Kosten

Belgija

In dieser Fallstudie zum Thema Familienrecht (Sorgerecht für Kinder) (garde des enfants) wurden die Mitgliedstaaten gebeten, der klagenden Partei Auskunft über die Verfahrenskosten bei folgenden Fallkonstellationen zu erteilen: Fall A – Fall ohne Auslandsbezug: Zwei Personen haben mehrere Jahre lang unverheiratet zusammengelebt. Als sich das Paar trennt, ist das gemeinsame Kind drei Jahre alt. Das Gericht spricht der Mutter das Sorgerecht und dem Vater ein Umgangsrecht (droit de visite) zu. Die Mutter reicht Klage ein, um das Umgangsrecht des Vaters einzuschränken. Fall B – Fall mit Auslandsbezug aus der Sicht eines Rechtsanwalts in Mitgliedstaat A: Zwei Personen haben mehrere Jahre unverheiratet in Mitgliedstaat B zusammengelebt. Unmittelbar nach der Geburt des gemeinsamen Kindes trennt sich das Paar. Das Gericht in Mitgliedstaat B spricht der Mutter das Sorgerecht und dem Vater ein Umgangsrecht zu. Mutter und Kind ziehen mit Erlaubnis des Gerichts in einen anderen Mitgliedstaat (Mitgliedstaat A), während der Vater in Mitgliedstaat B bleibt. Einige Jahre später reicht die Mutter in Mitgliedstaat A Klage ein, um das Umgangsrecht des Vaters ändern zu lassen.

Sadržaj omogućio
Belgija

Wichtige Vorbemerkung: In Belgien sind die Gebühren und Honorare für Rechtsanwälte nicht geregelt (sie richten sich nach der Komplexität und der Bedeutung des Falls, dem Namen und Ruf des Rechtsanwalts, der Dringlichkeit, dem Ausgang des Verfahrens usw.). Die belgischen Rechtsanwälte unterliegen jedoch standesrechtlichen Regeln und sind gesetzlich verpflichtet, einen gerechten und moderaten Kostenvoranschlag zu erstellen (siehe oben).

Die angegebenen Kosten und Gebühren haben lediglich Hinweischarakter.

Kosten in Belgien

Kosten für erstinstanzliche Verfahren, Rechtsmittelverfahren und alternative Streitbeilegung

Fallstudie

Erstinstanzliches Verfahren

Rechtsmittelverfahren

Alternative Streitbeilegung

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Sonstige Gebühren

Gerichtsgebühren nach Eingang der Klage/des Antrags

Ausfertigungsgebühren

Sonstige Gebühren

Gibt es diese Möglichkeit im vorliegenden Fall?

Kosten

Fall A

52 EUR

2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass (arrêté royal) Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939)

186 EUR

2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass (arrêté royal) Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939)

nein

Fall B

52 EUR

2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass (arrêté royal) Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939)

186 EUR

2,85 EUR pro Seite (Königlicher Erlass (arrêté royal) Nr. 64 vom 30. November 1939, Belgisches Staatsblatt vom 1. Dezember 1939)

nein

Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher (huissier de justice) und Sachverständige (expert)

Fallstudie

Rechtsanwalt

Gerichtsvollzieher

Sachverständiger

Besteht Anwaltszwang?

Durchschnittliche Kosten

Muss ein Gerichtsvollzieher in Anspruch genommen werden?

Kosten vor Urteilsverkündung

Kosten nach Urteilsverkündung

Muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden?

Kosten

Fall A

nein

ca. 1500 EUR

nein

52 EUR

ca. 100 EUR

nein

Fall B

nein

ca. 1000 EUR

nein

52 EUR

ca. 100 EUR

nein

Kosten für Zeugenentschädigung (témoin), Erklärung unter Eid (serment) oder andere Garantien und sonstige einschlägige Gebühren

Fallstudie

Zeugenentschädigung

Erklärung unter Eid oder andere Garantien

Erhalten Zeugen eine Entschädigung?

Kosten

Gibt es das? Wann und wie wird davon Gebrauch gemacht?

Fall A

ja

200 BEF oder 4,96 EUR

Die Pflicht zur Leistung einer Sicherheit bei Einleitung eines Zivilverfahrens kann sich aus Artikel 851 des Gerichtsgesetzbuchs (Code judiciaire) ergeben. Es handelt sich um eine Ausnahme, die für ausländische Kläger gilt. Ein belgischer Beklagter kann von dem ausländischen Kläger oder Streithelfer die Leistung einer Sicherheit verlangen. In Artikel 852 ist geregelt, in welcher Form die Sicherheit zu leisten ist (Hinterlegung eines Geldbetrags, Bürgschaft usw.). Siehe die Webseite zur Kostentransparenz.

Fall B

ja

200 BEF oder 4,96 EUR

Die Pflicht zur Leistung einer Sicherheit bei Einleitung eines Zivilverfahrens kann sich aus Artikel 851 des Gerichtsgesetzbuchs ergeben. Es handelt sich um eine Ausnahme, die für ausländische Kläger gilt. Ein belgischer Beklagter kann von dem ausländischen Kläger oder Streithelfer die Leistung einer Sicherheit verlangen. In Artikel 852 ist geregelt, in welcher Form die Sicherheit zu leisten ist (Hinterlegung eines Geldbetrags, Bürgschaft usw.). Siehe die Webseite zur Kostentransparenz.

Kosten für Beratungshilfe (aide juridique) und andere Erstattungen

Siehe Abschnitt „Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe“ auf der Seite „Verfahrenskosten“.

Kosten für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen

Fallstudie

Übersetzung

Dolmetschen

Andere Kosten bei grenzübergreifenden Streitsachen

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Übersetzungsleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Wann und unter welchen Voraussetzungen sind Dolmetschleistungen notwendig?

Ungefähre Kosten

Beschreibung

Ungefähre Kosten

Fall A

Wenn die Dokumente für das Verfahren benötigt werden.

zwischen 7,57 EUR und 34,48 EUR pro Seite

Wenn der Beklagte die Verfahrenssprache nicht versteht.

zwischen 31,61 EUR und 54,62 EUR pro Stunde

Fall B

Wenn die Dokumente für das Verfahren benötigt werden.

zwischen 7,57 EUR und 34,38 EUR pro Seite

Wenn der Beklagte die Verfahrenssprache nicht versteht.

zwischen 31,61 EUR und 54,62 EUR pro Stunde

Kosten der Vollstreckbarerklärung

ca. 100 EUR

Letzte Aktualisierung: 20/12/2022

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