Charta der Grundrechte: bewährte Verfahren der Mitgliedstaaten

Italien

Anwendung und Bekanntheitsgrad der Charta in Ihrem Land.

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Italien

Staatliche Politik, mit der die Anwendung und der Bekanntheitsgrad der Charta bei Gesetzgebern, Verwaltung, Strafverfolgungsbehörden und Justiz gefördert werden

  1. Die Richterakademie (Scuola Superiore della Magistratura)

Der durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 26 vom 30. Januar 2006 eingerichteten Richterakademie kommt eine zentrale Rolle in der richterlichen Ausbildung zu, nämlich die Sicherstellung der Umsetzung der Rechtsvorschriften und der Durchsetzung der Verpflichtung zur beruflichen Fortbildung der Mitglieder des Justizwesens. Die Akademie richtet ihre Fortbildungsmaßnahmen jedoch auch an Anwaltskammern, indem sie gemeinsame Kurse organisiert.

Die Ausbildung und das lebenslange Lernen von Richtern und Staatsanwälten ist ein wichtiges Ziel der Akademie, das die internationale Zusammenarbeit verbessern und die Vertrautheit mit den Rechtssystemen erhöhen soll.

Die Akademie hat die ausschließliche Zuständigkeit im Bereich des lebenslangen Lernens und der Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten. Sie ist insbesondere für Folgendes zuständig:

  • Organisation von Seminaren zur lebenslangen beruflichen Schulung und zur Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten und anderen Angehörigen der Rechtsberufe (je nach Bedarf),
  • Erstausbildung und lebenslanges Lernen von ehrenamtlichen Richtern und Staatsanwälten,
  • Organisation von Fortbildungskursen für Richter und Staatsanwälte, die sich um leitende Positionen an Gerichten erster oder zweiter Instanz bewerben,
  • Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten, die eine leitende oder mittlere Position in Justizämtern innehaben,
  • Schulung der mit der Ausbildung beauftragten Richter und Staatsanwälte,
  • Durchführung von dezentralen Fortbildungsmaßnahmen,
  • Mitwirkung bei den Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten im Rahmen der vom Obersten Justizrat (Consiglio superiore della magistratura) erlassenen Leitlinien und unter Berücksichtigung der Vorschläge der Justizräte,
  • auf Ersuchen der zuständigen Regierungsbehörde die Organisation von Fortbildungsmaßnahmen für ausländische Richter in Italien oder für Teilnehmer an Fortbildungsmaßnahmen, die im Rahmen des Europäischen Netzes für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten oder im Rahmen von Projekten der Europäischen Union und anderer Staaten oder internationaler Einrichtungen durchgeführt werden, oder die Durchführung von Programmen für das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und die Koordinierung von Fortbildungsmaßnahmen, die für italienische Richter und Staatsanwälte bestimmt sind und von anderen Staaten oder internationalen Einrichtungen im Bereich der Organisation und Funktionsweise der Justiz angeboten werden,
  • auf Ersuchen der zuständigen Regierungsbehörde Mitwirkung an Maßnahmen, die die Organisation und Funktionsweise der Justiz in anderen Ländern betreffen,
  • Durchführung von Ausbildungsprogrammen in Zusammenarbeit mit ähnlichen Dienststellen anderer institutioneller oder beruflicher Einrichtungen,
  • Veröffentlichung von Forschungsarbeiten und Studien zu den Themen, die Gegenstand der Fortbildungsmaßnahmen sind,
  • Organisation von kulturellen Initiativen und Austauschprogrammen, Studiensitzungen und Forschungsprojekten im Zusammenhang mit den Fortbildungsmaßnahmen,
  • Veranstaltung von Seminaren für Angehörige der Rechtsberufe oder für Studierende der juristischen Fachschulen, auch im Rahmen spezieller Vereinbarungen oder Abkommen, in denen die entsprechenden Gebühren geregelt sind.

Die Akademie organisiert jährlich Kurse für „lebenslanges Lernen“ zum Europarecht und insbesondere zu den „in der Charta verankerten Rechten“, die allen Richtern und Staatsanwälten und – bei einigen Kursen – auch Rechtsanwälten offenstehen. Diese Kurse beziehen sich sowohl auf inhaltliche als auch auf sprachliche Aspekte.

Die gewählte Methode erweist sich insofern als vorteilhaft, als die Kenntnis der Charta und ihre Anwendung auf nationaler Ebene jedes Mal zum Gegenstand der Ausbildung wird, wenn der Schutz eines in der Charta vorgesehenen Grundrechts erörtert wird. Daher ist es üblich, den Verweis auf das in der EU-Charta enthaltene Recht besonders hervorzuheben, indem es erörtert wird, wie es in das nationale Recht integriert wird.

