Kosten in Litauen
Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung (ADR)
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | ||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | |
Fall A | Bei Ehepartnern, die eine Scheidung in beiderseitigem Einvernehmen beantragen, entfallen die Kosten für die Gerichtsverhandlung. | Parteien eines Verfahrens entrichten 10 LTL für jede zusätzliche Kopie eines Gerichtsdokuments und 1 LTL pro Seite. | Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist. |
Fall B | Für ausländische natürliche oder juristische Personen gelten hinsichtlich Befreiung, Minderung, Stundung und Fristen im Zusammenhang mit Zahlungen dieselben Bedingungen wie für litauische Staatsbürger. | Wie oben | Wie oben |
Fallstudie | Rechtsmittelverfahren | ||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | |
Fall A | Bei Ehepartnern, die eine Scheidung in beiderseitigem Einvernehmen beantragen, entfallen die Kosten für die Gerichtsverhandlung. | Parteien eines Verfahrens entrichten 10 LTL für jede zusätzliche Kopie eines Gerichtsdokuments und 1 LTL pro Seite. | Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist. |
Fall B | Wie oben | Wie oben | Wie oben |
Fallstudie | Alternativen Streitschlichtung | |
Existiert diese Option für den beschriebenen Fall? | Kosten | |
Fall A | Ja. Nachdem in einem Vorgespräch die wesentlichen Streitpunkte geklärt wurden, bietet das Gericht den Parteien die Möglichkeit, einen für beide Seiten annehmbaren Kompromiss zu schließen und die Sache gütlich beizulegen. | Kostenlos |
Fall B | Wie oben | Wie oben |
Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständiger
Fallstudie | Rechtsanwalt | |
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | |
Fall A | Nein | Vgl. Abschnitt „Gebührenordnung für Rechtsberufe“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“ |
Fall B | Wie oben | Wie oben |
Fallstudie | Gerichtsvollzieher | ||
Muss ein Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | |
Fall A | Nein | Nein. Der Gerichtsvollzieher wird erst nach Erlass eines vollstreckbaren Titels tätig. | In Abhängigkeit von den Anweisungen zur Vollstreckung des Urteils. Die Kosten werden beim Schuldner eingezogen. Der Betrag ist abhängig von der Art der Vollstreckung und der Zahl der durchgeführten Vollstreckungsmaßnahmen. Möglich sind ein Festbetrag, ein Stundensatz von 60 LTL oder ein bestimmter Prozentsatz der zu pfändenden Gegenstände.. |
Fall B | Wie oben | Wie oben | Wie oben |
Fallstudie | Sachverständiger | |
Muss ein Sachverständiger in Anspruch genommen werden? | Kosten | |
Fall A | Das Gericht kann mit Einverständnis der Parteien in Fragen, die ein besonderes Wissen in Bereichen wie z.B. Wissenschaft, Medizin, Kunst, Technik oder Handwerk erfordern, einen Sachverständigen hinzuziehen oder ein Gutachten erstellen lassen. | Die antragstellende Partei muss eine Vorauszahlung in Höhe einer vom Gericht festgesetzten Summe leisten. Der Staat oder eine dazu autorisierte Einrichtung legt den Maximalbetrag fest. Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist. |
Fall B | Wie oben | Wie oben |
Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren
Fallstudie | Zeugenentschädigung | Sicherheitsleistung | Andere Gebühren | |||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Ja, die Zeugenentschädigungen zählen zu den Verhandlungskosten. | Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“. | Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“. | Das Gericht muss die materielle Situation der zahlungspflichtigen Partei berücksichtigen. Der Betrag hängt von der Art des Verfahrens ab und darf maximal 100 000 LTL ausmachen. | Sonstige Kosten: 1) Lokaltermin 2) Suche nach dem Beklagten; 3) Zustellung von Gerichtsdokumenten 4) Zustellung der Gerichtsentscheidung 5) Kostenersatz für die Tätigkeit als Vormund 6) sonstige erforderliche und begründete Kosten. | Vgl. Abschnitt über Sachverständigenkosten. Die Kosten für die Suche nach dem Antragsgegner müssen von der Partei, die die Suche beantragt hat, oder vom Gericht übernommen werden. Vgl. Abschnitt über Gerichtsvollzieherkosten. Die Vertretungstätigkeit eines Vormunds wird auf der Grundlage der vom Staat oder einer dazu autorisierten Einrichtung festgelegten Sätze und Verfahren vergütet. Die Vertretungskosten werden von der Partei getragen, auf deren Antrag ein Vormund bestellt wird. Die Kosten sind im Voraus zu bezahlen. |
