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Die konkreten Kosten sind von der Natur der Rechtssache abhängig. Bei den Rechtsberatern (Solicitors) fallen mit ausdrücklicher Vollmacht der Mandanten Kosten an; hierzu zählen sowohl die Honorare selbst als auch die Aufwendungen für Kosten wie Gerichtsgebühren und Gutachten. Wenn sie obsiegen, erhalten die Mandanten gegebenenfalls einen Teil oder die Gesamtheit der Kosten von der unterlegenen Partei erstattet. Wenn sie aber unterliegen oder die unterlegene Partei nicht zahlen kann, müssen sie letztendlich für ihre Anwaltskosten selbst aufkommen. Am Verfahrensende entscheidet das Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände, wem die Kosten aufzuerlegen sind. Obwohl im Allgemeinen die unterlegene Partei die Kosten der obsiegenden Partei zu tragen hat, gibt es viele Ausnahmen von dieser Regel.
In zivilrechtlichen Angelegenheiten wird Prozesskostenhilfe in verschiedenen Stufen gewährt:
Unter Rechtsvertretung versteht man die Rechtsvertretung für eine Partei oder eine rechtsuchende Person (Legal Representation). Diese Art der Hilfe ist bei dringenden Familiensachen und anderen Rechtssachen, für die öffentliche Mittel beantragt werden können, am gebräuchlichsten. Sie wird in zwei Formen gewährt: „Investigative Help“ (Hilfe bei der Prüfung der Rechtslage) und „Full Representation“ (umfassende Vertretung).
Finanzielle Mittel der Agentur für Prozesskostenhilfe (Legal Aid Agency, LAA) stehen nur für Einzelpersonen in Bezug auf eine Rechtssache, für die Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, zur Verfügung. Es findet keine Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzprüfung statt.
Antragstellende Personen müssen in der Regel auch die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Bedürftigkeitsprüfung
Bei der Prüfung des Anspruchs auf Prozesskostenhilfe bewertet die LAA die finanzielle Lage einer Person. Sowohl für Rechtsberatung (Legal Help) als auch für rechtliche Vertretung (Legal Representation) umfasst die Bedürftigkeitsprüfung eine Bewertung des monatlichen Bruttoeinkommens, des verfügbaren monatlichen Einkommens und des verfügbaren Kapitals.
Wenn bestimmte einkommensabhängige Sozialleistungen bezogen werden, die als „passporting benefits“ bezeichnet werden, fällt die Einkommensprüfung automatisch positiv aus, aber das Vermögen muss dennoch bewertet werden.
Zu den „passporting benefits“ zählen:
Personen, die nach Artikel 4 oder 95 des Einwanderungs- und Asylgesetzes 1999 vom Nationalen Asylunterstützungsdienst (National Asylum Support Service, NASS) finanzielle Unterstützung erhalten, erfüllen damit die Kriterien der Einkommens- und Vermögensprüfung, jedoch nur für Verfahren zu Arbeitsmigrations- und Asylfragen sowie Rechtsmittelverfahren bei höheren Gerichten.
Bei einigen Arten von Verfahren wird keine Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt; dazu zählen:
Begründetheitsprüfung
Anträge auf Prozesskostenhilfe unterliegen auch einer Begründetheitsprüfung, bei der geprüft wird, ob die Gewährung von Prozesskostenhilfe nach den Umständen des Falles angemessen ist.
Der Leiter der Bearbeitung von Fällen für Prozesskostenbeihilfe (Director of Legal Aid Casework, DLAC) berücksichtigt dabei zum Beispiel Folgendes:
Die Rechtsgebiete, für die Prozesskostenhilfe gewährt wird, sind in Anhang 1 Teil 1 des Legal Aid, Sentencing and Punishment of Offenders Act 2012 aufgezählt.
Hierzu zählen:
Für andere Rechtsgebiete kann Prozesskostenhilfe gewährt werden, wenn die Kriterien der Prüfung „Zuschuss in Ausnahmefällen“ (Exceptional Case Funding) gemäß Abschnitt 10 des Legal Aid, Sentencing and Punishment of Offenders Act 2012 erfüllt sind.
Notfallhilfe kann zur Vertretung vor Gericht in dringenden Fällen gewährt werden, zum Beispiel um Personen und/oder ihre Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen.
In familienrechtlichen Streitfällen zwischen Privatpersonen, in denen häusliche Gewalt eine Rolle spielt, müssen Sie in der Regel Nachweise vorlegen, dass für Sie oder Ihre Kinder die Gefahr von Schaden durch einen Ex-Partner bestand.
