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Anwendung und Bekanntheitsgrad der Charta in Ihrem Land
Staatliche Politik, mit der die Anwendung und der Bekanntheitsgrad der Charta bei Gesetzgebern, Verwaltung, Strafverfolgungsbehörden und Justiz gefördert werden
Der nationale Plan zur Bekämpfung von Diskriminierung für den Zeitraum 2017–2022 (im Folgenden „nationaler Plan“) enthält in seinen einleitenden Kapiteln Verweise auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 21 der Charta, wonach jedwede Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verboten ist. In dem Kapitel über den Zugang zu Wohnraum wird im nationalen Plan ausdrücklich Artikel 34 Absatz 3 der Charta erwähnt, in dem es heißt, dass die Union das Recht auf eine soziale Unterstützung und eine Unterstützung für die Wohnung, die allen ein menschenwürdiges Dasein sicherstellen sollen, anerkennt und achtet. Im Mittelpunkt des nationalen Plans stehen unter anderem die in der Charta klar umrissenen Rechte wie der Zugang zu Wohnraum, Sozialfürsorge, Gesundheitsversorgung sowie zu Dienstleistungen und Waren.
Die wirksame Anwendung der Charta ist eine der grundlegenden Bedingungen für die Umsetzung der europäischen Strukturfonds. Daher wird in dem vom Ministerium für regionale Entwicklung und EU-Fonds (Ministarstvo regionalnog razvoja i fondova Europske unije) entwickelten Aktionsplan zur Überwachung der Umsetzung der Förderbedingungen (Ex-ante-Konditionalitäten) dargelegt, wie die Umsetzung dieses Kriteriums sichergestellt wird. Das Ministerium für regionale Entwicklung und EU-Fonds hat die Aufgabe, Schulungen für alle Mitarbeitenden zu organisieren, die mit dem Verwaltungs- und Kontrollsystem für EU-Fonds betraut sind. Seit 2015 werden Schulungen mit dem Titel „Bekämpfung der Diskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter und Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der ESI-Fonds“ durchgeführt. Bis heute haben 1500 Personen, die mit der Verwaltung und Kontrolle der ESI-Fonds befasst sind, an diesen Schulungen teilgenommen. Sie werden auch weiterhin allen neuen Mitarbeitenden des Systems zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeitenden von insgesamt 22 Einrichtungen haben Zugang zu den Schulungen, darunter Fachministerien und Durchführungsstellen, vor allem aber staatliche Verwaltungsstellen wie das Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur (Ministarstvo mora, prometa i infrastrukture), das Ministerium für Umweltschutz und Energie (Ministarstvo zaštite okoliša i energetike), das Ministerium für Bauwesen und Raumordnung (Ministarstvo graditeljstva i prostornog uređenja), das Ministerium für Tourismus (Ministarstvo turizma), das Gesundheitsministerium (Ministarstvo zdravstva), das Ministerium für Wirtschaft, Unternehmertum und Handwerk (Ministarstvo gospodarstva, poduzetništva i obrta), das Kulturministerium (Ministarstvo kulture), das Ministerium für Landwirtschaft (Ministarstvo poljoprivrede), das Finanzministerium (Ministarstvo financija), das Ministerium für Wissenschaft und Bildung (Ministarstvo znanosti i obrazovanja), das Ministerium für regionale Entwicklung und EU-Fonds, das Ministerium für Arbeit und das Rentensystem (Ministarstvo rada i mirovinskog sustava) und das Ministerium für Demografie, Familie, Jugend und Sozialpolitik (Ministarstvo za demografiju, obitelj, mlade i socijalnu politiku). Die Schulungen werden in Zusammenarbeit mit dem kroatischen Regierungsbüro für Menschenrechte und Rechte nationaler Minderheiten (Ured za ljudska prava i prava nacionalnih manjina), dem Ministerium für Demografie, Familie, Jugend und Sozialpolitik, dem Büro der Ombudsfrau und dem Büro der Ombudsfrau für Personen mit Behinderungen (Ured pravobraniteljice za osobe s invaliditetom) durchgeführt. Im Rahmen der Schulungen wird der Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung in Kroatien erläutert, einschließlich der Charta der Grundrechte der EU. Es ist geplant, dass die Verwaltungsbehörden im Rahmen der Verwaltung der ESI-Fonds auch im nächsten Finanzierungszeitraum Schulungskurse mit besonderem Schwerpunkt auf der Charta der Grundrechte der EU durchführen.
