in Zivilverfahren
Mit Ausnahme der durch die folgenden Rechtsvorschriften geregelten Sachverhalte werden Kostenpositionen grundsätzlich im Ermessenswege festgesetzt: Order 27 rule 1A (3) und rule 9 of the Rules of the Superior Courts (Paragraf 1A Absatz 3 und Paragraf 9 der Verfahrensregel 27 der Verfahrensordnung der Obergerichte); diese Rechtsvorschriften behandeln Kosten, die bei nicht fristgerechtem Einreichen eines Schriftsatzes für eine Prozesspartei anfallen, wenn die Gegenpartei aufgrund dieses Versäumnisses bereits den Erlass eines Versäumnisurteils beantragt hat; Anhang W der Rules of the Superior Courts und Anhang E der District Court Rules (Verfahrensordnung des Amtsgerichts).
Auch Gerichtsgebühren zählen zu den Kosten, die von den Parteien zu begleichen sind. Diese werden nach Maßgabe der Gebührenordnungen des Supreme Court (Oberster Gerichtshof), des High Court (Oberstes Zivil- und Strafgericht), des Circuit Court (Landgericht) und des District Court (Amtsgericht) festgesetzt.
Der folgenden Website sind weitere Informationen über Gerichtsgebühren zu entnehmen:
Abschnitt des Zivilverfahrens, in dem die festen Kosten zu entrichten sind
Paragraf 1A Absatz 3 und Paragraf 9 von Verfahrensregel 27 behandeln Kosten, die bei nicht fristgerechtem Einreichen eines Schriftsatzes seitens einer Prozesspartei anfallen, wenn die Gegenpartei aufgrund dieses Versäumnisses bereits den Erlass eines Versäumnisurteils beantragt hat. In Fällen, in denen diese Bestimmungen zur Anwendung kommen, werden die Kosten dann fällig, wenn der Antrag auf Erlass des Versäumnisurteils aus der Gerichtsliste gestrichen wird.
Die in Anhang W der Verfahrensordnung der Obergerichte dargelegten Kostenpositionen werden unter den folgenden Bedingungen fällig:
- Der Mandant hat die Gebührenrechnung des Solicitor binnen eines Monats ab Eingang der Gebührenrechnung zu begleichen, es sei denn, er hat innerhalb der vorgenannten Frist die gerichtliche Prüfung der betreffenden Rechnung beantragt (vgl. hierzu Paragraf 2 des Attorneys‘ and Solicitors‘ Act 1849). Grundsätzlich ist dem Mandanten allerdings eine Frist von zwölf Monaten ab Eingang der Gebührenrechnung zur Beantragung und Erlangung einer gerichtlichen Kostenfestsetzung einzuräumen. Das zuständige Gericht kann auch noch nach Ablauf der Zwölfmonatsfrist oder nach Bezahlung der Gebührenrechnung die gerichtliche Festsetzung der Gebühren anordnen, wenn es die besonderen Umstände eines Falles verlangen und die Prüfung der anwaltlichen Gebührenrechnung innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach ihrer Begleichung gerichtlich beantragt wird.
- Wenn einer Partei die Kosten der Gegenpartei auferlegt werden, werden die Gebühren bei Ausstellung der amtlichen Bescheinigung über die Festsetzung der Gerichtskosten oder nach Maßgabe einer eventuell zwischen den Parteien getroffenen Zahlungsvereinbarung fällig.
Für die Kostenpositionen des Anhangs E der Verfahrensordnung des Amtsgerichts gilt Folgendes:
- wenn ein Versäumnisurteil wegen der Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen ergeht, sind die entstandenen Kosten von der säumigen Partei zu tragen.
- alle anderen Gebühren werden bei Erlass des gerichtlichen Kostenbeschlusses zahlbar und sind von der Partei zu tragen, die zur Übernahme der Kosten verurteilt wurde.
Feste Kosten in Strafverfahren
Feste Kosten für Verfahrensbeteiligte in Strafverfahren
In Strafverfahren gibt es keine festen Kosten. Für die Durchführung eines Strafverfahrens werden keine Gerichtsgebühren erhoben.
