Familienmediation

Österreich
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Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

In österreichischen Familiengerichtsverfahren soll das Gericht auf einvernehmliche Lösungen hinwirken. Zu diesem Zweck kann es auch ein Erstgespräch über Mediation auftragen oder Mediation empfehlen (§ 107 Abs. 3 Z 2 Außerstreitgesetz). Binationale Mediatorenteams entsprechen den Vorstellungen der Familienmediation in Österreich, müssen aber - mit Hilfe des Bundesministeriums für Justiz als Zentraler Behörde und privater Mediationsvereinigungen - ad hoc gebildet werden.

Letzte Aktualisierung: 29/10/2024

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