Prozesskostenhilfe

Griechenland
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European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Welche Kosten sind mit einem Verfahren verbunden und wer hat sie normalerweise zu tragen?

Jede Person, die ein gerichtliches Verfahren einleiten möchte oder dies bereits getan hat, muss die folgenden Kosten tragen:

  1. Gebühren für die Bestellung eines Rechtsanwalts, der den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder andere Rechtbehelfe vorbereitet und vorlegt, an Mediationssitzungen teilnimmt, bei Gerichtsverhandlungen als Anwalt/Rechtsbeistand der antragstellenden Person im entsprechenden Verfahren anwesend ist, Unterlagen einreicht, Schriftstücke zur Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher (dikastikós epimelitís) übersendet und einem Gerichtsvollzieher eine Vollstreckungsanordnung zur Vollstreckung eines Urteils übergibt,
  2. Kosten für die Zustellung von Klagen oder anderen Rechtsbehelfen,
  3. Übersetzungs- und/oder Dolmetschkosten in grenzüberschreitenden Rechtssachen,
  4. Kosten für Sachverständige, sofern diese auf Anordnung des Gerichts oder auf Antrag der betreffenden Partei bestellt werden,
  5. Gerichtsgebühren für die Einreichung von Schriftsätzen und Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen,
  6. auferlegte Kosten, wenn der Gegenpartei eine Kostenerstattung zuerkannt wurde.

2 Was genau versteht man unter Prozesskostenhilfe?

Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, finanzielle Unterstützung zu beantragen, um ein gerichtliches Verfahren einzuleiten oder an einem Verfahren teilzunehmen, das gegen sie eingeleitet wurde. Die Prozesskostenhilfe deckt ferner die gerichtliche Vertretung in zweiter Instanz, die Kosten eines Notars (symvolaiográfos) und eines Gerichtsvollziehers sowie die Vollstreckungskosten ab.

Der Gegenstand der Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen ist im Gesetz 3226/2004 über die Gewährung von Prozesskostenhilfe für einkommensschwache Bürger sowie andere Bestimmungen in seiner geänderten Fassung (im Folgenden „Gesetz“) festgelegt.

Prozesskostenhilfe kann auch in der Beiordnung eines Rechtsanwalts bestehen, der Rechtsberatung leistet, um einen grenzüberschreitenden Streitfall außergerichtlich beizulegen (Artikel 10 Buchstabe c des Gesetzes).

3 Unter welchen Voraussetzungen kann Prozesskostenhilfe gewährt werden?

Nach Artikel 11 des Gesetzes können alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Darüber hinaus kommen Drittstaatsangehörige und Staatenlose, die ihren rechtmäßigen oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Europäischen Union haben und nachweisen können, dass die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, für Prozesskostenhilfe in Betracht.

Prozesskostenhilfe wird gewährt, sofern die im Gesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes hat eine Person dann Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wenn ihr Jahresfamilieneinkommen zwei Drittel des gesetzlich festgelegten persönlichen Mindesteinkommens pro Jahr nicht überschreitet. Bei Familiensachen wird das Einkommen der jeweils anderen Streitpartei (Ehepartner) bei der Berechnung des Einkommens der antragstellenden Partei nicht berücksichtigt.

Für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat finden besondere Regelungen Anwendung. Nach Artikel 10 des Gesetzes gilt die oben genannte Obergrenze nicht zwingend, wenn die antragstellende Person nachweisen kann, dass sie wegen der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten im Mitgliedstaat ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts und in Griechenland nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen.

4 Wird Prozesskostenhilfe für alle Verfahrensarten gewährt?

Ja, und zwar für zivil-, familien-, handels- und strafrechtliche Verfahren.

5 Gibt es besondere Verfahren für dringende Fälle?

Das Verfahren ist in Artikel 2 des Gesetzes geregelt. Das Verfahren für die Gewährung von Prozesskostenhilfe beginnt, sobald der Empfänger einen Antrag einreicht, der eine Zusammenfassung des Gegenstands des Verfahrens oder der Handlung sowie Belege für die Erfüllung der Voraussetzungen zum Erhalt der Hilfe enthält.

