Kosten

Litauen

In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Unterhalt) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Kläger Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen: Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet zusammengelebt. Als sich das Paar trennt, ist das gemeinsame Kind drei Jahre alt. Das Gericht spricht der Mutter das Sorgerecht zu. Einziger Streitpunkt ist die Höhe des Unterhalts, den der Vater der Mutter für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes schuldet. Die Mutter erhebt deswegen Klage. Fall B – Fall mit Auslandsbezug – Sie sind Rechtsanwalt in Mitgliedstaat A: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet in Mitgliedstaat B zusammengelebt. Als sich das Paar trennt, ist das gemeinsame Kind drei Jahre alt. Das Gericht in Mitgliedstaat B spricht der Mutter das Sorgerecht zu. Mit Zustimmung des Vaters ziehen Mutter und Kind in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat A) und nehmen dort ihren Wohnsitz. Einziger Streitpunkt ist die Höhe des Unterhalts, den der Vater der Mutter für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes schuldet. Die Mutter erhebt deswegen in Mitgliedstaat A Klage.

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Litauen

Kosten in Litauen

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung (ADR)


Fallstudie

Erstinstanzliches Verfahren

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Fall A

Für Kläger, die auf Unterhaltszahlungen klagen, fallen keine Kosten für die gerichtliche Anhörung an.

Parteien eines Verfahrens entrichten 10 LTL für jede zusätzliche Kopie eines Gerichtsdokuments und 1 LTL pro Seite.

Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist.

Fall B

Für ausländische natürliche oder juristische Personen gelten hinsichtlich Befreiung, Minderung, Stundung und Fristen im Zusammenhang mit der Zahlung von Prozesskosten dieselben Voraussetzungen wie für litauische Staatsbürger.

Wie oben

Wie oben



Fallstudie

Rechtsmittelverfahren

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Fall A

Für Kläger, die auf Unterhaltszahlungen klagen, fallen keine Kosten für die gerichtliche Anhörung an.

Parteien eines Verfahrens entrichten 10 LTL für eine zusätzliche Kopie eines Gerichtsdokuments und 1 LTL pro Seite.

Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben



Fallstudie

Alternative Streitschlichtung

Existiert diese Option für den beschriebenen Fall?

Kosten

Fall A

Ja. Nachdem in einem Vorgespräch die wesentlichen Streitpunkte geklärt wurden, bietet das Gericht den Parteien die Möglichkeit, einen für beide Seiten annehmbaren Kompromiss zu schließen und die Sache gütlich beizulegen.

Kostenlos

Fall B

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Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständiger


Fallstudie

Rechtsanwalt

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Fall A

Nein

Vgl. Abschnitt über die Gebührenordnung für Rechtsberufe.

Fall B

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Fallstudie

Gerichtsvollzieher

Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?

Kosten vor Urteilsverkündung

Kosten nach Urteilsverkündung

Fall A

Nein

Nein

Nein. Der Gerichtsvollzieher wird erst nach Erlass eines vollstreckbaren Titels tätig.

Vollstreckungskosten:

1) Regelmäßige Unterhaltszahlungen werden mittels Lohnpfändung vollstreckt. Der Gerichtsvollzieher erhält für jede Pfändungssache 30 LTL sowie sonstige Vollstreckungskosten je nach Art und Anzahl der getroffenen Pfändungsmaßnahmen.

2) Werden Unterhaltszahlungen aus dem Vermögen des Schuldners vollstreckt, sind die Vollstreckungskosten und die Vergütung des Gerichtsvollziehers von der Höhe der Forderung abhängig.

Fall B

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Fallstudie

Sachverständiger

Muss ein Sachverständiger in Anspruch genommen werden?

Kosten

Fall A

Das Gericht kann mit Einverständnis der Parteien für Themen wie in Fragen, die ein besonderes Wissen in Bereichen wie z.B. Wissenschaft, Medizin, Kunst, Technik oder Handwerk erfordern, einen Sachverständigen hinzuziehen oder ein Gutachten erstellen lassen.