In einem schnellgerichtlichen Verfahren kann der District Court einen Kostenbeschluss gegen einen Verfahrensbeteiligten aussprechen, allerdings nicht gegen den Director of Public Prosecutions (Leiter der Staatsanwaltschaft) oder einen Polizeibeamten, der die Rolle des Anklägers übernimmt. Am Circuit Court (Landgericht) und am Central Criminal Court (Strafabteilung des Obersten Zivil- und Strafgerichts), die für Strafsachen zuständig sind, in denen es zur öffentlichen Anklageerhebung kommt, kann die Kostenentscheidung unter den folgenden Bedingungen nach billigem Ermessen getroffen werden:
- im Falle eines Freispruchs, der allerdings noch vor dem Court of Criminal Appeal (Rechtsmittelgericht für Strafsachen) angefochten werden kann,
- wenn die Anklageschrift belanglose Punkte enthält, ungebührend lang oder in der Sache fehlerhaft ist,
- wenn die Gerichtsverhandlung wegen Änderung der Anklage vertagt wird oder
- wenn das Gericht verfügt, dass ein Anklagepunkt gesondert zu verhandeln ist.
Feste Kosten in verfassungsrechtlichen Verfahren
Feste Kosten für Verfahrensbeteiligte in verfassungsrechtlichen Verfahren
Die Zuständigkeit für verfassungsrechtliche Verfahren ist auf den High Court (Oberstes Zivil- und Strafgericht) und den Supreme Court (Oberster Gerichtshof) beschränkt. Für verfassungsrechtliche Verfahren gilt keine besondere Gebührenordnung. Die Kosten für verfassungsrechtliche Verfahren sind vielmehr in Anhang W der Rules of the Superior Courts (Verfahrensordnung der Obergerichte) festgelegt. Welche Gerichtsgebühren anfallen, ist in der Gebührenordnung des Supreme und des High Court niedergelegt.
Der folgenden Website sind weitere Informationen über Gerichtsgebühren zu entnehmen:
Abschnitt des verfassungsrechtlichen Verfahrens, in dem die festen Kosten zu entrichten sind
Gerichtsgebühren sind grundsätzlich beim Einreichen des betreffenden Schriftsatzes zu zahlen.
Informationspflichten des Prozessbevollmächtigten
Rechte und Pflichten der Parteien
Im Paragraf 68 des Solicitor’s (Amdendment) Act 1994 (Änderungsgesetz (Solicitors) aus dem Jahr 1994) wird Folgendes vorgesehen:
- „Bei der Annahme eines Mandats, spätestens jedoch, wenn es praktikabel erscheint, teilt der Solicitor dem Mandanten Folgendes in schriftlicher Form mit:
- die tatsächlich anfallenden Gebühren oder,
- wenn Angaben zu den tatsächlich anfallenden Gebühren noch nicht im Rahmen des Möglichen liegen, einen Kostenvoranschlag, der so kalkuliert ist, dass er den tatsächlich anfallenden Gebühren möglichst nahekommt, oder,
- wenn weder eine Aussage über die tatsächlich anfallenden Gebühren noch ein Kostenvoranschlag im Bereich des Möglichen liegt, die Kalkulationsbasis, die der Anwalt oder die Anwaltsfirma, bei der er beschäftigt ist, bei der Berechnung der Gebühren für die Erbringung der betreffenden Dienstleistung zur Anwendung bringt; bei Streitverfahren hat der Anwalt den Mandanten schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, unter welchen Umständen er zur Übernahme der Kosten anderer Parteien verpflichtet werden kann, und gegebenenfalls über die Umstände zu unterrichten, in denen die Verbindlichkeiten des Mandanten aus der Gebührenrechnung des Anwalts nicht vollständig durch den Kostenbetrag, der dem Mandanten möglicherweise im Streitverfahren zulasten anderer Parteien oder zulasten der Versicherungsgeber anderer Parteien zugesprochen wird, befriedigt werden können.
