- Staatliche Politik, mit der die Anwendung und der Bekanntheitsgrad der Charta bei Gesetzgebern, Verwaltung, Strafverfolgungsbehörden und Justiz gefördert werden
- Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen Grundrechtsverteidigern und nationalen Behörden, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen
- Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und Hochschulen, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen
- Beispiele für nichtstaatliche Initiativen, die die Anwendung und den Bekanntheitsgrad der Charta in Ihrem Land fördern
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Anwendung und Bekanntheitsgrad der Charta in Ihrem Land
Staatliche Politik, mit der die Anwendung und der Bekanntheitsgrad der Charta bei Gesetzgebern, Verwaltung, Strafverfolgungsbehörden und Justiz gefördert werden
Bundesebene:
Das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegebene Handbuch der Rechtsförmlichkeit, das Empfehlungen zu Form und Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen der Bundesministerien enthält, stellt fest, dass Gesetzentwürfe zur Anpassung von Bundesrecht an das Recht der Europäischen Union mit der Charta vereinbar sein müssen. In der Begründung ist dies auszuführen, wenn entsprechende Bezüge bestehen.
http://www.bmjv.de/DE/Themen/RechtssetzungBuerokratieabbau/HDR/HDR_node.html
Im „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus - Positionen und Maßnahmen zum Umgang mit Ideologien der Ungleichwertigkeit und den darauf bezogenen Diskriminierungen“ (2017) findet die EU-Grundrechtecharta ausdrücklich Erwähnung im Zusammenhang des rechtlichen und normativen Rahmens (S.13). Dabei ist der Nationale Aktionsplan weiterhin als Rahmensetzung seitens der Bundesregierung zu verstehen, welcher auch in Zukunft Gegenstand des Austausches mit der Zivilgesellschaft sein wird.
http://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/nationaler-aktionsplan-gegen-rassismus-1145356
Die Deutschen Richterakademie (http://www.deutsche-richterakademie.de/) bietet Seminare und Konferenzen zur Anwendung der Charta an.
So befasst sich die Veranstaltung der Deutschen Richterakademie „Einführung in das Europarecht – Insbesondere Recht der Europäischen Union“, die sich an Richterinnen und Richter sowie an Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wendet, mit den materiellen Grundlagen des EU-Rechts, zu denen die Charta gehört, und mit den Einwirkungen des EU-Rechts auf die innerstaatliche Rechtsordnung.
Die Tagung der Deutschen Richterakademie „Verwaltungsgerichtsbarkeit – Effektiver Rechtsschutz in der täglichen Praxis“ wendet sich an Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter und befasst sich u.a. mit Menschenrechten im richterlichen Arbeitsalltag.
An der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (http://www.hsbund.de/) findet die Charta in unterschiedlichen Studiengängen Berücksichtigung in der Ausbildung.
Am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung findet die Charta im Diplom-Studiengang „Verwaltungsmanagement" Berücksichtigung. Die Befassung mit Grund- bzw. Menschenrechten erfolgt dabei allgemein nicht mehr nur auf nationaler Basis, sondern integrierend unter Einbeziehung aller für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Grund- bzw. Menschenrechtskodifikationen, also von Grundgesetz, Charta und Europäischer Menschenrechtskonvention.
Am Fachbereich Bundespolizei wird die Charta im Hauptstudium als Bestandteil der Lehrveranstaltung „Menschenrechte und Demokratie in der EU“ unter dem Stichwort "Europäischer Grundrechtsschutz" behandelt.
Am Fachbereich Kriminalpolizei ist die Charta im Bachelor-Studiengang Gegenstand des Unterrichts. Sie wird dort sowohl in Bezug auf die Grund- und Menschenrechtsbindung polizeilichen Handelns, als auch in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie 2016/680 JI besprochen.
Am Fachbereich Nachrichtendienste wird in den Fächern „Europa-und Völkerrecht“, „Staatsrecht“, „Nachrichtendienstrecht“ und „Verfassungsrecht“ auf die Charta eingegangen.
