Hinweis: Die ursprüngliche Sprachfassung dieser Seite Lettisch wurde unlängst geändert. Die Sprachfassung, die Sie ausgewählt haben, wird gerade von unserer Übersetzungsabteilung erstellt.
Die folgenden Sprachen wurden bereits übersetzt: Englisch.
Swipe to change

Familienmediation

Lettland
Inhalt bereitgestellt von
European Judicial Network
Europäisches Justizielles Netz (für Zivil- und Handelssachen)

Um die Anwendung alternativer Streitbeilegungsverfahren zu vereinfachen, hat die Republik Lettland ein Mediationsgesetz erlassen (Mediācijas likums in Kraft seit dem 18. Juni 2014).

Das gerichtlich empfohlene Mediationsverfahren für Zivilverfahren trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Richter sind verpflichtet, den Parteien in den verschiedenen Verfahrensstufen (nach Einleitung eines Verfahrens, im Rahmen der Vorbereitung der Verhandlung und der Anhörung, auch während des Gerichtsverfahrens bis zum Abschluss der Prüfung der Begründetheit) die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens zur Streitbeilegung zu empfehlen.

Verschiedene Projekte wurden auf den Weg gebracht, um die Mediation zur Streitbeilegung zu fördern:

1. Projekt – kostenfreie Mediation bei Familienstreitigkeiten

Seit dem 1. Januar 2017 können Einzelpersonen im Rahmen eines staatlich finanzierten Programms fünf kostenfreie Mediationssitzungen mit zertifizierten Mediatoren in Anspruch nehmen, um Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern zu klären, die die Interessen eines Kindes betreffen, und damit die Beziehungen zwischen den Familienangehörigen zu verbessern. Im Rahmen des Projekts werden die ersten fünf Mediationssitzungen (à 60 Minuten) mit einem zertifizierten Mediator aus dem Staatshaushalt finanziert und sind für die Parteien kostenfrei. Kann die Streitigkeit nicht im Rahmen der fünf Sitzungen behoben werden, müssen die Parteien für weitere Dienste selbst aufkommen. Ein zertifizierter Mediator oder der Rat der zertifizierten Mediatoren (Sertificētu mediatoru padome) sollte zur Eignung einer Person für dieses Verfahren konsultiert werden. Informationen über das Projekt stehen bei Gericht zur Verfügung und werden den Gemeinden, sozialen Diensten, Familiengerichten usw. weitergeleitet.

Mit dem Projekt sollen 300 Paare unterstützt werden. Eltern mit Kindern sollen die Gelegenheit erhalten, Familienstreitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die vor Gericht geprüft werden bzw. die noch nicht vor Gericht behandelt werden, beilegen zu können. Insbesondere sollen mit dem Projekt verheiratete Paare unterstützt werden oder zumindest Streitigkeiten in der Weise gelöst werden, dass die Eltern eines Kindes weiterhin respektvoll miteinander umgehen, und dafür Sorge getragen wird, dass die Eltern künftig weiterhin miteinander kommunizieren, um zusammen über verschiedene Angelegenheiten zu entscheiden, die die tägliche Fürsorge, die Erziehung und die Bildung des gemeinsamen Kindes betreffen.

Ein Verzeichnis der am Projekt beteiligten und zertifizierten Mediatoren ist über folgenden Link abrufbar: https://sertificetimediatori.lv

2. Beratung

Interessierte können sich über ein Mediationsverfahren und seine Anwendung beim Rat der zertifizierten Mediatoren beraten lassen (Telefonnummer +371 28 050 777).

Letzte Aktualisierung: 07/04/2022

Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.