This page provides information about the costs of legal proceedings in Portugal.
For a more in-depth analysis of legal costs, see the following case studies:
Family law – custody of children
In Portugal, the fees of solicitadores when acting as enforcement agents are governed by Ministerial Implementing Order (Portaria) No 282/2013 of 29 August 2013, as amended (Articles 43 to 51).
Legal advisers’ fees are not regulated in Portugal.
Lawyers’ fees are not regulated in Portugal.
The costs of intervention by court officials in enforcement proceedings are governed by Article 9 and Table II of the Regulation on the Costs of Legal Proceedings (Regulamento das Custas Processuais), adopted by Decree-Law (Decreto-Lei) No 34/2008 of 26 February 2008, as amended, and by Ministerial Implementing Order No 282/2013 of 29 August 2013, as amended (Articles 43 to 51, applicable under Article 59(1).
The fees payable to lawyers for services provided in the field of legal protection are governed by Ministerial Implementing Order No 1386/2004 of 10 November 2004, Ministerial Implementing Order No 161/2020 of 30 June 2020, and Ministerial Implementing Order No 10/2008 of 3 January 2008, as amended.
The fixed costs for litigants in civil proceedings are set out in Articles 5 to 7 and Tables I and II in the annex to the Regulation on the Costs of Legal Proceedings, adopted by Decree-Law No 34/2008 of 26 February 2008, as amended.
Court fees are generally paid at the beginning of the proceedings and at the time when the date is set for the court hearing. Experts and court officials are generally paid immediately before they take part in proceedings.
The fixed costs payable by litigants in criminal proceedings are set out in Article 8 and in Table III in the annex to the Regulation on the Costs of Legal Proceedings, adopted by Decree-Law No 34/2008 of 26 February 2008, as amended.
The stage in criminal proceedings at which the fixed costs must be paid depends on the part played by the person concerned in the proceedings and on the action they intend to take. There are only two cases in which the court fee is payable concomitantly with the action to which it relates: when the person concerned joins proceedings as a civil party, and when an enquiry is opened at the request of a civil party. In all other cases, i.e. in all cases involving the defendant and in the other cases involving the civil party, the court fee is payable at the end of the stage in the legal proceedings that is currently in progress (enquiry, judgment or appeal), depending on the judge’s decision.
The fixed costs payable by the parties to proceedings before the Constitutional Court are regulated by Articles 6 to 9 of Decree-Law No 303/98 of 7 October 1998, as amended, and by Article 84 of Law No 28/82 of 15 November 1982, as amended.
The payment of fixed costs is required only at the end of the proceedings.
The legal representatives are ethically and legally obliged to provide all information concerning the rights and obligations of the parties, insofar as they have a reasonable knowledge of the chances of success and of the costs involved.
Further information on the legal costs system in Portugal is available at https://justica.gov.pt/Servicos/Custas-processuais.
Information on cost sources in Portugal is available in Portuguese only.
Information on mediation, in particular on the public systems for civil, family, labour and criminal mediation, can be found here.
Information on the average length of time taken by legal proceedings can be found at https://estatisticas.justica.gov.pt/sites/siej/en-us/pages/default.aspx.
This information is not available. The only way to find it is to consult the various scales of charges or tables of costs.
However, a simulator indicating the court fees payable when initiating legal proceedings is available at https://justica.gov.pt/Servicos/Simulador-Taxas-de-Justica. This gives an idea of the costs involved.
Judicial costs are not subject to VAT. The fees of legal professionals are subject to VAT, but the information on costs that is provided by law does not include VAT.
No information is available on the applicable VAT rates.
The formula for calculating the income threshold for legal aid in civil proceedings can be found in the annex to Law No 34/2004 of 29 July 2004, as amended.
The formula for calculating the income threshold for legal aid in criminal proceedings can be found in the annex to Law No 34/2004 of 29 July 2004, as amended.
There is no income threshold for legal aid to victims in criminal cases.
There are other conditions for granting legal aid to victims. Where the status of a victim of domestic violence within the meaning of Article 152 of the Criminal Code is assigned under Law No 112/2009 of 16 September 2009, it is assumed, in the absence of any proof of the contrary, that the victim lacks sufficient financial resources.
