- Gebührenordnung für Rechtsberufe
- Feste Kosten
- Informationspflichten des Prozessbevollmächtigten
- Kostenfestsetzung – Rechtsgrundlagen
- Wo kann ich mich über Mediation/Schlichtung informieren?
- Wo sind weitere Informationen über Verfahrenskosten erhältlich?
- Mehrwertsteuer
- Prozesskostenhilfe
- Wann muss die unterliegende Partei die Kosten der obsiegenden Partei übernehmen?
- Sachverständigengebühren
- Gebühren von Übersetzern und Dolmetschern
- Links zum Thema
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Gebührenordnung für Rechtsberufe
Abgesehen von den Gebühren, die an die Stellen zu entrichten sind, die den subventionierten Rechtsbeistand anbieten, gibt es in den Niederlanden keine Gebührenordnung.
Feste Kosten
Feste Kosten für Verfahrensbeteiligte in Zivilverfahren
Nach dem Gesetz über Gerichtsgebühren in Zivilverfahren (Wet griffierechten burgerlijke zaken) haben die Parteien in Zivilverfahren Gerichtsgebühren zu entrichten. Gerichtsgebühren sind Gebühren, die zu Beginn des Verfahrens an die Geschäftsstelle des Gerichts zu entrichten sind.
Feste Kosten für Verfahrensbeteiligte in Strafverfahren
Nach dem niederländischen Strafrecht entstehen den Verfahrensbeteiligten in Strafsachen keine festen Kosten. In Strafsachen fallen keine Gerichtsgebühren an.
Feste Kosten für Verfahrensbeteiligte in verfassungsrechtlichen Verfahren
Die niederländische Rechtsordnung enthält keine gesetzlichen Bestimmungen für verfassungsrechtliche Verfahren.
Abschnitt des Zivilverfahrens, in dem die festen Kosten zu entrichten sind
In Zivilsachen muss sowohl die klagende Partei als auch die beklagte Partei feste Kosten zahlen. Die klagende Partei muss die Gerichtsgebühren zahlen, sobald ihre Rechtssache an ein Gericht verwiesen wird, während die beklagte Partei die Gerichtsgebühren nach ihrer Anhörung vor Gericht zahlen muss.
Abschnitt des Strafverfahrens, in dem die festen Kosten zu entrichten sind
In Strafsachen fallen keine Gerichtsgebühren an.
Informationspflichten des Prozessbevollmächtigten
Rechte und Pflichten der Parteien
Im niederländischen Recht gibt es keine Bestimmungen zu diesem Bereich. Rechte und Pflichten lassen sich jedoch aus dem Verhaltenskodex 2018 (Gedragsregels 2018) ableiten. Weitere Informationen sind auf der Website der niederländischen Rechtsanwaltskammer (Nederlandse Orde van Advocaten) zu finden, insbesondere die Vorschriften über die Beziehungen zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten. Siehe auch die Berufsregeln der europäischen Rechtsanwälte (Gedragscode voor Europese advocaten), wonach Rechtsanwälte stets eine möglichst kosteneffiziente Lösung des Streitfalls des Mandanten anstreben und den Mandanten zu gegebener Zeit darüber beraten sollten, ob es wünschenswert ist, einen Vergleich anzustreben und/oder auf alternative Streitbeilegungsverfahren zurückzugreifen. Hat ein Mandant Anspruch auf einen unentgeltlichen oder ermäßigten Rechtsbeistand, so hat der Anwalt ihn darauf hinzuweisen.
Von der obsiegenden Partei zu übernehmende Kosten
In Zivilsachen können der obsiegenden Partei folgende Kosten entstehen:
- Rechtsbeistand (z. B. Anwaltsgebühren),
- Vergütung oder Entschädigung für Zeugen oder Sachverständige,
- Reise- und Unterbringungskosten und
- sonstige gerichtliche und außergerichtliche Auslagen.
Von der unterliegenden Partei zu übernehmende Kosten
Der unterliegenden Partei können die gleichen Kosten entstehen wie der obsiegenden Partei, doch kann sie vom Richter darüber hinaus zur Übernahme der Kosten der obsiegenden Partei verurteilt werden.
Kostenfestsetzung – Rechtsgrundlagen
Wo finde ich Informationen über die Kostenfestsetzung in den Niederlanden?
Informationen über die Verfahrenskosten sind auf der Website der niederländischen Justiz (De Rechtspraak) zu finden – auf dieser Seite sind weitere Einzelheiten zu den Kosten eines Gerichtsverfahrens aufgeführt. Die Informationen über die Kosten von Gerichtsverfahren sind auch auf der Website der Rechtsberatungsstellen (Het Juridisch Loket) zu finden.
In welchen Sprachen sind Informationen über die Verfahrenskosten in den Niederlanden erhältlich?
Derartige Informationen liegen nur auf Niederländisch vor.
Wo kann ich mich über Mediation/Schlichtung informieren?
Informationen zur Mediation sind auf der Website der niederländischen Justiz und auf der Website der Rechtsberatungsstellen zu finden. Informationen sind auch auf den Websites des Niederländischen Mediationsinstituts (Mediatorsfederatie Nederland) und des Rats für Prozesskostenhilfe (Raad voor Rechtsbijstand) zu finden.
Wo sind weitere Informationen über Verfahrenskosten erhältlich?