Im Rahmen des lebenslangen Lernens wird die Charta 2022 in Verbindung mit Kursen über den „Schutz personenbezogener Daten“, „das System der Rechtsquellen“, „die Digitalisierung, die Justiz, die Rechte“, „die Grundrechte und das Europarecht“, „Verleumdung und Hassreden“ sowie „Rechtsvorschriften im Bereich der künstlichen Intelligenz“ behandelt werden.

  1. Nationale Kontaktstelle für die EU-Charta

Im Einklang mit den Empfehlungen der Europäischen Kommission und der Europäischen Agentur für Grundrechte hat die derzeitige Justizministerin Marta Cartabia die Professorin Palmina Tanzarella zur italienischen Kontaktstelle für die Charta ernannt. Eine ihrer Aufgaben ist es, die Charta zu fördern, das Bewusstsein für sie zu schärfen und so für ihre bessere Anwendung zu sorgen. Gewählt wurde eine Person, die in der öffentlichen Verwaltung tätig ist und deren Arbeit intern mit dem Justizministerium und der akademischen Welt koordiniert wird.

Die Kontaktstelle ist und wird ein neues Instrument zur Förderung und Verbesserung des Bekanntheitsgrades der Charta durch regelmäßige Initiativen darstellen. Zu diesem Zweck wird die Kontaktstelle von dem Referat für die Koordinierung internationaler Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Menschenrechten (Coordinamento dell'attività internazionale in tema di diritti umani; AIDU), die im Dezember 2021 in der Abteilung Justizangelegenheiten (Dipartimento per gli affari di giustizia; DAG) des Justizministeriums eingerichtet wurde, unterstützt. Diese Initiative ist einzigartig und dient auch der Umsetzung der Ziele der Europäischen Strategie zur Stärkung der Anwendung der Charta der Grundrechte in der EU. Der Schwerpunkt der Arbeit des Referats wird – im Rahmen der Zuständigkeit des Justizministeriums – auf europäischen Themenbereichen liegen, die die Grundrechte, Bürgerrechte und Freizügigkeit betreffen.

  1. Universitätskurse

Der Schutz der Grundrechte als Triebkraft der europäischen Integration ist heute ein wesentlicher Bestandteil der juristischen Ausbildung an den Universitäten, insbesondere mit Blick auf die Fortschritte im Verfassungs- und EU-Recht. Um den Rechtsschutz auf mehreren Ebenen zu gewährleisten, ist es wichtig, dass künftige Angehörige der Rechts- und Wirtschaftsberufe eine Ausbildung in der Charta und ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte und den Gerichtshof der Europäischen Union erhalten. Aus diesem Grund hat die Zahl der spezialisierten Studiengänge in den letzten Jahren stark zugenommen.

Laut der letzten Erhebung des Ministeriums für Hochschulwesen und Forschung (Ministero dell'Università e della Ricerca; MUR) wurden im Dezember 2021 rund 550 Studiengänge in den Fachbereichen Rechts-, Politik- und Wirtschaftswissenschaften sowohl an öffentlichen als auch an privaten Universitäten angeboten, darunter auch einige in englischer Sprache.

Die meisten dieser Kurse befassen sich allgemein mit dem Schutz der Grundrechte, wobei der Dialog zwischen den Verfassungsgerichten und den supranationalen europäischen Gerichten, die ihre eigenen Chartas umsetzen, im Vordergrund steht. Anhand von Fallstudien erhalten die Studierenden das nötige Werkzeug, um zu verstehen, wie sich Chartas und Rechtsprechung überschneiden. Auf diese Weise können sie sich intensiv mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und ihrer Anwendung auseinandersetzen.

Die Charta wird auch in Kursen zu Themen wie Einwanderung, Informations- und Kommunikationsrecht, Umweltrecht, europäisches Straf- und Verfahrensrecht, europäisches Verwaltungsrecht, religiöser Pluralismus, europäisches Steuerrecht und europäisches Arbeitsrecht behandelt.

  1. Bewährte Verfahren für eine wirksame Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und der Zivilgesellschaft, um Opfer von Diskriminierung zu ermutigen, Anzeige zu erstatten und ihnen Unterstützung zu gewähren

Da ein Grundpfeiler der Charta das Diskriminierungsverbot ist, wird es auch durch die Arbeit der nationalen Stellen, die sich für dieses Thema einsetzen, gefördert.