- Mit der Ausnahme von Verfahren, die lediglich zur Eintreibung von Schulden oder einer festgestellten Forderung betrieben werden, darf ein Anwalt im Streitverfahren nicht auf der Grundlage tätig werden, dass seine Gebühren ganz oder teilweise in Form eines prozentualen anderen verhältnismäßigen Anteils von Schadensersatzbeträgen, Entschädigungssummen oder anderen Geldbeträgen berechnet werden, die gegenüber seinem Mandanten unter Umständen zahlbar sind oder zahlbar werden. Gebühren, die in Verletzung dieses Absatzes erhoben werden, sind unter keinen Umständen einklagbar.
- Es ist Anwälten im Streitverfahren untersagt, ihre Gebühren ganz oder teilweise von Schadensersatzbeträgen, Entschädigungssummen oder anderen Geldbeträgen in Abzug zu bringen, die ihren Mandanten gegenüber zahlbar werden, oder von diesen Beträgen Summen einzubehalten, die ihren Gebühren ganz oder teilweise entsprechen.
- Es steht nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen von Absatz 3 des vorliegenden Paragrafen, wenn ein Anwalt zu einem beliebigen Zeitpunkt mit seinem Mandanten darin übereinkommt, dass im Streitverfahren für ihn oder für die Firma, bei der er beschäftigt ist, anfallende Gebühren aus den Beträgen beglichen werden, die gegebenenfalls in Form von Schadensersatzbeträgen, Entschädigungssummen oder anderen Geldbeträgen gegenüber dem Mandanten zahlbar sind oder werden.
- Nach Maßgabe von Absatz 4 des vorliegenden Paragrafen getroffene Vereinbarungen können nur dann vom Anwalt eingeklagt werden, wenn sie in schriftlicher Form vorliegen und einen Kostenvoranschlag enthalten, der so kalkuliert ist, dass er den tatsächlich anfallenden Gebühren möglichst nahekommt, und dessen Positionen der Anwalt bei jeder anderen Partei oder bei jedem Versicherungsgeber einer anderen Partei nach Treu und Glauben für eintreibbar hält, falls seinem Mandanten im Streitverfahren Schadensersatz, Entschädigungssummen oder andere Geldbeträge zuerkannt werden.
- Unbeschadet jeder anderen diesbezüglichen Rechtsvorschrift hat die für den Mandanten möglichst bald nach Beendigung des Streitverfahrens zu erstellende anwaltliche Gebührenrechnung Folgendes auszuweisen:
- eine zusammengefasste Darstellung der juristischen Dienstleistungen, die im Rahmen des betreffenden Streitverfahrens für den Mandanten erbracht wurden,
- den Gesamtbetrag der Schadensersatz- oder Entschädigungssumme oder jeder anderen Geldleistung, die dem Mandanten im betreffenden Streitverfahren zuerkannt wurde und
- Angaben zum Gesamtbetrag und den einzelnen Kostenpositionen der Gebühren, die der Anwalt im Auftrag seines Mandanten von jeder anderen Partei oder von jedem Versicherungsgeber einer anderen Partei eingezogen hat.
- Darüber hinaus sind in der Gebührenrechnung die Gebühren, die Auslagen, Ausgaben, Spesen und Kosten, die für die Erbringung der juristischen Dienstleistung seitens des Anwalts angefallen sind, jeweils gesondert auszuweisen.
- Keine Bestimmung des vorliegenden Paragrafen steht dem entgegen, dass eine Person ihr gesetzlich verankertes Recht ausübt, den Anwalt aufzufordern, seine Gebührenrechnung dem zuständigen Gericht zur Überprüfung vorzulegen, wenn es zu Gebührenstreitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant oder zwischen den Prozessparteien kommt. Es ist auch keine Bestimmung des vorliegenden Paragrafen geeignet, die in Paragraf 9 dieses Gesetzes niedergelegten Rechte einer Person oder der Law Society of Ireland in irgendeiner Weise einzuschränken.