There are other conditions for granting legal aid to defendants. These relate to the defendants’ financial situation and are calculated on the basis of a model designed in accordance with Article 39 of Law No 34/2004 of 29 July 2004, as amended.
Court proceedings may be free for one party or for both parties, on the basis of exemption from legal costs or the granting of legal aid.
Article 4 of the Regulation on the Costs of Legal Proceedings provides for a series of situations in which exemption from costs applies. Exemptions fall into two categories:
However, some exemptions depend on the content of the final decision concluding the proceedings, as laid down in Article 4(3), (4), (5), (6) and (7). Consequently, such exemptions may have no effect on costs, or may affect only charges generated in the course of legal proceedings.
More detailed information on legal aid can be found at https://justica.gov.pt/Guias/como-pedir-apoio-judiciario.
The winning party is generally entitled to receive compensation from the losing party for the costs incurred, in a proportion determined by the court, depending on the final decision. The right of the winning party to receive compensation for the costs incurred is annulled if the losing party receives legal aid and is thus exempt from the requirement to pay any legal fees.
As a general rule, the parties to the case pay the experts’ fees. However, if the parties have received legal aid, the experts’ fees are paid by the Institute of Financial Management and Infrastructure in the Justice System (Instituto de Gestão Financeira e Equipamentos da Justiça).
As a general rule, the parties to the case pay the translators’ and interpreters’ fees. However, if the parties have received legal aid, the translators’ and interpreters’ fees are paid by the Institute of Financial Management and Infrastructure in the Justice System (Instituto de Gestão Financeira e Equipamentos da Justiça).
Portugal’s report on the study concerning the transparency of costs (781 Kb)
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In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Scheidung) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, der Partei, die die Scheidung einreicht, Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar heiratet. Später trennt sich das Paar und beschließt, sich scheiden zu lassen.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Zwei Staatsangehörige des Mitgliedstaats A heiraten in Mitgliedstaat A. Nach der Hochzeit zieht das Paar in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat B) und nimmt dort seinen Wohnsitz. Kurz darauf trennt sich das Paar und die Ehefrau kehrt in den Mitgliedstaat A zurück, während der Ehemann in Mitgliedstaat B bleibt. Das Paar beschließt, sich scheiden zu lassen. Kurz nach ihrer Rückkehr in Mitgliedstaat A reicht die Ehefrau in Mitgliedstaat B die Scheidung ein.
Fallstudie | Gericht | Rechtsmittelverfahren | ADR | |||||
Eingangs-gebühren | Ausfertigungs-gebühren | Sonstige Gebühren | Eingangs-gebühren | Ausfertigungs-gebühren | Sonstige Gebühren | Ist ADR in einem solchen Fall möglich? | Kosten | |
Fall A | 306 EUR | EUR 306 | Ja. Eine Mediation kann durchgeführt werden, um bestimmte Verein-barungen zu erzielen, die für eine standes-amtliche Scheidung (siehe Anmerkung) erforderlich sind. | 50 EUR |
Anmerkung: Will sich ein Ehepaar in beiderseitigem Einvernehmen scheiden lassen, ist der Gang zum Gericht nur dann erforderlich, wenn in einem der folgenden Punkte keine Einigung erzielt werden kann: Gütertrennung, Ausübung elterlicher Sorge, Unterhaltszahlungen oder künftige Nutzung von gemeinsamem Wohneigentum.
Ist sich das Ehepaar in diesen Fragen einig, findet die Scheidung vor dem Standesamt (conservatória do registo civil) statt, wobei eine einmalige Gebühr von 280 EUR anfällt.
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Sorgerecht) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, der Partei, die das Verfahren einleitet, Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet zusammengelebt. Als sich das Paar trennt, ist das gemeinsame Kind drei Jahre alt. Das Gericht spricht der Mutter das Sorgerecht und dem Vater ein Umgangsrecht zu. Die Mutter erhebt Klage, um das Umgangsrecht des Vaters zu beschränken.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet in Mitgliedstaat B zusammengelebt. Unmittelbar nach der Geburt des gemeinsamen Kindes trennt sich das Paar. Das Gericht in Mitgliedstaat B spricht der Mutter das Sorgerecht und dem Vater ein Umgangsrecht zu. Mutter und Kind ziehen mit Erlaubnis des Gerichts in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat A), während der Vater in Mitgliedstaat B bleibt. Einige Jahre später erhebt die Mutter in Mitgliedstaat A Klage, um das Umgangsrecht des Vaters zu ändern.
