1. Staatliche Politik, mit der die Anwendung und der Bekanntheitsgrad der Charta bei Gesetzgebern, Verwaltung, Strafverfolgungsbehörden und Justiz gefördert werden
Im nationalen Aktionsplan 2020 für Menschenrechte erklärt die Regierung ihre Pläne, wie sie beabsichtigt, die Menschenrechte in den Niederlanden zu schützen und zu fördern. Die Charta ist Teil der im Aktionsplan beschriebenen „Menschenrechtsinfrastruktur“, d. h. des Rechtsrahmens für (staatliche) Organisationen und Personen, die zum Schutz der Menschenrechte in den Niederlanden beitragen. Darin heißt es, dass die Charta – verglichen mit der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) – das modernste und umfassendste Grundrechtsdokument ist. Auch die Zusammenhänge zwischen diesen Grundrechtsdokumenten werden erläutert.
Der integrierte Bewertungsrahmen (IAK) enthält eine Checkliste der Grundrechtehttps://www.kcbr.nl/beleid-en-regelgeving-ontwikkelen/integraal-afwegingskader-voor-beleid-en-regelgeving/6-wat-het-7 für die Ausarbeitung von Maßnahmen und Vorschriften. Dort wird auch auf die Charta verwiesen, die gegebenenfalls Anwendung findet. Gemäß den Anweisungen für die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften ist bei der Ausarbeitung von Vorschriften auch zu berücksichtigen, inwieweit sie mit dem übergeordneten Recht, einschließlich der Charta, übereinstimmen.
Die Academie voor wetgeving [Akademie für Gesetzgebung] bietet Kurse für Regierungsanwälte und Verfasser von Rechtsvorschriften an (Europarecht und Völkerrecht | Akademie für Gesetzgebung/Akademie für Regierungsanwälte), um die Anwendung und das Bewusstsein für die Charta der Grundrechte der EU zu fördern. Diese Kurse werden unter anderem (angehenden) Richtern, Staatsanwälten und ihren juristischen Mitarbeitern angeboten, auch in Form von E-Learning (siehe Suche – SSR (Ausbildungs- und Studienzentrum für Angehörige des Justizwesens)).
Die in der Charta verankerten Grundrechte werden nun auch regelmäßig bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften berücksichtigt. Dies geschieht zum Beispiel bei der Umsetzung von Richtlinien und Verordnungen, aber auch bei „herkömmlichen“ Rechtsvorschriften, wie im Bereich der COVID-19-Bestimmungen. In den Empfehlungen der Abteilung Beratung des Staatsrates an die Regierung wird häufig darauf hingewiesen, dass die Regierung neue Gesetzgebungsvorschläge anhand der Charta prüfen sollte. Der von der Abteilung Beratung zum Thema Digitalisierung ausgearbeitete Testrahmen fordert ausdrücklich die Beachtung der in der Charta verankerten Grundrechte (Artikel 7, 8 und 21).
2. Instrumente, die zum besseren Verständnis der Charta und ihres Anwendungsbereichs beitragen
Für politische Entscheidungsträger und Verfasser von Rechtsvorschriften wurde ein spezielles Handbuch zur Anwendung der Charta ausgearbeitet. In dem Dokument wird erläutert, wann die Charta anwendbar ist und welche Grundrechte der Charta einen größeren Schutz bieten als die Verfassung und die EMRK. Das Handbuch kann unter anderem auf der Website des Expertisecentrum Europees recht [ECER – Kompetenzzentrum für Europarecht] des Außenministeriums eingesehen werden. Auf dieser Website sind weitere (Hintergrund-)Informationen über die Charta und Verweise auf die Jahresberichte der Europäischen Kommission über ihre Anwendung sowie auf die Berichte der Agentur für Grundrechte (FRA) der EU zu finden. Das ECER veröffentlicht regelmäßig Berichte über neue Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die auch über einen Newsletter versandt werden.
Der Nieuwsbrief Rechtspraak Europa [Newsletter zur europäischen Rechtsprechung] des Berufungsgerichts Amsterdam enthält einen monatlichen Überblick über die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Bereichen, auf die sich unter anderem die Charta bezieht. Der Newsletter enthält Informationen über einschlägige Schulungen und Seminare zur Charta allgemein oder zu einzelnen Bereichen (z. B. Strafrecht oder Migrationsrecht).
Darüber hinaus sind verschiedene (niederländische) akademische Veröffentlichungen über die Charta in verschiedenen Rechtsbereichen verfügbar (siehe Abschnitt 5).
3. Anwendung und Förderung der Charta-Instrumente, die von anderen EU-Ländern oder anderen Interessenträgern in der EU entwickelt wurden
Die Berichte der FRA und die Leitlinien zur Anwendung der Charta, die E-Learning-Tools zur Charta und die Handbücher sind alle auf der Website des ECER zu finden. Auf der Website sind auch die Jahresberichte der Europäischen Kommission über den Anwendungsbereich der Charta und das Informationsblatt der Direktion Wissenschaftlicher Dienst und Dokumentation des Gerichtshofs der Europäischen Union zu finden.
Zusammenarbeit mit Interessenträgern zur Förderung der Anwendung und des Bekanntheitsgrads der Charta der Grundrechte der EU
4. Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen Grundrechtsverteidigern und nationalen Behörden, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen
Die Plattform zum Thema Grundrechte und lokale Verwaltung wurde kürzlich entwickelt, um Informationen über die Grundrechte auf lokaler Ebene bereitzustellen und Wissen darüber auszutauschen. Die Plattform ist ein gemeinsames Projekt des Ministeriums für Inneres und Beziehungen des Königreichs, der Vereinigung der niederländischen Gemeinden (VNG), des niederländischen Instituts für Menschenrechte und des nationalen Bürgerbeauftragten. Sie könnte auch dem Austausch von Informationen und Fachwissen über (bestimmte) in der Charta enthaltene Grundrechte dienen.
5. Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und Hochschulen, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen
Niederländische Universitäten widmen sich regelmäßig der (praktischen) Bedeutung der Charta. So wurden beispielsweise anlässlich des 10. Jahrestags der Charta verschiedene Symposien organisiert, unter anderem von der Radboud-Universität, auf denen Wissenschaftler, Regierungsanwälte und Richter die Bedeutung der Charta für verschiedene Rechtsbereiche erörterten. Das Ergebnis war die Veröffentlichung eines Buches (J. Krommendijk, H. C. F. J. A. de Waele und K. M. de Zwaan (Hrsg.), „Tien jaar EU-Grondrechtenhandvest in Nederland. Een impact assessment“ [10 Jahre Charta der Grundrechte der EU in den Niederlanden – eine Folgenabschätzung] Deventer: Wolters Kluwer 2019).
Die Universität Utrecht organisiert außerdem Fortbildungsseminare für Richter, Rechtsanwälte und Staatsanwälte, um das Wissen über die Charta und das Bewusstsein dafür zu verbessern.
6. Beispiele für nichtstaatliche Initiativen, die die Anwendung und den Bekanntheitsgrad der Charta in Ihrem Land fördern
Das Nederland Juristen Comité voor de Mensenrechten [Niederländisches Komitee der Juristen für Menschenrechte – NJCM] organisierte 2020 das dritte Symposium zur Charta. Dabei wurde der Mehrwert der Charta für die Rechtspraxis erörtert. Die Beiträge der Redner wurden anschließend in der Nederlands Tijdschrift voor de Mensenrechten (NTM – Band 45, 2020, Nr. 1) gesammelt.
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