- Wenn die Gebührenrechnung eines Rechtsanwalts für die Erbringung juristischer Dienstleistungen ganz oder teilweise von seinem Mandanten angefochten wird, hat der Anwalt Folgendes zu unternehmen:
- Er muss alle sachdienlichen Maßnahmen in die Wege leiten, um eine gütliche Einigung mit dem Mandanten herbeizuführen und
- seinen Mandanten schriftlich davon in Kenntnis setzen, dass er über das Recht verfügt,
i) den Anwalt aufzufordern, die Gebührenrechnung ganz oder teilweise von einem Taxing Master des High Court (Kostenfestsetzungsbeamter des Obersten Zivil- und Strafgerichts) überprüfen zu lassen und
ii) sich nach Maßgabe von Paragraf 9 des vorliegenden Gesetzes bei der Law Society of Ireland darüber zu beschweren, dass ihm eine Gebührenrechnung ausgestellt wurde, die seiner Auffassung nach unmäßig hoch ist.
- Für die Zwecke dieses Paragrafen sind unter „Gebühr“ das Honorar, die Auslagen, Kosten, Spesen und Ausgaben des Rechtsanwalts zu verstehen.
- Die Bestimmungen dieses Paragrafen gelten unbeschadet der Vorschriften des Attorneys and Solicitors (Ireland) Act 1849 (Rechtsanwaltsgesetz (Irland) aus dem Jahr 1849) und des Attorneys and Solicitors Act 1870 (Rechtsanwaltsgesetz aus dem Jahr 1870).“
In Artikel 12 Absatz 6 des Verhaltenskodex des General Council der Bar of Ireland (Vorstands der irischen Anwaltskammer) wird Folgendes vorgesehen:
„Ein Barrister hat bei der Annahme eines Mandats zur Erbringung juristischer Dienstleistungen, spätestens jedoch wenn dies praktikabel erscheint, dem beauftragenden Solicitor oder, wenn seine Dienste im Rahmen des Direct Professional Access Scheme [Regelung zur Ermöglichung der direkten Kontaktaufnahme zum Barrister] ohne die Einschaltung eines Solicitor mittels Direktauftrag in Anspruch genommen werden, dem Mandanten auf Antrag Folgendes in schriftlicher Form mitzuteilen und zu bestätigen:
- die tatsächlich anfallenden Gebühren oder,
- wenn Angaben zu den tatsächlich anfallenden Gebühren noch nicht im Rahmen des Möglichen liegen, einen Kostenvoranschlag, der so kalkuliert ist, dass er den tatsächlich anfallenden Gebühren möglichst nahekommt, oder,
- wenn Angaben zu den tatsächlich anfallenden Gebühren beziehungsweise ein Kostenvoranschlag der tatsächlich anfallenden Gebühren nicht im Rahmen des Möglichen liegen, die Grundlage für die Berechnung der anfallenden Gebühren.
Die Aufmachung des Schreibens, in dem diese Informationen gegeben werden, ist dem Gutdünken des Barrister überlassen.“
Kostenfestsetzung – Rechtsgrundlagen
Wo finde ich Informationen über die Kostenfestsetzung in Irland?
Weitere Informationen sind der Website des Amtes zur Festsetzung der Kosten im Streitverfahren (Taxing Master’s Office) zu entnehmen. Von dieser Webseite kann auch einschlägiges Informationsmaterial heruntergeladen werden.
In welchen Sprachen sind Informationen über die Rechtsgrundlagen der Kostenfestsetzung in Irland erhältlich?
Informationen über die Rechtsgrundlagen der Kostenfestsetzung in Irland sind in englischer Sprache erhältlich.
Wo kann ich mich über Mediation/Schlichtung informieren?
- Nach Maßgabe von Paragraf 7 Absatz 1 des Judicial Separation and Family Law Reform Act 1989 (Gesetz zur Reform des Trennungs-– und Familienrechts aus dem Jahr 1989) muss das Gericht im Fall der Beantragung eines Beschlusses zur Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft prüfen, ob die Aussöhnung der Parteien noch möglich ist, und kann deshalb das Verfahren jederzeit aussetzen, wenn hierüber Einvernehmen zwischen den Parteien besteht, um den Ehegatten die Möglichkeit zu geben, abzuwägen, ob mit oder ohne die Unterstützung einer dritten Person eine Aussöhnung erzielt werden kann.