Geeignete Nachweise können Sie von folgenden Stellen erhalten:
Rechtsberater mit einem Vertrag für die Bereitstellung von Prozesskostenhilfe können einen Antrag auf Notvertretungshilfe zur Abdeckung unmittelbar vorgenommener Handlungen stellen. Für alle fortlaufenden rechtlichen Tätigkeiten muss dennoch ein normaler Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden.
Alle Rechtsberater, ob sie aufgrund eines Vertrages Prozesskostenhilfe bereitstellen oder nicht, sind verpflichtet, ihre Mandanten über die mögliche Verfügbarkeit von Prozesskostenhilfe zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, einen Anbieter von Prozesskostenhilfe heranzuziehen.
Prozesskostenhilfe in Zivilsachen kann vom Telefonberatungsdienst Civil Legal Advice (CLA), Rechtsberatern (Solicitors) und Prozessanwälten (Barristers), oder von nicht gewinnorientierten Organisationen, die aufgrund eines Vertrages Prozesskostenhilfe im jeweiligen Rechtsgebiet bereitstellen, geleistet werden. Rechtsberater im Rahmen der Prozesskostenhilfe können online mittels Find a Solicitor - The Law Society gesucht werden.
Die Mandanten können für eine erste Beurteilung des Falles und des Anspruchs (nach ihrer wirtschaftlichen Lage) auch an die telefonische Beratung von CLA verwiesen werden.
Sie müssen die folgenden Angaben sowohl für sich als auch für Ihren Partner (sofern zutreffend) machen:
Sie benötigen auch Kopien von Nachweisen im Zusammenhang mit Ihrem Fall, z. B.:
Anträge werden im Namen einer Einzelperson von Rechtsanwälten mit einem Vertrag über die Bereitstellung von Prozesskostenhilfe bei der Agentur für Prozesskostenhilfe gestellt. Wie Sie einen Rechtsanwalt finden,wird oben beschrieben.
Ihr Rechtsanwalt teilt Ihnen mit, ob Ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe bewilligt wurde und ob Sie einen Eigenanteil zahlen müssen.
Ihr Rechtsanwalt wird Sie beraten.
Das tun Sie selbst (siehe oben), allerdings müssen Sie einen Rechtsanwalt wählen, der einen Vertrag mit der Agentur für Prozesskostenhilfe hat.
Wenn Prozesskostenhilfe gewährt wird, deckt sie alle Kosten Ihres Rechtsanwalts ab, einschließlich Auslagen wie Gerichtsgebühren; in Abhängigkeit von Ihren finanziellen Mitteln kann von Ihnen jedoch ein fester monatlicher Eigenanteil verlangt werden.
Siehe oben.
Wenn Sie einen Rechtsstreit verlieren, der nicht durch die LAA unterstützt wurde, können Sie für ein Rechtsmittel bei einem höheren Gericht immer noch Prozesskostenhilfe beantragen. Sie müssen die Kriterien der Bedürftigkeitsprüfung und der Begründetheitsprüfung erfüllen.
Wenn Ihr Rechtsstreit bereits durch die LAA unterstützt wurde, können Sie eine Ergänzung des Bewilligungsbescheids zur Unterstützung des Rechtsmittels beantragen. In diesem Fall wird die LAA darauf achten, ob Ihr Fall nach wie vor den Kriterien der Bedürftigkeits- und der Begründetheitsprüfung genügt.
Im Falle einer Erhöhung ihres Einkommens und/oder Vermögens während einer laufenden Rechtsvertretung, müssen Sie die LAA darüber unverzüglich in Kenntnis setzen, und Ihre Bedürftigkeit kann neu bewertet werden. Wenn Ihr Einkommen sinkt, können Sie eine Neubewertung Ihrer Bedürftigkeit beantragen, wodurch Ihr Eigenanteil verringert werden kann. Wenn Sie zu Geld kommen, z. B. indem sie Geld erben, Ihr Haus verkaufen oder in der Lotterie gewinnen, während Ihr Fall durch die LAA unterstützt wird, können Sie aufgefordert werden, von diesem Geld Ihre Verfahrenskosten zum Teil oder vollständig zu bezahlen.
Wenn Ihnen Unterstützung bewilligt wird, kann diese auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt sein, wie z. B. ein Gutachten eines Prozessanwalts (Barrister) über Ihren Fall, und es kann ein Höchstbetrag festgelegt werden. Sie müssen durch Ihren Rechtsanwalt einen Antrag stellen, wenn Sie eine Ausweitung der abgedeckten Tätigkeiten oder eine Erhöhung des Höchstbetrags, der für Tätigkeiten Ihres Anwalts zur Verfügung steht, benötigen.
