Kosten in Litauen
Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung (ADR)
Fallstudie | Erstinstanzliches Verfahren | Rechtsmittelverfahren | ADR | ||||
Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags | Ausfertigungsgebühren | Andere Gebühren | Existiert diese Option für den beschriebenen Fall? | |
Fall A | Stempelgebühr 3 %, mindestens aber 50 LTL (bei dinglichen Klagen, in denen die Forderung maximal 100 000 LTL bzw. 29 000 EUR beträgt). | Parteien eines Verfahrens entrichten 10 LTL für jede zusätzliche Kopie eines Gerichtsdokuments und 1 LTL pro Seite. | Kosten im Zusammenhang mit der Anhörung: 1) Lokaltermin; 2) Suche nach dem Beklagten; 3) Zustellung von Gerichtsdokumenten; 4) Erfüllung der Gerichtsentscheidung; 5) Kostenersatz für treuhänderische Tätigkeit; 6) sonstige erforderliche und begründete Kosten. | Stempelgebühr 3 %, mindestens aber 50 LTL (bei dinglichen Klagen, in denen die Forderung maximal 100 000 LTL bzw. 29 000 EUR beträgt). | Parteien eines Verfahrens entrichten 10 LTL für jede zusätzliche Kopie eines Gerichtsdokuments und 1 LTL pro Seite. | Kosten im Zusammenhang mit der Anhörung: 1) Lokaltermin; 2) Suche nach dem Beklagten; 3) Zustellung von Gerichtsdokumenten; 4) Erfüllung der Gerichtsentscheidung; 5) Kostenersatz für treuhänderische Tätigkeit; 6) sonstige erforderliche und begründete Kosten. | Ja |
Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständiger
Fallstudie | Rechtsanwalt | |
Besteht Anwaltszwang? | Durchschnittliche Kosten | |
Fall A | Nein | Vgl. Abschnitt über die Gebührenordnung für Rechtsberufe in der Rubrik „Verfahrenskosten“. |
Fall B |
Fallstudie | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | |||
Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteilsverkündung | Muss ein Sachverständiger in Anspruch genommen werden? | Kosten | |
Fall A | Nein | Nein | Nein. Der Gerichtsvollzieher wird erst nach Erlass eines vollstreckbaren Titels tätig. Vollstreckungskosten: 1) 600 LTL bei Forderungen zwischen 50 000 LTL (ca. 15 000 EUR) und 100 000 LTL (ca. 29 000 EUR) plus 6 % (mindestens jedoch 4000 LTL) der vollstreckbaren Forderung als Vergütung und sonstige Vollstreckungskosten je nach Art und Anzahl der getroffenen Maßnahmen; 2) in Abhängigkeit von der Höhe der Forderung. | Das Gericht kann mit Einverständnis der Parteien in Fragen, die ein besonderes Wissen in Bereichen wie z.B. Wissenschaft, Medizin, Kunst, Technik oder Handwerk erfordern, einen Sachverständigen hinzuziehen oder ein Gutachten erstellen lassen. | Die antragstellende Partei muss eine Vorauszahlung in Höhe einer vom Gericht festgesetzten Summe leisten. Der Staat oder eine dazu autorisierte Einrichtung legt den Maximalbetrag fest. Die unterlegene Partei übernimmt die Gerichtskosten der obsiegenden Partei, auch wenn erstere nicht zur Zahlung von Gerichtskosten an den Staat verpflichtet ist. |
Fall B | Nein | Nein | Wie oben. |
Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren
Fallstudie | Zeugenentschädigung | Sicherheitsleistung | ||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | |
Fall A | Ja, die Zeugenentschädigungen zählen zu den Verhandlungskosten. | Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“. | Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“. | Das Gericht muss die materielle Situation der zahlungspflichtigen Partei berücksichtigen. Der Betrag hängt von der Art des Verfahrens ab und darf maximal 100 000 LTL ausmachen. |
Fall B | Wie oben | Wie oben | Wie oben | Wie oben |
Fallstudie | Andere Gebühren | |
Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Sonstige Kosten: 1) Lokaltermin; 2) Suche nach dem Beklagten; 3) Zustellung von Gerichtsdokumenten; 4) Erfüllung der Gerichtsentscheidung; 5) Kostenersatz für treuhänderische Tätigkeiten; 6) sonstige erforderliche und begründete Kosten. | Vgl. Abschnitt „Vergütung von Sachverständigen“ in der Rubrik „Verfahrenskosten“. Die Kosten für die Suche nach dem Antragsgegner müssen von der Partei, die die Suche beantragt hat, oder vom Gericht übernommen werden. Vgl. Abschnitt über Gerichtsvollzieherkosten. Die Vertretungstätigkeit eines Treuhänders wird auf der Grundlage der vom Staat oder einer dazu autorisierten Einrichtung festgelegten Sätze und Verfahren vergütet. Die Vertretungskosten werden von der Partei getragen, auf deren Antrag ein Treuhänder bestellt wird. Die Kosten sind im Voraus zu bezahlen. |
Fall B | Wie oben | Wie oben |
Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen
Fallstudie | Prozesskostenhilfe | Erstattung |
Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? | |
Fall A | Prozesskostenhilfe ist nicht zulässig. | Die obsiegende Partei kann sich die Prozesskosten von der unterlegenen Partei ersetzen lassen. |
Fall B |
Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
Fallstudie | Übersetzung | Dolmetschen | |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? | Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Alle Gerichtsunterlagen und deren Anhänge müssen dem Gericht in der Amtssprache vorgelegt werden. | Personen, die der Amtssprache nicht mächtig sind, haben während des Verfahrens ein Anrecht auf Dolmetsch- bzw. Übersetzungsleistungen. | Die Kosten für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen trägt das Gericht aus Haushaltsmitteln. |
Fall B | Wie oben | Wie oben |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.