An der Bundesakademie für die öffentliche Verwaltung (https://www.bakoev.bund.de/DE/00_Home/Functions/StartseitenTeaser/Fortbildung.html) wird die Charta in den EU-Basisseminaren aufgegriffen. Darüber hinaus hat die BAköV in der Vergangenheit unter der Reihe „EU Spezial“ Seminare zur "EU-Charta der Grundrechte" angeboten.
Länderebene (Auswahl):
Kenntnis und Verständnis der Charta werden auf Ebene der Bundesländer insbesondere im Rahmen der juristischen Ausbildung gefördert.
Nach §5a Abs.2 S.3 Deutsches Richtergesetz (DRiG) sind Pflichtfächer des juristischen Studiums die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts und des Verfahrensrechts einschließlich der europarechtlichen Bezüge. Damit zählt auch die Charta, auf die Art.6 Abs.1 EUV Bezug nimmt, zum Ausbildungs- und Prüfungskanon.
Beispiel Niedersachsen:
Bei der Auswahl der Aufsichtsarbeiten insbesondere für die Pflichtfachprüfung trägt das niedersächsische Landesjustizprüfungsamt durch die Bildung eines breiten „Themenfächers“ dafür Sorge, dass die Studierenden sich mit dem Europarecht und damit der Charta der Grundrechte in ihrer Ausbildung befassen. Ähnliches lässt sich auch für mündliche Prüfungen in der Pflichtfachprüfung feststellen, in denen etwa der Schutz personenbezogener Daten nach Art.8 GRCh und der Umweltschutz nach Art. 37 GRCh Gegenstand sind.
In Baden-Württemberg sind die in der Charta in Art. 27 ff. gewährleisteten Rechte auf Solidarität (u.a. Gesundheitsschutz, Familien- und Berufsleben, gerechte und angemessene Arbeitsbedingungen) Gegenstand diverser Veranstaltungen im Bereich der Führungskräftefortbildung, der Personalräteschulungen sowie des Gesundheitsmanagements. Auch Fachtagungen, die sich mit materiellem Recht beschäftigen, berühren Regelungsbereiche der Charta. Exemplarisch zu nennen sind Tagungen zum Betreuungsrecht (Art. 25 und 26), zum Familienrecht (Art 9 und 24) und zum Asylrecht (Art. 18).
Mit den in der Charta garantierten Gleichheitsrechten (Nichtdiskriminierung, kulturelle Vielfalt, Kinderrechte, Rechte älterer Menschen und Integration von Menschen mit Behinderung) beschäftigen sich mehrere Fortbildungsveranstaltungen. Auf Landesebene wird beispielsweise im Rahmen des überregionalen Geschäftsleiterlehrgangs über die Rechte der Schwerbehinderten informiert. Im Jahr 2021 wird zudem eine Fortbildungsveranstaltung für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Beschäftigten in der Justiz angeboten.
