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Das wichtigste politische Dokument ist der Bericht der finnischen Regierung über Menschenrechte 2014 (Valtioneuvoston ihmisoikeusselonteko, VNS 6/2014 vp), in dem Möglichkeiten zur Förderung der Achtung Grundrechte in der EU untersucht werden, unter anderem durch die Verbesserung des Bekanntheitsgrads der EU-Grundrechtecharta. In dem Bericht werden auch der Bericht der Kommission über die Anwendung der Charta der Grundrechte der EU und der Grundrechte-Jahresbericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sowie die diesbezüglichen Debatten auf Ratsebene erwähnt. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Bürgerinnen und Bürger für die Charta sensibilisiert werden müssen. In dem Bericht wird betont, wie wichtig es ist, bestehende praktische Hilfsmittel für diejenigen, die Rechtstexte abfassen, z. B. Leitlinien und Checklisten, zu entwickeln und zu nutzen, um die Charta stärker in den Blickpunkt zu rücken. Dies könnte zum Beispiel durch Schulungen für EU-Berichterstatter erreicht werden (S. 38). In seiner Stellungnahme zum Bericht über Menschenrechte betonte der Große Ausschuss des finnischen Parlaments insbesondere, dass das Bewusstsein für die Charta der Grundrechte der EU geschärft werden muss (SuVL 6/2014 vp).
Bericht der finnischen Regierung über Menschenrechte 2014
Der zweite finnische nationale Aktionsplan für Grund- und Menschenrechte 2017–2019 (Kansallinen perus- ja ihmisoikeustoimintaohjelma 2017–2019) enthält einen ausdrücklichen Verweis auf die Charta der Grundrechte der EU als Rechtsgrundlage für den gesamten Aktionsplan (S. 17) sowie Verweise auf andere einschlägige Grund- und Menschenrechtsquellen. Die Charta der Grundrechte der EU ist auch die Rechtsgrundlage für einige Einzelprojekte des Aktionsplans, z. B. die Maßnahme 1.1 „Ausbau der Regierungskapazitäten in Grund- und Menschenrechtsfragen“ (Valtioneuvoston kapasiteetin kasvattaminen perus- ja ihmisoikeusasioissa) und die Maßnahme 1.1.1 „Erweiterung des Wissens der Staatsbediensteten im Bereich Grund- und Menschenrechte“ (Valtioneuvoston virkamiesten perus- ja ihmisoikeusosaamisen vahvistaminen).
Schulungen zur Anwendung der Charta der Grundrechte der EU
- Schulungsprogramm der Regierung zu Grund- und Menschenrechten (Perus- ja ihmisoikeudet valtioneuvostossa) für Staatsbedienstete im Frühjahr 2017, in dessen Rahmen auch die Grundrechte in der EU behandelt wurden, einschließlich eines Teils über die Folgenabschätzung von Grund- und Menschenrechten,
- Schulung für Beamte zum Thema Grund- und Menschenrechte in der Europäischen Union (Perus- ja ihmisoikeudet Euroopan unionissa), mit einem gesonderten Teil über die Charta der Grundrechte der EU (jährlich; die letzte Schulung fand am 30. März 2020 statt),
- Schulung für Beamte mit dem Titel „EU-Recht auf den Punkt gebracht“ (EU-oikeus pähkinänkuoressa), in deren Rahmen auch die Charta der Grundrechte der EU eingehend behandelt wird (jährlich; die letzte Schulung fand am 10. Mai 2019 statt),
- Fortbildung zum Thema Datenschutz und Charta der Grundrechte der EU in Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, dem finnischen Zentrum für Menschenrechte und dem finnischen Justizministerium (16. Januar 2019),
- Schulung für Beamte zu den Kriterien für die Abfassung von Rechtsvorschriften, einschließlich eines Teils über die Grundrechte und die Charta der Grundrechte der EU (jährlich),
- Schulungsmaßnahmen für Beamte der Ständigen Vertretung Finnlands bei der EU (Brüssel) zum Umgang mit der Charta in den Arbeitsgruppen des Rates (Frühjahr 2019, im Rahmen der Vorbereitungen Finnlands auf den finnischen Ratsvorsitz) in Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und dem Generalsekretariat des Rates.
