Beweisaufnahme

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Zu beachten: Die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates wurde zum 1. Juli 2022 durch Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt.

Mitteilungen im Rahmen der neuen Verordnung sind hier abrufbar!


Artikel 2 – Ersuchte Gerichte

Für Beweisaufnahmeersuchen ist das Amtsgericht (in Budapest das Zentrale Bezirksgericht von Buda) zuständig, in dessen Bezirk

a) sich der inländische Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort der zu vernehmenden Person befindet,

b) sich der Gegenstand, der geprüft werden soll, befindet, oder

c) sich ansonsten die Beweisführung am zweckdienlichsten durchführen lässt, insbesondere dann, wenn sich der inländische Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort mehrerer zu vernehmender Personen bzw. mehrere Gegenstände, die geprüft werden sollen, im Zuständigkeitsbereich verschiedener Gerichte befinden.

Artikel 3 – Zentralstelle

Die Aufgaben der Zentralstelle werden in Ungarn vom Justizminister wahrgenommen.

Justizministerium

Hauptabteilung für Internationales Privatrecht

Anschrift: Nádor utca 22., 1051 Budapest

Postanschrift: Pf. 2., 1357 Budapest

Telefon: +36 1 795 3188, +36 1 795 5397

Fax: +36 1 550 3946

E-Mail: nmfo@im.gov.hu

Sprachkenntnisse: Ungarisch, Deutsch, Englisch und Französisch.

Artikel 5 – Für die Ausfüllung des Formblatts zugelassene Sprachen

Die ungarischen Gerichte nehmen die Ersuchen in ungarischer, englischer oder deutscher Sprache entgegen.

Artikel 6 – Zugelassene Übermittlungswege der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen

Die ungarischen Gerichte nehmen die Ersuchen auf postalischem Weg, per Telefax oder per E-Mail entgegen.

Artikel 17 – Zentralstelle oder für Entscheidungen in Bezug auf Anträge auf unmittelbare Beweisaufnahme zuständige Behörde(n)

Die Aufgaben der Zentralstelle werden in Ungarn vom Justizminister wahrgenommen.

Justizministerium

Hauptabteilung für Internationales Privatrecht

Anschrift: Nádor utca 22., 1051 Budapest

Postanschrift: Pf. 2., 1357 Budapest

Telefon: +36 1 795 3188, +36 1 795 5397

Fax: +36 1 550 3946

E-Mail: nmfo@im.gov.hu

Letzte Aktualisierung: 02/01/2024

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