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Das Mediationsgesetz von 2017 (Mediation Act 2017) geht nicht speziell auf grenzüberschreitende Mediationsverfahren ein. Nach dem Gesetz sind Mediationsverfahren in jedem Fall freiwillig. Für Mediationsverfahren in Irland gelten die Bestimmungen des vorgenannten Gesetzes.
Das Mediationsgesetz von 2017 http://www.irishstatutebook.ie/eli/2017/act/27/enacted/en/html trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Das Gesetz bildet einen umfassenden Rechtsrahmen, mit dem alternativ zu gerichtlichen Verfahren Streitigkeiten durch Mediation beigelegt werden sollen. Das Gesetz verfolgt das Ziel, Mediationsverfahren als tragfähige, wirksame und effiziente Alternative zu gerichtlichen Verfahren zu fördern. Auf diese Weise können Kosten eingespart und Streitigkeiten schneller beigelegt werden; dadurch verringern sich auch der Stress und die Schärfe, die oftmals mit gerichtlichen Verfahren einhergehen.
Das Gesetz sieht Folgendes vor:
Das Gesetz enthält alle zivilrechtlichen Verfahren, die vor einem Gericht eingeleitet werden können, davon ausgenommen sind die in Artikel 3 des Gesetzes festgelegten Verfahren.
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