- Gemäß Paragraf 7 Absatz 3 kann das Gericht das Verfahren aussetzen, wenn hierüber Einvernehmen zwischen den Parteien besteht, um den Ehegatten Gelegenheit zu geben, im Hinblick auf die Trennungsbedingungen mit oder ohne die Unterstützung einer dritten Person eine möglichst weitreichende Einigung zu erzielen.
- Die Absätze 1 und 3 des Paragrafen 8 des Family Law (Divorce) Act, 1996 (Scheidungsgesetz aus dem Jahr 1996) enthalten vergleichbare Bestimmungen für Scheidungsverfahren.
- Das Mediationsverfahren bei Streitsachen wegen Körperverletzung ist in den Paragrafen 15 und 16 des Civil Liability and Courts Act, 2004 (Gerichtsgesetz und Gesetz über zivilrechtliche Haftung aus dem Jahr 2004) gesetzlich verankert.
- Aufgrund von Order 63A rule 6(1)(xiii) (Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer XIII von Verfahrensregel 63A) in Verbindung mit Order 63B rule 6(1)(xiii) (Paragraf 6 Absatz 1 Ziffer XIII von Verfahrensregel 63B) der Rules of the Superior Courts (Verfahrensordnung der Obergerichte) kann der Richter im wirtschaftsrechtlichen und im wettbewerbsrechtlichen Verfahren am High Court (Oberstes Zivil- und Strafgericht) auf Antrag einer der Parteien oder aufgrund seines eigenen Ermessens anordnen, dass das Verfahren oder jeder strittige Punkt eines Verfahrens um den Zeitraum vertagt wird, der 28 Tage nicht überschreiten darf und den der Richter für angemessen erachtet, um den Parteien die Möglichkeit einzuräumen, zu prüfen, ob das Verfahren oder der betreffenden Streitpunkt nicht an eine Mediations-, Schlichtungs- oder schiedsrichterliche Stelle verwiesen werden kann, und dass der Richter die Frist zur Erfüllung einer jedweden Bestimmung dieser Verfahrensordnung oder einer jedweden Anordnung des Gerichts verlängern kann, wenn zwischen den Parteien Einvernehmen darüber besteht, dass das Verfahren oder der betreffende Streitpunkt eines Verfahrens tatsächlich an eine derartige Stelle verwiesen werden kann.
Weitere Informationen über Mediationsverfahren sind von der Internetseite des Amts für Familienförderung, der Family Support Agency abrufbar.
Wo sind Informationen über die durchschnittliche Dauer der einzelnen Verfahrensarten erhältlich?
Angaben zur durchschnittlichen Verfahrensdauer der einzelnen Verfahrensarten können den im Internet veröffentlichten Jahresberichten des Gerichtsdienstes entnommen werden: Courts Service Annual Reports.
Mehrwertsteuer
Wie wird hierüber informiert? Welche Sätze gelten?
Diese Angaben sind der Internetseite der irischen Zoll- und Steuerbehörde zu entnehmen: Irish Tax and Customs Service.
Prozesskostenhilfe
Einkommensschwelle für Antragsteller im Bereich Zivilrecht
In Zivilverfahren liegt der Grenzwert des verfügbaren Einkommens nach Abzug der festgelegten Freibeträge für Unterhaltszahlungen, Unterkunft, Steuerzahlungen und Sozialversicherungsbeiträge bei 18 000 EUR.
Weitere Informationen sind der Internetseite des Ministeriums für Justiz, Gleichbehandlung und Rechtsreform, Department of Justice, Equality and Law Reform und dem Portal des Legal Aid Board (Rat für Prozesskostenhilfe), der für die Gewährung von Prozesskostenhilfe zuständig ist, zu entnehmen.
