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Was ist grenzübergreifende Familienmediation?
Grenzübergreifende Familienmediation ist ein Verfahren, das von einer neutralen qualifizierten Person, dem Mediator, durchgeführt wird. An dem Verfahren können auch mehrere Mediatoren beteiligt sein. Der Mediator hat keine Entscheidungsbefugnis. Er hilft den Streitparteien vielmehr, wieder miteinander ins Gespräch zu kommen und ihre Probleme selbst zu lösen.
Angestrebt wird eine maßgeschneiderte Lösung, die gewährleisten soll, dass die elterlichen Entscheidungen dem Wohle des Kindes dienen, sofern ein Kind betroffen ist.
Familiensachen umfassen die Bereiche elterliche Verantwortung, d. h. elterliche Sorge und Umgangsrecht, Kindesentführung, Maßnahmen zum Schutz des Kindes, Unterhalt von Kindern oder ehemaligen Partnern sowie sonstige Folgen einer Scheidung oder Trennung.
Die Partner werden dazu ermuntert, die Verantwortung für Entscheidungen, die ihre Familie betreffen, zu übernehmen und zu versuchen, Konflikte außergerichtlich zu lösen.
Eine Mediation kann eine konstruktive Atmosphäre für Gespräche schaffen und sicherstellen, dass zwischen den Eltern faire Vereinbarungen zum Wohle des Kindes getroffen werden.
Mehr erfahren Sie auf den folgenden Seiten:
- Wichtigste Grundsätze und Etappen der Mediation
- Besonderheiten der grenzübergreifenden Mediation
- Kosten der grenzübergreifenden Mediation
- Rechtlicher Rahmen der grenzübergreifenden Mediation
Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.
Wie funktioniert die Mediation?
Als betroffene Partei können Sie in allen Mitgliedstaaten einen Antrag auf Mediation stellen. In einigen Mitgliedstaaten kann der Richter die Streitparteien auffordern, eine Mediation zu versuchen.
Erklären sich alle Parteien damit einverstanden, wird ein Mediator ausgewählt, der den Fahrplan für die Mediation aufstellt. Die Auswahl des Mediators ist von Land zu Land unterschiedlich - Informationen hierzu sind auf den nationalen Seiten rechts auf dieser Seite zu finden.
Rechtsberater können den Parteien die für fundierte Entscheidungen benötigten rechtlichen Informationen geben und somit eine wichtige Rolle spielen.
Eine Mediationsvereinbarung kann auf Antrag beider Parteien für vollstreckbar erklärt werden. Dies kann beispielsweise durch ein Gericht oder einen Notar erfolgen.
Die Mediationsvereinbarung kann von einem Rechtsberater überprüft werden, damit gewährleistet ist, dass sie in allen betroffenen Rechtssystemen rechtsgültig ist.
Warum sollte man sich auf eine Mediation einlassen?
- Der Ausgang Ihrer Streitigkeit liegt in Ihren Händen.
- Die Mediation bietet ein benutzerfreundliches Umfeld, in dem die Parteien das Sagen haben.
- Im Rahmen der Mediation können Sie den Umfang des Konflikts überdenken und eingrenzen.
- Sie treffen die Entscheidungen und Vereinbarungen, sind jedoch nicht gezwungen, eine Vereinbarung zu erreichen.
- Indem Sie sich auf eine Mediation einlassen, verzichten Sie nicht auf Ihr Recht, ein Gerichtsverfahren anzustrengen oder fortzuführen.
- Kein Mediationsteilnehmer hat etwas zu verlieren, sondern kann nur gewinnen.
- Der Mediator ist ein neutraler und geschulter Helfer, der Sie bei der Herbeiführung einer selbst verantworteten Lösung unterstützt.
- Im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren ist die Mediation vergleichsweise kostengünstig.
- Eine Mediation geht recht schnell vonstatten. Sie lässt sich jederzeit leicht im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien anberaumen und kann an einer Vielzahl von Orten erfolgen.
- Eine Mediation lässt flexible, maßgeschneiderte Lösungen zu und trägt dazu bei, künftige konstruktive Beziehungen und Kontakte zwischen den Parteien aufrechtzuerhalten oder aufzubauen.
- Unterstützung und Beratung durch einen Rechtsberater ist im Zuge der Mediation möglich.
- Eine Mediation kann künftigen Rechtsstreitigkeiten vorbeugen.
Dieser Link führt Sie zu der Seite Wie finde ich einen Mediator?
Grenzen der Mediation
Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass der Fall nicht für eine Mediation geeignet ist oder dass eine Partei (oder beide) nicht gewillt ist, sich auf eine Mediation einzulassen, ist ein Eingreifen der Justizbehörden geboten. Bei der Prüfung, ob sich der Fall für eine Mediation eignet, ist besonders darauf zu achten, dass etwaige Risiken wie häusliche Gewalt und deren Ausmaß, Drogen- oder Alkoholmissbrauch, Kindesmissbrauch usw. aufgedeckt werden. Die Mediationstauglichkeit muss von Fall zu Fall auf der Grundlage der vom Mediator und der Mediationsorganisation angewandten Standards beurteilt werden.
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