Online-Informationen über Verfahrenskosten
Das Gesetz über die Gerichtsgebühren in Zivilverfahren und andere niederländische Rechtsvorschriften sind unter anderem auf der Website der niederländischen Regierung zu finden.
Wo sind Informationen über die durchschnittliche Dauer der einzelnen Verfahrensarten erhältlich?
Der Jahresbericht des Rats für Rechtsprechung (Raad voor de rechtspraak) enthält Zahlenmaterial zur Verfahrensdauer. Der Bericht ist online abrufbar von der Website der niederländischen Justiz.
Mehrwertsteuer
Wie wird hierüber informiert?
Die Angaben zu Kosten erfolgen stets ohne MwSt (falls anwendbar).
Welche Sätze gelten?
Der auf Waren und Dienstleistungen anzuwendende allgemeine MwSt-Satz beträgt 21 %.
Prozesskostenhilfe
In Zivilsachen geltende Einkommensschwelle
Ist jemand nicht in der Lage, alle Kosten für einen Rechtsanwalt oder Mediator selbst zu tragen, kann er unter bestimmten Umständen Anspruch auf subventionierten Rechtsbeistand, d. h. auf Prozesskostenhilfe haben.
Prozesskostenhilfe wird nur Personen gewährt, deren Jahreseinkommen 27 300 EUR (für Alleinstehende) bzw. 38 600 EUR (für Verheiratete oder in einer Lebensgemeinschaft lebende Personen oder Alleinerziehende mit einem minderjährigen Kind) nicht übersteigt. Prozesskostenhilfe wird nicht gewährt, wenn das Vermögen den Schwellenwert für steuerbefreites Vermögen überschreitet. Siehe Artikel 12 und Artikel 34 des Prozesskostenhilfegesetzes (Wet op de rechtsbijstand).
In Strafsachen (für Angeklagte) geltende Einkommensschwelle
Prozesskostenhilfe wird kostenlos gewährt, wenn das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellt (Artikel 43 des Prozesskostenhilfegesetzes). In anderen Fällen kann der Rat für Prozesskostenhilfe Personen einen Rechtsbeistand zuweisen, die nach dem Strafgesetzbuch (Wetboek van Strafrecht) oder der Strafprozessordnung (Wetboek van Strafvordering) Anspruch auf Vertretung durch einen solchen Rechtsbeistand haben (siehe Artikel 44 des Prozesskostenhilfegesetzes). Nach Artikel 35 des Prozesskostenhilfegesetzes hat der Verfahrensbeteiligte in Fällen, in denen ein Pflichtverteidiger bestellt wird, einen Beitrag zu leisten, der in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Einkommen steht.
In Strafsachen (für Opfer) geltende Einkommensschwelle
Nach Artikel 44 des Prozesskostenhilfegesetzes ist Rechtsbeistand für Opfer von Sexualstraftaten oder Gewaltverbrechen kostenlos, und zwar unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Opfers, soweit ein Verfahren eingeleitet worden ist und das Opfer Anspruch auf eine Entschädigung nach Artikel 3 des Gesetzes über den Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen (Wet schadefonds geweldsmisdrijven) hat.
Ist eine Vertretung durch einen Anwalt verpflichtend?
Angeklagte und Beklagte müssen sich in Fällen, die vor einem Amtsgericht (kantonrechter) oder einer Kammer für Miet- und Pachtsachen (huur- en pachtkamer) verhandelt werden, nicht durch einen Anwalt vertreten lassen. In allen anderen Zivilsachen, z. B. in Fällen, die vor einem Bezirksgericht (rechtbank) oder einem Berufungsgericht (gerechtshof) verhandelt werden, ist eine Vertretung durch einen Anwalt jedoch vorgeschrieben.
Wann muss die unterliegende Partei die Kosten der obsiegenden Partei übernehmen?
Die Entscheidung darüber, welche Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, wird vom Gericht getroffen. Die Kosten werden pauschal berechnet (d. h. nicht auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten).
Sachverständigengebühren
Die Sachverständigengebühren sind unterschiedlich. Die Beträge sind im Beschluss vom 16. August 2003 zur Festsetzung der Vergütungssätze gemäß den Artikeln 3, 6, 7, 8 und 11 des Beschlusses über die Gebühren (Beschluss von 2003 über die Gebühren in Strafsachen, Besluit tarieven in strafzaken 2003) in Strafsachen festgelegt.
Gebühren von Übersetzern und Dolmetschern
Die Gebühren für Übersetzungen und Dolmetschen werden im Folgenden erläutert.
- Dolmetscher erhalten einen Mindeststundensatz von 59,53 EUR. Dieser Betrag wird jährlich indexiert.
- Übersetzer werden für jede übersetzte Zeile vergütet. Übersetzungen aus dem bzw. ins Französische, Deutsche und Englische werden mit 0,079 EUR pro Wort vergütet. Der Preis für andere gängige europäische Sprachen beträgt 1,20 EUR pro Zeile. Der Preis für andere europäische Sprachen und gängige außereuropäische Sprachen beträgt 1,51 EUR, während der Preis für andere außereuropäische Sprachen 1,69 EUR pro Zeile.
Weitere Informationen über die Gebühren von Übersetzern und Dolmetschern sind in dem Beschluss von 2003 über die Gebühren in Strafsachen enthalten.
Links zum Thema
Niederländisches Mediationsinstitut
Kosten eines Gerichtsverfahrens
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