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Der Bekanntheitsgrad und die Anwendung der Charta sind innerhalb der Exekutive und der Verwaltung sehr uneinheitlich.
Jedes Mal, wenn die Regierung sich zu den Menschenrechten bekennt, verweist sie auf die Bedeutung der Charta. Ein Beispiel dafür ist der Tag der Menschenrechte am 10. Dezember.
Die Anwendung der Charta durch das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit ist aus naheliegenden Gründen besonders hervorzuheben.
Auf der Website des Ministeriums wird das Bestreben Spaniens bekräftigt, die Menschenrechte zu fördern und zu schützen, und darauf hingewiesen, dass die Charta der Grundrechte Teil des spanischen Rechtssystems ist und „die Liste der Rechte und Freiheiten der spanischen Verfassung“ ergänzt.
Das Innenministerium ist mit der Charta in den Bereichen Hassverbrechen (Aktionsplan zur Bekämpfung von Hassverbrechen – Plan de Acción para combatir los delitos motivados por el odio (2019)), Asyl (Asyl- und Flüchtlingsamt – Oficina de Asilo y Refugio und Untergeneraldirektion für internationalen Schutz – Subdirección General de Protección Internacional) und Datenschutz (Informationszentrum zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität – Centro de Inteligencia contra el Terrorismo y la Delincuencia Organizada) bestens vertraut.
Das Staatssekretariat für Sicherheit verabschiedete im Jahr 2014 die Anweisung Nr. 16/2014, mit der das „Aktionsprotokoll für Sicherheitskräfte zu Hassverbrechen und Verhaltensweisen, die gegen die gesetzlichen Diskriminierungsvorschriften verstoßen“ (Protocolo de actuación de las fuerzas y cuerpos de seguridad en materia de “delitos motivados por el odio” y conductas que vulneren las normas jurídicas sobre discriminación) genehmigt wurde. Diese Anweisung wurde im Folgejahr aufgrund verschiedener Gesetzesreformen durch die Anweisung Nr. 16/2015 geändert. Das vorgenannte Protokoll wurde in dem EU-weiten Kompendium bewährter Verfahrensweisen für die Bekämpfung von Hassverbrechen ausdrücklich erwähnt. Von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) veröffentlichtes Kompendium. Es umfasst Maßnahmen und Aktionen, die von den Mitgliedstaaten der EU zur Bekämpfung von Hassverbrechen entwickelt wurden, und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist einer von vielen in dessen Rahmen angewandten Rechtstexten, wenngleich sie nicht im Vordergrund steht: Text des Protokolls.
Dasselbe Staatssekretariat für Sicherheit des Innenministeriums hat einen „Aktionsplan zur Bekämpfung von Hassverbrechen“ (Plan de Acción para combatir los delitos motivados por el odio) angenommen, in dessen Rahmen sich die nationale Polizei an Schulungsprogrammen und dem Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) beteiligt: Text des Aktionsplans.
Das Justizministerium ist im Bereich der Menschenrechte zuständig und trägt der Charta bei der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen sowohl in der Begründung als auch bei der Ausarbeitung von Folgenabschätzungen für Gesetzestexte Rechnung, insbesondere bei der Umsetzung von EU-Richtlinien, der Anpassung des spanischen Rechtssystems an europäisches Recht oder der Einhaltung der von Spanien unterzeichneten internationalen Verträge oder Übereinkommen in diesen Bereichen.
Es ist insbesondere das Amt für die Koordinierung und die Qualität der Gesetzgebung (Oficina de Coordinación y Calidad normativa) hervorzuheben, das innerhalb des Ministeriums für Präsidentschaft, Beziehungen zum Parlament und demokratische Erinnerung (Ministerio de la Presidencia, Relaciones con las Cortes y Memoria Democrática) angesiedelt ist und im Jahr 2017 mit dem Ziel eingerichtet wurde, für die Koordinierung und Qualität der Gesetzgebungstätigkeiten der Regierung zu sorgen. Gemäß Artikel 26 Absatz 9 des Gesetzes Nr. 50/1997 vom 27. November 1997 muss es im Rahmen dieser allgemeinen Aufgaben „die Kohärenz der Rechtsetzungsinitiative mit dem übrigen Rechtssystem, sowohl dem nationalen als auch dem der Europäischen Union“, prüfen. Das Amt fordert seit Kurzem in seinen Berichten, dass in Berichten über Folgenabschätzungen von Gesetzestexten untersucht wird, ob die Gesetzesentwürfe mit der Charta vereinbar sind. Daher wird angenommen, dass dieses Amt eine sehr wichtige Rolle dabei spielen könnte, die Charta bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften stärker zu berücksichtigen, wodurch das Bewusstsein für die Bedeutung der Charta in allen Ministerien der Exekutive gestärkt würde.