Darüber hinaus wird im Aktionsplan für die Überwachung der Ex-ante-Konditionalitäten, der vom Ministerium für regionale Entwicklung und EU-Fonds umgesetzt wird, betont, dass in den Leitlinien für Begünstigte der EU-Fonds (Leitlinien für Antragsteller) auch auf den strategischen Rechtsrahmen verwiesen wird, der sich auf die Charta bezieht. Im kommenden Finanzierungszeitraum wird die Verpflichtung zur Einhaltung der Charta in die Leitlinien für Antragsteller aufgenommen, um die Einhaltung der Charta bei den aus EU-Mitteln finanzierten Maßnahmen im Rahmen eines Mechanismus überprüfen zu können. Die Verwaltungsbehörden erstellen Checklisten für alle Stellen, die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlichen. Diese müssen in der Liste klar angeben, ob die veröffentlichten Aufforderungen mit der Charta im Einklang stehen.
Ferner ist die Charta der Grundrechte der EU ein integraler Bestandteil des Verwaltungssystems der ESI-Fonds, insbesondere für das Operationelle Programm „Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion 2014–2020“ (OPCC). Zu diesem Zweck hat das Ministerium für regionale Entwicklung und EU-Fonds (MRRFEU) am 31. Mai 2016 einen Beschluss über die Anwendung horizontaler Grundsätze erlassen, in dem es heißt, dass die im Rahmen des OPCC zu finanzierenden Maßnahmen nicht nur den Grundsätzen der Gleichheit entsprechen müssen, sondern auch die praktische Anwendung der Politik der Chancengleichheit, der Nichtdiskriminierung und der Zugänglichkeit fördern sollten, wo immer dies möglich ist. Diese Bestimmung steht in vollem Einklang mit Titel III der Charta mit der Überschrift „Gleichheit“ und den darunter aufgeführten Artikeln 21 bis 26. Im Anschluss an diesen Beschluss veröffentlichte das MRRFEU am 31. Juni 2016 einen Beschluss über das Inkrafttreten des Leitfadens für Antragsteller und Begünstigte des Operationellen Programms „Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion“ zur Umsetzung der horizontalen Grundsätze. An der Ausarbeitung dieses Dokuments waren unter anderem das kroatische Regierungsbüro für Geschlechtergleichstellung (Ured za ravnopravnost spolova), das Büro der Ombudsfrau für Menschen mit Behinderungen, das Büro der Ombudsfrau und das Büro der Ombudsfrau für Geschlechtergleichstellung (Ured pravobraniteljice za ravnopravnost spolova) beteiligt. Der Leitfaden enthält eine Zusammenfassung der Grundsätze und Bestimmungen der Charta und ist unter folgendem Link abrufbar: https://strukturnifondovi.hr/dokumenti/?doc_id=578&fondovi=esi_fondovi. Die Bestimmungen des Leitfadens für Antragsteller und Begünstigte des Operationellen Programms „Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion“ zur Umsetzung der horizontalen Grundsätze werden in die gesamten Ausschreibungsunterlagen des OPCC aufgenommen und besonders hervorgehoben, wie hier zu sehen ist. Außerdem wird [die Umsetzung der Charta] im Rahmen des OPCC durch direkte Infrastrukturinvestitionen gefördert, die zur Verwirklichung der Ziele der Charta beitragen. Hierbei wird in die Infrastruktur für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen investiert, um deren Menschenrechte zu gewährleisten. Im laufenden Finanzierungszeitraum werden Investitionen im Rahmen des OPCC im Einklang mit den folgenden Artikeln der Charta getätigt: Artikel 35 – Gesundheitsschutz, Artikel 14 – Recht auf Bildung, Artikel 24 – Rechte des Kindes, Artikel 25 – Rechte älterer Menschen, Artikel 26 – Integration von Menschen mit Behinderungen usw.
