- 1 Welche Kosten sind mit einem Verfahren verbunden und wer hat sie normalerweise zu tragen?
- 2 Was genau versteht man unter Prozesskostenhilfe?
- 3 Unter welchen Voraussetzungen kann Prozesskostenhilfe gewährt werden?
- 4 Wird Prozesskostenhilfe für alle Verfahrensarten gewährt?
- 5 Gibt es besondere Verfahren für dringende Fälle?
- 6 Wo kann ich ein Formular zur Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten?
- 7 Welche Belege muss ich meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe beilegen?
- 8 Wo reiche ich meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ein?
- 9 Wie erfahre ich, ob ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?
- 10 Was sollte ich tun, wenn ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?
- 11 Wer wählt meinen Rechtsanwalt aus, wenn ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?
- 12 Deckt die Prozesskostenhilfe sämtliche Kosten des Verfahrens?
- 13 Wer trägt die sonstigen Kosten, wenn ich nur teilweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?
- 14 Erstreckt sich die Prozesskostenhilfe auch auf Rechtsmittel?
- 15 Kann die Prozesskostenhilfe vor Abschluss des Verfahrens entzogen (oder sogar nach Beendigung des Verfahrens widerrufen) werden?
- 16 Kann ich gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe vorgehen?
- 17 Bewirkt der Antrag auf Prozesskostenhilfe eine Aussetzung der Verjährungsfrist?
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1 Welche Kosten sind mit einem Verfahren verbunden und wer hat sie normalerweise zu tragen?
Die Gebühren für Gerichtsverfahren sind gesetzlich festgelegt. Einige Gebühren sind bei der Einleitung von Gerichtsverfahren zu zahlen, weitere Gebühren werden bei Abschluss des Verfahrens fällig. Diese Gebühren sind normalerweise als Festbeträge angesetzt, wobei die Gerichtsgebühren mit abgedeckt sind. Die Gerichtsgebühren decken die Eintragungsgebühren, die Kosten für die Einreichung von Zeugenvorladungen, sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren sowie für die Anfertigung von Urteilskopien ab. Bis auf bestimmte Ausnahmen sind die Anwaltsgebühren gesetzlich festgelegt, die Parteien können jedoch abweichende schriftliche Vereinbarungen treffen.
In den vorstehend aufgeführten Gebühren sind keine zusätzlichen Gerichtsgebühren enthalten, allerdings können diese, wenn sie angefochten werden, durch das Gericht festgesetzt werden.
Das Gericht legt bei der Urteilsverkündung fest, welche Partei die Kosten zu tragen hat. Grundsätzlich ist die unterlegene Partei auch zur Zahlung der Kosten verpflichtet, allerdings kann das Gericht in seinem Urteil von Fall zu Fall hiervon abweichen.
2 Was genau versteht man unter Prozesskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe ist eine Beihilfe des Staates, die einer Person gewährt wird, auf deren Antrag – nach einer Prüfung ihrer finanziellen Lage durch die Mitarbeiter der Prozesskostenhilfeagentur (Legal Aid Agency) sowie der Begründetheit des Antrags durch den Prozesskostenhilfebeauftragten (Legal Aid Advocate) – eine Entscheidung ergeht, ob die Person über hinreichende Gründe für die Einleitung bzw. Abwehr eines gerichtlichen Verfahrens oder für ihre fortgesetzte Beteiligung an einem Verfahren verfügt, um Zugang zu den Gerichten zu erhalten.
Prozesskostenhilfe besteht somit in rechtlicher Unterstützung für Personen, die ihre rechtliche Vertretung und den Zugang zum Rechtssystem ansonsten nicht bezahlen könnten. Prozesskostenhilfe ist wichtig, um den Zugang zum Recht zu schaffen und Gleichheit vor dem Recht, das Recht auf einen Rechtsanwalt und das Recht auf einen fairen Prozess für Personen ohne ausreichende finanzielle Mittel sicherzustellen. Gleichheit ist in einer demokratischen Gesellschaft von grundlegender Bedeutung.
Prozesskostenhilfe wird in allen Strafsachen und in nahezu allen Zivilsachen gewährt. In Zivilsachen muss ein Anspruch sowohl nach einer Bedürftigkeitsprüfung als auch nach einer Begründetheitsprüfung bestehen.
3 Unter welchen Voraussetzungen kann Prozesskostenhilfe gewährt werden?
In Zivilsachen: Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn sowohl die Kriterien der Bedürftigkeitsprüfung als auch der Begründetheitsprüfung erfüllt sind.