Die Charta ist auch ein wichtiges Element, das bei der Entscheidung darüber berücksichtigt wird, ob sich der spanische Staat an Vorabentscheidungen der Gerichte anderer Mitgliedstaaten beteiligen sollte. Er tat dies bereits in Bezug auf das Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung (Artikel 4 der Charta zu den Haftbedingungen in Haftanstalten, Rechtssachen C-128/18 vom 15. Oktober 2019, C-220/18 PPU vom 25. Juli 2018 und C-496/16 vom 15. November 2017), die Achtung des Privat- und Familienlebens und den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 7 und 8 der Charta, Rechtssache C-73/16 vom 27. September 2017), die Gleichheit vor dem Gesetz und Nichtdiskriminierung (Artikel 20 und 21 der Charta, Rechtssache C-205/15 vom 30. Juni 2016) und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht (Artikel 47 der Charta, Rechtssache C-73/16 vom 27. September 2017).
Am 9. Mai – dem Europatag – veröffentlichte der spanische Verband der Kommunen und Provinzen (Federación Española de Municipios y Provincias) das „Manifest für ein lokales und regionales Europa“ (Manifiesto por una Europa local y regional), in dem Folgendes vorgeschlagen wurde: Förderung des Unterrichts über die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie die Geschichte der EU in den Schulen aller Mitgliedstaaten und Verbesserung der Kenntnisse über die Funktionsweise der Organe. Es gilt, angemessene finanzielle Mittel bereitzustellen und entsprechende rechtliche Bedingungen zu schaffen, um dafür Sorge zu tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler während ihrer gesamten Schulzeit die Möglichkeit haben, die Organe der Europäischen Union zu besuchen.
In der Gesetzgebenden Versammlung wird in den Begründungen von Gesetzen gelegentlich auf die Charta verwiesen; in den parlamentarischen Debatten werden häufig die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) als Maßstab oder Kriterium herangezogen, im Gegensatz zur Charta oder den Urteilen des EuGH, die im Allgemeinen nicht so häufig genannt werden. Die Charta wird jedoch immer häufiger herangezogen, wenngleich gewiss nicht in einem umfassenden Sinne. Die Ausrichtung auf Europa der spanischen Parlamentsabgeordneten steht außer Zweifel, aber es wäre von Vorteil, wenn sie besser geschult würden oder einen einfacheren Zugang zu Kenntnissen hätten – in diesem Bereich gibt es immer noch Verbesserungspotenzial, wie im Folgenden dargelegt wird. Bei der Beobachtung der Arbeit des Gemischten Ausschusses für die Europäische Union (Comité Mixto para la Unión Europea) wird deutlich, dass die Charta nicht zu den Angelegenheiten gehört, die am meisten Zeit in Anspruch nehmen.
Der Gemischte Ausschuss für die Europäische Union des spanischen Abgeordnetenhauses (Gemischter Ausschuss für die Europäische Union) könnte Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Charta routinemäßig überwachen, z. B. die Verabschiedung von europäischen Rechtsvorschriften, die einschlägige Rechtsprechung usw.
Im Bereich des Justizwesens erkannte die Agentur für Grundrechte die immer wichtiger werdende Rolle der nationalen Gerichte bei der Gewährleistung der Wirksamkeit der Charta an. Unter den Richtern wächst das Bewusstsein für die Charta, obwohl die Charta in den Lehrplänen für die staatlichen Prüfungen zum Richteramt keine große Rolle spielt. Im Jahr 2016 wurde das Studium der Charta in den Lehrplan aufgenommen, und zwar in die Lehrveranstaltung, in der die Menschenrechtsverträge, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, andere Verträge der Vereinten Nationen und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten behandelt werden. In der Lehrveranstaltung zum EU-Recht wird die Charta erst seit 2020 behandelt.
Sobald die Kandidaten die Aufnahmeprüfung für die Richterlaufbahn bestanden haben, nehmen sie an Workshops (Lehrplan – el plan de enseñanza) der Richterschule (die dem Generalrat der rechtsprechenden Gewalt unterstellt ist) teil, in denen das Wissen über wichtige Rechtssachen wie die Rechtssache Familiapress (C-368/95 vom 26. Juni 1997), die Rechtssache Grogan (C-159/90 vom 4. Oktober 1991), die Rechtssache García Avello (C-148/02 vom 2. Oktober 2003) und die Rechtssache Kücükdeveci (C-555/07 vom 19. Januar 2010) vertieft wird. Es werden weitere wichtige Rechtssachen im Zusammenhang mit der Charta eingehend untersucht, wie die Rechtssache Fransson (C-617/10 vom 26. Februar 2013), die Rechtssache Melloni (C-399/11 vom 26. Februar 2013), die verbundenen Rechtssachen Aranyosi und Căldăraru (C-404/15 vom 5. April 2016 und C-659/15 PPU vom 3. März 2016) und die verbundenen Rechtssachen N. S. und M. E. (C-411/10 vom 21. Dezember 2011 und C-493/10 vom 22. September 2011).