Einkommensschwelle für Antragsteller im Bereich des Strafrechts (Angeklagte)
Aufgrund der Regelung des Ministeriums für Justiz, Gleichbehandlung und Rechtsreform zur Gewährung von Prozesskostenhilfe in Strafsachen, dem Criminal Legal Aid Scheme (Regelung zur Gewährung von Prozesskostenhilfe im Strafprozess), ist die unentgeltliche Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Strafverteidigung bedürftiger Personen in bestimmten Fällen möglich. Eine festgelegte Einkommensschwelle besteht nicht, der Angeklagte ist vielmehr vom Prozessgericht davon in Kenntnis zu setzen, ob er über einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe verfügt. Durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird es dem Antragsteller ermöglicht, die Dienste eines Solicitor und in bestimmten Fällen von bis zu zwei Prozessanwälten in Anspruch zu nehmen, um seine Verteidigung oder etwaige Rechtsmittelverfahren vorzubereiten und zu betreiben. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe obliegt den Richtern. Anträge auf Prozesskostenhilfe können entweder
- persönlich,
- durch den Prozessbevollmächtigten des Antragstellers oder
- durch ein Schreiben an die Adresse des Court Registrar (Urkundsbeamter) beim zuständigen Gericht gestellt werden.
Wer Prozesskostenhilfe beantragt, muss dem Gericht in hinreichender Weise glaubhaft machen, dass er selbst nicht in der Lage ist, für seine Verteidigung bei Gericht aufzukommen. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist ausschließlich dem richterlichen Ermessen anheimgestellt und wird durch keinerlei finanzielle Leitlinien geregelt. Das zuständige Gericht muss darüber hinaus zur Überzeugung gelangen, dass es aufgrund der „Schwere der Anklage“ oder der „außergewöhnlichen Umstände“ eines Falles zur Wahrung einer wirksamen Rechtspflege erforderlich ist, dass dem Antragsteller Prozesskostenhilfe zugesprochen wird. Bei einer Anklage wegen Mordes oder bei Rechtsmittelverfahren vor dem Supreme Court (Obersten Gerichtshof) zur Anfechtung von Entscheidungen des Court of Criminal Appeal (Rechtsmittelgericht für Strafsachen) reicht allerdings die Bedürftigkeit des Antragstellers für die Gewährung der kostenfreien Prozesskostenhilfe aus.
Wer kostenfreie Prozesskostenhilfe beantragt, kann vom Gericht durch das Ausfüllen eines entsprechenden Formblatts zur Offenlegung seiner finanziellen Verhältnisse verpflichtet werden. Wer auf diesem Vordruck bewusst falsche Angaben macht oder wesentliche Tatsachen verschweigt, begeht eine strafbare Handlung, die mit Geldstrafe und/oder Freiheitsentzug bedroht ist.
Einkommensschwelle für Antragsteller im Bereich des Strafrechts (Opfer)
Für Personen, die in bestimmten Fällen Strafanzeige wegen sexueller Gewalt erstattet haben, besteht bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe kein Grenzwert im Hinblick auf das verfügbare Einkommen, wenn die Verteidigung beabsichtigt, die sexuelle Vorgeschichte dieser Person vor Gericht geltend zu machen.
Weitere Bedingungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (Opfer)
Personen, die in bestimmten Fällen wegen sexueller Gewalt Anzeige erstattet haben, wird Prozesskostenhilfe ohne Weiteres gewährt. Die Opfer anderer Straftaten müssen die allgemeingültigen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfüllen.
Weitere Bedingungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe (Angeklagte)
Mit Ausnahme der oben erläuterten Bedingungen gibt es keine Kriterien für die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Für Minderjährige bestehen keine Sonderregelungen.
Kostenfreie Verfahren
In bestimmten Fällen, insbesondere in familienrechtlichen Verfahren und in Verfahren, die das Wohl eines Kindes betreffen, kann die Befreiung von den Gerichtsgebühren erteilt werden. Die vollständigen Bedingungen für die Entbindung von der Zahlung der Gerichtsgebühren sind den maßgeblichen Gebührenordnungen zu entnehmen, die auf der Internetseite des irischen Gerichtsdiensts (Court Service) veröffentlicht sind: Gebührenordnungen und Bedingungen für die Befreiung von der Zahlung der Gerichtsgebühren.