Es sei auf das Amt für die Bekämpfung von Rassendiskriminierung (Ufficio Nazionale Antidiscriminazioni RazzialiUNAR) hingewiesen, das durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 215 vom 9. Juli 2003 (zur Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft) bei dem Amt des Ministerpräsidenten eingerichtet wurde.

Das Amt hat die Aufgabe, das Recht auf Gleichbehandlung für alle Personen zu gewährleisten, unabhängig von ihrer ethnischen oder rassischen Herkunft, ihrem Alter, ihrer religiösen Überzeugung, ihrer sexuellen Ausrichtung, ihrer Geschlechtsidentität oder einer Behinderung. Es arbeitet autonom und unparteiisch und beobachtet seit mehreren Jahren auch die Auswirkungen diskriminierender Hassreden, auch im Internet, sowie die Bemühungen zu deren Bekämpfung.

Folgende Aufgaben sind dem Amt gesetzlich zugewiesen:

  • Personen, die sich durch ein diskriminierendes Verhalten verletzt fühlen, in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren Beistand zu leisten, und zwar in der in Artikel 425 der italienischen Zivilprozessordnung vorgesehenen Form,
  • unter Wahrung der Vorrechte und Aufgaben der Justizbehörde Untersuchungen durchzuführen, um das mögliche Vorliegen einer Diskriminierung festzustellen,
  • öffentliche und private Einrichtungen, insbesondere Vereinigungen und Einrichtungen, die im Bereich der Bekämpfung von Diskriminierungen tätig sind, zu ermutigen, spezifische Maßnahmen, einschließlich positiver Maßnahmen, zu ergreifen, um Diskriminierungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft zu verhindern oder auszugleichen,
  • die geltenden Schutzinstrumente weitestgehend bekannt zu machen, unter anderem durch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Grundsatz der Gleichbehandlung und die Durchführung von Informations- und Kommunikationskampagnen,
  • Empfehlungen und Stellungnahmen zu Fragen der Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft sowie Vorschläge zur Änderung der bestehenden Rechtsvorschriften abzugeben,
  • einen Jahresbericht an das Parlament über die tatsächliche Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und die Wirksamkeit der Schutzmechanismen sowie einen jährlichen Tätigkeitsbericht an den Ministerpräsidenten zu erstellen,
  • Studien, Forschungsarbeiten, Ausbildungskurse und den Austausch von Erfahrungen zu fördern, auch in Zusammenarbeit mit Verbänden und Einrichtungen, die im Bereich der Bekämpfung von Diskriminierung tätig sind, mit anderen in diesem Bereich tätigen Nichtregierungsorganisationen und mit spezialisierten statistischen Erhebungsinstituten, auch im Hinblick auf die Entwicklung von Leitlinien zur Bekämpfung von Diskriminierung.

Bei der Abteilung für Chancengleichheit im Amt des Ministerpräsidenten gibt es ein Verzeichnis der Verbände und Einrichtungen, die im Bereich der Bekämpfung von Diskriminierungen und der Förderung der Gleichbehandlung tätig sind (Artikel 6 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 215/2003).

Das Justizministerium war und ist an einer Reihe von analytischen und operativen Projekten beteiligt, die vom UNAR koordiniert werden und die insbesondere darauf abzielen, Verfahren und Instrumente zur wirksamen Vorbeugung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Intoleranz, die durch Hassreden, auch im Internet, verbreitet werden, zu aktualisieren und zu entwickeln. Zu diesen Projekten gehören die folgenden:

  • das Projekt CO.N.T.R.O. – „COunter Narratives againsT Racism Online“ (2018-2020) – entwickelt und koordiniert vom UNAR in Partnerschaft mit dem Institut für Sozialforschung (Istituto per la Ricerca Sociale; IRS), das von der Europäischen Kommission unterstützt und finanziert wird und im Rahmen dessen eine gezielte Kommunikations- und Sensibilisierungskampagne gegen Rassismus im Internet gefördert und die Voraussetzungen für die Einrichtung der Medien- und Internet-Beobachtungsstelle des UNAR geschaffen wurden, an der die wichtigsten institutionellen und nicht-institutionellen Akteure bei der Bekämpfung dieses Problems beteiligt sind,
  • das Projekt REASON – „REAct in the Struggle against ONline hate speech“ (seit 2020), mit dem offiziell ein nationales Kontrollgremium (Cabina di Regia Nazionale) zur Bekämpfung von Hassverbrechen und Hassreden im Internet eingerichtet wird, um die Koordinierung von Maßnahmen und den Erfahrungsaustausch in Zusammenarbeit mit der Beobachtungsstelle gegen diskriminierende Handlungen (Osservatorio per la sicurezza contro gli atti discriminatori; OSCAD), dem Innenministerium, dem Justizministerium, dem Bildungsministerium, der Regulierungsbehörde für Telekommunikationswesen (Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni; AGCOM) und gemeinnützigen Vereinigungen, darunter: Carta Di Roma, Lunaria, Arci, Amnesty Italia, Cospe und Arcigay zu fördern.

