- Artikel 2 Absatz 1 - Übermittlungsstellen
- Artikel 2 Absatz 2 - Empfangsstellen
- Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe c - Möglichkeiten für den Empfang von Schriftstücken
- Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe d - Sprachen, in denen das Formblatt in Anhang I ausgefüllt werden darf
- Artikel 3 - Zentralstelle
- Artikel 4 - Übermittlung von Schriftstücken
- Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 9 Absatz 2 - Zustellung eines Schriftstücks innerhalb einer bestimmten Frist nach nationalem Recht
- Artikel 10 - Bescheinigung über die Zustellung und Abschrift des zugestellten Schriftstücks
- Artikel 11 - Kosten der Zustellung
- Artikel 13 - Zustellung von Schriftstücken durch die diplomatischen oder konsularischen Vertretungen
- Artikel 15 - Unmittelbare Zustellung
- Artikel 19 - Nichteinlassung des Beklagten
- Artikel 20 - Von den Mitgliedstaaten geschlossene Übereinkünfte oder Vereinbarungen, die die Bedingungen nach Artikel 20 Absatz 2 erfüllen
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NB! Die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Rates wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2022 durch die Verordnung (EU) 2020/1784 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt.
Mitteilungen nach der neuen Verordnung finden Sie hier!
Artikel 2 Absatz 1 - Übermittlungsstellen
Ministry of Justice and Public Order (Ministerium der Justiz und der öffentlichen Ordnung)
Leoforos Athalassas 125
CY-1461 Nicosia
Zypern
Tel.: (357) 22 805928
Fax: (357) 22 518328
E-Mail: registry@mjpo.gov.cy
Artikel 2 Absatz 2 - Empfangsstellen
Ministry of Justice and Public Order (Ministerium der Justiz und der öffentlichen Ordnung)
Leoforos Athalassas 125
CY-1461 Nicosia
Zypern
Tel.: (357) 22 805928
Fax: (357) 22 518328
E-Mail: registry@mjpo.gov.cy
Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe c - Möglichkeiten für den Empfang von Schriftstücken
Post, Fax, E-Mail
Artikel 2 Absatz 4 Buchstabe d - Sprachen, in denen das Formblatt in Anhang I ausgefüllt werden darf
Griechisch und Englisch
Artikel 3 - Zentralstelle
Ministry of Justice and Public Order (Ministerium der Justiz und der öffentlichen Ordnung)
Leoforos Athalassas 125
CY-1461 Nicosia
Zypern
Tel.: (357) 22 805928
Fax: (357) 22 518328
E-Mail: registry@mjpo.gov.cy
Artikel 4 - Übermittlung von Schriftstücken
Für die Zustellung im Hoheitsgebiet sollte die Übermittlungsstelle das Formblatt in Anhang I in zweifacher Ausfertigung und mit der Aufschrift FÜR DIE ZUSTELLUNG und FÜR DIE RÜCKSENDUNG übermitteln.
Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 9 Absatz 2 - Zustellung eines Schriftstücks innerhalb einer bestimmten Frist nach nationalem Recht
Nach zyprischem Recht ist keine bestimmte Frist für die Zustellung von Schriftstücken vorgesehen.
Artikel 10 - Bescheinigung über die Zustellung und Abschrift des zugestellten Schriftstücks
Englisch
Artikel 11 - Kosten der Zustellung
21,00 EUR je Schriftstück.
Die Zahlung der Gebühr erfolgt per Banküberweisung auf folgendes Konto des Ministeriums der Justiz und der öffentlichen Ordnung:
Konto: 6001017 – Ministry of Justice and Public Order
ΙΒΑΝ: CΥ21 0010 0001 0000 0000 0600 1017
Swift-Code: CΒCΥCΥ2Ν
Anträge auf Zustellung von Schriftstücken sind nach dem beschriebenen Verfahren zu stellen. Anträge, denen keine Bankbescheinigung über die Zahlung der Gebühr beiliegt, werden unbearbeitet zurückgesandt.
Artikel 13 - Zustellung von Schriftstücken durch die diplomatischen oder konsularischen Vertretungen
Keine Einwände gegen diese Zustellungsform.
Artikel 15 - Unmittelbare Zustellung
Nach zyprischem Recht zulässig.
Artikel 19 - Nichteinlassung des Beklagten
Der Richter kann nach eigenem Ermessen auf Antrag des Klägers entscheiden, wenn sämtliche in diesem Artikel festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist innerhalb eines Jahres einzureichen, sofern diese Frist als angemessene Frist ab der Kenntnisnahme der Entscheidung durch den Beklagten gelten kann.
Artikel 20 - Von den Mitgliedstaaten geschlossene Übereinkünfte oder Vereinbarungen, die die Bedingungen nach Artikel 20 Absatz 2 erfüllen
Entfällt
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.