Familienmediation

Estland
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Die Familienmediation richtet sich an Eltern, die sich getrennt haben oder sich in Trennung befinden, mindestens ein gemeinsames minderjähriges Kind haben und keine Einigung über Fragen im Zusammenhang mit den Lebensverhältnissen des Kindes (z. B. Umgangs- und Unterhaltsregelungen) erzielen konnten. Der Familienmediator ist eine neutrale Partei und hilft den Eltern dabei, ihre jeweiligen Vorstellungen zu äußern und eine für beide Seiten zufriedenstellende Einigung zu erreichen. Ziel des Mediationsverfahrens ist weniger, zu einer Versöhnung beizutragen, sondern vielmehr praktikable Lösungen zu finden.

Die Familienmediation ist schneller, vorteilhafter und besser für die psychische Gesundheit der Eltern und trägt dem Kindeswohl stärker Rechnung; zwischen den Eltern auf diesem Wege getroffene Vereinbarungen sind wirksamer als Vereinbarungen auf dem Gerichtsweg. Seit dem 1. September 2022 steht die Familienmediation als staatlicher Dienst auch kostenlos zur Verfügung. Der Dienst kann über das Sozialversicherungsamt in Anspruch genommen werden. Ein Familienmediationsverfahren kann auch von einem Richter in einem Gerichtsverfahren angeordnet werden.

Gemäß dem Nationalen Gesetz über Familienmediationsdienste (riikliku perelepitusteenuse seadus) ist ein Familienmediator wie folgt definiert:

eine Person, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mit dem Sozialversicherungsamt direkt ein Schlichtungsverfahren durchführt und die Eltern (im Folgenden „Mediationsparteien“) dabei unterstützt, eine Lösung bei Streitigkeiten über die Lebensverhältnisse ihres minderjährigen Kindes zu finden, die dem Wohl des Kindes Rechnung trägt.

Im Sinne des Schlichtungsgesetzes (lepitusseadus) muss es sich bei einem Mediator um eine der folgenden Personen handeln:
1) eine natürliche Person, die von den Parteien beauftragt wurde, eine Streitigkeit zwischen ihnen zu schlichten (z. B. eine Fachkraft für Psychologie, soziale Fragen (einschließlich Kinderschutz und Sozialarbeit) oder Rechtsangelegenheiten). Der Mediator kann über eine juristische Person handeln, mit der er in einem Beschäftigungsverhältnis oder in einem anderen Vertragsverhältnis steht;
2) einen Rechtsanwalt, der gegenüber dem Vorstand der estnischen Rechtsanwaltskammer eine entsprechende Erklärung abgegeben hat;
3) einen Notar, der gegenüber der Notarkammer eine entsprechende Erklärung abgegeben hat;
4) in den im Gesetz festgelegten Fällen eine nationale oder kommunale Mediationsstelle.

In der Republik Estland ist die Familienmediation durch die folgenden Rechtsvorschriften geregelt:

In Estland sind Familienmediatoren derzeit im Estnischen Mediatorenverband (Eesti Lepitajate Ühing) und im Mediationsinstitut (Lepituse Instituut) zusammengeschlossen. Die Arbeit der Mediatoren im Rahmen des staatlich finanzierten Familienmediationsdienstes wird vom Sozialversicherungsamt koordiniert.

Letzte Aktualisierung: 22/02/2024

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