Zu den Hauptaufgaben des Kontrollgremiums gehört die Entwicklung eines nationalen Strategieplans zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Hassreden.

  1. Auf Schulen ausgerichtete Maßnahmen. Im Allgemeinen: Bildung

Da eine Sensibilisierung für die Charta wünschenswert und notwendig ist, um die jüngeren Generationen zu ermutigen, über gemeinsame Werte nachzudenken und den Menschen und die Menschenwürde in den Mittelpunkt des Aufbaus einer integrativen Gesellschaft zu stellen, wurden in den Schulen verschiedene Initiativen durchgeführt, darunter folgende:

La Carta europea dei diritti a un milione di studenti (Die Europäische Charta der Grundrechte für eine Million Schüler) – ein gemeinsames Projekt des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und der italienischen Regierung in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung, Hochschulwesen und Forschung und der italienischen Post (Poste Italiane), in dessen Rahmen in den letzten zwei Jahren eine Million Kopien der Charta der Grundrechte der Europäischen Union an italienische Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe verteilt wurden;

La Carta di Nizza fra diritti umani e cittadinanza (Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union: zwischen Menschenrechten und Staatsbürgerschaft) – ein vom Bildungsministerium geförderter Wettbewerb, der in erster Linie darauf abzielte, Kinder zum Lesen und Nachdenken über die praktische Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anzuregen. Insbesondere wurde der Inhalt der Charta durch Vergleiche mit den Texten internationaler Menschenrechtskonventionen und -verträge, wie z. B. der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, erörtert.

Instrumente, die zum besseren Verständnis der Charta und ihres Anwendungsbereichs beitragen

Im Jahr 2019 startete das Justizministerium das «Projekt EJNita» (EJN – Italian Network: Building Bridges), das teilweise von der Europäischen Kommission finanziert wird (Finanzhilfevereinbarung Nr. 831373) und dessen Ziel es ist, das Europäische Justizielle Netz (EJN) für Zivil- und Handelssachen zu stärken und zu straffen. Ausgangspunkt für dieses Projekt war die Notwendigkeit, die Kenntnisse über die Instrumente der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen im rechtlichen oder beruflichen Bereich zu verbessern.

Im Rahmen dieses Projekts wurde das ALDRICUS-Portal eingerichtet, auf dem einschlägige Informationen und Materialien (Normen, nationale, internationale und supranationale Rechtsprechung, Links zu nützlichen Websites) im Rahmen eines Blogs zusammengestellt werden. Das Aldricus-Portal ist auch ein Instrument zur Förderung und Sensibilisierung für die Charta, was vor allem durch die Bekanntmachung von gezielten Schulungsveranstaltungen erfolgt. So wurde beispielsweise am 22. Februar 2021 die Fortbildungsveranstaltung La protezione transfrontaliera degli adulti con disabilità cognitive in Italia e Spagna (Grenzüberschreitender Schutz für Erwachsene mit kognitiven Behinderungen in Italien und Spanien) gefördert.

Das Justizministerium widmet der Bekanntmachung der Charta eine Webseite, auf der die italienische Fassung des Textes zur Verfügung gestellt sowie auf einen Link zur Website der Europäischen Kommission verwiesen wird, auf der die Charta erläutert wird.

Anwendung und Förderung der Charta-Instrumente, die von anderen EU-Ländern oder anderen Interessenträgern in der EU entwickelt wurden

Italienische Justizbeamte nehmen an zahlreichen Ausbildungs- und Lerninitiativen teil, die von Ausbildungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit europäischen Partnern (europäischen Institutionen, z. B. der Agentur für Grundrechte (FRA) oder anderen europäischen Ländern) angeboten werden. So hat die Richterakademie im Jahr 2021 mehrere Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, die aus Initiativen mit EU-Interessenträgern hervorgegangen sind: der Europäischen Rechtsakademie (ERA), einer deutschen Einrichtung, der französischen Nationalen Richterschule (Ecole Nationale de la Magistrature; ENM) und dem EJTN.