Die antragstellende Partei muss eine Vorauszahlung in Höhe einer vom Gericht festgesetzten Summe leisten. Der Staat oder eine dazu autorisierte Einrichtung legt den Maximalbetrag fest. Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist.

Fall B

Wie oben

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Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren


Fallstudie

Zeugenentschädigung

Sicherheitsleistung

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Kosten

Fall A

Ja, die Zeugenentschädigungen zählen zu den Verhandlungskosten.

Ja, die Zeugenentschädigungen zählen zur den Verhandlungskosten.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Fall B

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Wie oben



Fallstudie

Andere Gebühren

Beschreibung

Kosten

Fall A

Sonstige Kosten: 1) Lokaltermin; 2) Suche nach dem Beklagten; 3) Zustellung von Gerichtsdokumenten; 4) Erfüllung der Gerichtsentscheidung; 5) Kostenersatz für die Tätigkeit als Vormund; 6) sonstige erforderliche und begründete Kosten.

Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“. Die Kosten für die Suche nach dem Antragsgegner müssen von der Partei, die die Suche beantragt hat, oder vom Gericht übernommen werden.

Vgl. Abschnitt über Gerichtsvollzieherkosten.

Die Vertretungstätigkeit eines Vormunds wird auf der Grundlage der vom Staat oder einer dazu autorisierten Einrichtung festgelegten Sätze und Verfahren vergütet. Die Vertretungskosten werden von der Partei getragen, auf deren Antrag ein Vormund bestellt wird. Die Kosten sind im Voraus zu bezahlen.

Fall B

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Prozesskostenhilfe und sonstige Erstattungen



Fallstudie

Prozesskostenhilfe

Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt?

Wann erfolgt eine komplette Kostenübernahme?

Voraussetzungen?

Fall A

Zum Anspruch auf primäre Prozesskostenhilfe siehe Abschnitt „Prozesskostenhilfe“ in der Rubrik „Verfahrenskosten.

Zum Anspruch auf sekundäre Prozesskostenhilfe siehe Abschnitt „Prozesskostenhilfe“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“.

Bei der primären Prozesskostenhilfe übernimmt der Staat 100 % der Kosten.

Bei der sekundären Prozesskostenhilfe werden Vermögen und Einkommen einer Person berücksichtigt (vgl. Abschnitt über Prozesskostenhilfe in der Rubrik „Verfahrenskosten“).

Personen, die primäre Prozesskostenhilfe erhalten möchten, können bei der für ihren Wohnort zuständigen Kommunalbehörde einen entsprechenden Antrag stellen.

Personen, die sekundäre Prozesskostenhilfe erhalten möchten, müssen bei der Antragstellung Nachweise für ihre Anspruchsberechtigung vorlegen.




Fallstudie

Erstattung

Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen?

Wenn keine komplette Kostenerstattung erfolgt: Wie hoch ist der Anteil, der üblicherweise erstattet wird?

Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig?

Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist?

Fall A

Die obsiegende Partei kann sich die Prozesskosten von der unterlegenen Partei ersetzen lassen.

Wenn aus den in Artikel 23 Absatz 1 Unterabsätze 1, 2 und 6 des einschlägigen Gesetzes genannten Gründen keine sekundäre Prozesskostenhilfe mehr gewährt wird Die Kosten können von der Person, der die Prozesskostenhilfe gewährt wurde, mittels des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens zurückgefordert werden.

Steht nach der Kostenübernahme eine Versicherung für die Kosten ein, ist die sekundäre Prozesskostenhilfe dem Staatshaushalt binnen eines Monats nach Erhalt der Versicherungszahlung unter Berücksichtigung des vom Justizminister festgelegten Verfahrens zurückzuerstatten. Erstattet die betreffende Person die Kosten nicht zurück, werden sie nach dem geltenden Verfahren eingezogen.