Bedürftigkeitsprüfung: Als bedürftig gilt, wer in den letzten zwölf Monaten vor Antragstellung über keinen Besitz verfügt, dessen Nettowert einen Betrag von 13 000 EUR (oder gegebenenfalls den gesetzlich festgelegten Betrag) übersteigt. Außerdem darf das Einkommen der antragstellenden Person während des Zeitraums von zwölf Monaten vor Stellung des Antrags auf Prozesskostenhilfe den gesetzlichen Mindestlohn für Personen über 18 Jahren nicht überschreiten.
Ausgenommen von der Bewertung sind dabei Haushaltsgegenstände des täglichen Bedarfs, die als notwendig für die Lebensführung der antragstellenden Person und ihrer Familie gelten, ferner die Hauptunterkunft der antragstellenden Person sowie etwaiges Vermögen (beweglicher oder unbeweglicher Art), das Gegenstand von Gerichtsverfahren ist.
Begründetheitsprüfung: Einem Antrag kann nach der Begründetheitsprüfung nur dann stattgegeben werden, wenn der Legal Aid Advocate nach Prüfung der Art der Rechtssache zu der Feststellung gelangt, dass die antragstellende Person über hinreichende Gründe für die Einleitung bzw. Abwehr eines gerichtlichen Verfahrens oder zu seiner Fortsetzung oder zur Beteiligung an einem Verfahren verfügt, d. h. dass eine probabilis causa litigandi (ein möglicher Grund für die Verfolgung der Klage) zugunsten der antragstellenden Person vorliegt. Für jeden Fall wird die Begründetheit separat geprüft. Die Beurteilung wird vom Legal Aid Advocate vorgenommen. Sie umfasst die Prüfung des Falls, das mögliche Ergebnis des Verfahrens sowie die Erfolgsaussichten.
Ein Antragsteller, der Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat und dem das Gericht für Prozesskostenhilfe in Zivilsachen einen Rechtsanwalt und einen Legal Procurator beigeordnet hat, erhält Hilfe bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens.
In Strafsachen: Die Prozesskostenhilfe in Strafsachen unterliegt keiner Bedürftigkeitsprüfung. In abgekürzten Verfahren vor dem Qorti tal-Maġistrati bħala Qorti ta’ Ġudikatura Kriminali (Court of Magistrates as a Court of Criminal Judicature) ordnet das Gericht einen Rechtsanwalt von der Turnusliste des Tages bei. In sonstigen Strafverfahren muss die angeklagte Partei dem Gericht mitteilen, dass sie Prozesskostenhilfe beansprucht, und dieser Antrag muss im Verfahrensprotokoll registriert werden. Das Gericht übermittelt den Antrag zusammen mit Angaben zur angeklagten Partei an den Legal Aid Agency, der in seiner Antwort angibt, ob der Antrag bewilligt wurde, und den Namen des Anwalts mitteilt.
Berufung in Strafsachen: Wenn eine Person gegen ein Urteil des Court of Magistrates mit Unterstützung durch einen Rechtsanwalt im Rahmen der Prozesskostenhilfe Berufung einlegen will, muss sie die Prozesskostenhilfeagentur (Legal Aid Agency) unverzüglich am selben Tag oder am Tag, nachdem das Urteil erging, informieren, sodass die nötigen Vorkehrungen getroffen werden können. Das Urteil sollte im Einzelnen angegeben werden, damit der Prozesskostenhilfebeauftragte feststellen kann, ob hinreichend Gründe für einen Rechtsbehelf vorliegen.
Bei einer Vorladung und/oder Festnahme: Wenn eine Person von der Polizei zu einer Vernehmung vorgeladen oder festgenommen wurde, hat sie das Recht, im Rahmen der Prozesskostenhilfe mit einem Rechtsanwalt zu sprechen, der auf der Turnusliste des Tages eingetragen ist.
Das Verfahren
In Zivilverfahren müssen zur Vereinbarung eines Termins mit dem betreffenden Prozesskostenhilfebeauftragten zuerst die folgenden Dokumente (oder je nach den Umständen des Falls die anwendbaren Dokumente) vorgelegt werden, um die Bedürftigkeitsprüfung durchführen und den Anspruch auf Prozesskostenhilfe feststellen zu können:
- Eine Bescheinigung der Sozialversicherung (Department of Social Security), die den Betrag ausweist, den die betreffende Person in den letzten zwölf Monaten erhalten hat;
- F3/Lohnabrechnungen für die Arbeitseinkünfte der letzten zwölf Monate;
- Kontoabrechnungen (statement), die die letzten zwölf Monate abdecken, für jedes von der Person in ihrem Namen unterhaltene Bankkonto;
- Ein Dokument des Arbeitsamts mit dem beruflichen Werdegang;
- Personalausweis oder Reisepass;
- Dokumente, die die Person vom Gericht für den Fall erhalten hat, dass sie Prozesskostenhilfe wünscht;
- Andere zugehörige Dokumente, zum Beispiel:
- Für eine Trennung: eine Eheurkunde und Geburtsurkunden der Kinder;
- Für Eheungültigkeitserklärung oder Scheidung: eine Kopie des Trennungsvertrags;
- Für Änderungen von Angaben in standesamtlichen Urkunden: Geburts-/Sterbe-/Eheurkunden der betreffenden Person;
- Erbschaftsfragen: Kopie des Testaments usw.
