Charta der Grundrechte: bewährte Verfahren der Mitgliedstaaten

Lettland

Staatliche Politik, mit der die Anwendung und der Bekanntheitsgrad der Charta bei Gesetzgebern, Verwaltung, Strafverfolgungsbehörden und Justiz gefördert werden.

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Lettland

Die Artikel der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“), in denen es um Fragen des Schutzes personenbezogener Daten, der Gleichheit von Menschen und der Menschenrechte in den Bereichen Migration, Wissenschaft und Zugang zu Informationen geht, wurden in die lettischen Rechtsvorschriften und die Rechtsprechung aufgenommen.

Verweise in Begründungen zu Gesetzesentwürfen

Verweise in Urteilen des Verfassungsgerichts

  • Urteil in der Rechtssache Nr. 2018-18-01 über die Vereinbarkeit von Artikeln des Gesetzes über den Straßenverkehr mit der Verfassung. Die Artikel wurden im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten als nicht mit der Verfassung vereinbar eingestuft. Es wurde auf Artikel 8 der Charta über den Schutz personenbezogener Daten verwiesen.
  • Urteil in der Rechtssache Nr. 2018-15-01 über die Vereinbarkeit von Artikeln des Gesetzes über Hochschuleinrichtungen mit der Verfassung. Es wurde auf Artikel 13 der Charta über die Freiheit der Kunst und der Wissenschaft verwiesen.
  • Urteil in der Rechtssache Nr. 2018-11-01 über die Vereinbarkeit von Artikeln des Gesetzes über die Bezüge der Beamten und Angestellten von Stellen der zentralen oder lokalen Regierung oder Verwaltung mit der Verfassung. Es wurde auf Artikel 8 der Charta über den Schutz personenbezogener Daten und ihre Verarbeitung nach Treu und Glauben verwiesen.

Instrumente, die zum besseren Verständnis der Charta und ihres Anwendungsbereichs beitragen

für Rechtsanwender

In Lettland gibt es das lettische Justizausbildungszentrum (Latvijas Tiesnešu mācību centrs; LTMC), das Fort- und Weiterbildungskurse für Richter und Gerichtsbeamte organisiert und durchführt. Es werden regelmäßig allgemeine Lehrveranstaltungen über Menschenrechte organisiert, in denen auch die Charta erörtert werden kann.

Das LTMC arbeitet mit der Europäischen Rechtsakademie (ERA) und dem Europäischen Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN) zusammen und bietet auch internationale Schulungen für Richter an.

  • Im Jahr 2014 organisierte das LTMC sechs Lehrveranstaltungen zur Charta. In dem Jahr nahmen insgesamt 141 Rechtsanwälte an den Veranstaltungen teil.
  • Von 2017 bis 2019 nahmen 43 lettische Richter an Seminaren zur Charta teil.
  • Im Jahr 2018 wurde ein Kooperationsabkommen mit der Europäischen Rechtsakademie (ERA) über hochqualifizierte Schulungsmaßnahmen für lettische Mitarbeitende von Justiz- und Strafverfolgungsbehörden geschlossen, um Richter, Gerichtsbeamte, Ermittler, Staatsanwälte und sonstige Bedienstete unter anderem in Fragen des allgemeinen EU-Rechts zu schulen.

für Bürgerinnen und Bürger

Der Oberste Gerichtshof fördert die transparente Anwendung der Charta dadurch, dass er ihr im Verzeichnis der Rechtsvorschriften einen eigenen Abschnitt widmet. Es sind nicht alle Urteile des Senats in diesem Verzeichnis enthalten, sondern nur diejenigen, die für die Anwendung der Rechtsvorschriften maßgeblich sind (siehe im Verzeichnis: Recht der Europäischen Union -> Verträge -> Charta der Grundrechte der Europäischen Union).

In der Rubrik Handbücher auf der Website des Obersten Gerichtshofs finden sich nunmehr Informationen über die Ausgaben der Europäischen Union für Grundrechte (siehe Ausgaben der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte).

Letzte Aktualisierung: 05/04/2024

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