Charta der Grundrechte: bewährte Verfahren der Mitgliedstaaten

Slowakei

Das Verfassungsgericht der Slowakei [Ústavný súd Slovenskej republiky] entschied in der Rechtssache PL. ÚS 10/2014 über die Anwendbarkeit der Charta in der Slowakei und kam ausdrücklich zu dem Schluss, dass die Charta innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung der Slowakei die gleiche Stellung einnehmen muss wie andere internationale Abkommen über Menschenrechte und Grundfreiheiten nach Artikel 7 Absatz 5 der slowakischen Verfassung. Dies bedeutet, dass sie Vorrang vor der nationalen Gesetzgebung hat. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wird in jeden neuen Rechtsakt eine Klausel über die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht aufgenommen und es muss auch auf die Vereinbarkeit mit der Charta verwiesen werden, wenn der Rechtsakt Rechte betrifft, die durch die Charta verliehen werden.

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Anwendung und Bekanntheitsgrad der Charta in Ihrem Land

Staatliche Politik, mit der die Anwendung und der Bekanntheitsgrad der Charta bei Gesetzgebern, Verwaltung, Strafverfolgungsbehörden und Justiz gefördert werden

Die unten aufgeführten Dokumente enthalten Verweise auf die Charta und ihre Bedeutung für die internationale und europäische Menschenrechtsgesetzgebung.

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist im Aus- und Fortbildungsrahmen [koncepcia vzdelávania] der Akademie für die justizielle Aus- und Fortbildung der Slowakei [Justičná akadémia Slovenskej republiky] verankert. Der Aus- und Fortbildungsrahmen der Akademie für die justizielle Aus- und Fortbildung der Slowakei (im Folgenden die „Akademie“) ist ein Dokument, in dem die Rolle der Akademie bei der Aus- und Fortbildung der durch das Gesetz Nr. 548/2003 über die Akademie für die justizielle Aus- und Fortbildung in seiner geänderten Fassung festgelegten Zielgruppen beim Justizministerium und der Generalstaatsanwaltschaft [Generálna prokuratúra Slovenskej republiky] festgelegt ist. Damit ist die Aus- und Fortbildung von Richtern, Hilfsrichtern oder Amtspersonen im Bereich ihrer Spezialisierung und ihrer Kompetenzen als Teil des unten erwähnten lebenslangen Lernens gemeint.

• Der Aus- und Fortbildungsrahmen der Akademie für die justizielle Aus- und Fortbildung der Slowakei (in Kraft seit dem 25. September 2019)

  • ist Teil des lebenslangen Lernens; das EU-Recht ist eingebunden in das Thema „Aktuelle Fragen der Rechtsanwendung durch Gerichte in verschiedenen Rechtsgebieten“.
  • Das Lehrprogramm spiegelt aktuelle europäische Entwicklungen wider. Es beruht auf den drei Säulen Bildung, Wahrung des Rechts und der Justiz sowie Rechtsstaatlichkeit.
  • Im Mittelpunkt der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen stehen Podiumsdiskussionen, Workshops und die Vermittlung von Wissen und Erfahrungen aus der praktischen Anwendung des Rechts durch slowakische und internationale Dozenten. Die Veranstaltungen werden interaktiv gestaltet und umfassen Analysen von Fallstudien und konkreten Fällen aus der Praxis.

• Im Bereich des EU-Rechts und des Völkerrechts werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Anwendung des EU-Rechts durch nationale Gerichte, Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und der Verfassungsgerichte der Mitgliedstaaten der EU;
  • Verfahren zur Vorlage einer Frage zur Vorabentscheidung und Vorabentscheidungsverfahren;
  • Schutz der Menschenrechte in der EU – Charta der Grundrechte der Europäischen Union von 2009 und ihre Anwendung in der Praxis (Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union);
  • Schadenersatz im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte;
  • Verbraucherrecht der EU;
  • Arbeitsrecht der EU im Binnenmarkt, insbesondere die Rechtsvorschriften in Bezug auf die Bekämpfung von Diskriminierung und die Gleichstellung der Geschlechter.

Instrumente, die zum besseren Verständnis der Charta und ihres Anwendungsbereichs beitragen

• für Rechtsanwender (in den Bereichen Gesetzgebung, Verwaltung, Strafverfolgung, Justiz sowie Angehörige der Rechtsberufe)

  • Veröffentlichungen der Europäischen Kommission und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte; siehe ausführliche Liste unten;

• für Bürgerinnen und Bürger

  • Website zum Thema Gleichstellung der Geschlechter, die vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Familie der Slowakei verwaltet wird;
  • Informationsblatt mit grundlegenden Informationen über die Charta;
  • Ihre Rechte in der EU – Website mit Informationen der Europäischen Kommission.

Anwendung und Förderung der Charta-Instrumente, die von anderen EU-Ländern oder anderen Interessenträgern in der EU entwickelt wurden

Verschiedene Materialien der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) stehen kostenlos zur Verfügung; vielen von ihnen sind auch auf Slowakisch verfügbar. Zu den wesentlichen Dokumenten und Werkzeugen gehören Folgende:

Fundamental Rights Report 2019 (Bericht über Grundrechte von 2019), Kapitel 2: Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und ihre Anwendung durch die Mitgliedstaaten

Charterpedia ist ein Online-Tool, das einen einfachen Zugang zu Informationen über das gesamte Spektrum der Grundrechte nach den verschiedenen Artikeln der Charta bietet und den vollständigen Text sowie rechtliche Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln, die damit zusammenhängende europäische und nationale Rechtsprechung und die entsprechenden Veröffentlichungen der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte enthält. Charterpedia ist auch als mobile App erhältlich.

Siehe auch zum Beispiel den Bericht des Europäischen Parlaments über die Umsetzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im institutionellen Gefüge der EU vom 30. Januar 2019.

Zusammenarbeit mit Interessenträgern zur Förderung der Anwendung und des Bekanntheitsgrads der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen Grundrechtsverteidigern und nationalen Behörden, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen

• Veröffentlichung des slowakischen nationalen Zentrums für Menschenrechte [Slovenské národné stredisko pre ľudské práva]: Leitfaden zu Menschenrechtsfragen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft der Slowakei in der Europäischen Union [Sprievodca ľudskoprávnymi témami súvisiacimi s členstvom Slovenskej republiky v Európskej únii];

• fachspezifische Websites mit Informationen zur praktischen Anwendung von Rechtsvorschriften sowie mit Fach- und wissenschaftlichen Artikeln;

  • Website der slowakischen Rechtsanwaltskammer [Slovenská advokátska komora] und slowakischen Steuerberaterkammer [Slovenská komora daňových poradcov];
  • Bulletin der slowakischen Rechtsanwaltskammer [Bulletin Slovenskej advokátskej komory];
  • juristische Online-Fachzeitschrift pravnelisty.sk;
  • Website epravo.sk.

Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und Hochschulen, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen

Keine Angaben verfügbar.

Beispiele für nichtstaatliche Initiativen, die die Anwendung und den Bekanntheitsgrad der Charta in Ihrem Land fördern

  • Website der Bürgervereinigung EUROIURIS European Legal Center – Rechtsvorschriften zum Schutz der Menschenrechte in der Europäischen Union und im Europarat und ihre Anwendung in der Slowakei [Právna úprava ochrany ľudských práv v Európskej únii a v Rade Európy a ich aplikácia v podmienkach Slovenskej republiky];
  • Nachrichtenportal euractiv.sk, dessen Schwerpunkt auf EU-Angelegenheiten liegt, insbesondere in Bezug auf die Slowakei.
Letzte Aktualisierung: 27/02/2023

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