Beweisaufnahme

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Zu beachten: Die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates wurde zum 1. Juli 2022 durch Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt.

Mitteilungen im Rahmen der neuen Verordnung sind hier abrufbar!


Artikel 2 – Ersuchte Gerichte

Klicken Sie auf den nachstehenden Link, um sich alle Gerichte (bzw. Behörden) anzeigen zu lassen, auf die sich dieser Artikel bezieht.
Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)

Artikel 3 – Zentralstelle

Office of the State Advocate (Generalstaatsanwaltschaft) 
Casa Scaglia, 16, Triq M.A. Vassalli
Valletta VLT1311

Tel.:       (00356) 22265000

E-Mail: info@stateadvocate.mt

Artikel 5 – Für die Ausfüllung des Formblatts zugelassene Sprachen

Amtssprache: Englisch

Artikel 6 – Zugelassene Übermittlungswege der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen

Die Gerichte können Ersuchen per Fax und E-Mail entgegennehmen.

Artikel 17 – Zentralstelle oder für Entscheidungen in Bezug auf Anträge auf unmittelbare Beweisaufnahme zuständige Behörde(n)

Office of the State Advocate (Generalstaatsanwaltschaft)
Casa Scaglia, 16, Triq M.A. Vassalli
Valletta VLT1311

Tel.: 00356 22265000

E-Mail: info@stateadvocate.mt

Artikel 21 – Von den Mitgliedstaaten geschlossene Übereinkünfte oder Vereinbarungen, die die Bedingungen nach Artikel 21 Absatz 2 erfüllen

Übereinkünfte: Keine

Letzte Aktualisierung: 09/07/2024

Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.