Kosten

Polen

In dieser Fallstudie zum Handelsrecht (Haftung) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Kunden Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen: Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Hersteller von Heizgeräten liefert ein Heizgerät an einen Installateur. Der Installateur verkauft das Gerät weiter und installiert es im Haus des Kunden. Kurz danach bricht ein Brand aus. Alle Beteiligten (Heizgerätehersteller, Installateur, Kunde) sind versichert. Die Ursache des Feuers ist umstritten. Niemand will den Kunden entschädigen. Der Kunde beschließt, Schadenersatzklage gegen den Heizgerätehersteller, den Installateur und die Versicherungsgesellschaften zu erheben. Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Heizgerätehersteller in Mitgliedstaat B liefert ein Heizgerät an einen Installateur in Mitgliedstaat C. Der Installateur verkauft das Gerät weiter und installiert es im Haus des Kunden in Mitgliedstaat A. Kurz danach bricht ein Brand aus. Alle Beteiligten (Heizgerätehersteller, Installateur und Kunde) sind in ihrem eigenen Mitgliedstaat versichert. Die Ursache des Feuers ist umstritten. Niemand will den Kunden entschädigen. Der Kunde beschließt, in Mitgliedstaat A Schadenersatzklage gegen den Heizgerätehersteller, den Installateur und die Versicherungsgesellschaft in Mitgliedstaat A zu erheben.

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Polen

Kosten in Polen

Fall Nr. 5 (Im Fall 5 B – das Land, in dem der Verbraucher den Monteur und den Hersteller verklagt, ist Polen – sind die Gebühren, Kosten und Bedingungen mit denen in Fall A identisch.

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung


Fallstudie

Erstinstanzliches Verfahren

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Fall A

Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab. Laut Gesetz über Gerichtskosten in Zivilsachen beträgt die Gebühr 5 % des Wertes, mindestens jedoch 30 PLN und höchstens 100 000 PLN.

Für Abschriften allgemein, Abschriften von vollstreckbaren Entscheidungen, Abschriften von rechtskräftigen Entscheidungen – 6 PLN pro Seite. Liegen diese Schriftstücke in einer Fremdsprache vor oder enthalten sie Tabellen – 12 PLN pro Seite.

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Fallstudie

Rechtsmittelverfahren

Eingangsgebühren

Ausfertigungsgebühren

Andere Gebühren

Fall A

Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab. Laut Gesetz über Gerichtskosten in Zivilsachen beträgt die Gebühr 5 % des Wertes, mindestens jedoch 30 PLN und höchstens 100 000 PLN. Der Wert des Streitgegenstands kann sich jedoch während des Verfahrens ändern. Ist dies der Fall, berechnet sich die Gebühr auf gleiche Weise – der Prozentsatz bleibt gleich, die Endsumme jedoch nicht, da eine andere Berechnungsgrundlage verwendet wird.

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Fallstudie

Alternative Streitschlichtung

Besteht diese Möglichkeit für diese Art von Fall?

Kosten

Fall A

Es steht den Parteien frei, auf die alternative Streitschlichtung zurückzugreifen.

Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeitsklausel akzeptiert – 50 PLN



Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige


Fallstudie

Rechtsanwalt

Gerichtsvollzieher

Sachverständiger

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?

Kosten vor Urteilsverkündung

Kosten nach Urteilsverkündung

Muss ein Sachverständiger herangezogen werden?

Kosten

Fall A

Nein

Hängt vom Wert des Streitgegen­stands ab

Nein

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Nein

Wenn das Gericht die Vollstreckbarkeits­klausel akzeptiert – 50 PLN



Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren


Fallstudie

Zeugenentschädigung

Sicherheitsleistung

Andere Gebühren

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Kosten

Beschreibung

Kosten

Fall A

Ja

Fahrtkosten, Verdienstausfall, Unterkunft, gemäß Artikel 85‑88 des Gesetzes über Gerichtskosten in Zivilsachen

Ja. Der Wert des Streitgegenstands wird berücksichtigt.

Hängt vom Wert des Streitgegenstands ab

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Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen



Fallstudie

Prozesskostenhilfe

Erstattung

Wann und unter welchen Voraussetzungen wird sie gewährt?

Wann werden die gesamten Kosten erstattet?

Vorausset­zungen?

Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen?

Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel?

Welche Kosten sind nicht erstattungs­fähig?

Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist?

Fall A

Eine Partei, die von den Rechtskosten befreit ist, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Das Gericht entscheidet, ob ein Rechtsanwalt notwendig ist.

Hängt von der Entscheidung des Gerichts ab

Wenn die Kosten das gewöhnliche Maß überschreiten oder eine übermäßige finanzielle Belastung für die Partei darstellen

Je nach den Umständen gelten die allgemeinen Bestimmungen.

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Betrag der Kosten, der über das für die Sache wesentliche und angemessene Maß hinausgeht

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Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen


Fallstudie

Übersetzung

Dolmetschen

Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungs­leistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Beschreibung

Ungefähre Kosten

Fall A

Wenn Schriftstücke in einer anderen Sprache beim Gericht eingereicht werden

Gemäß der Rechtsverordnung des Justizministeriums vom 24. Januar 2005

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Letzte Aktualisierung: 04/03/2024

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