Die LAA kann die Unterstützung entziehen, wenn sie nicht mehr angemessen ist, z. B. wenn Sie einen angemessenen Vergleich ablehnen oder sich herausstellt, dass die Erfolgsaussichten Ihres Falles geringer sind als erwartet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass öffentliche Mittel nicht in Situationen verschwendet werden, in denen ein privat zahlender Mandant das Verfahren wahrscheinlich nicht fortsetzen würde. Wenn die LAA beabsichtigt, Ihre Unterstützung zu entziehen, gibt sie Ihnen zuerst die Möglichkeit, begründete Gegenargumente vorzubringen, und wenn sie beschließt, Ihnen die Unterstützung zu entziehen, haben sie die Möglichkeit diese Entscheidung vor einem unabhängigen Anwaltsausschuss anzufechten. Wenn die Unterstützung entzogen wird, sind die bereits bei Ihrem Rechtsanwalt aufgelaufenen Kosten abgedeckt.
Gesetzliche Gebühr
Sie können auch aufgefordert werden, Ihre Kosten zum Teil oder vollständig zurückzuzahlen, wenn sich als Ergebnis des Verfahrens Ihre wirtschaftliche Lage verbessert. Zum Ende des Verfahrens ist die LAA verpflichtet, ihre Kosten soweit als möglich auszugleichen. Sie nimmt zuerst alle von Ihnen bezahlten Beiträge sowie alle von der Gegenpartei erstrittenen Kostenerstattungen in Rechnung. Danach wird der restliche Fehlbetrag aus allen Vermögensgegenständen oder Geldbeträgen ausgeglichen, die im Lauf des Verfahrens erstritten oder verteidigt wurden. Ein privat zahlender Mandant müsste alle ausstehenden Kosten auf diese Weise zahlen, und es gibt keinen Grund, warum das für einen öffentlich unterstützten Mandanten/eine öffentlich unterstützte Mandantin nicht gelten sollte, wenn er/sie es sich leisten kann. Wenn es sich jedoch bei dem betroffenen Vermögen um Ihre Wohnstätte (oder um Rücklagen zum Kauf einer solchen) handelt, können Sie die Zahlung bis zum Zeitpunkt eines zukünftigen Verkaufs aufschieben, sofern Sie sich verpflichten, für die Zwischenzeit Zinsen zu zahlen.
Ein Rechtsanwalt/Rechtsberater, der aufgrund eines Vertrags Prozesskostenhilfe erbringt, kann es ablehnen, für Sie tätig zu werden. Sein Vertrag sieht vor, unter welchen Umständen er ein Tätigwerden ablehnen kann, z. B. bei einem Interessenkonflikt oder mangelnder Kapazität. Er sollte Ihnen erklären, weshalb er den Fall nicht übernimmt, jedoch kann diese Entscheidung nicht angefochten werden.
Wenn Ihr Antrag wegen mangelnder Begründetheit abgelehnt wird, wird die LAA Ihnen die Entscheidung mitteilen und Sie über die Gründe informieren. Sie haben danach vierzehn Tage Zeit, diese Entscheidung anzufechten. Die Anfechtung wird zunächst intern geprüft. Wenn nach Prüfung der Anfechtung die LAA der Ansicht ist, dass die Kriterien für die Gewährung von Prozesskostenhilfe erfüllt sind und ihre Entscheidung ändert, wird der Antrag / die Ergänzung bewilligt und ein Bewilligungsbescheid / eine Ergänzung des Bewilligungsbescheids für Prozesskostenhilfe ausgestellt.
Wenn die LAA der Ansicht ist, dass die Kriterien für Prozesskostenhilfe nicht erfüllt sind, und ihre Entscheidung aufrechterhält, werden Sie und Ihr Rechtsanwalt über die Gründe sowie über die Frage informiert, ob eine weitere Beschwerde an einen unabhängigen Schiedsrichter (Independent Funding Adjudicator, IFA) möglich ist.
Wenn die Beschwerde an einen IFA geleitet wird, trifft dieser eine Entscheidung / Empfehlung auf Grundlage der zur Stützung der Berufung gemachten Angaben und der geltenden Regeln für Prozesskostenhilfe. Gegebenenfalls wird der IFA Sie kontaktieren.
Weitere Informationen
Weitere Informationen über Prozesskostenhilfe sind bei Gov.UK verfügbar.
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