Die Zahl der verschiedenen Fortbildungskurse zum EU-Recht, die der Generalrat der rechtsprechenden Gewalt für Richter anbietet, ist seit 2010 gestiegen, aber es gibt keine Kurse, die ausschließlich der Charta gewidmet sind. Seit 2018 spielt die Charta jedoch eine wichtige Rolle in den Kursen zum EU-Recht. Darüber hinaus werden Kurse über die Grundrechte oder die Auswirkungen des EU-Rechts auf bestimmte Rechtsgebiete, vor allem das Verwaltungsrecht, das Sozialrecht und auch das Strafrecht, angeboten.
Instrumente, die zum Verständnis der Charta und ihres Anwendungsbereichs beitragen
Die Zahl der Veröffentlichungen und Instrumente, aus denen hervorgeht, wie die Charta aufgebaut ist und wie sie umgesetzt werden sollte, nimmt zu. Nachstehend werden einige Beispiele genannt, in denen sich die verschiedenen Befugnisse, die Verwaltungsebenen und die Zivilgesellschaft wiederfinden.
Das Verfassungsgericht erarbeitete eine Sammlung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zum Recht der Europäischen Union (Prontuario de jurisprudencia del Tribunal Constitucional sobre el Derecho de la Unión Europea), in dem ein Abschnitt dem Thema D, dem „Zusammenwirken zwischen der Verfassung und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“, gewidmet ist, wobei Fragen wie „Elemente der gemeinsamen Auslegung“ und „Rechtskollisionen“ behandelt werden.
Das Katalonische Institut für Menschenrechte (Institut de Drets Humans de Catalunya) organisierte zusammen mit dem Generalrat der rechtsprechenden Gewalt einen Kurs zum Thema „Charta der Grundrechte der EU für Staatsanwälte und Angehörige der Rechtsberufe“ (La Carta de los Derechos Fundamentales de la UE para fiscales y miembros de la judicatura), mit dem Ziel, Staatsanwälten und anderen Angehörigen der Rechtsberufe Instrumente an die Hand zu geben, mit denen die Anwendung des Rechtsrahmens der Grundrechte erleichtert und so eine größere Reichweite der Charta erreicht werden kann.
Die Stadtverwaltung von Madrid hat das Dokument mit dem Titel „La Europa que queremos. 20 Cartas para Europa“ (Das Europa, das wir uns wünschen. 20 Chartas für Europa) online veröffentlicht, in dem die wichtigsten europäischen Texte über Dienste und Rechte enthalten sind, darunter natürlich die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Seiten 20 bis 31).
Der Nationale Rat der Rechtsanwälte (Consejo General de la Abogacía), eine berufsständische Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der die Berufsverbände der Rechtsanwälte zusammengeschlossen sind, hat auf seiner Website einen Abschnitt, in dem die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erläutert wird.
Die Dachorganisation der Vereinigungen für die Verhütung von Kindesmissbrauch (Federación de Asociaciones para la Prevención del Abuso Infantil – FAPMI) bietet auf ihrer Website ausführliche Erläuterungen zum besseren Verständnis der Charta, und zwar anhand von allgemeinen Daten, einer ausführlichen Beschreibung und einer Aufschlüsselung ihrer Themenbereiche.
Zusammenarbeit mit Interessenträgern zur Förderung der Anwendung und des Bekanntheitsgrads der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Die Stadtverwaltung Madrid genehmigte die Aufnahme einer Lehrveranstaltung in den Lehrplan der weiterführenden Schulen, in dem auch die Charta der Grundrechte behandelt wird.
Beispiele für nichtstaatliche Initiativen, die die Anwendung und den Bekanntheitsgrad der Charta in Ihrem Land fördern
Das spanische Komitee der Vertreter von Menschen mit Behinderungen (Comité Español de Representantes de Personas con Discapacidad – CERMI), eine 1997 gegründete Plattform für die Vertretung und den Schutz spanischer Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen sowie für von ihnen organisierte Maßnahmen, forderte die Behörden wiederholt auf, die Rechte dieser Menschen zu verbessern, und hat sich zu diesem Zweck gegenüber den nationalen Behörden auf die Charta berufen.
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