Dem Antrag müssen die erforderlichen Belege beigefügt sein, d. h. Nachweise über die finanzielle Lage der antragstellenden Person (insbesondere eine Kopie einer Steuererklärung oder eine Bescheinigung des Leiters des zuständigen Finanzamts, wonach die antragstellende Person keine Steuererklärung einreichen muss, eine Kopie einer Vermögenserklärung, eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Steueridentifikationsnummer (AFM) der antragstellenden Person, Sozialhilfebescheinigungen und eidesstattliche Erklärungen) sowie Nachweise über den Wohnsitz gemäß Artikel 1 Absatz 1 im Falle eines Drittstaatsangehörigen.

Der Antrag und die Belege müssen mindestens 15 Tage vor der Gerichtsverhandlung oder der Handlung, für die Prozesskostenhilfe beantragt wird, übermittelt werden. Diese Frist kann im Falle einer späteren Vorladung verkürzt werden. Das Verfahren ist kostenlos, und die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht zwingend erforderlich.

Nach Artikel 8 Absatz 1 sollten Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe den erstinstanzlichen Gerichten (protodikeía) mit örtlicher und sachlicher Zuständigkeit übermittelt werden, die für die Prüfung der Anträge zuständig sind.

Im Falle von Handlungen, die nicht mit Gerichtsverfahren zusammenhängen, ist das zuständige Gericht das Bezirkszivilgericht (eirinodikeío) am Wohnsitz der antragstellenden Person.

Die antragstellende Person kann gegen die Entscheidung des Richters Beschwerde einlegen, über die im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (diadikasía ton asfalistikón métron) verhandelt wird. Ein glaubhaft gemachter Sachverhalt (Prima-facie-Fall) reicht aus, damit der Antrag angenommen wird, und es ist keine vollständige Dokumentation erforderlich. Das Gericht hat einen großen Ermessensspielraum bei der Erhebung von Beweisen.

6 Wo kann ich ein Formular zur Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten?

Alle Gerichte in Griechenland haben eine spezielle Stelle, welche einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern, die Anspruch auf kostenlose Prozesskostenhilfe haben, bei der Einleitung des Verfahrens behilflich ist. Einige Gerichte stellen ein Antragsformular im Internet zur Verfügung, z. B. das Bezirkszivilgericht von Patras (Eirinodikeío Pátras), siehe https://www.eirinodikeio-patras.gov.gr/nomiki-voithia.

7 Welche Belege muss ich meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe beilegen?

Antragstellende Personen müssen Nachweise über ihre finanzielle Lage vorlegen. Die entsprechenden Belege sind im Gesetz festgelegt (siehe Frage 5).

8 Wo reiche ich meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ein?

Der Antrag sollte einem Gericht übermittelt werden (siehe Frage 5).

9 Wie erfahre ich, ob ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?

Die Kriterien für den Erhalt von Prozesskostenhilfe sind im Gesetz dargelegt. Nach Artikel 1 Absatz 2 haben einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger dann Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wenn ihr Jahresfamilieneinkommen zwei Drittel des im nationalen Manteltarifvertrag (Ethnikí Genikí Syllogikí Sýmvasi Ergasías) festgelegten persönlichen Mindesteinkommens pro Jahr nicht überschreitet. Bei Familienstreitsachen bleibt das Einkommen der anderen Streitpartei unberücksichtigt.

Besondere Regelungen finden Anwendung, wenn sich der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt der Person, die Prozesskostenhilfe in einer Zivil- oder Handelssache beantragt, in einem anderen Mitgliedstaat befindet. Nach Artikel 10 des Gesetzes gilt die festgelegte Obergrenze für das Familieneinkommen nicht zwingend, wenn die antragstellende Person nachweisen kann, dass sie wegen der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten im Mitgliedstaat ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts und in Griechenland nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen.

Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters des Antrags wird Prozesskostenhilfe ebenfalls gewährt, um Dolmetschkosten, Kosten für die amtliche Übersetzung der für die Streitbeilegung erforderlichen Unterlagen sowie die Kosten abzudecken, die der antragstellenden Person für die Reise einer Person entstehen, die ihren Antrag unterstützen soll und bei der Verhandlung persönlich anwesend sein muss, wenn das Gericht entscheidet, dass diese Person nicht auf anderem Wege am Verfahren teilnehmen kann. Prozesskostenhilfe kann auch in der Beiordnung eines Rechtsanwalts bestehen, der Rechtsberatung leistet, um einen Streitfall außergerichtlich beizulegen.

10 Was sollte ich tun, wenn ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?

Die Partei muss einen Antrag beim zuständigen Gericht stellen (siehe Frage 5).

