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Um die Anwendung alternativer Streitbeilegungsverfahren zu erleichtern, hat die Republik Lettland das Mediationsgesetz (Mediācijas likums) verabschiedet, das seit dem 18. Juni 2014 in Kraft ist.
Das gerichtlich empfohlene Mediationsverfahren für Zivilverfahren trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Richter sind verpflichtet, den Parteien in den verschiedenen Verfahrensstufen (nach Einleitung eines Verfahrens, im Rahmen der Vorbereitung der Verhandlung und in der Vorverhandlung sowie während des Gerichtsverfahrens bis zum Abschluss der Prüfung der Begründetheit) die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens zur Streitbeilegung zu empfehlen.
Verschiedene Projekte wurden auf den Weg gebracht, um die Mediation als Mittel zur Streitbeilegung zu fördern:
1. Programm „Kostenlose Mediation in Familienstreitigkeiten“
Der Rat der zertifizierten Mediatoren (Sertificētu mediationu padome) führt das Programm „Mediation in Familienstreitigkeiten“, das seit dem 1. Januar 2017 läuft, im Jahr 2023 weiter. Personen können im Rahmen des staatlich finanzierten Programms staatliche Unterstützung erhalten, wodurch sie die Möglichkeit haben, an fünf kostenlosen Mediationssitzungen mit zertifizierten Mediatoren teilzunehmen, um Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern zu klären, die auch die Interessen der Kinder betreffen, und Lösungen zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den Familienmitgliedern zu finden. Im Rahmen des Programms werden die Kosten für die ersten fünf Mediationssitzungen (à 60 Minuten) mit einem zertifizierten Mediator vom Staat übernommen und sind für die Parteien kostenlos. Können die Streitigkeiten nicht im Rahmen der fünf Sitzungen beigelegt werden, müssen die Parteien für die weitere Inanspruchnahme des Mediationsdienstes selbst aufkommen. Um festzustellen, ob eine Person zur Teilnahme an diesem Programm berechtigt ist, sollten Sie sich an einen zertifizierten Mediator oder den Rat der zertifizierten Mediatoren (Sertificētu mediatoru padome) wenden. Informationen über das Programm erhalten betroffene Personen bei Gericht sowie bei Gemeinden, sozialen Diensten, Familiengerichten usw.
Um eine Familienmediation zu beantragen, müssen Sie sich an einen zertifizierten Mediator Ihrer Wahl wenden, der am Programm teilnimmt. Wenn Sie sich nicht auf einen Mediator einigen können, wenden Sie sich an den Rat der zertifizierten Mediatoren per E-Mail unter smp@smp.lv oder telefonisch unter der Nummer +371 28050777.
Weitere Einzelheiten zum Programm finden Sie hier.
2. Beratung
Interessierte können sich über Mediationsverfahren und deren Anwendung beim Rat der zertifizierten Mediatoren beraten lassen. Die Kontaktaufnahme ist per E-Mail unter smp@smp.lv oder telefonisch unter der Nummer +371 28050777 möglich.
Die landessprachliche Fassung dieser Seite wird von der entsprechenden EJN-Kontaktstelle verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Weder das Europäische Justizielle Netz (EJN) noch die Europäische Kommission übernimmt Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.