Der Dienst für die Koordinierung der Projektvorbereitung und -durchführung ist eine Organisationseinheit des MRRFEU und koordiniert die Anwendung der horizontalen Grundsätze der Nichtdiskriminierung, der Geschlechtergleichstellung, der Rechte von Menschen mit Behinderungen und der nachhaltigen Entwicklung.
Das kroatische Regierungsbüro für Menschenrechte und Rechte nationaler Minderheiten plant, in einem vorgesehenen strategischen Dokument im Bereich der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte (nationales Programm für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte für den Zeitraum 2019–2024) darauf zu verweisen, dass es notwendig ist, Maßnahmen zur Verbesserung des Bekanntheitsgrades und der Sichtbarkeit der Charta der Grundrechte der EU sowie zur Aufklärung über die Charta durchzuführen.
Instrumente, die zum besseren Verständnis der Charta und ihres Anwendungsbereichs beitragen
- für Rechtsanwender (in den Bereichen Gesetzgebung, Verwaltung, Strafverfolgung, Justiz sowie Angehörige der Rechtsberufe)
- für Bürgerinnen und Bürger
Die Akademie für die justizielle Aus- und Fortbildung (Pravosudna akademija) ist bestrebt, jedes Jahr Schulungen zur Charta der Grundrechte der EU in ihr Programm für die lebenslange berufliche Weiterbildung für Justizbeamte und andere Angehörige der Rechtsberufe aufzunehmen. Die Akademie beteiligt sich auch an EU-Projekten, die durch Programme der Union finanziert werden, bei denen die Vermittlung von Kenntnissen über die Charta im Mittelpunkt steht.
Ein Beispiel hierfür ist das Projekt „Charta der Grundrechte der Europäischen Union in der Rechtspraxis“ (Beurteilung der Charta), das in Kroatien vom Büro der Ombudsfrau mit der Akademie für die justizielle Aus- und Fortbildung als einem der assoziierten Partner umgesetzt wird. Im Rahmen dieses Projekts beteiligten sich im Jahr 2017 vier Richter an zwei internationalen Konferenzen. Im Jahr 2018 wurden sechs eintägige Workshops organisiert: drei allgemeine Seminare zur Charta (an denen sich insgesamt 41 Richter aus Zagreb, Split und Osijek beteiligten) und drei Fachseminare zum Thema Asyl und Diskriminierung für insgesamt 46 Richter in Zagreb.
Erwähnt werden muss auch das im März 2018 abgeschlossene Projekt der Übergangsfazilität zur „Verbesserung der Qualität der Ausbildung im Justizwesen – EU-Recht und E-Learning“. Im Rahmen des Projekts wurden nicht nur Workshops und Online-Kurse organisiert, sondern auch ein Lehrplan für die Durchführung von Schulungen im Bereich des EU-Rechts entwickelt, den die Akademie für die justizielle Aus- und Fortbildung weiterhin für ihre Programme verwenden kann. Eines der behandelten Themen lautete „Charta der Grundrechte der Europäischen Union: Anwendungsbereich und Anwendung auf nationaler Ebene“. Das entsprechende Material bildete die Grundlage für vier Workshops, an denen sich insgesamt 60 Teilnehmende im Rahmen des regulären Programms für lebenslange berufliche Weiterbildung im Jahr 2019 beteiligten.
Anwendung und Förderung der Charta-Instrumente, die von anderen EU-Ländern oder anderen Interessenträgern in der EU entwickelt wurden
Ein von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte herausgegebenes Handbuch zur Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Rahmen der nationalen Gesetzgebung und Politikgestaltung wurde im Rahmen einer Schulung für am Gesetzgebungsverfahren beteiligte Beamte vorgestellt. Die Schulung wurde am 30. Januar 2019 vom Büro der Ombudsfrau in Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte durchgeführt.
Im Anschluss an die Veröffentlichung des Grundrechte-Jahresberichts der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, in dem ein Kapitel über die Anwendung der Charta der Grundrechte der EU auf nationaler Ebene enthalten ist, verbreitet die zivilgesellschaftliche Organisation Haus für Menschenrechte Zagreb den Bericht über ihre Kanäle in den sozialen Medien.