Wird sekundäre Prozesskostenhilfe nach Artikel 12 Unterabsatz 6 des einschlägigen Gesetzes gewährt und ändern sich die Umstände (Artikel 11 Absatz 2 Unterabsatz 1), muss die betreffende Person die sekundäre Prozesskostenhilfe dem Staatshaushalt innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstatten. Erstattet die betreffende Person die Kosten nicht zurück, werden sie nach dem geltenden Verfahren eingezogen.

Wenn 50 % der sekundären Prozesskostenhilfe vom Staat übernommen werden und der Antragsteller innerhalb der vorgeschriebenen Frist seiner Verpflichtung zur Zahlung der anderen 50 % der Kosten des Zivil- oder Verwaltungsverfahrens nicht nachkommt, kann die Rechtssache ohne Gerichtsentscheidung eingestellt werden. In diesem Fall muss der Antragsteller dem Staatshaushalt die sekundäre Prozesskostenhilfe innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstatten. Der Staat wird durch die zuständige Behörde vertreten.

Die vom Staat gewährte Prozesskostenhilfe und die beim Schuldner im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens angefallenen Kosten.

Wenn aus den in Artikel 23 Absatz 1 Unterabsätze 1, 2 und 6 des einschlägigen Gesetzes genannten Gründen keine sekundäre Prozesskostenhilfe mehr gewährt wird Die Kosten können von der Person, der die Prozesskostenhilfe gewährt wurde, mittels des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens zurückgefordert werden.

Steht nach der Kostenübernahme eine Versicherung für die Kosten ein, ist die sekundäre Prozesskostenhilfe dem Staatshaushalt binnen eines Monats nach Erhalt der Versicherungszahlung unter Berücksichtigung des vom Justizminister festgelegten Verfahrens zurückzuerstatten. Erstattet die betreffende Person die Kosten nicht zurück, werden sie nach dem geltenden Verfahren eingezogen.

Wird sekundäre Prozesskostenhilfe nach Artikel 12 Unterabsatz 6 des einschlägigen Gesetzes gewährt und ändern sich die Umstände (Artikel 11 Absatz 2 Unterabsatz 1), muss die betreffende Person die sekundäre Prozesskostenhilfe dem Staatshaushalt innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstatten. Erstattet die betreffende Person die Kosten nicht zurück, werden sie nach dem geltenden Verfahren eingezogen.

Wenn 50 % der sekundären Prozesskostenhilfe vom Staat übernommen werden und der Antragsteller innerhalb der vorgeschriebenen Frist seiner Verpflichtung zur Zahlung der anderen 50 % der Kosten des Zivil- oder Verwaltungsverfahrens nicht nachkommt, kann die Rechtssache ohne Gerichtsentscheidung eingestellt werden. In diesem Fall muss der Antragsteller dem Staatshaushalt die sekundäre Prozesskostenhilfe innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstatten.

Muss sekundäre Prozesskostenhilfe eingezogen werden, ist eine Vertretung des Staats durch die zuständige Behörde erforderlich.



Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen


Fallstudie

Übersetzung

Dolmetschen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Fall A

Alle Gerichtsunterlagen und deren Anhänge müssen dem Gericht in der Amtssprache vorgelegt werden.

Eine Partei, deren Gerichtsunterlagen in eine Fremdsprache übersetzt werden müssen, muss zur Deckung der Gerichtskosten eine vom Gericht festgesetzte Vorauszahlung leisten. Beantragen beide Parteien eine Übersetzung, wird die Vorauszahlung von den Parteien zu gleichen Teilen getragen.

Personen, die der Amtssprache nicht mächtig sind, haben während des Verfahrens ein Anrecht auf Dolmetsch- bzw. Übersetzungsleistungen.

Die Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen trägt das Gericht aus Haushaltsmitteln.

Fall B

Wie oben

Wie oben

Wie oben

Wie oben


Letzte Aktualisierung: 07/04/2023

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