Fallstudie | Rechtsanwalt | Gerichtsvollzieher | Sachverständiger | ||||
Besteht Anwaltszwang? | Durch-schnittliche Kosten | Muss der Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden? | Kosten vor Urteilsverkündung | Kosten nach Urteils-verkündung | Muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden? | Kosten | |
Fall A | Ja | Gerichtsvollzieher werden unter denselben Bedingungen herangezogen wie bei anderen Verfahren. | |||||
Fall B | Ja | Gerichtsvollzieher werden unter denselben Bedingungen herangezogen wie bei anderen Verfahren. |
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In dieser Fallstudie zum Familienrecht (Unterhalt) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, der Partei, die das Verfahren einleitet, Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet zusammengelebt. Als sich das Paar trennt, ist das gemeinsame Kind drei Jahre alt. Das Gericht spricht der Mutter das Sorgerecht zu. Einziger Streitpunkt ist die Höhe des Unterhalts, den der Vater der Mutter für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes schuldet. Die Mutter erhebt deswegen Klage.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug – Sie sind Rechtsanwalt in Mitgliedstaat A: Ein Paar hat mehrere Jahre unverheiratet in Mitgliedstaat B zusammengelebt. Als sich das Paar trennt, ist das gemeinsame Kind drei Jahre alt. Das Gericht in Mitgliedstaat B spricht der Mutter das Sorgerecht zu. Mit Zustimmung des Vaters ziehen Mutter und Kind in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat A) und nehmen dort ihren Wohnsitz.
Einziger Streitpunkt ist die Höhe des Unterhalts, den der Vater der Mutter für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes schuldet. Die Mutter erhebt deswegen in Mitgliedstaat A Klage.
Fallstudie | Zeugenentschädigung | Sicherheitsleistung | Andere Gebühren | |||
Erhalten Zeugen eine Entschädigung? | Kosten | Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht? | Kosten | Beschreibung | Kosten | |
Fall A | Ja – gemäß Tabelle IV im Anhang zur Verfahrenskostenordnung, die per Gesetzesdekret Nr. 34/2008 vom 26. Februar 2008 verabschiedet wurde | 0,2 EUR Kilometergeld | ||||
Fall B | Ja – gemäß Tabelle IV im Anhang zur Verfahrenskostenordnung, die per Gesetzesdekret Nr. 34/2008 vom 26. Februar 2008 verabschiedet wurde | 0,2 EUR Kilometergeld |
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In dieser Fallstudie zum Handelsrecht (Vertragsrecht) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Verkäufer Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Unternehmen liefert Waren im Wert von 20 000 EUR. Der Käufer erklärt, dass die Waren nicht den vereinbarten Kriterien entsprechen, und verweigert die Zahlung.
Der Verkäufer beschließt, Klage auf Zahlung des vollen Kaufpreises zu erheben.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Unternehmen mit Sitz in Mitgliedstaat B liefert Waren im Wert von 20 000 EUR an einen Käufer in Mitgliedstaat A. Der Vertrag ist in der Sprache von Mitgliedstaat B abgefasst und unterliegt dem Recht dieses Mitgliedstaats. Der Käufer in Mitgliedstaat A erklärt, dass die Waren nicht den vereinbarten Kriterien entsprechen, und verweigert die Zahlung. Der Verkäufer beschließt, in Mitgliedstaat A Klage auf Zahlung des vollen vertraglich vereinbarten Kaufpreises zu erheben.
