- Artikel 2 – Ersuchte Gerichte
- Artikel 3 – Zentralstelle
- Artikel 5 – Für die Ausfüllung des Formblatts zugelassene Sprachen
- Artikel 6 – Zugelassene Übermittlungswege der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen
- Artikel 17 – Zentralstelle oder für Entscheidungen in Bezug auf Anträge auf unmittelbare Beweisaufnahme zuständige Behörde(n)
- Artikel 21 – Von den Mitgliedstaaten geschlossene Übereinkünfte oder Vereinbarungen, die die Bedingungen nach Artikel 21 Absatz 2 erfüllen
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- Österreichat
- Polenpl
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- Sloweniensi
- Slowakeisk
- Finnlandfi
- Schwedense
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Zu beachten: Die Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates wurde zum 1. Juli 2022 durch Verordnung (EU) 2020/1783 des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt.
Mitteilungen im Rahmen der neuen Verordnung sind hier abrufbar!
Artikel 2 – Ersuchte Gerichte
Klicken Sie auf den nachstehenden Link, um sich alle Gerichte (bzw. Behörden) anzeigen zu lassen, auf die sich dieser Artikel bezieht.
Liste der zuständigen Gerichte (oder Behörden)
Artikel 3 – Zentralstelle
Die in Artikel 3 genannte Zentralstelle ist das: Justizministerium (Ministerstwo Sprawiedliwości), Abteilung für Internationale Zusammenarbeit und Menschenrechte (Departament Współpracy Międzynarodowej i Praw Człowieka)
Ministerstwo Sprawiedliwości
Departament Współpracy Międzynarodowej i Praw Człowieka
Al. Ujazdowskie 11
00-950 Warszawa
Telefon/Telefax: +48 22 23-90-870 +48 22 628 09 49
E-Mail: dwmpc@ms.gov.pl
Sprachen: Polnisch, Englisch, Deutsch, Französisch
Artikel 5 – Für die Ausfüllung des Formblatts zugelassene Sprachen
Die Ersuchen gemäß Artikel 5 sind in polnischer Sprache abzufassen.
Artikel 6 – Zugelassene Übermittlungswege der Ersuchen und der sonstigen Mitteilungen
Unterlagen können nur auf dem Postweg eingesandt werden.
Artikel 17 – Zentralstelle oder für Entscheidungen in Bezug auf Anträge auf unmittelbare Beweisaufnahme zuständige Behörde(n)
Justizministerium (Ministerstwo Sprawiedliwości)
Abteilung für Internationale Zusammenarbeit und Menschenrechte (Departament Współpracy Międzynarodowej i Praw Człowieka)
Al. Ujazdowskie 11
00-950 Warszawa
Telefon/Telefax: +48 22 23-90-870 +48 22 628 09 49
Artikel 21 – Von den Mitgliedstaaten geschlossene Übereinkünfte oder Vereinbarungen, die die Bedingungen nach Artikel 21 Absatz 2 erfüllen
Entfällt
Die verschiedenen Sprachfassungen dieser Seite werden von den betreffenden Mitgliedstaaten verwaltet. Die Übersetzung wurde vom Übersetzungsdienst der Europäischen Kommission angefertigt. Es kann sein, dass Änderungen der zuständigen Behörden im Original in den Übersetzungen noch nicht berücksichtigt wurden. Die Kommission übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Informationen, die dieses Dokument enthält oder auf die es verweist. Angaben zum Urheberrechtsschutz für EU-Websites sind dem rechtlichen Hinweis zu entnehmen.