Charta der Grundrechte: bewährte Verfahren der Mitgliedstaaten

Portugal

Anwendung und Bekanntheitsgrad der Charta in Ihrem Land.

Inhalt bereitgestellt von
Portugal

Staatliche Politik, mit der die Anwendung und der Bekanntheitsgrad der Charta bei Gesetzgebern, Verwaltung, Strafverfolgungsbehörden und Justiz gefördert werden

Spezifische Verweise auf oder Erläuterungen zur Anwendung der Charta

  • Die Generaldirektion Justizpolitik hat im Jahr 2019 Leitlinien für die Anwendung der Charta bei der Umsetzung der europäischen Fonds erstellt, die an die in diesem Bereich tätigen Fachkräfte gerichtet sind.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Anwendung der Charta

  • Schulungen für Richter und andere Angehörige der Rechtsberufe:
    • Das Zentrum für Fortbildung im Gerichtswesen (Centro de Estudos Judiciários) bietet Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Richter und Staatsanwälte sowohl zum Thema EU-Recht im Allgemeinen als auch zu spezifischen Fragen des EU-Rechts an. Die Charta ist Gegenstand dieser Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Rechtsanwälte und andere Angehörige der Rechtsberufe können auch an Konferenzen und Seminaren, die vom Zentrum organisiert werden, teilnehmen.
    • Im Jahr 2018 organisierte das Zentrum eine ganztägige Schulung, bei der es speziell um den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und die Charta ging. Das Kursprogramm, Videomaterial und einschlägige Texte sind hier abrufbar.
    • Im Rahmen des Programms „HELP in the EU III“ umfasst der Schulungsplan des Zentrums 2022-2023 eine Schulung für Richterinnen und Richter und die Staatsanwaltschaft (Minstério Público) zur Förderung von Kompetenzen bei der Anwendung der Charta.
  • Schulungen für Begünstigte, die mit der Umsetzung von EU-Fonds befasst sind:
    • Im Juni 2019 veranstaltete die Generaldirektion Justizpolitik eine Schulung für alle Stellen des Justizministeriums, in der es um die Anwendung der Charta bei der Durchführung von EU-Mitteln ging.

Instrumente, die zum besseren Verständnis der Charta und ihres Anwendungsbereichs beitragen

Für Rechtsanwender (in den Bereichen Gesetzgebung, Verwaltung, Strafverfolgung, Justiz sowie für Angehörige der Rechtsberufe):

  • Das Zentrum für Fortbildung im Gerichtswesen veröffentlicht regelmäßig einen Newsletter zur Rechtsprechung des EuGH. Dieser ist abrufbar unter: http://www.cej.mj.pt/cej/newsletter_tjue_cej/newsletter_tjue_cej.php.
  • Die Generaldirektion Justizpolitik hat im Jahr 2019 Leitlinien für die Anwendung der Charta bei der Umsetzung der europäischen Fonds erstellt, die an die in diesem Bereich tätigen Fachkräfte gerichtet sind.

für Bürgerinnen und Bürger:

Anwendung und Förderung der Charta-Instrumente, die von anderen EU-Ländern oder anderen Interessenträgern in der EU entwickelt wurden

Auf der Website des Justizministeriums gibt es eine eigene Seite zur Charta, auf der auf die von der Agentur für Grundrechte (FRA) zur Verfügung gestellten Instrumente verwiesen wird und die einen Link zur Website der Agentur enthält.

Zusammenarbeit mit Interessenträgern zur Förderung der Anwendung und des Bekanntheitsgrads der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen Grundrechtsverteidigern und nationalen Behörden, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen

Nicht angegeben

Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und Hochschulen, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen

Nicht angegeben

Beispiele für nichtstaatliche Initiativen, die die Anwendung und den Bekanntheitsgrad der Charta in Ihrem Land fördern

  • Das Projekt „Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ‚in Aktion‘“
    wurde von der Generaldirektion Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission finanziert und von einem Konsortium europäischer Universitäten (dem Katalonischen Institut für Menschenrechte, der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Utrecht und der Universität Stettin) entwickelt. In Portugal wurde das Projekt von der Ständigen Beobachtungsstelle für Justiz (Observatório Permanente de Justiça) des Zentrums für Sozialwissenschaften (Centro de Estudos Sociais) der Universität Coimbra koordiniert. Beteiligt waren der Oberste Rat der Magistratur (Conselho Superior da Magistratura), die Staatsanwaltschaft (Ministério Público), das Zentrum für Fortbildung im Gerichtswesen (Centro de Estudos Judiciários) und die Anwaltskammer (Ordem dos Advogados). Mit dem Projekt sollte in erster Linie ein umfassendes Schulungsprogramm entwickelt werden, um die Kompetenzen der Angehörigen der Rechtsberufe in Bezug auf die Anwendung der Charta zu stärken, damit sie sie besser auslegen und anwenden können. Das Projekt sollte nicht nur dazu beitragen, Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der mangelnden Kenntnis der Charta zu überwinden, indem hervorgehoben wurde, dass die Charta stärker ins Bewusstsein gerückt werden muss, sondern auch dafür sorgen, dass die Bedeutung der Charta auf nationaler Ebene und innerhalb des europäischen Rechtsraumes besser erläutert wird.
    Im Rahmen dieses Projekts wurden 2018 verschiedene Schulungen und Konferenzen organisiert, die sich in erster Linie an Angehörige der Rechtsberufe richteten. Zudem wurden Online-Schulungen angeboten: https://ces.uc.pt/cfr/moodle/.
    Als Ergebnis des Projekts wurden ferner ein Handbuch für bewährte Verfahren und ein Schulungshandbuch entwickelt.
    Sämtliche Informationen zu dieser Initiative sind abrufbar unter:https://www.ces.uc.pt/cfr/..
  • An dem Projekt „E-Learning National Active Charter Training“ (e-NACT;
    E-Learning für nationale aktive Schulungen zur Charta), das im Rahmen des Programms „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ der Europäischen Kommission finanziert wird, sind mehrere europäische Universitäten beteiligt, darunter das Forschungszentrum für öffentliches Recht (Centro de Investigação de Direito Público; CIDP) der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Lissabon. Ziel ist es, Schulungsmethoden und -maßnahmen zu entwickeln, die in Kombination mit dem Fachwissen der beteiligten Lehrkräfte dazu beitragen, die Entstehung und Konsolidierung einer gemeinsamen Kultur der Grundrechte zu fördern.
    Im Rahmen dieser Initiative werden auch E-Learning-Kurse und thematische Handbücher zu verschiedenen Rechtsbereichen angeboten.
    Im Jahr 2019 wurden an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Lissabon drei Workshops zu den Themen Datenschutz, Asyl und Migration sowie zur Meinungsfreiheit abgehalten, die sich in erster Linie an Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft richteten – https://www.icjp.pt/cidp/eventos/17759/programa.
    Weitere Informationen zu diesem Projekt sind unter folgendem Link abrufbar: https://cjc.eui.eu/projects/e-nact/.
  • Im Jahr 2017 organisierte die Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Lissabon eine Konferenz mit dem Titel „Die EU-Grundrechtecharta und der juristische Aktivismus des EuGH: ein Gesetzeswerk unter Druck?“. Im Anschluss an diese Konferenz wurde 2018 eine Ausgabe der Online-Zeitschrift für öffentliches Recht, e-Pública – Revista Eletrónica de Direito Público, diesem Thema gewidmet (Band 5 Nr.º 2, Juli 2018).
Letzte Aktualisierung: 07/04/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.