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Familienmediation

Estland
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

Mediationsverfahren in Familiensachen oder bei Scheidungsstreitigkeiten sind in erster Linie für Eltern mit Scheidungs- oder Trennungsabsichten gedacht, die Unterstützung durch einen unparteiischen Fachmann benötigen, der zwischen ihnen vermittelt und ihnen hilft, sich durch das Gespräch miteinander auf Regelungen über ihre Kinder verständigen und zu einer geeigneten Übereinkunft zu gelangen. Ziel der Mediationsverfahren ist weniger, zu einer Versöhnung beizutragen, als vielmehr tragfähige Lösungen zu finden.

Die Parteien der Mediation müssen dem Mediator eine vereinbarte Mediationsgebühr und verbundene Kosten zahlen. Der Mediator kann von den Parteien verlangen, die Mediationsgebühr im Voraus zu zahlen.

Dieses Angebot wird wie folgt zugänglich gemacht und finanziert:

  1. durch die Kommune, in der das Kind seinen Wohnsitz hat, wobei die Kommune einen Teil der Kosten übernimmt;
  2. durch richterliche Entscheidung im Anschluss an ein Gerichtsverfahren, dessen Kosten von den Parteien selbst getragen werden oder für das gegebenenfalls nationale Prozesskostenhilfe beantragt werden kann;
  3. auf Betreiben eines informierten Elternteils, der die Kosten selbst trägt.

Bei einem Mediator im Sinne des Schlichtungsgesetzes muss es sich um eine der folgenden Personen handeln:
(1) eine natürliche Person, die von den Parteien beauftragt wurde, eine Streitigkeit zwischen ihnen zu schlichten (z. B. ein Experte für Psychologie, soziale Fragen (einschließlich Kinderschutz und Sozialarbeit) oder Rechtsangelegenheiten). Der Mediator kann über eine juristische Person handeln, mit der er in einem Beschäftigungsverhältnis oder in einem anderen Vertragsverhältnis steht;
(2) einen Rechtsanwalt, der gegenüber dem Vorstand der estnischen Rechtsanwaltskammer eine entsprechende Erklärung abgegeben hat;
(3) einen Notar, der gegenüber der Notarkammer eine entsprechende Erklärung abgegeben hat;
(4) in den im Schlichtungsgesetz festgelegten Fällen eine Schlichtungsstelle des Staates oder einer Kommune.

In der Republik Estland ist die Familienmediation durch die folgenden Rechtsvorschriften geregelt:

In Estland sind Familienmediatoren derzeit durch den estnischen Mediatorenverband (Eesti Lepitajate Ühing) oder das Mediationsinstitut (Lepituse Instituut) vertreten.

Letzte Aktualisierung: 31/01/2023

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