Die Bremische Bürgerschaft hat am 25.05.2016 einen Beschluss mit dem Titel "Grundrechte europaweit schützen" gefasst (Drs. 19/370). Hierin unterstreicht sie die Bedeutung der GRC und fordert den Senat auf, auf Bundes - und Europaebene sowie gegenüber den europäischen Partnern (insbesondere im Rahmen von Städtepartnerschaften - die Bedeutung des Grundrechteschutzes zu thematisieren und sich für dessen Achtung und Umsetzung einzusetzen
http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/protokoll/b19l0021.pdf
http://www.bremische-buergerschaft.de/dokumente/wp19/land/drucksache/D19L0370.pdf
Die Freie und Hansestadt Hamburg setzt sich seit langem für eine diskriminierungsarme Gesellschaft und die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen, unabhängig des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der Religion oder Weltanschauung ein. In diesem Zusammenhang werden vielfältige Aufgaben wahrgenommen, wie es insbesondere in folgenden Rahmenprogrammen und Konzepten des Senats zum Ausdruck kommt:
- Landesprogramm Hamburg - Stadt mit Courage „Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus“
- Fortschreibung des Gleichstellungspoltischen Rahmenprogramms
- Hamburger Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt
- Hamburger Integrationskonzept
- Demografiekonzept – Hamburg 2030 Mehr. Älter. Vielfältiger
- Antisemitismus – erkennen und begegnen. Entwicklung einer Landesstrategie zur Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus
- Effektive Maßnahmen gegen gewaltbereiten Salafismus und religiösen Extremismus auch in Zukunft fortsetzen
- Fortschreibung Antidiskriminierungsstrategie des Senats
Der Freistaat Bayern setzt das in Artikel 21 GRCh genannte Recht auf Nichtdiskriminierung im Bereich der Strafverfolgung durch die konsequente Verfolgung von rassistischen, fremdenfeindlichen und sonst menschenverachtenden Straftaten um. Die bayerische Justiz hat mit der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München zum 01.01.2017 eine Ermittlungsbehörde errichtet, die gleichzeitig koordinierend und als interne und externe Ansprechstelle fungiert. Zur Optimierung der Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet wurden zum 01.01.2020 bei allen Staatsanwaltschaften Sonderdezernate für Hate-Speech eingerichtet und ein Hate-Speech-Beauftragter für die Bayerische Justiz bestellt. Bei der bayerischen Justiz existieren insbesondere auch Maßnahmenkonzepte für bestimmte Phänomenbereiche, wie z.B. für die Bekämpfung antisemitischer und rechtsextremistisch motivierter Straftaten.
Überdies beteiligt sich die bayerische Justiz aktiv an dem Projekt „Working with the European Public Prosecutor’s Office at decentralised level – training materials und legal seminars for prosecutors, investigating judges and defence lawyers“. Das Projekt der Europäischen Rechtsakademie zielt darauf ab, gemeinsam mit nationalen und europäischen Experten ein Paket von Fortbildungsmaterialien über die Zusammenarbeit mit der EuStA zu erstellen und nationale Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen.
Mit Blick auf die Ausbildung Lehrender an staatlichen Schulen im Land Rheinland-Pfalz setzen sich insbesondere Lehramtsstudierende im Rahmen des Zertifikatsstudiengangs Menschenrechtsbildung der Uni Koblenz-Landau mit Fragen auch des europäischen Rechts und damit der Grundrechte-Charta auseinander.
https://www.uni-koblenz-landau.de/de/landau/fb6/mrb/zertifikat/Moduluebersicht
Instrumente, die zum besseren Verständnis der Charta und ihres Anwendungsbereichs beitragen
- für Rechtsanwender (in den Bereichen Gesetzgebung, Verwaltung, Strafverfolgung, Justiz sowie Angehörige der Rechtsberufe)
- für Bürgerinnen und Bürger
Im Jahr 2019 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Rechtsexpertise zur Präzisierung und Erweiterung der im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz genannten Merkmale unter Berücksichtigung der sich aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ergebenen Rechte veröffentlicht:
Länderebene (Auswahl):
Baden-Württemberg
Im Juli 2020 fand in Karlsruhe als Auftaktveranstaltung des Ministeriums der Justiz und für Europa zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine Veranstaltung zum Thema „Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union“ statt. Die Veranstaltung richtete sich nicht nur an die rund fünfzig geladenen Gäste aus den Bereichen Justiz, Politik und Rechtswissenschaft, sondern konnte per Livestream von einem breiten Zuschauerkreis verfolgt werden.
Das Ministerium der Justiz und für Europa hat im Sommer 2017 unter dem Titel „Richtig. Ankommen. Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge“ eine Veranstaltung konzipiert, welche es zum Ziel hat, niedrigschwellig Grundkenntnisse der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu vermitteln. Grundlegende Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Religionsfreiheit und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die in dem Unterrichtet vermittelt werden, sind auch in der Charta garantiert.