Fallstudie | Prozesskostenhilfe | Erstattungen | |||||
Wann und unter welchen Voraus-setzungen wird sie gewährt? | Wann werden die gesamten Kosten erstattet? | Voraus-setzungen? | Kann die obsiegende Partei die Erstattung der Streitkosten verlangen? | Bei anteiliger Erstattung – wie hoch ist dieser Anteil in der Regel? | Welche Kosten sind nicht erstattungs-fähig? | Gibt es Fälle, in denen die Prozess-kosten-hilfe zurück-zuzahlen ist? | |
Fall A | Gewinn-orientierte juristische Personen haben keinen Anspruch auf Prozesskosten-hilfe. | Ja | Die Verfahrens-kosten werden nicht vollständig erstattet, wenn die obsiegende Partei Prozesskosten-hilfe erhält. Der Staat erstattet ihr dann lediglich die Gerichts-gebühren (nicht aber sonstige Kosten). | Eine Rück-zahlung an den Staat wird nur gefordert, wenn der Be-günstigte während des Verfahrens oder in den vier darauf-folgenden Jahren aus-reichende finanzielle Mittel erlangt hat oder wenn sich heraus-stellt, dass er die Klage böswillig erhoben hat. | |||
Fall B | Gewinn-orientierte juristische Personen haben keinen Anspruch auf Prozesskosten-hilfe. | Ja | Die Verfahrens-kosten werden nicht vollständig erstattet, wenn die obsiegende Partei Prozesskosten-hilfe erhält. Der Staat erstattet ihr dann lediglich die Gerichts-gebühren (nicht aber sonstige Kosten). | Eine Rück-zahlung an den Staat wird nur gefordert, wenn der Be-günstigte während des Verfahrens oder in den vier darauf-folgenden Jahren aus-reichende finanzielle Mittel erlangt hat oder wenn sich heraus-stellt, dass er die Klage böswillig erhoben hat. |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.
In dieser Fallstudie zum Handelsrecht (Haftung) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, dem Verkäufer Auskunft über die Prozesskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen:
Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Ein Hersteller von Heizgeräten liefert ein Heizgerät an einen Installateur. Der Installateur verkauft das Gerät weiter und installiert es im Haus des Kunden. Kurz danach bricht ein Brand aus. Alle Beteiligten (Heizgerätehersteller, Installateur, Kunde) sind versichert. Die Ursache des Feuers ist umstritten. Niemand will den Kunden entschädigen.
Der Kunde beschließt, Schadenersatzklage gegen den Heizgerätehersteller, den Installateur und die Versicherungsgesellschaften zu erheben.
Fall B – Fall mit Auslandsbezug: Ein Heizgerätehersteller in Mitgliedstaat B liefert ein Heizgerät an einen Installateur in Mitgliedstaat C. Der Installateur verkauft das Gerät weiter und installiert es im Haus des Kunden in Mitgliedstaat A. Kurz danach bricht ein Brand aus. Alle Beteiligten (Heizgerätehersteller, Installateur und Kunde) sind in ihrem eigenen Mitgliedstaat versichert. Die Ursache des Feuers ist umstritten. Niemand will den Kunden entschädigen.
Der Kunde beschließt, in Mitgliedstaat A Schadenersatzklage gegen den Heizgerätehersteller, den Installateur und die Versicherungsgesellschaft in Mitgliedstaat A zu erheben.
Fall | Übersetzung | Dolmetschleistungen | Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen | |||
Wann und unter welchen Umständen sind Übersetzungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Wann und unter welchen Umständen sind Dolmetsch-leistungen notwendig? | Ungefähre Kosten | Beschreibung | Ungefähre Kosten | |
Fall A | Bei Entscheidungen nicht-portugiesischer Gerichte oder nicht auf Portugiesisch vorliegenden Schriftstücken | 0,027 EUR pro Wort | Wenn die betroffene Person kein Portugiese ist und kein Portugiesisch spricht, ist ein Übersetzer/Dolmetscher zu bestellen. | Zwischen 102 EUR und 204 EUR | – | – |
Fall B | Bei Entscheidungen nicht-portugiesischer Gerichte oder nicht auf Portugiesisch vorliegenden Schriftstücken | 0,027 EUR pro Wort | Wenn die betroffene Person kein Portugiese ist und kein Portugiesisch spricht, ist ein Übersetzer/Dolmetscher zu bestellen. | Zwischen 102 EUR und 204 EUR | – | – |
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.