Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Niederländisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Swipe to change

Prozesskostenhilfe

Niederlande
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

1 Welche Kosten sind mit einem Verfahren verbunden und wer hat sie normalerweise zu tragen?

Um den Rechtsstreit vor Gericht bringen zu können, muss der Kläger Gerichtsgebühren und etwaige Anwaltshonorare entrichten (bei Beträgen über 25 000 EUR zahlt auch der Beklagte Gerichtsgebühren). Entscheidet das Gericht zugunsten des Klägers, so verurteilt es in der Regel die unterlegene Partei zur Tragung der Prozesskosten des Klägers. In diesem Fall trägt die unterlegene Partei die Kosten, die dem Kläger durch die Anrufung des Gerichts entstanden sind.

2 Was genau versteht man unter Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die einem Prozessbeteiligten in Bezug auf ein rechtliches Interesse gewährt wird, das ihn persönlich berührt, sofern das Gesetz oder die damit verbundenen Bestimmungen eine solche Prozesskostenhilfe vorsehen.

3 Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe?

Dies hängt von Ihrem Einkommen und der Art des verteidigten Interesses ab. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amts für Prozesskostenhilfe (Raad voor Rechtsbijstand).

4 Wird Prozesskostenhilfe für alle Verfahrensarten gewährt?

Ja. In den Niederlanden wird Prozesskostenhilfe in der Beratungsphase und für alle Verfahrensarten gewährt. Siehe aber auch die Antwort auf die vorstehende Frage. In den Niederlanden kann auch die Mediation bezuschusst werden.

5 Gibt es besondere Verfahren für dringende Fälle?

Im Zivilrecht ist es möglich, ein Verfahren zwecks vorläufigen Rechtsschutzes einzuleiten. Im Verwaltungsrecht ist es möglich, in jeder Phase des Verfahrens eine einstweilige Maßnahme zu beantragen, sei es im Verfahren bezüglich des ursprünglichen Antrags oder in der Berufung in erster oder zweiter Instanz.

6 Wo kann ich ein Formular zur Beantragung von Prozesskostenhilfe erhalten?

In den Niederlanden wird der Antrag auf Prozesskostenhilfe grundsätzlich von einem Rechtsanwalt gestellt. Der Rechtsanwalt muss beim Amt für Prozesskostenhilfe registriert sein. Wenn Sie aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen, können Sie über die übermittelnde Behörde in Ihrem Mitgliedstaat (in der Regel das Justizministerium, ein Gericht oder eine andere speziell benannte Organisation) einen Antrag einreichen. Der Antrag wird an die empfangende Behörde in den Niederlanden, das Amt für Prozesskostenhilfe, weitergeleitet.

7 Welche Belege muss ich meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe beilegen?

Es gibt eine Finanz- und eine Interessenprüfung. Im Rahmen der Finanzprüfung müssen dem Amt für Prozesskostenhilfe Informationen darüber zur Verfügung gestellt werden, wie hoch Ihr jährliches Einkommen in den letzten zwei Jahren war. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in Ihrem Mitgliedstaat Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, reicht dies für das Amt für Prozesskostenhilfe aus.

Im Rahmen der Interessenprüfung müssen Sie Belege vorlegen, aus denen das Interesse an dem Fall hervorgeht, um welche Geldsummen es sich handelt, ob der Fall mit den Interessen Ihres Unternehmens in Zusammenhang steht oder welche Schritte Sie unternommen haben, um den Streit beizulegen.

8 Wo reiche ich meinen Antrag auf Prozesskostenhilfe ein?

Raad voor Rechtsbijstand

Postbus 70503

5201 CD Den Bosch

Niederlande

9 Wie erfahre ich, ob ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?

Sie und gegebenenfalls Ihr Rechtsanwalt erhalten eine schriftliche Entscheidung über Ihren Antrag. Diese zeigt, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war. Wenn die Entscheidung nicht zu Ihren Gunsten erfolgt ist, können Sie ein Rechtsmittel einlegen.

10 Was sollte ich tun, wenn ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?

Sie müssen dem Rechtsanwalt einen vom Amt für Prozesskostenhilfe festgelegten Anteil an seinem Honorar zahlen.

11 Wer wählt meinen Rechtsanwalt aus, wenn ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?

In den Niederlanden können Sie Ihren eigenen Rechtsanwalt wählen. Der Rechtsanwalt muss jedoch beim Amt für Prozesskostenhilfe registriert sein. Weitere Informationen finden Sie auf „Find a lawyer“ (Zoek een advocaat) – Niederländische Rechtsanwaltskammer (Nederlandse Orde van Advocaten).

Ist Ihnen dies nicht möglich, kann das Amt für Prozesskostenhilfe als empfangende Behörde den Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammer ersuchen, einen Rechtsanwalt zu bestellen.

12 Deckt die Prozesskostenhilfe sämtliche Kosten des Verfahrens?

Nein. Sie zahlen einen Anteil am Honorar Ihres Anwalts. Wenn Sie vor Gericht gehen, müssen Sie auch Gerichtsgebühren entrichten. Gebühren können auch anfallen, wenn Sie die Dienste externer Sachverständiger oder eines Gerichtsvollziehers in Anspruch nehmen müssen. Schließlich können Sie im Falle einer Niederlage vor Gericht zur Tragung der Kosten des Verfahrens (einschließlich der Kosten der Gegenpartei) verurteilt werden.

13 Wer trägt die sonstigen Kosten, wenn ich nur teilweise Anspruch auf Prozesskostenhilfe habe?

Sie tragen die Kosten. Sie können eventuell in Ihrem Mitgliedstaat eine Bezuschussung beantragen.

14 Erstreckt sich die Prozesskostenhilfe auch auf Rechtsmittel?

Ja.

15 Kann die Prozesskostenhilfe vor Abschluss des Verfahrens entzogen (oder sogar nach Beendigung des Verfahrens widerrufen) werden?

Falls Ihnen aufgrund der Rechtssache ein (Anspruch auf einen) Betrag zusteht, der über die Hälfte des zu dem Zeitpunkt geltenden Kapitalfreibetrags hinausgeht, kann das Amt für Prozesskostenhilfe beschließen, Ihren Anspruch auf Prozesskostenhilfe zu entziehen. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass Sie in der Lage sind, Ihren Rechtsbeistand selbst zu bezahlen.

16 Kann ich gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe vorgehen?

Sie können beim Amt für Prozesskostenhilfe Beschwerde gegen eine Entscheidung des Amts einlegen, die Ihren Anspruch auf Prozesskostenhilfe betrifft. Sie können eine Entscheidung über ein solches Rechtsmittel beim Bezirksgericht (Rechtbank) anfechten und in zweiter Instanz bei der Abteilung Verwaltungsrecht (Afdeling bestuursrechtspraak) des Staatsrats (Raad van State) Berufung einlegen.

Letzte Aktualisierung: 13/06/2022

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.