Wenn Prozesskostenhilfe vom Gericht bewilligt wird, hat der Empfänger Anspruch auf die Rechtsleistungen, die in der Antwort zu Frage 2 genannt sind.

11 Wer wählt meinen Rechtsanwalt aus, wenn ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?

Diese Angelegenheit ist in Artikel 5 des Gesetzes geregelt. Wenn ein Rechtsanwalt beigeordnet wird, wird er aus einer Liste der zuständigen Anwaltskammer (dikigorikós sýllogos) ausgewählt. Pflichtrechtsbeistände (synígoroi ypiresías) werden in alphabetischer Reihenfolge anhand der entsprechenden Liste der Anwaltskammer benannt, und ihre Auswahl wird durch das Prozesskostenhilfe gewährende Gericht genehmigt. Der beigeordnete Rechtsanwalt kann die Verteidigung der Streitpartei verweigern. In diesem Fall benennt dasselbe Gericht einen anderen Rechtsanwalt.

12 Deckt die Prozesskostenhilfe sämtliche Kosten des Verfahrens?

Artikel 9 des Gesetzes in seiner geänderten Fassung enthält Einzelheiten zu den Kosten, die von der Prozesskostenhilfe abgedeckt werden. Siehe auch die Antworten auf die Fragen 1 und 2.

Prozesskostenhilfe wird in Fällen der einvernehmlichen Scheidung (synainetikó diazýgio) gewährt und besteht in einer Befreiung von der Pflicht, einen Teil der Kosten oder sämtliche Kosten des Verfahrens bei einem Notar sowie das Honorar des Rechtsanwalts, der zur Vertretung der antragstellenden Personen vor dem Notar bestellt wurde, zu übernehmen.

Die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten, die der Gegenpartei erstattet werden müssen, wird von der Prozesskostenhilfe nicht berührt.

13 Wer trägt die sonstigen Kosten, wenn ich nur teilweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?

Dies ist nicht im Gesetz geregelt. Eine mögliche Alternative besteht darin, dass sonstige Kosten von Nichtregierungsorganisationen getragen werden, was in erster Linie bei Migranten und Geflüchteten der Fall ist.

14 Erstreckt sich die Prozesskostenhilfe auch auf Rechtsmittel?

Ja. Artikel 9 Absatz 3 des Gesetzes sieht vor, dass Prozesskostenhilfe für jedes Verfahren gesondert gewährt wird, für jedes Gericht einer jeden Instanz gilt und auch die Vollstreckung des Urteils umfasst.

15 Kann die Prozesskostenhilfe vor Abschluss des Verfahrens entzogen (oder sogar nach Beendigung des Verfahrens widerrufen) werden?

Nach Artikel 4 Absätze 2 und 3 des Gesetzes kann Prozesskostenhilfe durch eine Entscheidung des zuständigen Richters von Amts wegen oder auf Vorschlag des Staatsanwalts (eisangeléas) entzogen oder eingeschränkt werden, wenn festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe von Anfang an nicht erfüllt wurden, nicht mehr erfüllt werden oder sich erheblich geändert haben. Antragstellende Personen, denen auf der Grundlage eines unrichtigen Antrags oder unrichtiger Angaben Prozesskostenhilfe gewährt wurde, müssen die Kosten zurückerstatten, von denen sie befreit wurden.

16 Kann ich gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe vorgehen?

Nach Artikel 8 Absatz 2 kann die antragstellende Person bei dem mit mehreren Richtern besetzten Gericht erster Instanz (polymelés protodikeío) gegen die Entscheidung des Richters des Bezirkszivilgerichts, des Richters des mit einem Richter besetzten Gerichts erster Instanz (monomelés protodikeío) oder des Präsidenten des Gerichts erster Instanz innerhalb von fünf Tagen nach Erlass der Entscheidung Beschwerde einlegen. Über die Beschwerde wird im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes verhandelt (Artikel 682 ff. der Zivilprozessordnung (Kódikas Politikís Dikonomías)). Beim Obersten Gerichtshof (Áreios Págos) kann keine Beschwerde eingelegt werden. Sollten sich die Umstände ändern, kann ein neuer Antrag eingereicht werden (Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes).

17 Bewirkt der Antrag auf Prozesskostenhilfe eine Aussetzung der Verjährungsfrist?

Das Prozesskostenhilfegesetz enthält keine entsprechende Regelung.

Letzte Aktualisierung: 28/02/2024

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