Zusammenarbeit mit Interessenträgern zur Förderung der Anwendung und des Bekanntheitsgrads der Charta der Grundrechte der EU

Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen Grundrechtsverteidigern und nationalen Behörden, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen

Die mit dem Schutz der Menschenrechte betrauten Einrichtungen können einen Fonds in Anspruch nehmen, der durch das italienische Haushaltsgesetz von 2001 für die Finanzierung von Maßnahmen zur Verbreitung der Inhalte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorgesehen ist (Artikel 1 Absatz 573 des Gesetzes Nr. 178 von 2021). Der vom Justizministerium verwaltete Fonds beläuft sich auf jeweils 2 Mio. EUR für die Jahre 2021 und 2022 und ist für qualitativ hochwertige Ausbildungsprojekte zur Förderung der Rechtskultur im Bereich des internationalen Strafrechts und der Menschenrechte bestimmt. Die Kriterien für den Zugang zu den Mitteln des Fonds wurden durch einen Erlass des Justizministers in Absprache mit dem Wirtschafts- und Finanzminister festgelegt, wobei als vorrangige Voraussetzung mehrjährige Durchführung dokumentierter Mitwirkungs-, Beratungs- und Kooperationstätigkeiten mit internationalen Einrichtungen und Institutionen gilt.

Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und Hochschulen, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen

Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und insbesondere den drei obersten italienischen Gerichten: dem Verfassungsgerichtshof (Corte costituzionale), dem Obersten Kassationsgerichtshof (Corte Suprema di Cassazione) und dem Staatsrat (Consiglio di Stato).

Die Forschungsabteilung des Verfassungsgerichtshofs veröffentlicht jährlich einen Bericht, in dem die Auslegungen der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Lichte der Verfassungsgrundsätze zusammengestellt und erläutert werden. Der neueste Bericht wurde im Juni 2021 veröffentlicht und trägt den Titel L'applicazione della Carta dei diritti fondamentali dell'Unione europea nella giurisprudenza della Corte costituzionale (Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs).

Die Forschungsabteilung des Obersten Kassationsgerichtshofs bietet Zugang zu den wichtigsten Urteilen, einschließlich der internationalen und europäischen Rechtsprechung.

Beispiele für nichtstaatliche Initiativen, die die Anwendung und den Bekanntheitsgrad der Charta in Ihrem Land fördern

Die Nationale Anwaltskammer (Associazione Nazionale Forense; ANF) ist Mitglied der europäischen Partnerschaft, die von der bulgarischen Stiftung Anwälte für Menschenrechte geleitet wird und andere Parteien wie Confprofessioni (ein Verband, dem die ANF angehört), die Mailänder Anwaltskammer, die Universität Burgos und den Consejo General de la Abogacìa Española (Allgemeiner Rat der spanischen Anwaltschaft) zusammenbringt. Die federführende Organisation und ihre Partner gewannen die europäische Ausschreibung zur Unterstützung transnationaler juristischer Fortbildungsprojekte im Bereich des Zivilrechts, des Strafrechts oder der Grundrechte (JUST-JTRA-EJTR-AG-2017).

Mit dem Projekt Lawyers4Rights wurden folgende Ziele verfolgt: Förderung des Wissens über die Entstehung, den Zweck und die Tragweite der Charta der Grundrechte, Stärkung ihrer Rolle bei der Beantwortung von Schutzfragen, die sich aus der Migrationsproblematik und dem Terrorismus ergeben, Sensibilisierung der Begünstigten für die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auf nationaler Ebene, Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Angehörigen der Rechtsberufe und Förderung eines Verständnisses für die wesentlichen Elemente des geltenden EU-Rechts in jedem nationalen Kontext.

Am 24. Juni 2022 fand die Abschlusskonferenz statt, auf der die Ergebnisse des Projekts und die wichtigsten Schlussfolgerungen in Bezug auf die Sensibilisierung der Juristen und der Anwendung der Charta der Grundrechte präsentiert wurden.

Informationen zum Projekt sind abrufbar unter: https://lawyers4rights.eu/.

Zahlreiche weitere spontane Initiativen, wie die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren durch Akademiker, die Veröffentlichung von Beiträgen in juristischen Fachzeitschriften und Zeitungen sowie der Meinungsaustausch über verschiedene Mailinglisten, die von Angehörigen der Rechtsberufe abonniert werden, tragen ebenfalls zur Verbreitung und Sensibilisierung für die Charta bei.

Letzte Aktualisierung: 21/04/2023

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