Kosten

Rumänien

In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Scheidung) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, der Partei, die die Scheidung einreicht, Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen: Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar heiratet. Später trennt sich das Paar und beschließt, sich scheiden zu lassen. Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Zwei Staatsangehörige des Mitgliedstaats A heiraten in Mitgliedstaat A. Nach der Hochzeit zieht das Paar in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat B) und nimmt dort seinen Wohnsitz. Kurz darauf trennt sich das Paar und die Ehefrau kehrt in den Mitgliedstaat A zurück, während der Ehemann im Mitgliedstaat B bleibt. Das Paar beschließt, sich scheiden zu lassen. Kurz nach ihrer Rückkehr in Mitgliedstaat A reicht die Ehefrau in Mitgliedstaat B die Scheidung ein.

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Rumänien

HINWEIS: 1. Die Antworten für alle Fallstudien basieren auf der Annahme, dass Klage vor einem rumänischen Gericht erhoben wurde. 2. Zum besseren Verständnis wurde bei der Kostenberechnung ein hypothetischer Wechselkurs von 1 EUR zu 4 RON (rumänischen Lei) zugrunde gelegt.

Kosten in Rumänien

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und Verfahren der alternativen Streitschlichtung


Fallstudie

Erstinstanzliches Verfahren

Rechtsmittelverfahren

Eingangsgebühren

Ausfertigungsgebühren

andere Gebühren

Eingangsgebühren

Fall A

39,30 RON (ungefähr 10 EUR), zusammengesetzt aus 39 RON (Gerichtsgebühren) und 0,30 RON (Stempelgebühren)

Ausnahme: 8,30 RON (ungefähr 2 EUR), zusammengesetzt aus 8 RON (Gerichtsgebühren) und 0,30 RON (Stempelgebühren), wenn die Verfahrenspartei kein Einkommen hat oder das Einkommen unterhalb des Bruttomindesteinkommens liegt

Für einfache Fotokopien der Verfahrensschriftstücke, die von Gerichtsbediensteten erstellt werden, sind Kopiergebühren (0,05 EUR bis 1,25 EUR pro Kopie) zu entrichten.

Beglaubigung – Bescheinigung für die Anforderung einer beglaubigten gerichtlichen Entscheidung: 2,15 RON (ungefähr 0,50 EUR), zusammengesetzt aus 2 RON (Gerichtsgebühren) und 0,15 RON (Stempelgebühren)

Superlegalisation: 1,15 RON (ungefähr 0,25 EUR), zusammengesetzt aus 1 RON (Gerichtsgebühr) und 0,15 RON (Stempelgebühr) – nur bei Bedarf der betreffenden Partei

Die Entscheidung kann in diesem Fall nicht angefochten werden, da die Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt.

Fall B

39,30 RON (ungefähr 10 EUR), zusammengesetzt aus 39 RON (Gerichtsgebühren) und 0,30 RON (Stempelgebühren)

Ausnahme: 8,30 RON (ungefähr 2 EUR), zusammengesetzt aus 8 RON (Gerichtsgebühren) und 0,30 RON (Stempelgebühren), wenn die Verfahrenspartei kein Einkommen hat oder das Einkommen unterhalb des Bruttomindesteinkommens liegt

Für einfache Fotokopien der Verfahrensschriftstücke, die von Gerichtsbediensteten erstellt werden, sind Kopiergebühren (0,05 EUR bis 1,25 EUR pro Kopie) zu entrichten.

Beglaubigung – Bescheinigung für die Anforderung einer beglaubigten gerichtlichen Entscheidung: 2,15 RON (ungefähr 0,50 EUR), zusammengesetzt aus 2 RON (Gerichtsgebühren) und 0,15 RON (Stempelgebühren)

Superlegalisation: 1,15 RON (ungefähr 0,25 EUR), zusammengesetzt aus 1 RON (Gerichtsgebühr) und 0,15 RON (Stempelgebühr) – nur bei Bedarf der betreffenden Partei

Die Entscheidung kann in diesem Fall nicht angefochten werden, da die Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt.


Fallstudie

Alternative Streitschlichtung

Besteht diese Möglichkeit für diese Art von Fall?

Kosten

Fall A

Ja.

Die Kosten werden zwischen dem Mediator und den Parteien vertraglich vereinbart.

Fall B

Ja.

Die Kosten werden zwischen dem Mediator und den Parteien vertraglich vereinbart.


Kosten für Rechtsanwalt, Gerichtsvollzieher und Sachverständige


Fallstudie

Rechtsanwalt

Gerichtsvollzieher

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?

Kosten vor Urteilsverkündung

Kosten nach Urteilsverkündung

Fall A

Nein

Unterschiedliche Kosten, da vertraglich geregelt

entfällt, da kein Anwaltszwang

Nein

nicht anwendbar

nicht anwendbar

Fall B

Nein

Unterschiedliche Kosten, da vertraglich geregelt

entfällt, da kein Anwaltszwang

Nein

nicht anwendbar

nicht anwendbar


Fallstudie

Sachverständiger

Muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden?

Kosten

Fall A

Nein

nicht anwendbar

Fall B

Nein

nicht anwendbar



Kosten für Zeugenentschädigung, Sicherheitsleistungen und andere einschlägige Gebühren


Fallstudie

Zeugenentschädigung

Sicherheitsleistung

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Kosten

Fall A

Ja, allerdings müssen in diesem Fall keine Zeugen gehört werden.

nicht anwendbar

nicht anwendbar

nicht anwendbar

Fall B

Ja, allerdings müssen in diesem Fall keine Zeugen gehört werden.

nicht anwendbar

nicht anwendbar

nicht anwendbar



Kosten für Prozesskostenhilfe und andere Erstattungen



Fall­studie

Prozesskostenhilfe

Wann und unter welchen Voraussetzungen wird sie gewährt?

Wann werden die gesamten Kosten erstattet?

Voraussetzungen?

Fall A

siehe beigefügten Anhang 1

siehe beigefügten Anhang 1

siehe beigefügten Anhang 1

Fall B

siehe beigefügten Anhang 1

siehe beigefügten Anhang 1

siehe beigefügten Anhang 1




Fall-

studie

Erstattung

Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen?

Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel?

Welche Kosten sind nicht erstattungsfähig?

Gibt es Fälle, in denen die Prozesskostenhilfe zurückzuzahlen ist?

Fall A

nicht anwendbar, da Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt

nicht anwendbar, da Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt

nicht anwendbar, da Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt

Nein

Fall B

nicht anwendbar, da Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt

nicht anwendbar, da Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt

nicht anwendbar, da Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt

Nein



Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen


Fallstudie

Übersetzung

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Fall A

nicht anwendbar

nicht anwendbar

Fall B

Wenn Schriftstücke (für die Fallakte) in einer anderen Sprache beim Gericht eingereicht werden

Die Kosten werden im Übersetzungsvertrag vereinbart; wenn die Übersetzung auf Anforderung des Gerichts von einem zugelassenen Übersetzer erstellt wird, ist eine Gebühr von 33,56 RON (ungefähr 8 EUR) pro DIN-A4-Seite) zu entrichten.


Fallstudie

Dolmetschen

Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Beschreibung

Ungefähre Kosten

Fall A

Wenn die anzuhörende Partei taub, stumm oder des Schreibens unkundig ist

23,15 RON (ungefähr 6 EUR) pro Stunde

-

-

Fall B

wenn mindestens eine Partei nicht rumänisch spricht

23,15 RON (ungefähr 6 EUR) pro Stunde

Ja, aber Übernahme durch den Staat

-


Letzte Aktualisierung: 04/11/2020

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