Informationen nach Regionen suchen
- Belgienbe
- Bulgarienbg
- Tschechiencz
- Dänemarkdk
- Deutschlandde
- Estlandee
- Irlandie
- Griechenlandel
- Spanienes
- Frankreichfr
- Kroatienhr
- Italienit
- Zyperncy
- Lettlandlv
- Litauenlt
- Luxemburglu
- Ungarnhu
- Maltamt
- Niederlandenl
- Österreichat
- Polenpl
- Portugalpt
- Rumänienro
- Sloweniensi
- Slowakeisk
- Finnlandfi
- Schwedense
- Vereinigtes Königreichuk
Familienmediation
Bei der Familienmediation handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren. Seit April 2014 müssen in England und Wales jedoch alle Antragsteller (nicht nur diejenigen, die öffentliche Mittel erhalten) die Inanspruchnahme der Mediation in Erwägung ziehen. In diesem Zusammenhang haben sie an einer einschlägigen Beratungssitzung (Mediation Information and Assessment Meeting – MIAM) teilzunehmen, bevor sie einen Antrag beim Gericht stellen können. In bestimmten Fällen wie häusliche Gewalt gelten Ausnahmen. Auch der zukünftige Antragsgegner hat an dieser Sitzung teilzunehmen, wenn er dazu aufgefordert wird. Reicht der Antragsteller einen Antrag bei Gericht ein, sollte er den einschlägigen Abschnitt in seinem Antrag ausfüllen, um nachzuweisen, dass er von der Teilnahme an einer MIAM befreit ist, an einer MIAM teilgenommen hat, eine Mediation jedoch nicht für sachdienlich angesehen wurde oder dass er sich auf eine Mediation eingelassen hat, diese jedoch abgebrochen wurde oder nicht alle Probleme gelöst werden konnten.
Weitere öffentliche Informationen zur Familienmediation sind der Website der Regierung des Vereinigten Königreichs zu entnehmen.
Prozesskostenhilfe steht weiterhin für die Familienmediation und für Rechtsberatung zur Unterstützung der Familienmediation zur Verfügung. Weitere Informationen über Prozesskostenhilfe, z. B. ob Sie möglicherweise Anspruch darauf haben, finden Sie auf folgender Website:
Familienmediatoren
Der Beruf des Familienmediators ist ein selbstregulierter Beruf, wobei es eine Reihe von Mediationsorganisationen gibt, denen Mediatoren angeschlossen sind. Diese Mediationsorganisationen werden durch die Dachorganisation „Family Mediation Council“ (FMC) vertreten. Der FMC wurde eingerichtet, um die Standards für die Familienmediation in England und Wales zu harmonisieren. Er vertritt seine Mitgliedsorganisationen und Familienmediatoren gegenüber der Regierung.
Familienmediatoren weisen unterschiedliche Hintergründe auf, so etwa juristische, therapeutische und soziale Dienste. Die entsprechenden Verbände und deren Zulassungsstellen unterhalten eigene Ausbildungs- und Berufsstandards mit entsprechenden Ausbildungsanforderungen. Der Family Mediation Standards Board (FMSB) wurde eingerichtet, um die Familienmediationsstandards in den FMC-Mitgliedsorganisationen zu überwachen und zu regulieren.
Der FMC ist eine nichtstaatliche Einrichtung und spielt unter seinen Mitgliedsorganisationen, die nichtstaatliche Organisationen/Verbände und Gründungsmitglieder des FMC sind, eine wichtige Rolle. Die bekanntesten FMC-Mitglieder sind:
• Family Mediators Association
Auf der Website des FMC finden Sie einen zugelassenen Familienmediator.
Unter Nutzung des Tools Find a Local Mediator können Sie einen Mediator in Ihrer Region ermitteln.
Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.