Mit dem Projekt „Rechtsstaat macht Schule“ bietet das Justizministerium in Kooperation mit dem Innenministerium für alle weiterführenden Schulen des Landes ein Planspiel an, im Rahmen dessen den Schülerinnen und Schülern Aufgaben und Funktionen der Justiz und die Grundprinzipien des Rechtsstaats, zu denen auch die Garantie von Grundrechten gehören, nähergebracht werden sollen.
http://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Projekt_+Rechtsstaat+macht+Schule
Freistaat Bayern
Die Bayerische Justiz hat Anfang 2016 einen "Rechtsbildungsunterricht für Flüchtlinge und Asylbewerber" ins Leben gerufen, der von Richtern und Staatsanwälten sowie Rechtspflegern und Bewährungshelfern durchgeführt wird. Ziel ist es, Menschen mit hoher Bleibeperspektive die Grundregeln und gemeinsamen Werte des Zusammenlebens und der Rechtsordnung in Deutschland und Europa zu vermitteln. Dazu gehören insbesondere auch in der Charta niedergelegte Werte wie die Werte des Grundgesetzes, Rechtsstaatlichkeit etc.. Der Rechtsbildungsunterricht steht flächendeckend auch den Berufsintegrationsklassen der bayerischen Berufsschulen als Angebot zur Verfügung. Begleitend zu den Unterrichtseinheiten gibt das Bayerische Staatsministerium der Justiz Unterrichtsmaterialien heraus, die ebenfalls die in der Charta niedergelegten Werte vermitteln.
Freie Hansestadt Bremen
Der Europapunkt Bremen (http://www.europapunktbremen.de) hat in den letzten Jahren mehrere Veranstaltungen durchgeführt, die Bezug zur Grundrechtscharta der EU hatten. Die Charta und der damit verbundene Themenbereich sind ein integraler Bestandteil der gruppenbezogenen Vermittlungsarbeit des EPB mit unterschiedlichen Zielgruppen (Schülerinnen, Studierende und Erwachsene).
In den Jahren 2017 und 2019 wurden von der Europaabteilung in Kooperation mit der Europäischen Kommission zwei große Jugendveranstaltungen als "Barcamps" mit dem Titel "Deine Frage an Europa" durchgeführt. In den ganztägigen Veranstaltungen wurden die EU-Grundrechte intensiv thematisiert.
Anwendung und Förderung der Charta-Instrumente, die von anderen EU-Ländern oder anderen Interessenträgern in der EU entwickelt wurden
Auf europäischer Ebene bietet die Europäischen Rechtsakademie (http://www.era.int/) Fortbildungen für Richter und andere Justizangehörige an.
Die regelmäßig stattfindende Veranstaltung der Europäischen Rechtsakademie „Die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ vermittelt den Teilnehmern Kenntnisse über den Geltungsbereich und die Auslegung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie über deren praktische Umsetzung in nationale Rechtsordnungen, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf ein faires Verfahren.
An den Fortbildungs- und Austauschprogrammen des European Judicial Training Network (http://www.ejtn.eu/) beteiligen sich zahlreiche Angehörige der Bundes- und Landesjustiz.
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (http://www.kok-gegen-menschenhandel.de/) stellt auf seiner Website, in verschiedenen Newslettern, und in einer Rechtsprechungsdatenbank kontinuierlich Entwicklungen in nationaler, europäischer und internationaler Gesetzgebung und Rechtsprechung dar und analysiert diese. Die Charta sowie die Rechtsprechung des EuGH mit Bezug auf die Charta werden in diesen Analysen regelmäßig berücksichtigt und angewendet. Die Informationen des KOK richten sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Beraterinnen und Berater, die mit Betroffenen von Menschenhandel in Kontakt kommen, sowie an die interessierte Öffentlichkeit.
Zusammenarbeit mit Interessenträgern zur Förderung der Anwendung und des Bekanntheitsgrads der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen Grundrechtsverteidigern und nationalen Behörden, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/) berät politische Akteure und Institutionen im Bereich der Menschenrechtsbildung und setzt sich dafür ein, Menschenrechtsbildung in Schulgesetzen, Curricula und (Aus-)Bildungsplänen stärker zu verankern. Dies schließt auch die Charta mit ein.
Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanzierte Projekt „Faire Mobilität“ (https://www.faire-mobilitaet.de/) des Deutschen Gewerkschaftsbundes informiert und berät Saisonarbeitskräfte und andere mobile Beschäftigte aus anderen EU Mitgliedsstaaten zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Beraterinnen und Berater, die neben Deutsch mindestens eine osteuropäische Sprache sprechen, sind in inzwischen elf Beratungszentren tätig. Die Verstetigung des Projekts wurde in das Gesetz zur Umsetzung der Entsenderichtlinie aufgenommen, das am 30.7.2020 in Kraft getreten ist. Seit dem 01.01.2021 wird „Faire Mobilität“ auf Grundlage eines gesetzlichen Leistungsanspruches durchgeführt und weiter deutlich ausgebaut. Damit wird auch Grundrechten aus dem Titel IV „Solidarität“ der Charta zur praktischen Anwendung verholfen.
Das Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg führt regelmäßig Veranstaltungen mit EU-Akteuren wie etwa der Europa Union (http://www.europa-union.de), der Europäischen Bewegung, (http://www.netzwerk-ebd.de) Europe Direct (http://www.ec.europa.eu/germany/services/contact-points_de) und dem Internationalen Bund (http://www.internationaler-bund.de) durch.
Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und Hochschulen, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen
Deutschland hat sich während seiner EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 für den Schutz der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit in der internationalen Zusammenarbeit stark gemacht. Der kontinuierliche Einsatz für das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit (Art. 13 GRCh) wurde im Ministerkommuniqué zur Konferenz des Europäischen Hochschulraums am 19.11.20 und in der Bonner Erklärung zur Forschungsfreiheit vom 20.10.2020 verankert. Die Bonner Erklärung http://(www.bmbf.de/files/Bonner_Erklaerung_DEU.pdf) ist von nahezu allen EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission sowie weiteren Partnerstaaten außerhalb der Union unterzeichnet worden.
Mit der Erklärung wird das gemeinsame Wertefundament des Europäischen Forschungsraums gestärkt. Die unterzeichnenden Regierungen begrüßen die Einrichtung eines kontinuierlichen Monitorings zur Lage der Forschungsfreiheit in ihren Ländern und versprechen, "Verletzungen der Forschungsfreiheit aufs Schärfste zu verurteilen und sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, diese zu verhindern".
Die Allianz der Wissenschaftsfreiheit (http://www.wissenschaftsfreiheit.de/ueber-uns/), ein Zusammenschluss der bedeutendsten Wissenschafts- und Forschungsorganisationen in Deutschland, engagiert sich für die Freiheit der Forschung weltweit und unterstützt die Bonner Erklärung.
Beispiele für nichtstaatliche Initiativen, die die Anwendung und den Bekanntheitsgrad der Charta in Ihrem Land fördern
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/) ist mit nationalen und internationalen Zusammenschlüssen und Kooperationsforen im Bereich der Menschenrechtsbildung vernetzt. Dazu gehören unter anderem das Forum Menschenrechte, einzelne Nichtregierungsorganisationen, Universitäten und andere Nationale Menschenrechtsinstitutionen.
Im Rahmen des Kunstprojekts „Korrekturfahnen“ (http://www.korrekturfahnen.mozello.eu/) wurde die Bevölkerung durch die beiden Künstler Sylvia Winkler und Stephan Köperl eingeladen, die verschiedenen Artikel der Charta zu diskutieren und durch eigene Formulierungsbeiträge zu“ verbessern“. Dafür wurden die Präambel und die 54 Artikel auf mehrere großformatige Banner ausgedruckt und im Rahmen mehrtägiger Aktionen in Stuttgart und Stendal ausgestellt. Die Ergebnisse der Kunstaktion wurden im November 2019 bei einer Konferenz anlässlich des 10-jährigen Inkrafttretens der Charta in Brüssel präsentiert.
Darüber hinaus widmen sich eine Reihe anerkannter Bildungsträger in der politischen Bildung den Inhalten der Charta in ihrer Arbeit, so z.B. die Bundeszentrale für politische Bildung (http://www.bpb.de/).
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