Kosten in Malta
Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung
Fall-studie |
Erstinstanzliches Verfahren |
Rechtsmittelverfahren |
Alternative Streitschlichtung |
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Gerichts-gebühren nach Eingang der Klage/des Antrags |
Ausfertigungs-gebühren |
Andere Gebühren |
Eingangs-gebühren |
Ausfertigungs-gebühren |
Andere Gebühren |
Kann alternative Streitschlichtung in Anspruch genommen werden? |
Kosten |
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Fall A |
181,68 EUR |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
98,99 EUR |
Nicht anwendbar |
116,47 EUR |
Ja |
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Fall B |
181,68 EUR |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
98,99 EUR |
116,47 EUR |
Nein |
Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige
Fall-studie |
Rechtsanwalt |
Gerichtsvollzieher |
Sachverständiger |
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Besteht Anwaltszwang? |
Durchschnittliche Kosten |
Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? |
Kosten vor Urteilsver-kündung |
Kosten nach Urteilsver-kündung |
Muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden? |
Kosten |
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Fall A |
Ja |
0,5% des Unterhalts zahlbar für die Dauer von 10 Jahren. Der Rechtsanwalt und der Mandant können gemeinsam eine Erhöhung auf 1% beschließen, sofern nicht Kosten ab 0,5% von der anderen Partei erstattet werden. |
Nein |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
Nein |
Nicht anwendbar |
Fall B |
Ja |
Abhängig von der Unterhaltsforderung |
Nein |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
Nein |
Nicht anwendbare |
Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren
Fall-studie |
Zeugenentschädigung |
Sicherheitsleistung |
Andere Gebühren |
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Erhalten Zeugen eine Entschädigung? |
Kosten |
Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? |
Kosten |
Beschreibung |
Kosten |
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Fall A |
Nein |
Nicht anwendbar |
Sicherheitsleistung in Höhe der geforderten Unterhaltsforderung |
23,28 EUR |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
Fall B |
Nein |
Nicht anwendbar |
Sicherheitsleistung in Höhe der geforderten Unterhaltsforderung |
23,28 EUR |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen
Fallstudie |
Prozesskostenhilfe |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen wird Prozesskostenhilfe gewährt? |
Wann wird Prozesskostenhilfe vollumfänglich gewährt? |
Voraussetzungen? |
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Fall A |
Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn der Antragsteller von Sozialleistungen oder dem Mindestlohn lebt und nicht mehr als eine Immobilie besitzt. |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
Fall B |
Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn der Antragsteller von Sozialleistungen oder dem Mindestlohn lebt und nicht mehr als eine Immobilie besitzt. |
Nicht anwendbar |
Nicht anwendbar |
Fallstudie |
Kostenerstattung |
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Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? |
Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel? |
Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig? |
Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist? |
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Fall A |
JA |
Abhängig vom Urteil |
Private Beratungen mit dem Rechtsanwalt (außergerichtliche Kosten) |
Nicht anwendbar |
Fall B |
JA |
Abhängig vom Urteil |
Private Beratungen mit dem Rechtsanwalt (außergerichtliche Kosten) |
Nicht anwendbar |
Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen
Fallstudie |
Übersetzung |
Dolmetschen |
Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen? |
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Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig? |
Ungefähre Kosten |
Beschreibung |
Ungefähre Kosten |
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Fall A |
Eine Übersetzung wird auf Antrag einer der betroffenen Parteien angefertigt. Es wird nur aus dem Maltesischen ins Englische oder umgekehrt übersetzt. Übersetzungen in andere Sprachen müssen von den Parteien auf eigene Kosten bereitgestellt werden. |
17,47 EUR (der Einheitssatz, der als Registrierungsgebühr für jede Übersetzung bezahlt wird) |
Wenn ein Zeuge weder Englisch noch Maltesisch spricht |
Zwischen 11,65 EUR und 58,23 EUR je Stunde |
Kosten für die Zustellung an im Ausland lebende Parteien |
Abhängig von den Gebühren in anderen Mitgliedstaaten |
Fall B |
Eine Übersetzung wird auf Antrag einer der betroffenen Parteien angefertigt. Es wird nur aus dem Maltesischen ins Englische oder umgekehrt übersetzt. Übersetzungen in andere Sprachen müssen von den Parteien auf eigene Kosten bereitgestellt werden. |
17,47 EUR (der Einheitssatz, der als Registrierungsgebühr für jede Übersetzung bezahlt wird) |
Wenn ein Zeuge weder Englisch noch Maltesisch spricht |
Zwischen 11,65 EUR und 58,23 EUR je Stunde |
Kosten für die Zustellung an im Ausland lebende Parteien |
Abhängig von den Gebühren in anderen Mitgliedstaaten |
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