Fall B | Wie oben | Wie oben | Wie oben | Wie oben | Wie oben | Wie oben |
Prozesskostenhilfe und sonstige Erstattungen
Fallstudie | Prozesskostenhilfe | ||
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt? | Wann erfolgt eine komplette Kostenübernahme? | Voraussetzungen? | |
Fall A | Zum Anspruch auf primäre Prozesskostenhilfe siehe Abschnitt „Prozesskostenhilfe“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“. Zum Anspruch auf sekundäre Prozesskostenhilfe siehe Abschnitt „Prozesskostenhilfe“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“. | Bei der primären Prozesskostenhilfe übernimmt der Staat 100 % der Kosten. Bei der sekundären Prozesskostenhilfe werden Vermögen und Einkommen einer Person berücksichtigt (vgl. Abschnitt über Prozesskostenhilfe in der Rubrik „Verfahrenskosten“). | Personen, die primäre Prozesskostenhilfe erhalten möchten, können bei der für ihren Wohnort zuständigen Kommunalbehörde einen entsprechenden Antrag stellen. Personen, die sekundäre Prozesskostenhilfe erhalten möchten, müssen ihrem Antrag die erforderlichen Belege beifügen. |
Fall B | Wie oben | Wie oben | Wie oben |
Fallstudie | Erstattung | |||
Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? | Wenn keine komplette Kostenerstattung erfolgt: Wie hoch ist der Anteil, der üblicherweise erstattet wird? | Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? | |
Fall A | Für Ehepartner, die sich einvernehmlich scheiden lassen, fallen keine Streitkosten an. | Die vom Staat gewährte Prozesskostenhilfe und die beim Schuldner im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens angefallenen Kosten. | Wenn aus den in Artikel 23 Absatz 1 Unterabsätze 1, 2 und 6 des einschlägigen Gesetzes genannten Gründen keine sekundäre Prozesskostenhilfe mehr gewährt wird. Die Kosten können von der Person, der die Prozesskostenhilfe gewährt wurde, mittels des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens zurückgefordert werden. Steht nach der Kostenübernahme eine Versicherung für die Kosten ein, ist die sekundäre Prozesskostenhilfe dem Staatshaushalt binnen eines Monats nach Erhalt der Versicherungssumme nach dem vom Justizminister festgelegten Verfahren zurückzuerstatten. Erstattet die betreffende Person die Kosten nicht zurück, werden sie nach dem geltenden Verfahren eingezogen. Wird sekundäre Prozesskostenhilfe nach Artikel 12 Unterabsatz 6 des einschlägigen Gesetzes gewährt und ändern sich die Umstände (Artikel 11 Absatz 2 Unterabsatz 1), muss die betreffende Person die sekundäre Prozesskostenhilfe dem Staatshaushalt innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstatten. Erstattet die betreffende Person die Kosten nicht zurück, werden sie nach dem geltenden Verfahren eingezogen. Wenn 50 % der sekundären Prozesskostenhilfe vom Staat übernommen werden und der Antragsteller innerhalb der vorgeschriebenen Frist seiner Verpflichtung zur Zahlung der anderen 50 % der Kosten des Zivil- oder Verwaltungsverfahrens nicht nachkommt, kann das Verfahren ohne Gerichtsentscheidung eingestellt werden. In diesem Fall muss der Antragsteller dem Staatshaushalt die sekundäre Prozesskostenhilfe innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstatten. Der Staat wird durch die zuständige Behörde vertreten. | |
Fall B | Wie oben | Wie oben | Wie oben | Wie oben |
Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
Fallstudie | Übersetzung | Dolmetschen | Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen | |||
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Beschreibung | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Alle Gerichtsunterlagen und deren Anhänge müssen dem Gericht in der Amtssprache vorgelegt werden. | Eine Partei, deren Gerichtsunterlagen in eine Fremdsprache übersetzt werden müssen, muss zur Deckung der Kosten eine vom Gericht festgesetzte Anzahlung leisten. Beantragen beide Parteien eine Übersetzung, wird die Anzahlung von den Parteien zu gleichen Teilen geleistet. | Personen, die der Amtssprache nicht mächtig sind, haben während des Verfahrens ein Anrecht auf Dolmetsch- bzw. Übersetzungsleistungen. | Die Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen trägt das Gericht aus Haushaltsmitteln. | ||
Fall B | Wie oben | Wie oben | Wie oben | Wie oben |
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