- Staatliche Politik, mit der die Anwendung und der Bekanntheitsgrad der Charta bei Gesetzgebern, Verwaltung, Strafverfolgungsbehörden und Justiz gefördert werden
- Instrumente, die zum besseren Verständnis der Charta und ihres Anwendungsbereichs beitragen
- Anwendung und Förderung der Charta-Instrumente, die von anderen EU-Ländern oder anderen Interessenträgern in der EU entwickelt wurden
- Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen Grundrechtsverteidigern und nationalen Behörden, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen
- Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und Hochschulen, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen
- Beispiele für nichtstaatliche Initiativen, die die Anwendung und den Bekanntheitsgrad der Charta in Ihrem Land fördern
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Anwendung und Bekanntheitsgrad der Charta in Ihrem Land
Staatliche Politik, mit der die Anwendung und der Bekanntheitsgrad der Charta bei Gesetzgebern, Verwaltung, Strafverfolgungsbehörden und Justiz gefördert werden
In der nationalen Menschenrechtsstrategie der Regierung (im Folgenden „Menschenrechtsstrategie“; Regierungsmitteilung 2016/17:29) vertrat die Regierung die Auffassung, dass die Anwendung der Charta einer Bewertung unterzogen werden müsse. Im Jahr 2017 wurde die Universität Uppsala damit beauftragt, die Anwendung der Charta unter die Lupe zu nehmen. Zu ihren Aufgaben gehörte es, abzubilden, in welchen Fällen und auf welche Art die Charta von den Gerichten angewandt wird, und eine Statistik über die Anzahl der Urteile zu erstellen, in denen auf die Charta Bezug genommen wird. Die am 31. Dezember 2017 vorgelegte Bewertung, die u. a. in Zusammenarbeit mit der Nationalen Gerichtsverwaltung (Domstolverket) durchgeführt wurde, ergab, dass mehrere Gerichte die Charta in mehreren Fällen angewendet haben. In der Regel wird auf die Charta Bezug genommen, wenn die Angelegenheit mit der Europäischen Menschenrechtskonvention („EMRK“) und/oder anderen Rechtsvorschriften der EU zusammenhängt. Einige Artikel wurden umfassender angewandt, und zwar der Grundsatz „ne bis in idem“ (Doppelbestrafungsverbot, Artikel 50) und andere Verfahrensrechte.
Im Zusammenhang mit der Menschenrechtsstrategie der Regierung (siehe oben) wurde die Universität Uppsala damit beauftragt, Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete des Staates auszuarbeiten. Die Universität bietet sowohl online als auch vor Ort bei einzelnen Behörden kostenlose Aus- und Fortbildungsprogramme an. Sie umfassen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Anwendung der Charta.
Die Nationale Gerichtsverwaltung trägt durch den Newsletter zum EU-Recht, der zehnmal im Jahr veröffentlicht wird, dazu bei, das Wissen über die Anwendung der Charta in Schweden zu verbessern. Mit dem Newsletter soll vor allem die Bedeutung des EU-Rechts herausgestellt und veranschaulicht werden, und zwar durch die gezielte Überwachung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und die Überwachung und Berichterstattung über die Anwendung des EU-Rechts durch schwedische Gerichte. Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union spielt natürlich eine wichtige Rolle bei der Anwendung des EU-Rechts. Es besteht daher kein Zweifel, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofs sich auch auf den Wesensgehalt der in der Charta verankerten Rechte auswirkt. In diesem Zusammenhang ist der Newsletter zum EU-Recht, insbesondere durch die Verfolgung der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, ein wichtiges Instrument, um das Bewusstsein der betroffenen Mitarbeiter der schwedischen Gerichte und der Öffentlichkeit allgemein für das EU-Recht und damit für die in der Charta verankerten Grundrechte zu schärfen. Da der Gerichtshof der Europäischen Union den Geltungsbereich des EU-Rechts und damit auch der Charta sehr weit gefasst hat, wird die Bedeutung einer kontinuierlichen Verfolgung und allgemeiner Leitlinien in Bezug auf die Entscheidungen, die aus Sicht der schwedischen Gerichte die wichtigsten bzw. entscheidendsten im EU-Recht sind, noch deutlicher. Dies liegt daran, dass es sich hierbei um ein dynamisches und sich ständig weiterentwickelndes Rechtsgebiet handelt.
Die Liste der juristischen Links zum Thema Menschenrechte auf der Intranetseite der schwedischen Gerichte umfasst Informationen zu allen einschlägigen Gremien, Institutionen und Dokumenten sowie Rechtsakten in Bezug auf Menschenrechte. Die nationale Gerichtsverwaltung stellt durch die Bereitstellung dieser Informationen sicher, dass die Mitarbeiter der schwedischen Gerichte einen angemessenen und ständig aktualisierten Zugang zu einer Datenbank haben, die wichtige Informationen über die Charta sowie andere einschlägige Rechtsvorschriften zu den Menschenrechten enthält.