- Im Anschluss an die Initiative der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) für eine engere Zusammenarbeit fand im Oktober 2019 eine Hospitation von Mitarbeitenden des Amts des parlamentarischen Bürgerbeauftragten bei der FRA in Wien statt. Im Rahmen dieser Hospitation wurden die Tätigkeiten der Agentur vorgestellt, insbesondere die Überwachung der Anwendung der Charta der Grundrechte der EU und die Rolle der Agentur bei der Überwachung und Evaluierung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und Kindern. Die Teilnehmenden vereinbarten, die Zusammenarbeit zwischen der Agentur und dem Amt zu vertiefen. Außerdem wurden in der Kanzlei des Premierministers weitere Schulungen über den Inhalt und die Anwendung der Charta organisiert.
Instrumente, die zum besseren Verständnis der Charta und ihres Anwendungsbereichs beitragen
Das Justizministerium hat einen Vermerk über die Auslegung und Anwendung der Charta der Grundrechte der EU verfasst. Der Vermerk wurde erstmals 2016 abgefasst und im Frühjahr 2020 überarbeitet. Dieser Vermerk soll als Hilfsmittel für die Ausarbeitung nationaler Gesetze und der finnischen Gesetzesentwürfe in Bezug auf die EU dienen, insbesondere soll er bei der Evaluierung von Grund- und Menschenrechten in Sachverhalten, die in den Anwendungsbereich des EU-Rechts fallen, herangezogen werden. Ein Großteil des EU-Rechts wird auf nationaler Ebene umgesetzt, weshalb die Grundrechte der EU auch bei der Ausarbeitung nationaler Rechtsvorschriften eine wichtige Rolle spielen. Des Weiteren wird den Mitgliedstaaten bei der praktischen Umsetzung des EU-Rechts und bei der Wahl der Maßnahmen durch das EU-Recht häufig ein Ermessensspielraum eingeräumt, der jedoch im Einklang mit den Grundrechten der EU genutzt werden muss.
In dem Vermerk werden Fragen im Zusammenhang mit dem Anwendungsbereich, der Auslegung, der Rechtswirkung und dem Schutzniveau der Charta der Grundrechte der EU behandelt. Bei der Überarbeitung wurde die jüngste Rechtsprechung berücksichtigt und insbesondere versucht, auf die wichtigsten praktischen Aspekte der Abfassung von Rechtsvorschriften näher einzugehen. Dazu gehören die Bedingungen für die Einschränkung der Grundrechte der EU und das Verhältnis zwischen der Charta und anderen Grund- und Menschenrechten, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Verfassung Finnlands verankert sind.
Anwendung und Förderung der Charta-Instrumente, die von anderen EU-Ländern oder anderen Interessenträgern in der EU entwickelt wurden
Das Netz für Grund- und Menschenrechte der Regierung bietet Informationen zu den Berichten und Instrumenten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA). Überdies wird der Grundrechte-Jahresbericht Gegenstand einer ministeriellen Presseerklärung sein, um die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern.
Zusammenarbeit mit Interessenträgern zur Förderung der Anwendung und des Bekanntheitsgrads der Charta der Grundrechte der EU
Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und Hochschulen, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen
Kurs zur Ausarbeitung von Gesetzestexten, organisiert von der Universität Tampere, einschließlich eines Teils über Folgenabschätzungen zu Grund- und Menschenrechten, insbesondere zur EU-Grundrechtecharta (fand statt am 8. November 2018 und am 26. November 2019 sowie im Herbst 2020).
Beispiele für nichtstaatliche Initiativen, die die Anwendung und den Bekanntheitsgrad der Charta in Ihrem Land fördern
Hinweis auf die Bedeutung der Charta der Grundrechte der EU anlässlich des zehnten Jahrestags ihres Inkrafttretens: Artikel, der am 11. Dezember 2019 in der Zeitung Turun Sanomat veröffentlicht wurde
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