Bei der Besprechung mit dem Beamten der Agentur wird festgestellt, ob die antragstellende Person nach der Bedürftigkeitsprüfung einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat. Wenn ein Anspruch besteht, wird mit dem betreffenden Prozesskostenhilfebeauftragten ein Termin zur Besprechung des betreffenden Problems und/oder Falles vereinbart. Nach Prüfung der Begründetheit teilt der betreffende Prozesskostenhilfebeauftragte mit, ob die antragstellende Person über hinreichende Gründe für die Einleitung bzw. Abwehr eines Verfahrens verfügt.
Nach Bestehen sowohl der Bedürftigkeits- als auch der Begründetheitsprüfung besteht ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Eine Person, für die Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht, wird bei der vom Gesetz vorgeschriebenen Vervollständigung des Antragsformulars unterstützt, und sie muss einen Eid bezüglich ihrer finanziellen Lage und der Begründetheit des Falls leisten.
Wer nach einer oder beiden Prüfungen keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, wird durch einen Brief über die Ablehnung des Antrags und die Gründe der Ablehnung in Kenntnis gesetzt.
4 Wird Prozesskostenhilfe für alle Verfahrensarten gewährt?
Prozesskostenhilfe wird Einzelpersonen in allen Strafsachen und in nahezu allen Zivilsachen gewährt. In Zivilsachen muss eine Person sowohl nach der Bedürftigkeitsprüfung als auch nach der Begründetheitsprüfung einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.
Bei Klagen im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung einer Eintragung oder mit der Eintragung einer Geburt, Eheschließung oder eines Todesfalls ist keine Bedürftigkeitsprüfung erforderlich.
Nach dem Companies Act registrierte Gesellschaften haben nach Kapitel 12 Artikel 926 der Laws of Malta keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe.
5 Gibt es besondere Verfahren für dringende Fälle?
In dringenden Fällen (z. B. bei Ausstellung einer Verfügung) räumt das Gesetz dem Prozesskostenhilfebeauftragten (Legal Aid Advocate) die Möglichkeit ein, beim zuständigen Gericht eine vorläufige Ermächtigung zur Einleitung bestimmter rechtlicher Schritte im Namen der Person zu erwirken, die Prozesskostenhilfe beantragt, und die Bedürftigkeits- und Begründetheitsprüfung erst anschließend durchzuführen.
Zieht das zuständige Gericht in der Folge die Gewährung von Prozesskostenhilfe zurück, werden die vom Advocate for Legal Aid eingeleiteten rechtlichen Schritte dadurch nicht null und nichtig, allerdings werden alle zukünftigen Leistungen gestrichen und das Gericht kann verfügen, dass die während der vorläufigen Zulassung des Antrags entstandenen Aufwendungen von der antragstellenden Person zu tragen sind.
6 Wo kann ich ein Formular zur Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten?
Das Antragsformular für Prozesskostenhilfe kann im maltesischen Amt für Prozesskostenhilfe mit Unterstützung durch einen Beamten der Prozesskostenhilfeagentur ausgefüllt werden. Der Inhalt muss von der antragstellenden Person durch Eid bestätigt werden. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann auch beim Zivilgericht eingereicht werden.
7 Welche Belege muss ich meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe beilegen?
Der Antrag auf Einleitung des Prozesskostenhilfeverfahrens muss die oben im Abschnitt „Das Verfahren“ in der Antwort auf Frage 3 verlangten Unterlagen enthalten.
Die dem Antrag beigefügten Unterlagen sollen den Sachverhalt darlegen, aufgrund dessen die Person die Eröffnung des Verfahrens beantragt. Zum Beispiel sollte einem Antrag auf Ungültigkeitserklärung einer Ehe eine Kopie der Eheurkunde beigefügt werden. Unterlagen, die der Prozesskostenhilfebeauftragte benötigt, um über die Bewilligung oder Zurückweisung des Antrags auf Prozesskostenhilfe zu entscheiden, müssen ihm auf Aufforderung vorgelegt werden.
8 Wo reiche ich meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ein?
Sie sollten den Antrag an das Büro von Malta Legal Aid stellen: https://legalaidmalta.gov.mt/en/
9 Wie erfahre ich, ob ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?
Die antragstellende Person wird je nach Bedarf durch eine SMS, telefonisch, brieflich oder per E-Mail informiert, ob ihr Antrag auf Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Der antragstellenden Person wird der Name des Rechtsanwalts und des Legal Procurator sowie deren Mobiltelefonnummer mitgeteilt.