Die Akademie für die Aus- und Fortbildung von Gerichtsbeamten (Domstolsakademin) und die Weiterbildungseinheit (Enheten för lärande) sind für die Entwicklung der Kompetenzen der Mitarbeiter der schwedischen Gerichte zuständig. Dazu gehören Aus- und Fortbildungsangebote im Zusammenhang mit der gerichtlichen Tätigkeit ernannter Richter, Fachberatern, Protokollführern, Notaren, Berichterstattern und Gerichtsschreibern, aber auch Angebote in Bereichen außerhalb der gerichtlichen Tätigkeiten. Die Angebote decken ein breites Themenspektrum ab, zum Beispiel Strafrecht, Familienrecht, Verfahrensrecht, Boden- und Umweltrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Migrationsrecht und Verwaltungsverfahrensrecht. Zusätzlich werden maßgeschneiderte Fortbildungen angeboten, zum Beispiel für Führungspersonen und Gerichtsverwalter. Die Charta wird sowohl direkt (durch Fortbildungen zur Charta selbst) als auch indirekt (indem die Charta in Fortbildungsmaßnahmen eingebunden wird, wenn sie und die Menschenrechtsperspektive für die jeweilige Fortbildung relevant sind) in den Fortbildungen behandelt. Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für künftige Richter umfassen beispielsweise eine Überprüfung der grundlegenden Aspekte der Charta und ihrer Rechtsbeziehung zur EMRK, einschließlich der Artikel, der Rechtsprechung und der Abfassung von Gerichtsentscheidungen. Die Teilnehmer erhalten auch eine Einführung in die Suche in den Datenbanken des EU-Rechts. Ernannten Richtern wird unter anderem eine Online-Fortbildung zum Europarecht angeboten, in der die Charta behandelt wird. In Fortbildungsangeboten zu anderen Fachgebieten, z. B. Strafrecht und Verwaltungsverfahrensrecht, wird auch auf die Charta Bezug genommen. Sie wird auch thematisiert, wenn ernannte Richter und Richter in der Ausbildung Studienreisen nach Europa unternehmen. Solche Reisen umfassen Besuche beim Gerichtshof der Europäischen Union und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Charta ist in eine Vielzahl von Kursen eingebettet, die anderen Gerichtsbediensteten und allen Kategorien von Mitarbeitern angeboten werden. Beispiele sind der Einführungskurs für neu eingestellte Gerichtsbedienstete und Kurse zum Umgang mit der Öffentlichkeit, zu Medien, zur Datenschutz-Grundverordnung, zur Nutzung von Dolmetschdiensten und zur Gleichstellung sowie zur Öffentlichkeit und Vertraulichkeit.
Instrumente, die zum besseren Verständnis der Charta und ihres Anwendungsbereichs beitragen
- für Rechtsanwender (in den Bereichen Gesetzgebung, Verwaltung, Strafverfolgung, Justiz sowie Angehörige der Rechtsberufe)
- für Bürgerinnen und Bürger
Anwendung und Förderung der Charta-Instrumente, die von anderen EU-Ländern oder anderen Interessenträgern in der EU entwickelt wurden
Das Handbuch mit dem Titel „Fundamental Rights Training for Border Guards“ (Grundrechtsschulung für Grenzschutzbeamte; Frontex, 2013), in dem die Charta als Werkzeug zur Stärkung des gegenseitigen Respekts und der Zusammenarbeit genannt wird, kommt bei Fortbildungen für Grenzschutzbeamte von Frontex zum Einsatz.
Zusammenarbeit mit Interessenträgern zur Förderung der Anwendung und des Bekanntheitsgrads der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen Grundrechtsverteidigern und nationalen Behörden, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen
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Beispiele für die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und Hochschulen, die zu einem höheren Bekanntheitsgrad und zu einer besseren Anwendung der Charta beitragen
Wie oben erwähnt, wurde die Universität Uppsala damit beauftragt, Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete des Staates auszuarbeiten. In diesem Zusammenhang bietet die Universität praxisnahe Aus- und Fortbildungsangebote. Die Universität entwickelt diese Aus- und Fortbildungsangebote in enger Abstimmung mit der jeweils zuständigen Behörde. Weitere Informationen über die von der Universität Uppsala bereitgestellten Aus- und Fortbildungsangebote finden Sie unter https://mr-forum.se/.
Beispiele für nichtstaatliche Initiativen, die die Anwendung und den Bekanntheitsgrad der Charta in Ihrem Land fördern
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