Zusammenarbeit mit Interessenträgern zur Förderung der Anwendung und des Bekanntheitsgrads der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen Grundrechtsverteidigern und nationalen Behörden, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen
Das Büro der Ombudsfrau hat in Zusammenarbeit mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte zwei Workshops organisiert, durch die der Bekanntheitsgrad der Charta der Grundrechte verbessert werden soll:
- Am 30. Januar 2019 fand in den Räumlichkeiten der Nationalen Schule für öffentliche Verwaltung (Državna škola za javnu upravu) eine Schulung für Beamte statt. Mit dieser Schulung sollten die am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Beamten für die Charta der Grundrechte sensibilisiert werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Artikel 51 lag, in dem der Anwendungsbereich der Charta festgelegt ist. Ein von der Agentur herausgegebenes Handbuch zur Anwendung der Charta der Europäischen Union im Rahmen der nationalen Gesetzgebung und Politikgestaltung wurde auch im Rahmen der Schulung vorgestellt.
- Am 31. Januar 2019 fand in den Räumlichkeiten des Hauses für Menschenrechte Zagreb eine Schulung für Vertreter der Zivilgesellschaft statt. Dabei ging es vor allem um die Möglichkeit, die Charta durch Kampagnen und das Eintreten für die Menschenrechte anzuwenden, und darum, Personen, deren Rechte verletzt wurden, zu unterstützen. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf der strategischen Streitbeilegung.
- Im Bericht der Ombudsfrau für 2018, der dem kroatischen Parlament Ende März 2019 vorgelegt wurde, wird die Charta der Grundrechte auch genannt.
Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und Hochschulen, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen
An der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Zagreb (Pravni fakultet Sveučilišta u Zagrebu) werden Studierende im zweiten und fünften Jahr sowie auf Postgraduiertenebene durch Vorlesungen für die Charta sensibilisiert.
Im zweiten Jahr sind im Rahmen des Grundkurses Europäisches Öffentliches Recht zwei Vorlesungen dem Schutz der Grundrechte in der EU, einschließlich der Charta, gewidmet. Im fünften Studienjahr haben die Studierenden der Rechtswissenschaften die Möglichkeit, einen Kurs über die Grundrechte der EU in englischer Sprache zu belegen. Kürzlich wurde auch ein Universitätslehrbuch über Grundrechte in der EU verfasst, in dem das Verbot der Diskriminierung im Mittelpunkt steht. Ferner wird der Schutz der Grundrechte im Rahmen des Fachstudienprogramms EU-Recht im Kurs „Institutionen und EU-Rechtssystem“ gelehrt.
Beispiele für nichtstaatliche Initiativen, die die Anwendung und den Bekanntheitsgrad der Charta in Ihrem Land fördern
Das Haus für Menschenrechte Zagreb nimmt jedes Jahr an einer von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte durchgeführten Umfrage teil, um ihren Grundrechte-Jahresbericht zu erstellen, der ein Kapitel über die Anwendung der Charta der Grundrechte auf nationaler Ebene enthält. In dem Bericht wird ein Überblick über die Rechtsprechung der Mitgliedstaaten, die sich auf die Charta stützen oder Verweise auf sie enthalten, über die Anwendung der Charta in parlamentarischen Debatten und bei der Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften sowie über die Darstellung der Charta in wissenschaftlichen Artikeln gegeben. Wie bereits erwähnt, veröffentlicht das Haus für Menschenrechte Zagreb den Bericht nach seiner Veröffentlichung durch die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte über seine Kanäle in den sozialen Medien.
Am 31. Januar 2019 fand in den Räumlichkeiten der Organisation Haus für Grundrechte Zagreb, wie bereits erwähnt, zudem ein von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und dem kroatischen Büro der Ombudsfrau organisiertes Seminar über die Charta der Grundrechte der EU statt. Bei dem Seminar, an dem Vertreter der Zivilgesellschaft und von unabhängigen Menschenrechtsinstitutionen sowie interessierte Angehörige der Rechtsberufe teilnahmen, wurden Themen wie die Bedeutung und Funktion der Charta behandelt. Außerdem wurden im Rahmen der ganztägigen Schulungsveranstaltung Übungen zur praktischen Anwendung der Charta durchgeführt.
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