Wann muss die unterliegende Partei die Kosten der obsiegenden Partei übernehmen?
Die Kostenentscheidung ist dem Ermessen des Gerichts anheimgestellt. Die Ausübung dieses Ermessens muss im Einklang mit bestimmten Prinzipien und Regeln stehen, die sich in der Vergangenheit bewährt haben und auf die Rechtsprechung der Gerichte zurückzuführen sind. Die wichtigste Kostenregelung ist das Unterliegensprinzip, das besagt, dass die unterliegende Partei die Kosten der obsiegenden Partei trägt. Es bestehen allerdings Ausnahmen zu dieser Regel, die von den konkreten Umständen des jeweiligen Falles abhängen. So kann zum Beispiel der Fall eintreten, dass die unterliegende Partei nur einen Teil der Kosten der obsiegenden Partei übernehmen muss, wenn das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass das Verfahren durch die obsiegende Partei verschleppt oder in ungebührender Weise in die Länge gezogen wurde, oder dass die obsiegende Partei sich bei einzelnen Streitpunkten nicht behaupten konnte, auch wenn sie den Rechtsstreit insgesamt gewann. In anderen Fällen, insbesondere bei verfassungsrechtlichen Verfahren und bei Verfahren, in denen eine Angelegenheit in öffentlichem Interesse geltend gemacht wird, kann es geschehen, dass die Kosten der unterliegenden Partei ganz oder teilweise erstattet werden.
Sachverständigengebühren
Für die Prozesskostenhilfe im Zivilverfahren hat der Legal Aid Board, der für die Gewährung von Prozesskostenhilfe zuständig ist, eine Gebührenskala eingeführt, die der Entschädigung der verschiedenen Kategorien von Sachverständigen zugrunde gelegt wird. Darüber hinaus ist die vorgenannte Stelle ermächtigt, die Sachverständigengebühren zu erhöhen, wenn aufgrund der besonderen Anforderungen eines Falles die Inanspruchnahme eines bestimmten oder eines besonders qualifizierten Sachverständigen notwendig ist. In diesen Fällen wird die Vergütung persönlich mit dem Sachverständigen unter Berücksichtigung des erforderlichen Arbeitsaufwands und Fachwissens sowie des Gegenstandswerts beziehungsweise der Bedeutung des Falles für die Person, der Prozesskostenhilfe gewährt wird, vereinbart.
Wenn im Strafverfahren eine Bescheinigung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe erteilt wurde, erstreckt sich das Criminal Legal Aid Scheme (Regelung zur Gewährung von Prozesskostenhilfe in Strafsachen) auch auf angemessene und nachvollziehbare Ausgaben der Strafverteidigung, also auch auf Sachverständigengebühren.
Gebühren von Übersetzern und Dolmetschern
Im Zivilverfahren ist die Vergütung von Übersetzern und Dolmetschern prinzipiell im ersten Rechtszug festzulegen. Sie unterliegt der Vereinbarung zwischen dem Übersetzer oder Dolmetscher und der betroffenen Prozesspartei. Obliegen die Gebühren einer Partei, die die Dienste eines Übersetzers oder Dolmetschers in Anspruch genommen hat, allerdings aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung der Gegenpartei, unterliegt das Entgelt des Übersetzers oder Dolmetschers der gerichtlichen Kostenfestsetzung seitens eines Taxing Masters (Kostenfestsetzungsbeamter), genauer gesagt eines Legal Costs Assessors (amtlicher Gerichtskostengutachter).
Wurde Prozesskostenhilfe gewährt, führt die Bewilligungsstelle eine Ausschreibung durch und wählt ein Unternehmen aus, das sich darauf beworben hat.
Wenn im Strafverfahren eine Bescheinigung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe erteilt wurde, erstreckt sich das Criminal Legal Aid Scheme (Regelung zur Gewährung von Prozesskostenhilfe in Strafsachen) auch auf angemessene und nachvollziehbare Ausgaben der Strafverteidigung, also auch auf das Entgelt von Übersetzern und Dolmetschern.
Dokumente zum Thema
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