Kosten

Portugal

In dieser Fallstudie zum Handelsrecht (Vertragsrecht) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Verkäufer Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen: Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Unternehmen liefert Waren im Wert von 20 000 EUR. Der Käufer erklärt, dass die Waren nicht den vereinbarten Kriterien entsprechen, und verweigert die Zahlung. Der Verkäufer beschließt, Klage auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu erheben. Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Unternehmen mit Sitz in Mitgliedstaat B liefert Waren im Wert von 20 000 EUR an einen Käufer in Mitgliedstaat A. Der Vertrag ist in der Sprache von Mitgliedstaat B abgefasst und unterliegt dem Recht dieses Mitgliedstaats. Der Käufer in Mitgliedstaat A erklärt, dass die Waren nicht den vereinbarten Kriterien entsprechen, und verweigert die Zahlung. Der Verkäufer beschließt, in Mitgliedstaat A Klage auf Zahlung des vollen vertraglich vereinbarten Kaufpreises zu erheben.

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Portugal

Kosten in Portugal

Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen

Fallstudie

Prozesskostenhilfe

Erstattungen

Wann und unter welchen Voraus-setzungen wird sie gewährt?

Wann werden die gesamten Kosten erstattet?

Voraus-setzungen?

Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen?

Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel?

Welche Kosten sind nicht erstattungs-fähig?

Gibt es Fälle, in denen die Prozess-kosten-hilfe zurück-zuzahlen ist?

Fall A

Gewinn-orientierte juristische Personen haben keinen Anspruch auf Prozesskosten-hilfe.

Ja

Die Verfahrens-kosten werden nicht vollständig erstattet, wenn die obsiegende Partei Prozesskosten-hilfe erhält. Der Staat erstattet ihr dann lediglich die Gerichts-gebühren (nicht aber sonstige Kosten).

Eine Rück-zahlung an den Staat wird nur gefordert, wenn der Be-günstigte während des Verfahrens oder in den vier darauf-folgenden Jahren aus-reichende finanzielle Mittel erlangt hat oder wenn sich heraus-stellt, dass er die Klage böswillig erhoben hat.

Fall B

Gewinn-orientierte juristische Personen haben keinen Anspruch auf Prozesskosten-hilfe.

Ja

Die Verfahrens-kosten werden nicht vollständig erstattet, wenn die obsiegende Partei Prozesskosten-hilfe erhält. Der Staat erstattet ihr dann lediglich die Gerichts-gebühren (nicht aber sonstige Kosten).

Eine Rück-zahlung an den Staat wird nur gefordert, wenn der Be-günstigte während des Verfahrens oder in den vier darauf-folgenden Jahren aus-reichende finanzielle Mittel erlangt hat oder wenn sich heraus-stellt, dass er die Klage böswillig erhoben hat.

Letzte Aktualisierung: 29/01/2024

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