10 Was sollte ich tun, wenn ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?
Wenn die antragstellende Person einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, wird ihr der Name des Rechtsanwalts und des Legal Procurator, die ihr zur Unterstützung im Verfahren beigeordnet wurden, mitgeteilt. Es ist Sache der antragstellenden Person, mit dem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen und einen Termin zur Besprechung des Falles zu vereinbaren und die eingeleiteten Verfahrensschritte zu verfolgen.
11 Wer wählt meinen Rechtsanwalt aus, wenn ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?
Nach der Bewilligung des Antrags wird der antragstellenden Person ein Rechtsanwalt und ein Legal Procurator beigeordnet, deren Namen auf der dem Gericht verfügbaren Liste erscheinen und die in der Turnusliste an nächster Stelle stehen. Wenn die antragstellende Person aus einem zulässigen Grund den Rechtsanwalt durch einen anderen ersetzen will, der in der Turnusliste an nächster Stelle steht, muss sie beim Gericht einen Antrag stellen. Ein im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt kann nur durch Gerichtsentscheidung ersetzt werden.
12 Deckt die Prozesskostenhilfe sämtliche Kosten des Verfahrens?
Die Prozesskostenhilfe deckt für die antragstellende Person die Gerichtskosten ab. Dementsprechend ist sie von der Zahlung von Gebühren oder der Sicherheitsleistung für Kosten befreit.
Wenn die antragstellende Person ihren Prozess gewinnt, muss sie die Auslagen des Rechtsanwalts, des Legal Procurator, der Verwalter, Schiedsrichter und Sachverständigen (sofern zutreffend) aus dem Geldbetrag, den sie erhält, oder dem Erlös der aufgrund eines Urteils versteigerten unbeweglichen oder beweglichen Vermögensgegenstände bezahlen, unbeschadet ihres Rechts auf Rückerstattung durch eine dritte Partei, die zur Tragung dieser Kosten verurteilt wurde.
13 Wer trägt die sonstigen Kosten, wenn ich nur teilweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?
Der Begriff der teilweisen Prozesskostenhilfe existiert in Malta nicht. Das heißt, dass die antragstellende Person entweder die volle Prozesskostenhilfe erhält oder ihr Antrag abgelehnt wird. Wenn die Partei, die Prozesskostenhilfe erhält, zur Tragung der Verfahrenskosten verurteilt wurde, kann der Urkundsbeamte der Civil Courts und Tribunals keine Erstattung der Eintragungskosten von der obsiegenden Partei verlangen.
14 Erstreckt sich die Prozesskostenhilfe auch auf Rechtsmittel?
Hat eine antragstellende Person Anspruch auf Prozesskostenhilfe, steht ihr diese Hilfe auf sämtlichen Verfahrensebenen zu, auch im Rechtsmittelverfahren.
15 Kann die Prozesskostenhilfe vor Abschluss des Verfahrens entzogen (oder sogar nach Beendigung des Verfahrens widerrufen) werden?
Wird gegenüber dem Gericht nachgewiesen, dass die antragstellende Person während der Zeit, in der sie Prozesskostenhilfe erhielt, wissentlich im Besitz von Kapital und Einkünften war, die die Obergrenzen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe überschreiten, oder dass sie während der Verhandlung des Falles wusste, dass ihr Einkommen auf einen höheren als den gesetzlich festgelegten Betrag gestiegen war, und dies nicht mitteilte, kann das Gericht die antragstellende Person wegen Missachtung des Gerichts verurteilen. Außerdem kann gegen sie ein Verfahren wegen Meineids eröffnet werden.
In beiden Fällen haftet die antragstellende Person für sämtliche Verfahrenskosten, die sie zu tragen gehabt hätte, wenn ihr keine Prozesskostenhilfe gewährt worden wäre.
16 Kann ich gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe vorgehen?
Eine Berufungsmöglichkeit gegen die Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe besteht nicht. Fällt jedoch der vom Prozesskostenhilfebeauftragten erstellte Bericht zuungunsten der antragstellenden Person aus, prüft der Civil Court den Bericht, wobei den Parteien Gelegenheit zu eigenen Einlassungen vor diesem Gericht gegeben wird, bevor das Gericht entscheidet, ob der inhaltlich abschlägige Bericht übernommen oder aber abgelehnt und dem Antrag stattgegeben wird.
17 Bewirkt der Antrag auf Prozesskostenhilfe eine Aussetzung der Verjährungsfrist?
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe bewirkt keine Aussetzung der Verjährungsfrist.
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