- Artikel 2 – Ersuchte Gerichte
- Artikel 3 – Zentralstelle
- Artikel 5 – Für die Ausfüllung des Formblatts zugelassene Sprachen
- Artikel 6 – Zugelassene Übermittlungswege der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen
- Artikel 17 – Zentralstelle oder für Entscheidungen in Bezug auf Anträge auf unmittelbare Beweisaufnahme zuständige Behörde(n)
- Artikel 21 – Von den Mitgliedstaaten geschlossene Übereinkünfte oder Vereinbarungen, die die Bedingungen nach Artikel 21 Absatz 2 erfüllen
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Zu beachten: Die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates wurde zum 1. Juli 2022 durch Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt.
Mitteilungen im Rahmen der neuen Verordnung sind hier abrufbar!
Artikel 2 – Ersuchte Gerichte
In Frankreich ist als ersuchtes Gericht für die Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen einzig das Tribunal Judiciaire zuständig.
Die örtliche Zuständigkeit liegt bei dem Tribunal Judiciaire, in dessen Bezirk die Beweisaufnahme durchgeführt werden soll.
Das zuständige Gericht und seine Kontaktdaten können mithilfe des Europäischen Gerichtsatlas über die Website des Europäischen Justizportals ermittelt werden.
Artikel 3 – Zentralstelle
Frankreich hat mit dem Büro für Unionsrecht, internationales Privatrecht und Rechtshilfe (Département de l’entraide, du droit international privé et européen (DEDIPE)) beim Justizministerium eine einzige, auf nationaler Ebene zuständige Stelle benannt.
Die Anschrift lautet:
Ministère de la Justice
Direction des Affaires Civiles et du Sceau
Département de l’entraide, du droit international privé et européen (DEDIPE)
13 Place Vendôme
75042 PARIS Cedex 01
Telefon: 00 33 (0)1 44 77 61 05
Fax: 00 33 (0)1 44 77 61 22
E-Mail: Entraide-civile-internationale@justice.gouv.fr
Artikel 5 – Für die Ausfüllung des Formblatts zugelassene Sprachen
Die den französischen Gerichten und der französischen Zentralstelle übermittelten Formulare sind in französischer Sprache auszufüllen bzw. in die französische Sprache zu übersetzen.
Artikel 6 – Zugelassene Übermittlungswege der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen
Die Ersuchen können den französischen Gerichten und der französischen Zentralstelle per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden.
Artikel 17 – Zentralstelle oder für Entscheidungen in Bezug auf Anträge auf unmittelbare Beweisaufnahme zuständige Behörde(n)
Ministère de la Justice
Direction des Affaires Civiles et du Sceau
Département de l’entraide, du droit international privé et européen (DEDIPE)
13 Place Vendôme
75042 PARIS Cedex 01
Telefon: 00 33 (0)1 44 77 61 05
Fax: 00 33 (0)1 44 77 61 22
E-Mail: Entraide-civile-internationale@justice.gouv.fr
Artikel 21 – Von den Mitgliedstaaten geschlossene Übereinkünfte oder Vereinbarungen, die die Bedingungen nach Artikel 21 Absatz 2 erfüllen
Entfällt
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